Der Wettbewerb wurde von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf Anregung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk, in Zusammenarbeit mit den Kommunalen Spitzenverbänden ausgeschrieben. Er wurde vom Deutschen Institut für Urbanistik betreut.
Start des Wettbewerbs war der 1. Oktober 2001, Bewerbungsschluss der 14. Januar 2002. Zur Teilnahme eingeladen waren alle deutschen Städte, Kreise und Gemeinden. Teilnahmeberechtigt waren außerdem Kommunalverbände sowie die Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten.
Es wurden 220 Beiträge eingereicht, die nach den von der BZgA vorgegebenen Zielen und Kriterien begutachtet wurden. Ausgezeichnet wurden
- elf Kommunen und Landkreise mit dem von der BZgA ausgesetzten Geldpreis in Höhe von jeweils 5000 Euro
- zwei Kommunen bzw. Landkreise mit dem von den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen ausgelobten Preis in Höhe von jeweils 2500 Euro für die Arbeit in sozialen Brennpunkten bzw. mit sozial Benachteiligten
- 18 Kommunen und Landkreise mit einer Anerkennung (ohne Geldpreis)
Die Prämien mussten der suchtpräventiven Arbeit vor Ort zugute kommen.
Ziele des Wettbewerbs
Zum gegenwärtigen Ansatz der Suchtprävention in Deutschland
Seit Beginn der 90er-Jahre hat sich in der Suchtprävention eine Wende vollzogen, nämlich eine Abkehr von der reinen Informationsvermittlung und Abschreckung hin zum Ziel der Förderung von Lebenskompetenzen.
Danach entstehen Missbrauch und Abhängigkeit nicht erst aus dem Kontakt zu Suchtmitteln. Vielmehr werden diese als komplexe Phänomene mit vielschichtigen Ursachen betrachtet. Neben dem Angebot und der Verfügbarkeit von Suchtmitteln spielen vor allem Umwelt- und Persönlichkeitsfaktoren eine wichtige Rolle. Bereits im Kindesalter und in alltäglichen Lebenszusammenhängen entstehen Einstellungen und Verhaltensweisen, die sich im späteren Jugend- und Erwachsenenalter als Suchtverhalten verfestigen können.
Daher ist heute auf der Grundlage eines breiten fachlichen Konsenses die Förderung von Lebenskompetenzen der tragende Pfeiler der Suchtprävention geworden. Wenn Heranwachsende gelernt haben, ihre Alltagskonflikte zu bewältigen und Belastungen standzuhalten, Eigenverantwortung zu übernehmen, ein stabiles Selbstwertgefühl aufzubauen, zu entspannen und zu genießen, dann sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass sie zu Suchtmitteln als Strategie der Lebensbewältigung greifen.
Dieser Ansatz macht erforderlich, dass eine wirksame Suchtprävention langfristig und ganzheitlich angelegt ist. Die gesundheitsförderliche Gestaltung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen in zentralen Lebensbereichen (z.B. Wohnung und Wohnumfeld, Schule, Freizeit) sowie suchtpräventives Handeln und Verhalten von Eltern, Erziehern, Lehrern sowie haupt- und ehrenamtlichen Betreuern sollten sich dabei ergänzen.
Ziele des Wettbewerbs "Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention" 2001/2002
Die Entwicklung von Strategien und Projekten zur Suchprävention ist nicht die Aufgabe einzelner Spezialisten, sondern eine Gemeinschaftsaufgabe, an der sich Bund, Länder und Gemeinden, Verbände und freie Träger beteiligen müssen.
Von besonderer Bedeutung ist dabei die kommunale Ebene, weil hier die Zielgruppen in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld angetroffen und angesprochen werden können. Initiativen auf der örtlichen Ebene können hinsichtlich ihrer Ganzheitlichkeit und Nachhaltigkeit große Wirkungen erzielen. Anderseits stehen sie eher selten im Lichte der breiten öffentlichen Wahrnehmung.
Daher hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf Anregung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Frau Caspers-Merk in Zusammenarbeit mit den Kommunalen Spitzenverbänden den Bundeswettbewerb "Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention" ausgeschrieben.
Ziel des Wettbewerbs war es, die vorbildlichen kommunalen Aktivitäten auf dem Gebiet der Suchtprävention kennen zu lernen und eine breite (Fach-) Öffentlichkeit über die Konzepte, Maßnahmen, Projekte und Initiativen zu informieren. Durch den Wettbewerb sollen darüber hinaus diejenigen Städte, Gemeinden und Kreise eine öffentliche Anerkennung finden, die in den verschiedenen kommunalen Handlungsfeldern wirksame und innovative suchtpräventive Strategien umsetzen, die Vorbildfunktion haben und zur Entwicklung von Netzwerken der Suchprävention anregen.
Mit dem Wettbewerb war eine Prämierung verbunden. Für diese kamen vorrangig Kommunen in Betracht, deren suchtpräventive Strategien langfristig und ganzheitlich angelegt und deren Erfolge belegbar und nachvollziehbar sind. Besondere Bedeutung wurde der Vernetzung von Trägern und Handlungsfeldern, der Entwicklung neuer Verfahren und Methoden und der Einbeziehung neuer Zielgruppen zugemessen.
Teilnehmerkreis
Alle deutschen Städte, Kreise und Gemeinden waren zur Teilnahme eingeladen. Teilnahmeberechtigt waren außerdem Kommunalverbände sowie die Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten.
Maßnahmen und Aktivitäten Dritter (z.B. von Wohlfahrtsverbänden, Kirchen oder privaten Initiativen) konnten nur als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden. Dies ergab sich aus dem Wettbewerbsziel, in erster Linie die Kommune als Akteur ansprechen zu wollen.
Die Wettbewerbsbeiträge der Kommunen sollten sich auf bereits in die Praxis umgesetzte Aktivitäten in der Suchtprävention beziehen. Vorhaben, die sich noch in der Planungsphase befanden, waren nicht zugelassen.