Preisträger des 1. Wettbewerbs Kommunale Suchtprävention

Die Jury bestand aus neun Mitgliedern, die von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung auf Vorschlag der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ernannt wurden. Die Wettbewerbsgewinner wurden nach den von der BZgA vorgegebenen Zielen und Kriterien ausgewählt. Geldpreise in einer Höhe von jeweils 5.000 Euro gingen an elf Kommunen und Landkreise. Der von den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen ausgesetzte Preis wurde an zwei weitere Preisträger vergeben, die jeweils 2.500 Euro erhielten. Zusätzlich wurden Anerkennungen (ohne Geldpreis) an weitere 18 Kommunen und Landkreise ausgesprochen.

Geldpreise

Aus der Teilnehmergruppe der Städte mit über 100.000 Einwohnern erhalten folgende Kommunen einen Geldpreis:

Aus der Teilnehmergruppe der Städte und Gemeinden mit unter 100.000 Einwohnern erhalten folgende Kommunen einen Geldpreis:

Aus der Teilnehmergruppe der Landkreise erhalten einen Geldpreis:

Den Sonderpreis der Vereinigung der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen erhalten zu gleichen Teilen:

Anerkennungspreise

Einen Anerkennungspreis erhalten die folgenden Kommunen und Landkreise: