Hamburg

Typ: 
kreisfreie Stadt
Einreichende Dienststelle: 
Behörde für Umwelt und Gesundheit /Fachabteilung Drogen und Sucht G3261
Name des Ansprechpartners: 
Sven Kammerahl
Funktion des Ansprechpartners: 
Fachreferent Suchtprävention, Ambulante Projekte, illegale Drogen
Straße/Postfach: 
Behörde für Umwelt und Gesundheit, Tesdorpfstraße 8; 20148 Hamburg
Postleitzahl: 
20038
Bundesland: 
Hamburg
Telefon des Ansprechpartners: 
040 428482256
Telefax des Ansprechpartners: 
040428482086
E-Mail des Ansprechpartners: 
Sven.Kammerahl@bug.hamburg.de
Internetadresse der Kommune: 
http://www.hamburg.de

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

Bekifft in der Schule - Hilfen für Schulen zur Vorbeugung und Problemlösung

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Bekifft in der Schule - Hilfen für Schulen zur Vorbeugung und Problemlösung Kurzbeschreibung

Projektansatz:

Des Konsum von Cannabis ( Haschisch/ Marihuana) bei Jugendlichen insbesondere in der Altersgruppe der 15-17 jährigen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Dies Thema macht dementsprechend auch vor den Schultoren nicht halt

In den Schulen herrscht, häufig eine große Hilflosigkeit, die sich z. B- im Nicht- Wahrnehmen/ Nicht-Reagieren oder in sehr drastischen Reaktionsweisen zeigt. Um Lehrerinnen/ Schülerinnen und Eltern zu befähigen, adäquat handeln zu können, wurde das Bekifft in der Schule in Kooperation von 10 Hamburger Einrichtungen aus Prävention und Suchtberatung entwickelt. Focus ist der Schulalltag. Entsprechend hat die praktische Umsetzbarkeit der Angebotsbausteine eine zentrale Bedeutung. Die Ausschreibung für die Teilnahme fand im Frühjahr 2001 statt. 30 Hamburger Schulen (11 Gesamtschulen, 9 Gymnasien, 6 Haupt- und Realschulen und 4 Berufliche Schulen ) wurden ausgewählt und nehmen seit Beginn des Schuljahres 2001/2002 am Projekt teil.

Zentrale Zielsetzungen:

  • Probleme frühzeitig erkennen und rechtzeitig reagieren
  • angemessen mit Cannabiskonsum und gefährdeten Schülerinnen umgehen
  • Schülerinnen unterstützen, problematischen Konsum zu erkennen und zu verändern

Unterstützungsangebot:

Die beteiligten Schulen werden für ein Jahr durch ein Begleitteam aus Suchtberatung + Prävention unterstützt. Gemeinsam mit einer schulinternen Koordinationsgruppe aus Vertretern aller am Schulleben Beteiligten (Schulleitung, Lehrer, Schüler und Eltern) wird eine gemeinsame Plattform im Umgang mit diesem Thema erarbeitet, die mehrheitlich getragen werden soll.

  1. Hilfen bei der Erarbeitung und Verankerung von Regeln im Umgang mit Drogen/ Sanktionen in Konfliktfällen
  2. Trainings für Lehrergruppen. Basiswissen Cannabis (Konsumformen /- trends, Stoffkunde, BtmG) Schulung von Wahrnehmung und Einschätzung Anleitung zur Früherkennung von Suchtgefährdungen Motivierende Gesprächsführung nach TTM Interventionen im Schulalltag
  3. Anleitung zum Angebot Minimale Intervention/ Kiffertagebuch Informationen zu weitergehenden Hilfen
  4. Praxisberatung und Unterstützung bei der Implementierung der neuen Regeln /Angebote
  5. Zusatzangebote:
    • Informationsveranstaltungen in der Schule
    • Schülersprechstunden durch die Beratungsstelle
    • Unterstützung bei suchtpräventiven Unterrichtsvorhaben/ Projekten
    • Mitwirkung bei Elternveranstaltungen

Im Rahmen dieses Projektes werden verschiedene Materialien erstellt wie z.B. eine Handreichung zur schulischen Regelentwicklung, ein Manual zum Angebot der Minimalen Intervention und Info- Karten von Schülern für Schüler. Das Projekt wird evaluiert.

Projektkoordination Andrea Rodiek, Tel. 040/ 42863-2647

Bekifft in der Schule: Hilfen für Schulen zur Vorbeugung und Problemlösung

Ein Projekt des SuchtPräventionsZentrums der BSJB (SPZ) in Kooperation mit den Suchtberatungsstellen KÖ 16a, Kajal, KoDrobs Bergedorf und Wilhelmsburg, Drogenhilfe Eimsbüttel, Seehaus, VIVA Wandsbek, mit dem Büro für Suchtprävention, dem Projekt "Stadtteilorientierte Suchtberatung/Prävention Hom (STOB) und der Suchtpräventionsstelle der AWO Schenefeld.

l. Projektanlass und -ansatz

1997 führte das Institut für Therapieforschung München im Auftrag der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BAGS) eine "Repräsentativerhebung zum Gebrauch psychoaktiver Substanzen in Hamburg" durch. Diese nach wie vor aktuellste epidemiologische Untersuchung belegt empirisch eine deutliche Zunahme des Cannabiskonsums und der Probierbereitschaft in Bezug auf Cannabis vor allem unter schulpflichtigen Jugendlichen. In der Altersgruppe der 15 bis 17jährigen stieg demnach zwischen 1990 und 1997 die Anzahl derjenigen, die nach eigenen Angaben mindestens einmal Cannabis ausprobiert hatten, von 9% auf 21%. Auch bezogen auf die Konsumerfahrungen im letzten Jahr vor der Befragung ergab sich eine ähnliche Steigerung, und zwar von 8,5% auf 18%. 37% dieser aktuellen Konsumenten (also ca. 6,7% der Gesamtstichprobe)gebrauchte Cannabis zwischen 20 und 200 mal, 11% (ca. 2% der Gesamtstichprobe)mehr als 200 mal im letzten Jahr vor der 97er Befragung. Mehr als 25% der bislang Abstinenten äußerten 1997 die Bereitschaft, bei entsprechendem Angebot Cannabis zu probieren. 1990 sagten das nur 4%.

Die Entwicklung von Anfragen nach Beratung und Hilfe aus dem schulischen Bereich seitens Lehrerinnen, Lehrern und Eltern bei der Schülerhilfe, dem IfL und bei Suchtberatungsstellen während der letzten drei Jahre legt zwei Vermutungen nahe: a) Der Cannabiskonsum von Jugendlichen hat noch weiter zugenommen, b) Auch der Cannabiskonsum von Schülerinnen und Schülern weiterführender Schulen Hamburgs vor und während der Unterrichtszeit ist angestiegen. Viele Jugendliche glauben, Cannabiskonsum sei ungefährlich und wie der Konsum von Nikotin mit dem Schulbesuch mehr oder weniger zu vereinbaren. Aber Cannabis sediert in der Regel die Konsumentinnen und Konsumenten, lockert ihren Realitätsbezug, verlangsamt ihr Wahrnehmungs- und Reaktionsvermögen und mindert ihr Kurzzeitgedächtnis. Das beeinträchtigt natürlich konsumierende Schülerinnen und Schüler in ihrer Lern- und Arbeitsfähigkeit, infolgedessen auch ihre Entwicklungschancen sowie die dazugehörigen Klassen, Lerngruppen und Schulen in ihrem Handeln. Abgesehen von der nach wie vor bestehenden gesetzlichen Strafbedrohung des Erwerbs und Besitzes von Cannabis ist Kiffen und Bekifft Sein in der Schule, während des Unterrichts sowie beim Erledigen von Hausaufgaben daher als problematischer Cannabiskonsum zu werten und nicht zu akzeptieren. Schließlich ist anhaltender, regelmäßiger und häufiger Cannabisgebrauch auch mit einem Suchtrisiko verbunden. Um diesen Risiken vorzubeugen und bestehende Probleme zu lösen, verlangen und benötigen Schulen, Schülerinnen und Schüler gezielte Hilfen und Unterstützung. Diesem Bedarf entspricht nach niederländischem Vorbild und zugeschnitten auf die Hamburger Verhältnisse das Projekt "Bekifft in der Schule: Hilfen für Schulen zur Vorbeugung und Problemlösung".

2. Projektziele

  • Befähigung und Unterstützung von Schulen zum angemessenen Umgang mit Cannabiskonsum und gefährdeten Cannabiskonsumenten
  • Befähigung von Schülerinnen und Schülern, problematischen Cannabiskonsum zu erkennen und zu verändern.

3. Unterstützungsangebote

Jede sich bewerbenden Schule erhält ein Begleitteam, bestehend aus jeweils einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter des SPZ, einer möglichst schulnahen Suchtberatungsstelle und/oder einer Suchtpräventionsfachstelle. Dieses Begleitteam vereinbart mit der Schule die Bestandteile und Bedingungen eines konkreten Unterstützungspakets, hilft bei der Konstituierung einer schulinternen, von der Schulleitung unterstützten Projektgruppe und übernimmt für ein Schuljahr die Beratung und Betreuung der Schule.

Das Unterstützungspaket beinhaltet vor allem folgende Angebote:

  • Unterstützung der schulinternen Projektgruppe bei der Erarbeitung und Verankerung von Regeln für den Umgang mit Cannabiskonsum sowie eines einheitlichen, fachlich begründeten Verfahrens (lösungsorientierter Interventionsleitfaden) bei konsumbedingten Problemfällen durch das Begleitteam
  • Schulinternes Training für Beratungslehrer/Mitarbeiter des Beratungsdienstes, interessierte Klassenlehrer/innen, Schulärzte und betriebliche Ausbilder. Mögliche Bestandteile dieses vom SPZ organisierten und finanzierten Trainings sind:

a) Informationen über Suchtentstehung/'-entwicklung, die Droge Cannabis, ihre Konsumverbreitung, die Konsumwirkungen und -risiken, die beobachtbaren Konsumfolgen und die geltenden betäubungsrechtlichen Bestimmungen

b) Übung differenzierter, nicht symptomfixierter Wahrnehmung von Verhaltensauffälligkeiten und Einschätzung von konsumbedingten Gefährdungsgraden unter Berücksichtigung des familiären Umfeldes

c) Gesprächsführung (motivierende Ansprache, Vermittlung von Regeln, Aufzeigen von Risiken, Motivierung zu Verhaltensänderung) nach den Konzepten des TTM (Transtheoretisches Modell) und des Motivational Interviewing

d) Anleitung zur Früherkennung von Suchtgefährdungen und Interventionsplanung (z.B. Arbeit mit dem Computerprogramm Step by Step)

e) Anleitung zur Durchführung des Interventionsprogramms Minimale Intervention

f) Informationen über weitergehende Möglichkeiten der Beratung und Betreuung (auch für Angehörige und in Bezug auf familientherapeutische Einrichtungen)

  • Hilfe beim Aufbau eines schulinternen Angebots Minimale Intervention
  • Praxisberatung/Supervision der schulinternen Projektgruppe sowie der Lehrer/Sozialpädagogen, die Schüler beraten und begleiten, (z.B. in Bezug auf die "Minimale Intervention") durch das Begleitteam
  • Beratung und Unterstützung gefährdeter Schüler in von der Schule nicht mehr allein zu bewältigenden Einzelfallen durch das Begleitteam oder andere Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der zuständigen Suchtberatungsstelle und des SPZ.

Zusätzlich können folgende Angebote bei Bedarf vereinbart werden:

  • Vorstellungs- und Informationsveranstaltungen (Suchtstoff, Suchtverhalten, Beratungs- und Therapiemöglichkeiten) der zugeordneten Suchtberatungsstelle in der Lehrerkonferenz, im Schüler- und Elternrat, bei Bedarf in einzelnen Klassen
  • Schulinterne Sprechstunden der zuständigen Suchtberatungsstelle für Schülerinnen/Schüler, Eltern und Lehrerinnen/Lehrer sowie Beratung einzelner Schülerinnen/Schüler, Lehrer und Eltern der Schule in der Suchtberatungsstelle
  • Informationsveranstaltungen für Schulklassen nach terminlicher Vereinbarung in der Suchtberatungsstelle
  • Unterstützung des Begleitteams oder anderer Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der

zuständigen Suchtberatungsstelle und des SPZ bei der Entwicklung und Erprobung/Durchführung möglichst regelhafter suchtpräventiver Unterrichts-/Projektvorhaben

Mitwirkung des Begleitteams oder anderer Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der zuständigen Suchtberatungsstelle und des SPZ bei Elternabenden und Elternveranstaltungen zum Thema Suchtprävention

4. Ausschreibung, Bewerbung, Teilnahme

a) Dieses Maßnahmen-/Unterstützungspaket wird mit Hilfe eines flyers des SPZ den Beratungslehrern/Beratungsdiensten aller weiterführender Schulen Hamburgs sowie allen ReBU-Stellen bekannt gemacht, in Hamburg Macht Schule und im IfL-aktuell ausgeschrieben und über die Schulaufsichten den Schulleiterinnen und Schulleitern aller weiterführender Schulen Hamburgs unterbreitet. Darüber hinaus werden alle Schulen, die wegen Cannabiskonsums von Schülern beim SPZ, bei einer REBUS, einer der am Projekt beteiligten Suchtberatungsstellen oder Suchtpräventionsfachstellen um Hilfe bitten, gezielt auf dieses Angebot aufmerksam gemacht.

b) Interessierte Schulen bewerben sich beim SPZ um Teilnahme an diesem Unterstützungsprogramm.

c) Das SPZ spricht nach Eingang jeder schulischen Bewerbung, soweit wie möglich unter Gesichtspunkten regionaler Nähe oder erwünschter (z.B. geschlechtsspezifischer) Akzente, eine der zum Projektnetzwerk dazugehörigen Suchtberatungsstellen und/oder Suchtpräventionsfachstellen an und gewinnt sie als zuständige Kooperationspartner für den Aufbau und die Begleitung des Projektes an der jeweiligen Schule.

d) Je eine Mitarbeiterin/ ein Mitarbeiter des SPZ und der "zuständigen" Suchtberatungsstelle/Fachstelle für Suchprävention erläutern Vertretern der Schulleitung, der Beratungslehrer bzw. des Beratungsdienstes, des Eltern- und Schülerrats und der Verbindungslehrerin/dem Verbindungslehrer in jeder nachfragenden Schule das Unterstützungspaket in einem Erstgespräch und bereiten mit diesem Gesprächskreis eine Vereinbarung vor, die den schulspezifischen Bedürfnissen und Möglichkeiten entspricht.

e) Nach Zustimmung der Schulkonferenz zum Vereinbarungsentwurf werden Maßnahmen und Unterstützungsangebote zwischen dem SPZ sowie der zuständigen Suchtberatungsstelle/Fachstelle für Suchtprävention einerseits und der Schulleitung andererseits vertraglich vereinbart.

f) Eine schulinterne Projektgruppe übernimmt zunächst für zwei Jahre die Koordinations- und Entscheidungsaufgaben. Je nach Gegebenheiten der jeweiligen Schule gehören dieser Projektgruppe an: ein bis zwei Beratungslehrer/innen bzw. Mitglieder des Beratungsdienstes, der/die VerbindungslehrerIn, jeweils 2 vom Schüler- und Elternrat benannte Mitglieder, an Berufsschulen 2 Vertreterinnen von Ausbildungsbetrieben. Die Gruppe wählt eine verantwortliche Koordinatorin/einen Koordinator. Bei Bedarf, z.B. fallbezogen, werden engagierte und involvierte Personen hinzugeholt.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

Welche Ziele werden mit dem Wettbewerbsbeitrag angestrebt?: 
  • andere (ohne Beschreibung)
  • den frühzeitigen Ausstieg aus riskanten Konsummustern zu fördern
Gibt es Minimalziele?: 

ja, s. Kurzbeschreibung und Leitziel 1

Von wem ist die Initiative für Ihr Präventionsprojekt ausgegangen?: 
  • SPZ als Institution der Schulbehörde
Wenn sich Ihr Wettbewerbsbeitrag an Kinder und Jugendliche richtet, wurden dieses Zielgruppen in die Entwicklung des Angebots ei: 

ja, folgendermassen: Im Bewerbungsverfahren, Ausschreibung, Bewerbung, Teilnahme (s. Projektbeschreibung)

Welche Gründe waren für die Auswahl der Zielgruppe ausschlaggebend?: 

Die Repräsentativerhebung zum Gebrauch psychoaktiver Substanzen in Hamburg (IfT 1997)

Wie wird sichergestellt, dass die Zielgruppe sich beteiligt?: 

s, Projektdesign

An welchen Bedürfnissen der Zielgruppe wird angeknüpft?: 

Sicherer Umgang mit dem Problem des Cannabiskonsums an Schulen

Wenn der Wettbewerbsbeitrag sich an Multiplikatoren richtet, welche sind das?: 
  • Eltern (Mütter/Väter)
  • Lehrer / Lehrerinnen (Schwerpunkt)
Zielt der Wettbewerbsbeitrag auf spezielle Substanzen? : 

ja, auf

Auf welche Handlungsfelder der kommunalen Suchtprävention zielt der Wettbewerbsbeitrag?: 
  • Schulen (Schwerpunkt)
Welche Ämter/Dienstellen der Stadtverwaltung kooperieren in Ihrem Wettbewerbsbeitrag?: 
  • Gesundheitsamt
  • Jugendamt (federführend)
Welche Institutionen/Akteure ausserhalb der Verwaltung sind darüber hinaus in die Organisationsstruktur Ihres Wettbewerbsbeitrag: 
  • Freie Träger
  • Institutionen bzw. Fachkräfte der Suchtprävention
  • Schule
Welche überörtlichen Institutionen/Akteure sind in die Organisationsstruktur Ihres Wettbewerbsbeitrags eingebunden? : 
  • Land
Wie ist die Zusammenarbeit geregelt?: 
  • Fallweise Kooperation im Bedarfsfall
  • Projektgruppe
In welchem Jahr wurde mit der Entwicklung Ihres Wettbewerbsbeitrags begonnen?: 

2000

Seit wann ist besteht sein Angebot in der Praxis?: 

2001

Die Finanzierung in den kommenden vier Jahren ist:: 

gesichert

Setzen Sie in Ihrem Beitrag Verfahren der Suchtprävention ein, die in Ihrer Kommune neu sind?: 

ja, siehe Konzept

Sprechen Sie mit Ihrem Beitrag in Ihrer Kommune neue Zielgruppen der Suchtprävention an?: 

nein

Gibt es eine schriftliche Konzeption der Suchtprävention in Ihrer Kommune?: 

ja, 1995

Sind eigene Bedarfserhebungen für die Bestimmung der Zielgruppe der Suchtpävention angefertigt worden?: 

ja,

Welchem konzeptionellen Modell lässt sich der Wettbewerbsbeitrag nach seinem Schwerpunkt zuordnen?: 
  • Förderung von Alternativen zum Substanzmissbrauch
  • Informationsvermittlung
  • Konzept zum Umgang mit Cannabiskonsum an Schulen
Auf welche Ansatzpunkte beziehen sich die Präventionsmassnahmen?: 
  • Andere, Regelwerke im Umgang mit dem Phänomen schaffen. Schüler, Lehrer und Eltern befähigen mit dem Problem unzugehen.
  • Protektive Faktoren, Konfliktfähigkeit, Eigenreflexion
  • Risikofaktoren, Umgang mit dem Problem des Cannabiskonsums an Schulen
Welche Materialien und Medien kommen zum Einsatz?: 

s. Anlage

Welche Fortbildungsangebote für die Multiplikatoren werden angeboten?: 

s. Anlage

Gibt es eine Zeitplanung für den Wettbewerbsbeitrag?: 

keine Antwort