Auf Anregung der Parlamentarischen Staatssekretärin und Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk (im Amt bis Herbst 2005) und mit Unterstützung der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände sowie den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) führte die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) den dritten Wettbewerb "Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention" durch. Gesucht wurden Städte, Kreise und Gemeinden, die mit ihren Aktivitäten zur Alkoholprävention ein besonders gutes Beispiel für andere Kommunen geben.
Mit der Betreuung des Wettbewerbs ist das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) beauftragt worden, das für die Laufzeit des Wettbewerbs eine Geschäftsstelle eingerichtet hatte.
Ziele des Wettbewerbs
Die Zahl der Menschen in Deutschland, bei denen eine Alkoholabhängigkeit oder ein Alkoholmissbrauch vorliegt, wird auf rund 4,3 Mio. geschätzt. Der seit den 70er Jahren anhaltende Trend bei Jugendlichen zu weniger Alkoholkonsum wurde 2004 zum ersten Mal gebrochen. Zugenommen haben bei ihnen die wöchentlichen Trinkmengen und Alkoholrausch-Erfahrungen. Diese negative Entwicklung ist vor allem auf den gestiegenen Konsum von Alkopops zurückzuführen. Im Jahr 2003 wurden pro Kopf der Bevölkerung etwa 10 Liter reiner Alkohol konsumiert, womit Deutschland weltweit in der Spitzengruppe liegt. Die Kosten durch alkoholbedingte Krankheiten betragen ca. 20 Mrd. Euro im Jahr.
Die in der deutschen Bevölkerung weit verbreitete unkritisch positive Einstellung zum Alkohol verhindert einen realistischen Blick auf die Folgen zu hohen Alkoholkonsums bei Jugendlichen und Erwachsenen.
Bund und Länder stimmen darin überein, dass die enormen negativen gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen des hohen Alkoholkonsums in Deutschland nicht bagatellisiert werden dürfen, sondern durch vorbeugende Maßnahmen reduziert werden müssen. Bereits der erste Wettbewerb zur kommunalen Suchtprävention im Jahr 2001 hat deutlich gemacht, dass eine Reihe von Städten, Kreisen und Gemeinden bereits langfristig in der Alkoholprävention tätig ist.
Ziel dieses 3. Wettbewerbs war es, die kommunalen Handlungsfelder und Aktivitäten zur Alkoholprävention noch intensiver kennen zu lernen und sie einer breiten Öffentlichkeit sichtbar zu machen. Dabei sollten die Städte, Kreise und Gemeinden ausgezeichnet werden, die mit ihren Aktivitäten ein besonders gutes Beispiel für andere Kommunen geben.
Teilnehmerkreis
Alle deutschen Städte, Kreise und Gemeinden waren zur Teilnahme eingeladen. Teilnahmeberechtigt waren außerdem Kommunalverbände sowie die Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten.
Präventionsaktivitäten Dritter (z. B. Wohlfahrtsverbände, Krankenkassen, Betriebe, Selbsthilfegruppen und andere private Initiativen) waren willkommen, können aber nur als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden.
Der Wettbewerb wird von der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände unterstützt (Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Landkreistag) und den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV).