Ausgangslage
In der Sitzung des Runden Tisches im November 2010 wird dieser Ansatz der Alkoholprävention vorgestellt und diesbezügliche Erfahrungen (aus anderen Städten und Gemeinden) diskutiert. Der Runde Tisch diskutiert kontrovers und beschließt Testkäufe im Rahmen eines abgestuften Gesamtkonzeptes durchzuführen.
Ablauf
Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Rastatt erstellte ein Konzept, in dem die Kriterien für die Auswahl der Testkäufer, für deren Einsatz und für die Folgen bei Feststellung der Verletzung des Jugendschutzgesetzes festgelegt wurden. Die Akteure des Runden Tisches, respektive Kriminalpolizei, Jugendamt, Fachstelle Sucht, stimmen einer Umsetzung des Konzeptes in der Sitzung im Mai 2011 zu. Es wurde empfohlen dem Verwaltungs- und Finanzausschuss der Stadt Rastatt die Umsetzung des Konzeptes durch die Verwaltung vorzuschlagen.
Mehrere Testkäufe in Einzelhandel, Gastronomie und Glücksspielhallen wurden bereits durchgeführt. Alle zu prüfenden Stellen (Einzelhandel, Tankstellen, Glücksspielhallen) wurden im Vorfeld informiert. Auch Nachkontrollen kamen zu einem ernüchternden Ergebnis. Von vier Betrieben war lediglich ein Einzelhandelsbetrieb ohne Beanstandung. Drei Betriebe (eine Tankstelle hat hochprozentigen Alkohol an unsere Testkandidatin ver-kauft und die beim letzten Mal geprüften zwei Spielhallen haben unsere Kandidatin erneut ohne Beanstandung an Geräten spielen lassen, welche nur für Personen ab 18 Jahren zugelassen sind.
Ergebnisse
Konzept wurde durch Leiter des Fachbereichs für Sicherheit und Ordnung erstellt und mit dem Jugendamt des Landkreises Rastatt, der Polizei, der Fachstelle Sucht sowie dem Landesverband für Prävention und Rehabilitation abgestimmt. Weitere Testkäufe werden durchgeführt.