Karlsruhe

Typ: 
Landkreis
Einreichende Dienststelle: 
Fachbereich III, Jugend & Soziales
Name des Ansprechpartners: 
Matthias Haug
Funktion des Ansprechpartners: 
Suchtbeauftragter Landkreis Karlsruhe
Straße/Postfach: 
Landkreis Karlsruhe, Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe
Bundesland: 
Baden-Württemberg
Telefon des Ansprechpartners: 
0721 9366670
Telefax des Ansprechpartners: 
0721 9365132
E-Mail des Ansprechpartners: 
Suchtbeauftragter@landratsamt-karlsruhe.de
Internetadresse der Kommune: 
https://www.landkreis-karlsruhe.de

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

"Wegschauen ist keine Lösung"

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Eine Initiative des Landkreises Karlsruhe zur Suchtvorbeugung und dem Jugendschutz

www.lebenpur.de

Situation

Phänomene, wie volltrunkene Jugendliche, rauchende Kinder oder kiffende Jugendgruppen sind Realität - nicht nur in der Medienlandschaft. Die Erwachsenenwelt reagiert oft zögerlich auf solche Entwicklungen. Viele haben die Angst etwas falsch zu machen, sich ins Unrecht zu setzen oder unbewusst zur Verschlimmerung der Situation beizutragen - andere sind nur gleichgültig. Die allgemeinen Bemühungen der Suchtprävention können von jungen Leuten nur bedingt ernst genommen werden, weil sie erleben, dass die Erwachsenenwelt den Jugendschutzbestimmungen gegenüber gleichgültig zu sein scheint.

Suchtprophylaktisch sinnvoll ist jedoch eine schnelle und direkte Reaktion der Erwachsenen auf solche Gefährdungssituationen. Solange jedoch die Intention des Jugendschutzes nur unzureichend in den Köpfen und Herzen der Erziehungsverantwortlichen verankert ist, bleibt Suchtprophylaxe vor Ort oft unbefriedigend.

Auswirkungen

"Bei Stichproben hatten Jugendliche unter 16 Jahren ungehindert in Restaurants und Bars alkoholische Getränke bestellen, Spielsalons besuchen in Schulen rauchen können die verantwortlichen Gewerbetreibenden oder Lehrer seien entgegen den Gesetzen zum Jugendschutz in keinem einzigen Fall eingeschritten:" (ZDF/BNN 3/2001)

"Jeder vierte Schüler raucht täglich. Damit liegen die deutschen Jugendlichen im Europäischen Vergleich an der Spitze..." (Ärzte Zeitung,2/2001)

Fachleute sind sich einig: Je früher jemand Suchtsubstanzen zu konsumieren beginnt, desto höher sein Risiko später süchtig zu werden. Einfluß hat diese Entwicklung aber nicht nur auf die Entstehung verschiedener Substanzabhängigkeiten, sondern berührt auch Bereiche wie Gewalt- und Kriminalprävention und wird somit zu einer spürbaren kommunalen Belastung.

Problem

In der Pubertät und der Adoleszenz werden die Grundlagen für spätere Suchterkrankungen gelegt. Dabei kommt den Alltagsdrogen eine Schlüsselfunktion zu. Früher Einstieg und regelmäßiger Konsum von Nikotin und Alkohol schafft die Basis für Suchtkarrieren; demnach haben Alltagsdrogen eine Schrittmacherfunktion für die Akzeptanz illegalen Substanzen. Nationale und internationale Erfahrungen zeigen, dass im Wohnumfeld der jungen Menschen angesetzt werden muss. Konsummuster und Verfügbarkeit sind dabei von zentraler Bedeutung. Bundesweit leidet die Suchtvorbeugung unter einem Umsetzungsdefizit bei den Jugendschutzbestimmungen. Die Förderung von protektiven Faktoren - insbesondere von sozialen Schlüsselkompetenzen - als wichtigstes Ziel der Suchtvorbeugung ist vor diesem Hintergrund kaum umsetzbar.

Erziehungsverantwortliche getrauen sich oft nicht, für die Belange dieser Schutzbestimmungen einzusetzen, weil sie befürchten, sich antiquiert zu verhalten, oder andere ins Unrecht zu setzen oder Angst vor unberechenbaren Reaktionen der Betroffenen haben.

In unserer heutigen Welt hat der Profit oft Vorrang vor dem Gemeinwohl: Verantwortliche fördern, wegen deren finanz- und wirtschaftspolitischer Bedeutung, oft Konsum psychotroper Substanzen, statt ihn zu bremsen.

Ziele

Vor diesem Hintergrund hat der Landkreis Karlsruhe in enger Abstimmung mit der Interfraktio-nellen Arbeitsgruppe des Kreistages die Initiative Wegschauen ist keine Lösung ins Leben gerufen. Sie soll über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr durch gezielte Werbemaßnahmen:

  • Elternhaus, Schule, Vereine, d.h. all diejenigen die Erziehungsverantwortung tragen, den Jugendschutzgedanken näher bringen
  • die Verfügbarkeit von Suchtmitteln in Kinder- und Jugendalter reduzieren und somit
  • wirkungsvolle, gemeinschaftlich getragene, ortsnahe Suchtprävention ermöglichen.

Kooperationspartner

An der Aktion beteiligen sich die Suchtberatungsstellen des badischen Landesverbandes gegen die Suchtgefahren und die Arbeitsgemeinschaft Gefährdetenhilfe und Jugendschutz sowie die Elterninitiativen zur Suchtvorbeugung im Landkreis (e.i.s.), die Polizeireviere, Lionsclub-Bruchsal-Schloß, Fa.-Contaktwerbung Karlsruhe.

Aktionsprogramm

Ziel der kommunikativen Maßnahmen ist die zentralen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes bekanntzumachen und für deren Einhaltung zu werben.

  • Plakatierung an Bus- und Stadtbahnhaltestellen durch Werbeträger
  • großflächige Aufschriften auf Straßenbahnwagen der Linien S 4 und S 2
  • Verteilung kleiner Din A3 Plakate mit den zentralen Auszügen aus dem Jugendschutzgesetz
  • Elternseminarangebote
  • Standardisierte Elternabende zur Information und Aktivierung der Eltern und Lehrer.
  • Begleitende Wirksamkeitsstudie

Auf kommunaler Ebenen wird die Suchtvorbeugung und der Jugendschutz mit Leben gefüllt. Die einzelnen Elemente basieren auf einer Situationsanalyse und werden vor Ort von den Verantwortungsträgern gemeinsam getragen:

  • Situationsbeschreibung und Zielsetzung
  • Einrichtung eines Koordinationskreises (Vorsitz: Bürgermeister)
  • Installation eines ehrenamtlichen Jugendschutzbeauftragten
  • Veröffentlichung im Gemeindeblatt (Siehe: Regeln für Rheinstetten)
  • Begleitveranstaltungen der örtlichen Elternschaft
  • Entwicklung eines Verhaltenscodexes für Vereins- und Straßenfeste

Beteiligung Jugendlicher

Jugendliche sind über den Jugendgemeinderat, oder Jugendzentren beteiligt. Zielgruppe der Initiative sind jedoch die Erwachsenen. Ihnen obliegt die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen. Kinder und Jugendliche stehen schon aus entwicklungspsychologischen Aspekten Grenzziehungen skeptisch gegenüber. Interessant dürfte sein, dass das verstärkte Engagement der Verantwortlichen von jungen Leuten weit positiver aufgenommen wurde als zuvor vermutet.

Zwischenergebnis

Folgende Beispiele sollen die inhaltliche Umsetzung der Initiative illustrieren:

Wirksamkeitsprüfung

Insgesamt wir die Initiative durch eine Vorher-Nachher-Befragung begleitet.

In einer Standarderhebung vor Beginn der Elterninformationsveranstaltungen (n~259) sind von den Teilnehmenden acht Fragen zu beantworten (hier: Auszug):

1. Meiner Meinung nach haben Jugendliche ein Recht auf Rausch. ja =2%

2. Ist die Einhaltung des Rauchverbotes für Jugendliche(bis 16 Jahren) in der Öffentlichkeit sinnvoll? ja =93%

3. Wird bei Straßen festen in unserer Stadt/Gemeinde das Jugendschutzgesetz eingehalten? ja=23%

Die Auffassung der Eltern wird hier deutlich: Sie wollen nicht, dass ihre Kinder "abtauchen" oder sich "dichtmachen"; 98% wollen einen altersgemäßen und kontrollierten Umgang mit psychotropen Substanzen. Eltern wünschen sich mehrheitlich, scheinbar unabhängig vom eigenen Substanzkonsum, deutliche Grenzziehungen und funktionierende Schutzmechanismen für Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit.

"Kümmerer"

ist das sich hartnäckig haltende Kürzel für die inzwischen eingerichteten "Kommunalen Jugendschutzbeauftragten" in drei Städten bzw. Gemeinden im Landkreis Karlsruhe. Unterhalb der ordnungsamtlichen / polizeilichen Schwelle ist die Einrichtung einer ehrenamtlich tätigen Person zur Verbesserung des kommunalen Jugendschutzes und der Suchtvorbeugung sinnvoll. Eltern und Erziehende sind daran interessiert, dass ihre Kinder im öffentlichen Bereich keine gesundheitliche Gefährdungen durch Überforderungssituationen oder Substanzmissbrauch ausgesetzt werden. Sie sind gleichermaßen daran interessiert, dass Störungen in diesem Bereich zunächst unterhalb einer offiziellen Eingriffsbehörde zu lösen sind. Zur Stärkung und Standardisierung der erzieherischen Kompetenten des Gemeinwesens, kann im Vorfeld von ordnungsrechtlichen Maßnahmen eine ehrenamtliche Person moderierend, motivierend und initiierend Konfliktfelder erkennen, beschreiben und somit Lösungen zugänglich machen.

Kommunale Initiative

"Regeln für Rheinstetten" ist ein Ergebnis der kommunalen Umsetzung: Prominente und weniger Prominente aus dem Gemeindeleben präsentieren sich mit Bild und eigener Stellungnahme wie sie dem Jugendschutz vor Ort auf die Beine helfen wollen.

Perspektiven

Nach der Sommerpause wird allen Kreisgemeinden und Städten eine Mitwirkung angeboten. Die vorliegenden Erfahrungen sind umfangreich. Als Service kann der Landkreis - in Zusammenarbeit mit den Präventionsfachleuten - Städte und Gemeinden mit einem inzwischen erprobten Maßnahmenbündel beraten und unterstützen.

Fazit

Nach den ersten Monaten der Initiative zeigten sich überraschende und vielfältige Ergebnisse. Die beteiligten Kommunen zeigen sich konstruktiv und beteiligen sich ideenreich an der Aktion. Weniger Bedenken als vermutet erreichen uns von den betroffenen Vereinen; viel Zustimmung erhalten wir von all denen die Erziehungsverantwortung tragen. Hilfreich erleben wir den überparteilichen Konsens. Scheinbar unabhängig von der politischen Sichtweise wird die Notwendigkeit zu einer Verbesserung des Jugendschutzes gesehen und in der Kommune aktiv mitgetragen. Strukturelle

Veränderung sind langfristig anzulegen. Die Befürchtung das die Initiative wirkungslos versandet ist vor dem Hintergrund der zahlreichen Kooperationspartner und der großen Zustimmung die uns entgegen gebracht wird eher unbegründet. Hilfreich hingegen wäre, dass die auf den Landkreis begrenzte Aktion durch andere Gebietskörperschaften unterstützt und somit landesweit zu einer Diskussion über einen verantwortungsbewußteren Umgang mit unseren Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit beitrüge.

Kurzfassung

Ziele der Aktion: "Wegschauen ist keine Lösung"

Vor welchem Hintergrund findet die Aktion statt:

  • Veränderte familiäre Bedingungen
  • Geringerer erzieherischer Einfluss
  • Kommerzialisierung der Jugendkultur (auch die Vereine sind nicht ganz frei davon)
  • das soziale Umfeld ist zunehmend weniger eine Korrektiv

Bringt Grenzen setzen etwas?

Wenn wir jungen Menschen Dinge verbieten, sie in den schrecklichsten Farben schildern, erhöht dies paradoxerweise die Faszination. Unsere Warnung provoziert Widerstand. Sollten wir daher nicht besser auf Verbote verzichten? Nein, denn junge Leute erwarten von den Erziehungsverantwortlichen mit Recht, eine zivile Gegenreaktion. Sie erwarten von uns einen eigenen Standpunkt. Unser Unverständnis und Ärger ist Beweis für sie, dass wir sie in ihrem Autonomiestreben ernst nehmen. Grenzziehungen sind daher notwendige Bestandteile zur Suche junger Menschen nach existenziellen Herausforderungen und der Identitätsfindung.

Warum diese Aktion?

Weg von Gleichgültigkeit und Resignation. Sie sind keine hilfreiche Erziehungshaltung. Wir wollen Anstoß geben, hinschauen und Jugendliche wahrnehmen. Wir wollen mithelfen, die Strukturen zu schaffen, die es vor Ort den Erziehungsverantwortlichen leichter macht, ihre Aufgaben wahrzunehmen. Suchtvorbeugung leidet an einem Glaubwürdigkeitsdefizit. Von Eltern, Schule, Fachleuten, Medien wird beständig vor den Suchtgefahren gewarnt. Wie ernst ist es den Erwachsenen mit der Suchtverhinderung aber tatsächlich? Es ist ein Widerspruch, wenn im Alltag der Jugendlichen legale Suchtmittel fast ohne Einschränkung verfügbar sind und die Reaktion der Öffentlichkeit auf den Konsum psychotroper Substanzen viele Jahre zu spät erfolgt.

Ist das Ziel mehr Härte oder Restriktion?

Nein- es gilt die Lebensqualität, die Liebenswürdigkeit und Freizügigkeit im Landkreis zu erhalten. Aber durch Hinschauen, Vorausdenken, durch geeignete strukturelle Maßnahmen, durch Einsetzen von Verantwortlichen, durch die Entwicklung eines kommunalen Gesamtkonzeptes, durch die intensive Vernetzung von Erziehungsverantwortlichen und Fachleuten, lässt sich die Unsicherheit für Eltern und die Gefährdungssituation für junge Menschen im öffentlichen Bereich minimieren; davon sind wir überzeugt.

Ziele: kommunale Lösungen

Die Zustimmung zu der Aktion "Wegschauen ist keine Lösung" ist dort umso größer, wo erwachsene Verantwortungsträger mit jungen Menschen zusammenarbeiten. Es macht Spaß, wenn junge Menschen im Rahmen ihrer Interessen gefordert werden und sie das Gefühl bekommen, dass sie gebraucht werden und tragfähige Beziehungen entstehen. Die Gefahr vermindert sich, daß sie die fehlenden Herausforderungen in einer Subkultur suchen.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

Welche Ziele werden mit dem Wettbewerbsbeitrag angestrebt?: 
  • den Einstieg in den Konsum von Suchtmitteln zu verhindern bzw. hinauszuzögern
  • einen suchtmittelfreien Lebensstil zu fördern
  • MultiplikatorInnen einer Institution zu befähigen, Primär- und Sekundärprävention in ihre tägliche Arbeit zu integrieren und auszuüben
Gibt es Minimalziele?: 

ja, Kenntnis der wichtigsten, suchtbezogenen Bestimmungen des Jugendschutzes bei den Erziehungsverantwortlichen

Von wem ist die Initiative für Ihr Präventionsprojekt ausgegangen?: 
  • AK Suchtprävention
Wenn sich Ihr Wettbewerbsbeitrag an Kinder und Jugendliche richtet, wurden dieses Zielgruppen in die Entwicklung des Angebots ei: 

keine Antwort

Welche Gründe waren für die Auswahl der Zielgruppe ausschlaggebend?: 

Erwachsene müssen die geltenden Jugendschutzbestimmungen gegenüber den Jugendlichen durchsetzen und bedürfen der Stärkung und Unterstützung hierbei.

Wie wird sichergestellt, dass die Zielgruppe sich beteiligt?: 

Motivierung bestimmter Funktionsträger durch kommunikative Maßnahmen

An welchen Bedürfnissen der Zielgruppe wird angeknüpft?: 

Eltern haben das Bedürfnis, ihre Kinder vor Suchterkrankungen zu schützen, nach solidarischem Erziehungsverhalten, nach Normen und Regeln für die Erziehung, an Hilfestellung und Tipps.

Wenn der Wettbewerbsbeitrag sich an Multiplikatoren richtet, welche sind das?: 
  • Ausbilder / Ausbilderinnen
  • Eltern (Mütter/Väter) (Schwerpunkt)
  • Fachöffentlichkeit
  • Jugendarbeiter / Jugendarbeiterinnen
  • Vereine (Schwerpunkt)
Zielt der Wettbewerbsbeitrag auf spezielle Substanzen? : 

ja, auf

Auf welche Handlungsfelder der kommunalen Suchtprävention zielt der Wettbewerbsbeitrag?: 
  • allgemeine Öffentlichkeit
  • Gemeinden
  • Jugendarbeit und Jugendhilfe
  • Musikszenen und Jugendkultur
  • Polizeiliche Arbeit
  • Schulen
  • Sonstige Freizeitaktivitäten
  • Sportvereine
Welche Ämter/Dienstellen der Stadtverwaltung kooperieren in Ihrem Wettbewerbsbeitrag?: 
  • Gesundheitsamt
  • Jugendamt
  • Ordnungsamt
  • Sozialamt
Welche Institutionen/Akteure ausserhalb der Verwaltung sind darüber hinaus in die Organisationsstruktur Ihres Wettbewerbsbeitrag: 
  • andere Vereine
  • Institutionen bzw. Fachkräfte der Suchtprävention
  • Polizei
  • Private Spender / Sponsoren
  • Schule
  • Unternehmen der Wirtschaft
Welche überörtlichen Institutionen/Akteure sind in die Organisationsstruktur Ihres Wettbewerbsbeitrags eingebunden? : 
  • Interkommunale Zusammenarbeit
  • Staatliche Einrichtungen
Wie ist die Zusammenarbeit geregelt?: 
  • Fallweise Kooperation im Bedarfsfall
  • Projektgruppe
In welchem Jahr wurde mit der Entwicklung Ihres Wettbewerbsbeitrags begonnen?: 

2000

Seit wann ist besteht sein Angebot in der Praxis?: 

2001

Die Finanzierung in den kommenden vier Jahren ist:: 

wahrscheinlich gesichert

Setzen Sie in Ihrem Beitrag Verfahren der Suchtprävention ein, die in Ihrer Kommune neu sind?: 

ja, -ehrenamtlicher Beauftragter für den Jugendschutz (Kümmerer) -Elternseminare (RAST, e.i.s)

Sprechen Sie mit Ihrem Beitrag in Ihrer Kommune neue Zielgruppen der Suchtprävention an?: 

nein

Welche anderen Neuerungen der Suchtprävention in Ihrer Kommune enthält der Wettbewerbsbeitrag darüber hinaus? : 

-gemeinsame Aktivitäten mit örtl. Polizeirevier -Evaluation -Web-Seite -Straßenbahnwerbung -standardisierte Vorträge

Gibt es eine schriftliche Konzeption der Suchtprävention in Ihrer Kommune?: 

ja, 2000

Sind eigene Bedarfserhebungen für die Bestimmung der Zielgruppe der Suchtpävention angefertigt worden?: 

ja, Defizitbeschreibung von Seiten der Elternschaft, org. Eltern u. Schule

Welchem konzeptionellen Modell lässt sich der Wettbewerbsbeitrag nach seinem Schwerpunkt zuordnen?: 
  • Informationsvermittlung
  • Konzept der Lebenskompetenzförderung
  • Strukturbeschreibung für kommunale Suchtprävention
Auf welche Ansatzpunkte beziehen sich die Präventionsmassnahmen?: 
  • Gemeinde, Förderung der Zusammenarbeit versch. geselllschaftl. Gruppierungen und versch. Institutionen; Einrichtung eines Kümmerers
  • Protektive Faktoren, Stärkung von Erziehungskompetenz bei eltern, Zivilcourage lernen
  • Risikofaktoren, Jugendschutzgestze einhalten, Verfügbarkeit reduzieren in der o.g. Altersgruppe
Welche Materialien und Medien kommen zum Einsatz?: 

-Powerpointpräsentation für die gesamte Campagne -Ausdruck des Jugendschutzgesetzes des JSG (Elterninitiative) -Faltblatt -Plakate in versch. Größen

Welche Fortbildungsangebote für die Multiplikatoren werden angeboten?: 

Elternseminare "Klasse Kinder - starke Eltern"

Gibt es eine Zeitplanung für den Wettbewerbsbeitrag?: 

ja, bis zu 3 Jahre