Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags
Titel des Wettbewerbsbeitrags
Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags
Erweiterung des Angebots von Suchtprävention in den Gemeinden
- Umsetzung durch Fachberatung und Fortbildung für Multiplikatoren -
Fachstellen für Suchtprävention fest etabliert und erfolgreich wirksam
In Hessen wurden in den letzten fünf Jahren in allen kreisfreien Städten bzw. in jedem Landkreis sogenannte Fachstellen für Suchtprävention eingerichtet.
Für die Stadt und den Landkreis Gießen ist die Fachstelle für Suchtprävention unter der Trägerschaft der Arbeitsgemeinschaft Rauschmittelprobleme e. V. tätig. In ca. 500 Informations- und Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Suchtprävention wurden bislang ca. 6000 Personen erreicht. Hiervon waren ca. 70% Multiplikatoren, hiermit sind LehrerInnen, ErzieherInnen, Eltern und pädagogisch Tätige gemeint.
Mit dieser Arbeit konnte die inhaltliche Diskussion über eine wirksame und effektive Suchtprävention in den Arbeitsbereichen Schule und Jugendhilfe in Stadt und Landkreis Gießen befruchtet werden. Aufgrund einer Vielzahl von zunehmenden Sucht- und Drogenproblemen bei Kindern und Jugendlichen in o.g. Bereichen, werden alle Präventionsbemühungen mit Interesse verfolgt.
Erfolgsvoraussetzungen Frühzeitigkeit, Kontinuität und Zusammenarbeit mit Multiplikatoren
Suchtprävention ist nur dann wirksam, wenn sie kontinuierlich durchgeführt wird, die Zusammenarbeit mit Multiplikatoren pflegt und strukturelle Veränderungen bewirkt.
Für die inhaltliche Präventionsarbeit gelten die Prämissen
- Prävention frühzeitig beginnen,
- Lebenskompetenzen von Kindern und Jugendlichen stärken,
- Verhaltensänderungen bewirken,
- öffentlichkeitswirksame Kampagnen durchführen,
- gesellschaftliche Sensibilisierung für die Thematik erreichen.
Dabei ist es zwingend erforderlich, Multiplikatoren aus den Bereichen Kindergärten und Kindertagesstätten sowie Schule und Jugendarbeit fortzubilden und zu befähigen, in ihren Institutionen suchtpräventiv zu wirken.
Zunehmender Bedarf zwingt zu weiterem Ausbau des Angebotes Suchtprävention in allen Gemeinden
Die Erfahrungen zeigen, dass hessenweit die konkreten Anforderungen und der Bedarf vor Ort um ein Vielfaches höher sind als dies durch eine Präventionsfachstelle für Stadt und Landkreis abgedeckt werden kann.
Nach heutigem Stand kann zwar davon gesprochen werden, dass bereits eine breite Informationsebene vorhanden ist. Um jedoch langfristig und kontinuierlich die Suchtprävention voranzutreiben, ist eine intensivere Verankerung auf struktureller Ebene vonnöten.
Ziel muss sein, eine noch größere Breitenwirkung zu erreichen und zunächst allen Gemeinden im näheren Umfeld der Stadt Gießen in ausreichendem, d.h. bedarfskongruenten Umfang gerecht zu werden.
Anforderungsprofil für das Angebot von Suchtprävention in den Gemeinden
I. Zielvorstellung
Ziel ist es, durch Fachberatung, Fortbildung, Information, Aufklärung und Sensibilisierung eine kontinuierliche und langfristig angelegte Präventionsarbeit in den Gemeinden effizient zu gewährleisten.
Die Bildung eines Teams von Multiplikatoren zur Verbreitung des gültigen Präventionsansatzes ist oberstes Ziel.
II. Zielgruppen
Zielgruppen sollen Institutionen und Fachgremien vor Ort sein, deren Arbeitsbereiche Ziele der Primärprävention beinhalten.
Institutionen, die als Zielgruppe in Frage kommen sind: Kindergärten/Kindertagesstätten, Schulen (Primar- und Sekundarstufe), Jugendpflegen, Organisationen der Jugendarbeit, sowie Vereine.
Multiplikatoren können sein: ErzieherInnen, LehrerInnen, PädagogInnen, SozialarbeiterInnen, VereinsmitarbeiterInnen und an dem Thema interessierte Eltern.
III. Aufgabenbereiche
- Fachberatung für Institutionen
- Fortbildung von Multiplikatoren ( aus o.g. Institutionen )
- Entwicklung von Präventionskonzepten und gemeindebezogenen Projekten zur Suchtprävention
- Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von Informationsveranstaltungen in der Gemeinde
- Elternarbeit
IV: Personelle und finanzielle Ausstattung
Der Personalumfang wird insgesamt für die Gemeinden um Gießen mit einer halben Fachkraftstelle, entsprechend Haushaltsbrutto DM 50.000 zuzüglich Sachkostenhaushalt DM 3.000 jährlich veranschlagt.
An der Entwicklung und Durchführung der Ausweitung von Präventionsmaßnahmen sind die Gemeinden finanziell zu beteiligen. Die Umlagehöhe richtet sich nach der Anzahl der am Konzept interessierten Gemeinden.
Eine kreisweite Ausdehnung des Konzeptes ist mit diesem Modell ebenfalls möglich und sinnvoll.
V. Fachliche und Personelle Zuordnung
Auf Grund ihrer fachlichen Kompetenz und ihres Erfahrungsspektrums ist naheliegend, die bereits existente Fachstelle für Suchtprävention entsprechend der beschriebenen Zielsetzung so zu verstärken, dass von hier aus eine noch größere Zahl von Multiplikatoren gewonnen werden kann.
© Waltraud Velte, Fachstelle für Suchtprävention
Träger: Arbeitsgemeinschaft Rauschmittelprobleme e. V.
Konzept erstellt, am 25.02.2000
Vereinbarung über die Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Sucht- und Drogenprävention
Zwischen der Universitätsstadt Gießen, dem Landkreis Gießen, den Gemeinden Biebertal, Buseck, Fernwald, Wettenberg, der Stadt Pohlheim sowie der Arbeitsgemeinschaft Rauschmittelproblem e.V. (Fachstelle für Suchtprävention) wird folgende Vereinbarung geschlossen:
§ 1
Die Vertragspartner verpflichten sich zur intensiven Kooperation hinsichtlich der Weiterentwicklung und Sicherung der Drogen- und Suchtprävention.
Die inhaltliche Grundlage bildet das Konzept Suchtprävention für Gemeinden vom 25.02.2000 (siehe Anlage 1).
§ 2
Die fachliche Ausgestaltung und Verantwortung für die einzelnen Aufgaben übernimmt die Arbeitsgemeinschaft Rauschmittelprobleme e.V. (Fachstelle für Suchtprävention) in enger Kooperation mit den Fachstellen für Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz bei Stadt und Landkreis Gießen.
Diese Fachstellen verpflichten sich, ihre Angebote vorrangig mit den in der Konzeption unter Abschnitt II, angesprochenen Zielgruppen bzw. Einrichtungen und Organisationen durchzuführen.
Die Fachstellen verpflichten sich weiterhin, die Arbeitsplanung für das jeweils kommende Jahr mit den Vereinbarungspartnern abzusprechen.
Bei der Gestaltung des Arbeitsplanes sollen die einzelnen Gebietskörperschaften nach Maßgabe ihres finanziellen Beitrages berücksichtigt werden.
Die Gebietskörperschaften haben Anspruch auf folgende Angebote:
- Fachberatung für Institutionen
- Fortbildung von Multiplikatoren (ErzieherInnen, LehrerInnen, JugendpflegerInnen, PädagogInnen, VereinsmitarbeiterInnen )
- Entwicklung von Präventionskonzepten und gemeindebezogenen Projekten zur Suchtprävention
- Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von Informationsveranstaltungen, Podiumsdiskussionen und regionalen Kampagnen zur Suchtprävention
- Elternarbeit
§ 3
Die beteiligten Gebietskörperschaften verpflichten sich, die Arbeit der Fachstelle für Suchtprävention in jeder Hinsicht zu fördern, insbesondere den Zugang zu den beschriebenen Zielgruppen nach ihren Kräften zu ermöglichen.
§ 4
An den Kosten des Kommunalkonzeptes beteiligen sich:
die Stadt Gießen (anteilig) mit 45.000,00 DM
der Landkreis (anteilig) mit 16.000,00 DM
und die beteiligten Gemeinden
1.Biebertal mit 8.000,00 DM
2.Buseck mit 10.000,00 DM
3.Pohlheim mit 5.000,00 DM
4.Wettenberg mit 8.000,00 DM
§ 5
Zur Begleitung und Koordinierung der Arbeit sowie zur gemeinsamen Arbeitsplanung der Arbeitsschwerpunkte wird ein Koordinierungsausschuss, dem je ein/e Vertreter/in der Vereinbarungspartner angehören sollte, gegründet. Dieser tritt mindestens einmal im Jahr, im Bedarfsfall auch mehrmals, zusammen.
§ 6
Diese Vereinbarung gilt zunächst bis zum 31.12.2003 und verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr.
Nach dem 31.12.2003 kann die Vereinbarung bis zum 30.03. des laufenden Jahres zum Jahresende schriftlich gekündigt werden.
Gießen, den 31.05.2001
Fragen zum Wettbewerbsbeitrag
- den Einstieg in den Konsum von Suchtmitteln zu verhindern bzw. hinauszuzögern
- den frühzeitigen Ausstieg aus riskanten Konsummustern zu fördern
- eigenverantwortlichen, reflektierten Umgang mit Suchtmitteln ermöglichen
- einen suchtmittelfreien Lebensstil zu fördern
ja, Reflexion über den Umgang mit sich selbst und mit (substanzunspezifischen) Suchtmitteln, Stärkung der Lebenskompetenzen
- Fachstelle für Suchtprävention
nein
Die Zielgruppe der MultiplikatorInnen: Die Arbeit mit MultiplikatorInnen in der Jugendarbeit ist zum einen eine finanziell sinnvolle Sache (so können mehr Menschen erreicht werden), zum anderen dient sie dem weiteren Ziel, das Projekt zum "Selbstläufer" zu machen. Die Zielgruppe der Jugendlichen: Die kognitiven Fähigkeiten sind kurz vor Beginn der Pubertät bereits recht ausgeprägt, so dass eigenes und fremdes Verhalten kritisch betrachtet werden kann. Mit Eintritt in die Pubertät scheinen die Zwänge, die die Peer-Group auf die Einzelnen ausübt, sehr schnell un-überwindbar und ein Ausscheren aus dem Gruppenverhalten kann schwierig werden. Zudem ist das Verhältnis der Geschlechter zueinander in der Pubertät belasteter als in der Zeit davor.
Die Zielgruppe der MultiplikatorInnen: Es finden regelmäßige Fortbildungen statt, zu denen zeitnah eingeladen wird und an denen im Durchschnitt 80% der Zielgruppe teilnehmen. Die Zielgruppe der Jugendlichen: Das Projekt wird vorzugsweise im Klassenunterricht angesiedelt, nach Möglichkeit im ganzen Jahrgang.
Die Zielgruppe der MultiplikatorInnen: - in der Suchtprävention fortgebildet werden - neue Inhalte lernen und umsetzen und weiter geben - neue externe Kooperationsbündnisse knüpfen Die Zielgruppe der Jugendlichen: - sich selbst und die Gruppe in neuen Situationen erleben - Neues ausprobieren - eigene Grenzen erleben - sich auf Abenteuer einlassen - ein anderer Umgang mit der Lehrkraft
- Eltern (Mütter/Väter)
- Fachöffentlichkeit
- Jugendarbeiter / Jugendarbeiterinnen
- Lehrer / Lehrerinnen (Schwerpunkt)
nein
- Gesundheitsförderung
- Jugendarbeit und Jugendhilfe
- Kindergärten und Kindertagesstätten
- Schulen (Schwerpunkt)
- Sonstige Freizeitaktivitäten
- Sportvereine
- Jugendamt (federführend)
- Institutionen bzw. Fachkräfte der Suchtprävention
- Krankenkassen
- Schule
- Interkommunale Zusammenarbeit
- Koordinierungsausschuss
2000
2001
Das Kommunalkonzept ist befristet bis 31.12.2003, mit automatischer jährlicher Verlängerung
wahrscheinlich gesichert
ja, Durch das Kommunalkonzept erhalten die Kommunen eine langfristige Versorgung mit Prävention, wie sie in dieser Form bislang schwerpunktmäßig nur in der Stadt Gießen bereit-stand. Die wichtigste Neuerung in dem Schwerpunkt des Projektes ist die Langfristigkeit des Projektes (ein ganzes Schuljahr)
nein
- Konzept der Lebenskompetenzstärkung - geschlechtsspezifisches Arbeiten - frühzeitige und kontinuierliche Angebote - substanzunspezifischer Ansatz der Suchtprävention
ja, 2000
ja, Es gab keine statistischen Erhebungen, sondern die Rückmeldung über Probleme in Gemeinden. Am "Runden Tisch Drogen" im Jahr 2000, hat die Polizei hohen Problemdruck in den Schulen der Gemeinden Pohlheim und Wettenberg gemeldet. und um Unterstützung durch die Fachstelle für Suchtprävention gebeten.
- Förderung von Alternativen zum Substanzmissbrauch
- Konzept der Gesundheitsförderung
- Konzept der Lebenskompetenzförderung
- Konzept des sozialen Lernens
- Gemeinde, Im Rahmen des Kommunalkonzeptes werden in jeder Gemeinde Informationsver-anstaltungen angeboten.
- Protektive Faktoren, Diese liegen im Ansatz der Stärkung der Lebenskompetenz begründet
- Risikofaktoren, Veranstaltungen dazu werden im Rahmen der Sekundärprävention angeboten
Kreativmaterialien (Farben, Bastelutensilien, etc),Arbeitsblätter, Musik, Videos, PC, Materialien für die Erlebnispädagogik (z.B. Kanus, Kletterausrüstung, u.ä.) Zusätzlich kommen Overhead-Projektor, Broschüren, Bücher, TV, sowie Flip-Chart zum Einsatz.
Im Kommunalkonzept werden Informationsveranstaltungen, Fortbildungsangebote und Projekte durchgeführt. Zielgruppen hierbei sind Vereine, Kindergärten, Grundschulen und der Bereich der Jugendarbeit. Auf den Schwerpunkt "Coole Tour" bezogen: Alle an dem Projekt teilnehmenden Lehrkräfte nehmen an fünf Terminen zu den jeweils bevorstehenden Bausteinen an Fortbildungen der Fachstelle für Suchtprävention in Zu-sammenarbeit mit dem Jugendbildungswerk des Landkreises teil. Lehrkräfte der Schu-len, die aktuell keine Honorarkraft mehr zugeteilt bekommen, dass Projekt jedoch schon durchgeführt haben, können ebenfalls an den unendgeldlichen Fortbildungen teilnehmen.
ja, 3 Jahre und mehr