4. Wettbewerb Kommunale Suchtprävention: "Suchtprävention für Kinder und Jugendliche vor Ort"

Der 4. Bundeswettbewerb "Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention" wurde von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gemeinsam mit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Sabine Bätzing und mit Unterstützung der Kommunalen Spitzenverbände sowie der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen ausgeschrieben.

Gesucht wurden mit dem 4. Bundeswettbewerb Städte, Kreise und Gemeinden, die mit ihren Aktivitäten zur Suchtprävention für Kinder und Jugendliche ein besonders gutes Beispiel für andere Kommunen geben.

Der Wettbewerb ist auf eine breite Beteiligung gestoßen. Insgesamt 123 Städte, Kreise und Gemeinden reichten einen Beitrag ein. Eine von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung gemeinsam mit der BZgA berufene Jury bewertete die Wettbewerbsbeiträge und wählte die Preisträger aus. Den Abschluss fand der Wettbewerb am 29. Juni 2009 mit der von Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit, Sabine Bätzing, Drogenbeauftragte der Bundesregierung und Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der BZgA in Berlin vorgenommenen Preisverleihung.

Betreut wurde der 4. Bundeswettbewerb "Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention" durch das Deutsche Institut für Urbanistik.

Bildleiste

Ziel und Thema des Wettbewerbs

Ziel des 4. Bundeswettbewerbs "Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention" war es, hervorragende kommunale Aktivitäten und Maßnahmen zur Suchtprävention für Kinder und Jugendliche zu identifizieren, zu prämieren sowie in der Öffentlichkeit bekannt zu machen, um damit zur Nachahmung guter Praxis und zum interkommunalen Erfahrungsaustausch anzuregen. Zudem sollen durch den Wettbewerb die in der kommunalen Suchtprävention Tätigen in ihrer Arbeit ermutigt werden.

Mit "Suchtprävention für Kinder und Jugendliche vor Ort" hat der Wettbewerb eine Thematik in den Mittelpunkt gestellt, auf die ein großer Teil der suchtpräventiven Aktivitäten und Maßnahmen in den Kommunen ausgerichtet ist. Dies nicht ohne Grund: Bereits im Kindes- und Jugendalter entstehen Einstellungen und Verhaltensweisen, die sich später als Suchtverhalten verfestigen können. Neben Informationsvermittlung muss Suchtprävention Kinder und Jugendliche daher vor allem in ihrer Lebenskompetenz stärken und in zeitgemäßer Form Alternativen zum Suchtmittelmissbrauch aufzeigen. Wenn Heranwachsende gelernt haben, ihre Alltagskonflikte zu bewältigen und Belastungen standzuhalten, Eigenverantwortung zu übernehmen, ein stabiles Selbstwertgefühl aufzubauen, zu entspannen und zu genießen, dann sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass sie zu Suchtmitteln als Strategie der Lebensbewältigung greifen. Um dies zu erreichen, ist es auch notwendig, dass sich Erwachsene ihrer Vorbildrolle gegenüber Kindern und Jugendlichen im Umgang mit Suchtmitteln bewusst sind.

Eingeladener Teilnehmerkreis

Alle deutschen Städte, Kreise und Gemeinden waren zur Teilnahme eingeladen. Teilnahmeberechtigt waren außerdem Kommunalverbände sowie die Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten.

Präventionsaktivitäten Dritter (z. B. Wohlfahrtsverbände, Krankenkassen, Schulen, Sportvereine) dagegen konnten nur als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden. Dabei sollte die Einbindung in kommunale Aktivitäten der Suchtprävention im Wettbewerbsbeitrag sichtbar gemacht werden.

Träger und Unterstützer des 6. Wettbewerbs

Logo der Bundeszentrale für gesundheitliche AufklärungLogo der Drogenbeauftragten der Bundesregierung

Logo der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der KrankenkassenLogo des Deutschen StädtetagesLogo des Deutschen Städte- und Gemeindebundes/sites/default/files/logo-dlt_traeger.png