Rastatt

Typ: 
kreisangehörig
Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Rastatt
Bundesland: 
Baden-Württemberg
Einreichende Dienststelle: 
Dezernat III
Name des Ansprechpartners: 
Herr Arne Pfirrmann
Funktion des Ansprechpartners: 
Bürgermeister und Leiter Dezernat III
Straße/Postfach: 
Kaiserstraße 48 a
Postleitzahl: 
76437
Ort: 
Rastatt
Telefon des Ansprechpartners: 
+49 7222 9727000
Telefax des Ansprechpartners: 
+ 49 7222 9727009
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

Lokale Alkoholpolitik

Kurzfassung des Wettbewerbsbeitrags

Immer mehr Jugendliche betrachten Rauschtrinken als Teil ihrer Wochenendgestaltung. Jugendliche, die bis zur Bewusstlosigkeit trinken oder vor Diskotheken und an Bahnhöfen in Straßenbahnen und an jugendspezifischen Treffpunkten, wie Tankstellen, Schulgeländen und Spielplätzen randalieren, sind ein Problem, gerade für Gemeinden.
Der Baden-Württembergische Landesverband für Prävention und Rehabilitation gGmbH (bwlv) berät seit 2010 im Rahmen eines Pilotprojektes "Lokale Alkoholpolitik die Stadt Rastatt und entwickelt gemeinsam mit den Beteiligten geeignete Umsetzungsschritte für eine nachhaltige Einstellungsänderung im Umgang mit Alkohol.

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Ausgangslage
 

Etwa 6,5 Mio. Menschen in Deutschland konsumieren Alkohol in gesundheitlich riskanten Mengen1, weitere 2 Mio. Menschen konsumieren Alkohol in sich selbst schädigender Weise2 und 1,3 Millionen Menschen in Deutschland sind alkoholabhängig. (Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), Jahrbuch Sucht, 2008). In Baden-Württemberg sind es schätzungsweise 270.000 Menschen, die von Alkohol abhängig sind.
92% aller Jugendlichen im Alter von 12 bis 25 Jahren haben Erfahrungen mit Alkohol. 14% der Altersgruppe 12 bis 25 trinken in riskanter Weise pro Woche mehr als 120 Gramm reinen Alkohol, was etwa 15 Standardgläsern (s. u.) entspricht. Alkoholrauscherfahrungen sind bei den 16- bis 17-Jährigen am weitesten verbreitet, 56% sagen, sie seien im vergangenen Jahr betrunken gewesen. Dies entspricht schädigendem Konsum (BZgA, 2006). Die Zahl der alkoholbedingten Krankenhauseinweisungen hat in den letzten Jahren zugenommen.

Gerade Gemeinden stehen dem Phänomen jugendlichen Rauschtrinkens hilflos gegenüber. Die Gemeinden unternehmen meist erste unkoordinierte Versuche durch ordnungspolitische Maßnahmen, das Treiben zu beenden. Bauhofmitarbeiter beseitigen am Montagmorgen die Reste von Alkoholgelagen. Die Polizei setzt Deeskalationsmethoden ein. Jugendsachbearbeiter der Polizei, Schulen, Vereine und soziale Organisationen setzen auf Prävention und Gesundheitsförderung. Viele gute Ansätze, was fehlt ist die Steuerung und Koordination der Maßnahmen. Die Gemeinden tragen die Hauptlast des missbräuchlichen Konsums und ziehen demnach auch den größten Nutzen aus Verbesserungen. Jede Gemeinde hat ein eigenes Potential für Lösungen, dies gilt es zu fördern und zu nutzen. Im Rahmen der Lokalen Alkoholpolitik bieten hier Mitarbeiter des bwlv konkrete Unterstützung und Beratung an.

Aus diesem Grund nehmen Gemeinden im Rahmen der Lokalen Alkoholpolitik eine bedeutende Rolle ein. Besonders wenn es darum geht, Frühintervention bei Jugendlichen und Erwachsenen mit auffälligem Alkoholkonsum bzw. Missbrauch strategisch auszurichten, zu strukturieren und zu organisieren3. Einzelangebote entfalten nur dann optimale Wirkung, wenn sie vernetzt in eine übergeordnete Frühinterventionsstrategie eingebunden sind. Der Aufbau und das Management solcher Strukturen erfolgt unter Berücksichtigung von Konzepten der Organisationsentwicklung. Auf diese Weise kann wirkungsvoll riskant konsumierenden Jugendlichen durch ihr Umfeld eine frühzeitige und zielgerichtete Unterstützung angeboten werden. Im Sinne des Settingansatzes wird dabei die Gemeinde als Lebenswelt betrachtet.

Folgende Settings werden berücksichtigt:
Gemeinderat und Gemeindepolitik, Öffentlicher Raum, Einzelhandel und Gastronomie, Vereine, Schule und Elternarbeit, Feste und Festveranstalter, Jugendarbeit. Das Pilotprojekt ermöglicht die Steuerung eines kommunalen Policyprozesses4 (Politikgestaltung). Entwicklung und Umsetzung der kommunalen Maßnahmepläne erfolgen unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Voraussetzungen und unter Berücksichtigung der lokalen Situation. Bereits bestehende Angebote werden in das Konzept integriert. Lokal übernehmen die Gemeinden durch die Benennung eines Verantwortlichen eine Führungsrolle.

Alkoholprävention ist dort besonders wirksam, wo Verhaltens- und Verhältnisprävention verknüpft werden5 .
Die Verhaltensprävention ist hauptsächlich pädagogisch orientiert, nimmt Einfluss auf Menschen und beabsichtigt durch Informationen und Erziehung das Verhalten wirksam zu verändern.
Die Verhältnisprävention ist vorwiegend politisch orientiert. Sie setzt an bei der Beeinflussung sozialer, kultureller, rechtlicher und ökonomischer Rahmenbedingungen durch politisches Handeln.

Ziele des Vernetzungskonzeptes

  • Frühzeitige und nachhaltige Erreichung unter Unterstützung von Kindern und Jugendlichen und deren primären Bezugspersonen bei problematischem Suchtmittelkonsum.
  • Verankerung von klar definierten, verbindlichen Richtlinien im Umgang mit auffälligem oder schädigendem und  schädigendem Alkoholkonsum in der Gemeinde.
  • Beratung zur Netzwerkbildung
  • Vernetzung aller Akteure in der Kommune/ im Landkreis
  • Unterstützung von komplementären Maßnahmen zur Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung bei Jugendlichen, Risikobewusstsein, und Ressourcen und Potentiale fördern.
  • Aufbau einer kommunalen Organisationsstruktur für weitere Problemfelder Gewalt, gesundheitsschädigendes Verhalten (Tabak, Essstörungen, etc.)
  • Gesundheitsförderung in der Gemeinde
  • Know-how-Transfer der Kommunen (Synergien)
  • Entwicklung von "models of good practice" (Übertragbarkeit)
  • Entwicklung eines Handbuchs
  • Schulung für Multiplikatoren

 

Zielgruppen

  • Kinder / Jugendliche
  • Mitglieder des Gemeinderates/ Mitarbeiter der Kommunalverwaltung
  • Polizei
  • Lehrer/ Schulsozialarbeiter
  • Eltern/ Elternverbände
  • Pädagogen der Jugendarbeit und Jugendhilfe
  • Vereinsvorsitzende/ Jugendleiter/ Trainer
  • Wirte/ Mitarbeiter der Gastronomie
  • Verkaufspersonal im Einzelhandel
  • Festbetreiber
  • Kirche
  • Gesundheitswesen

 

Maßnahmen der Lokalen Alkoholpolitik
Der Gemeinderat erteilt einen Auftrag. Ein Verantwortlicher der Gemeindeverwaltung wird benannt, bspw. aus dem Ordnungsamt. Vertreterinnen verschiedener Bereiche wie Politik, Gesundheit, Schule, Behörden, Polizei, Gastgewerbe, dem Einzelhandel und aus Vereinen werden an einem "Runden Tisch" versammelt. Die Leitung des Runden Tisches übernimmt die Kommune. Schlüsselpersonen und wichtige Gruppierungen werden während des gesamten Prozesses in die Arbeit einbezogen (Problembeschreibung, Situationsanalyse, Planung, Umsetzung). Nach der Analyse der Ausgangslage wird ein lokaler Maßnahmenplan erstellt, Ziele und Fristen sind genannt. Eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit sensibilisiert die Bevölkerung. Lokale Informationsmaterialien werden entwickelt. Der "Runde Tisch" überprüft regelmäßig die Ziele und Wirksamkeit der Maßnahmen. Der Gemeinderat wird regelmäßig über den Stand der Lokalen Alkoholpolitik informiert. Der gesamte Prozess wird von der Fachsstelle Sucht gesteuert und moderiert. Alle Erfahrungen werden in einem Handbuch zusammengefasst, dass nach Abschluss des Projektes allen Landkreisen in Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt wird.

Ergebnisse der Lokalen Alkoholpolitik

  • Verbindliche Leitlinien zur Verminderung des Rauschtrinkens erlassen. Massnahmen und Regelungen sind im Gemeindealltag verankert.
  • Viele praxiserprobte Konzepte im Zusammenhang mit der Vermeidung von Alkoholexzessen, welche zu Sachbeschädigung, Vandalismus führen, stehen zur Verfügung.
  • Lokale Alkoholpolitik steht fest auf der politischen Agenda (Nachhaltigkeit).
  • Eine dauerhafte Verzahnung regionaler Institutionen wurde erreicht.
  • Ein Handbuch für eine landesweite Umsetzung wurde entwickelt.
  • Multiplikatoren wurden geschult um die "Lokale Alkoholpolitik" in anderen Landkreisen in Baden-Württemberg umzusetzen (Übertragbarkeit).

Innovation
Mit diesem Ansatz reagiert der bwlv auf neue Entwicklungen im Umgang mit problematischen Alkoholkonsum (Binge-drinking, Komasaufen) mit adäquaten Maßnahmen zeitnah und nachhaltig. Gemeinden profitieren vom fundierten Wissen der Fachleute bei den lokalen Suchtberatungsstellen. Neu ist dabei die stärkere strategische Ausrichtung auf Policy-Cycle und Nachhaltigkeitsorientierung die über kurzfristige Interventionen hinausgehen. Prävention ist dann wirksam, wenn Politikerinnen und Politiker das Thema ernst nehmen. Gemeinden brauchen eine Alkoholpolitik wie Müllpolitik oder Baupolitik.

Übertragbarkeit
Mit dem Pilotprojekt werden relevante Standards für eine wirkungsvolle gemeindeorientierte Alkoholprävention definiert. Die Ergebnisse stehen nach Projektabschluss interessierten Stadt- und Landkreisen in Form eines Handbuches zur Verfügung. Netzwerktreffen und regionale Fachtagungen vernetzen die Akteure landkreisübergreifend.

Nachhaltigkeit
"Models of good practice" können so von Gemeinde zu Gemeinde transportiert werden und schaffen damit Synergieeffekte. Multiplikatoren werden in landesweiten Schulungen zur Umsetzung des Kommunalen Policyansatzes ausgebildet. Ergebnisse der Evaluation können landesweit genutzt werden. Ein Handbuch mit allen entwickelten Materialien wird derzeit erstellt.

1  Mehr als 1 Standardglas (Frauen) täglich bzw. mehr als 2 Standardgläser (Männer) täglich. Ein Standardglas entspricht 0,25l Bier, 0,125 l Wein, 0,04l Branntwein (DHS, Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen).

2  Konsum riskanter Mengen und fortgesetzter Konsum trotz Problemen (sozial, beruflich, psychisch oder körperlich), z. B. am Steuer, bei der Arbeit, in der Schule, während Medikamenteneinnahme oder während der Schwangerschaft.

3  Barbor et al. (2003) : Alkohol- Kein gewöhnliches Konsumgut, Forschung und Alkoholpolitik, Hogrefe Verlag, Göttingen

4  Brewer and De Leon (1983), Policy-Cycle

5  Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (2006), Expertise zur Prävention des Substanzmissbrauchs, Band 29, Dr. Annecke Bühler, Köln

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 1 Fragen zur gesamtkommunalen Einbindung des Wettbewerbsbeitrags

C 10 Gibt es zu den Alkoholprävention in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption? (wenn ja, bitte als Anlage beifügen): 
ja
nein
C 11 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 12 Hat sich der (Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein

C 2 Fragen zur Konzeption und Ausrichtung des Wettbewerbsbeitrags

C 20 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept? (wenn ja, bitte als Anlage beifügen): 
ja
nein
C 21 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 22 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 23 An welche Zielgruppe richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Kinder
Jugendliche
Junge Erwachsene
Erwachsene
Senioren
Eltern/Erziehungsberechtigte
Familien
Obdachlose
Multiplikatoren
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Weitere
C 24 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
Welche? (bitte benennen) : 
Politik, Verwaltung
C 25 Welche Maßnahmen zur Alkoholprävention im öffentlichen Raum stehen in ihrem Wettbewerbsbeitrag im Mittelpunkt?: 
Strategische Konzepte mit dem Ziel eines verantwortungsvollen Umgangs mit Alkohol
Maßnahmen zur Verhinderung des Rausch-Trinkens (Koma-Saufen, Binge Drinking)
Multiplikatoren-Fortbildung
Peer-Education
Streetwork und aufsuchende Hilfen
Beratung
Verzicht auf Alkoholwerbung auf kommunalen Werbeflächen
Alkoholbeschränkungen/-verbote im öffentlichen Raum
Alkoholbeschränkungen/-verbote im öffentlichen Personennahverkehr
Abgabebeschränkungen bei Sport- und anderen Großveranstaltungen
Abgabebeschränkungen bei Karnevalsfeiern, Kirmes-, Schützen- und Volksfesten
Förderung von Punktnüchternheit und reduziertem Alkoholkonsum im Straßenverkehr
Dialog- und Mediationsverfahren, Konfliktmanagement
Erarbeitung von Leitfäden, Arbeitshilfen, Info-Material
Weitere
Welche? (bitte benennen): 

Testkäufe
Vereinsschulungen und Zertifizierung: Blaue Briefe (abgestufte Vorgehen)
Schulungen des Jugendschutzteams und Einsätze bei Festen im Rahmen des HaLT-Projektes: Einrichtung von Jugendtreffs
Verankerung Alkoholprävention und Jugendschutz in den neuen Vereinsförderrichtlinien

C 26 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 27 Welche öffentlichen Orte stehen im Fokus Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Quartier/Stadtteil
Besondere Straßen/Plätze
Spielplätze
Öffentliche Park- und Grünanlagen
Öffentlicher Personennahverkehr
Öffentliche Veranstaltungen
Öffentliche Feste
Weitere
Welche? (bitte benennen): 

Jugendtreffpunkte

C 28 An welche Settings und Einrichtungen knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Grundschule/Primarbereich
Hauptschule
Realschule
Sekundarschule
Gymnasium/Fachoberschule
Gesamtschule
Berufsschule
Ausbildungsstätte
Jugendeinrichtung
Senioreneinrichtung
Obdachloseneinrichtung
Sportverein
Weitere
Welche? (bitte benennen): 

Krankenhaus

C3 Fragen zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags

C 30 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und -verwaltung beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
Bürgermeister bzw. Landrat
Suchtpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Ordnungsamt
Polizei
Weitere
C 31 Welche verwaltungsexternen Akteure beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Suchtberatungsstellen
Krankenkassen
Krankenhäuser
Niedergelassene Ärzte
Apotheken
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Sportvereine
Ausbildungsstätten
Kirchen
Wohlfahrtsverbände
Quartiermanagement
Einrichtungen der Seniorenarbeit
Obdachlosenhilfe
Migrantenorganisationen
Selbsthilfeeinrichtungen
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
C 32 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

Gremienbeschlüsse vom 10.11.2008 und 15.12.2009, jährlich auf der politischen Agenda (Finanzausschuss und Gemeinderat)

C 33 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 34 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
C 35 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C 36 Werden bei der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags von anderen entwickelte Projekte/Maßnahmen übernommen und eingesetzt?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

Communitie that care (Niedersachsen), Gemeinden handeln (Radix, Schweiz)

C 37 Sind im Rahmen Ihres Wettbewerbsbeitrags entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

Das Projekt wird in 19 Stadt- und Landkreisen umgesetzt. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Nordrheinwestfalen hat das Konzept adaptiert und wird vom bwlv beraten. Das Konzept wird bei internationalen Fachtagungen präsentiert. Das Projekt wurde im Innenausschuss Baden-Württemberg, den Suchtpolitischen Sprechern des Landtags vorgestellt.

Einzelprojekte