Blaue Briefe

Ausgangslage

Im Rahmen der Situations- und Bedarfsanalyse ergaben Gespräche mit Jugendamtsleitung, Gemeinwesenarbeitern und der Polizei, dass Alkoholkonsum von Jugendlichen in öffentlichen Räumen in Rastatt deutlich wahrnehmbar ist und es in manchen Fällen in der Folge zu Vermüllung, Verunreinigung und Vandalismus kommt.

Ablauf

Der Runde Tisch diskutiert bereits in seiner ersten, konstituierenden Sitzung im März 2009 die Möglichkeit "Blauer Briefe“ und legt hierfür verantwortliche Ansprechpartner fest. Bestärkt durch die Ergebnisse der Situations- und Bedarfsanalyse spricht sich der Runde Tisch dann in der Sitzung im September 2009 definitiv für die Umsetzung des Teilprojekts "Blaue Briefe“ aus. "Blaue Briefe“ sollen in einem abgestuften Verfahren an Eltern versendet werden, deren minderjährige, alkoholisierte Kinder und Jugendliche auf öffentlichen Plätzen auffällig werden. Zielsetzung ist, dass Kindern und Jugendlichen vermittelt wird, dass ihr Vergehen geahndet wird und es sich nicht um ein Bagatelldelikt handelt. Zum anderen sollen Eltern über das Freizeitverhalten und den Alkoholmissbrauch ihrer Kinder informiert werden, um so ein erzieherisches Gespräch zwischen Eltern und Kindern anzuregen. Die Versendung der "Blauen Briefe“ verfolgt über die Stadtverwaltung, unterschrieben wird der Brief von dem Bürgermeister der Stadt. Eine Konzeption, die Ziele, und Prozess beschreibt, wird durch den Leiter des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung erstellt, mit dem bwlv beraten und das Verfahren mit Amtsgericht und Polizei abgestimmt. In der Gemeinderatssitzung Dezember 2009 wird dieses Teilprojekt beschlossen.

Ergebnisse

Seit Start des Teilprojekts im Oktober 2009 bis Dezember 2012 wurden 58 "Blaue Briefe“ an Eltern auffälliger Jugendlicher versendet, ausgelöst durch Polizeiberichte und Meldun-gen der Stadtpolizisten Rastatts.
In zwei Fällen kam es zu telefonischen Kontakten mit Eltern als Reaktion auf die „Blauen Briefe.
Drei Jugendliche wurden wiederholt auffällig und zum "Risiko-Check“ in die Fachstelle Sucht des bwlv vermittelt.
 

 

Welche Laufzeit hat das Projekt?: 
bis zu 2 Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
Wie lange ist die Finanzierung des Projektes gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
Wird das Projekt in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein