Ausgangslage
In Vereinen gibt es sehr viele Kinder und Jugendliche. Erwachsene, die dort arbeiten und organisiert sind haben eine große Vorbildfunktion gegenüber diesen Kindern und Jugendlichen, welche sich am Verhalten ihrer Übungsleiter und Betreuer orientieren. Durch den gezielten Einsatz der Vorbildfunktion im Zusammenhang mit dem in jedem Verein auch praktizierten Lernen von Regeln kann eine sehr nachhaltige Wirkung erzielt werden. Zudem sind Vereine auch häufig Veranstalter von Festen. Dort kam es in der Vergangenheit immer wieder zu einem erleichterten Zugang zu Alkohol für Jugendliche. Gleichzeitig sind viele dieser Vereine auf die städtische Vereinsförderung angewiesen, welche überdurch-schnittlich hoch ist. Insofern sind Vereinsförderrichtlinien ein gutes Steuerungsinstrumentarium, auch für die Prävention gegen Alkoholkonsum von Jugendlichen und Kinder.
Ablauf
Der Runde Tisch sprach sich in seiner Sitzung im Oktober 2010 für die Änderung der Vereinsförderrichtlinien aus. Das Verfahren ist mehrstufig. D.h. zunächst wurde ein Zertifizierungsverfahren für Vereine eingerichtet, die jugendfreundlich sind. Dies hängt auch mit dem Gestattungsverfahren ab für Vereine. Erst wenn diese Stationen positiv verlaufen sind kann der jeweilige Verein bei der Förderung durch die Stadt einen Bonus zusätzlich zu der Regelförderung erhalten. Ebenso kann die Regelförderung bei jedem Verein gestrichen werden, der gegen Jugendschutz verstößt.
Ergebnisse
Die Vereinsförderrichtlinien wurden mit Datum 07.02.2011 rückwirkend zum 01.01.2011 geändert. Eine erhöhte Förderung pro Vereinsmitglied wurde unmittelbar an Zertifizierung des Vereins als jugendfreundliche Einrichtung geknüpft. Zertifziert sind derzeit 10 Vereine, 3 weitere Vereine befinden sich im Zertifzierungsverfahren.