Esslingen (Landkreis)

Typ: 
Landkreis
Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Esslingen (Landkreis)
Bundesland: 
Baden-Württemberg
Einreichende Dienststelle: 
Landratsamt Esslingen - Sozialdezernat
Name des Ansprechpartners: 
Elke Klös
Funktion des Ansprechpartners: 
Beauftragte für Suchtprophylaxe/Kommunale Suchtbeauftragte
Straße/Postfach: 
Pulverwiesen 11
Postleitzahl: 
73728
Ort: 
Esslingen am Neckar
Telefon des Ansprechpartners: 
+49 711 3902-2571
Telefax des Ansprechpartners: 
+49 711 3902-1034
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

Maßnahmennetz zur Alkoholprävention im öffentlichen Raum im Landkreis Esslingen

Kurzfassung des Wettbewerbsbeitrags

Vom Aktionskreis Suchtprophylaxe des Landkreises Esslingen unter Federführung der Beauftragten für Suchtprophylaxe werden mit verschiedenen multi-disziplinären Fachgruppen kontinuierlich, verstärkt seit 2004, Maßnahmen zur Alkoholprävention im öffentlichen Raum umgesetzt, in enger Zusammenarbeit mit den Suchtberatungsstellen, der Polizeidirektion, der Führerscheinstelle und allen 44 Kommunen (Ober-/Bürgermeister, Ordnungsämter, Vereine, Veranstalter).

Es wurde ein ganzes Netz von Maßnahmen entwickelt - mit Öffentlichkeitsarbeit, Konzertierten Aktionen, Multiplikatorenschulung, zielgruppenspezifischen Gruppenangeboten und Projekten. Für die Kommunen wurden Blaue Briefe, mit der Führerscheinstelle eine Gelbe Karte entwickelt. Für mit Alkohol und Strafsachen/Gewalt, auffällig gewordene Jugendliche wurden Gruppenangebote (AlF, PAJ) mit Staatsanwaltschaft/Gerichten aufgebaut, bei Notaufnahmen in Kliniken wegen Alkoholvergiftung ein offensives Beratungs- und Unterstützungsangebot für Jugendliche und ihre Eltern.

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Schon 1992 wurde im Landkreis Esslingen ein Aktionskreis Suchtprophylaxe unter Federführung der Beauftragten für Suchtprophylaxe geschaffen. Die Stelle ist angesiedelt als Stabstelle beim Sozialdezernenten und finanziell getragen von Landratsamt, Sozialministerium und lange Jahre von den Krankenkassen. Angebote und Maßnahmen zur Prävention im öffentlichen Raum werden vor allem in den Fachgruppen "Suchtvorbeugung in Jugendarbeit, Jugendhilfe und Vereinen", "Suchtvorbeugung in der Schule", "Suchtvorbeugung und Straßenverkehr" und in der Geschäftsführung des Aktionskreises Suchtprophylaxe systematisch und kontinuierlich entwickelt.

In der Lenkungskonferenz des Kommunalen Suchthilfenetzwerks werden geeignete Maßnahmen zur Prävention des Alkoholmissbrauchs thematisiert, geleitet vom Sozialdezernenten des Landkreises Esslingen. Die Geschäftsführung für das Kommunale Suchthilfenetzwerk und den Aktionskreis Suchtprophylaxe mit seinen Fachgruppen für die Settingbereiche Kindergarten/Elternhaus, Schule, Jugendarbeit, Jugendhilfe und Vereine, Betriebe, Straßenverkehr und Seniorenbereich, liegt bei der Beauftragten für Suchtprophylaxe/ Koordination Suchtprophylaxe des Landkreises. Jährlich werden über 400 Veranstaltungen in diesen multidisziplinär zusammen gesetzten Fachgruppen entwickelt und in enger Zusammenarbeit mit den Suchtberatungsstellen im Landkreis umgesetzt. In den letzten Jahren wurde verstärkt die Zielgruppe der Jugendlichen und Alkoholmissbrauchsprävention in den Blick genommen.

Problemanalyse:

In den Fachgruppen des Aktionskreises Suchtprophylaxe aus über 150 verschiedenen Einrichtungen im Landkreis und über 350 engagierte Personen unterschiedlichster Berufsgruppen werden regelmäßig aktuelle Entwicklungen in den Einrichtungen und im Landkreis besprochen und spezifische Maßnahmen und Veranstaltungen gemeinsam entwickelt und umgesetzt.
Im Landkreis Esslingen wurde eine Zunahme der Notaufnahmen in den sechs Krankenhäusern wegen Alkoholvergiftung von unter 21-Jährigen in den Jahren 2005 bis 2010 von 135 auf 240 festgestellt. Deutlich wurde der Anstieg der Tatverdächtigen/Gewaltkriminalität in der Polizeistatistik der Polizeidirektion Esslingen von 2006 bis 2010 der unter 21-Jähringen von 60 auf 118. In der Gewaltkriminalität hat sich die Anzahl der jungen Menschen im Landkreis Esslingen 2010 entgegen dem Landestrend um 11,8% erhöht. 47% der tatverdächtigen Gewalttäter waren unter 21 Jahren. 2006 waren es 60, 2010 bereits 118 junge Menschen. Unter Alkoholeinfluss standen 2010 zum Zeitpunkt der Tat 33,7%, 2006 waren es noch 24,4%. Bei der Zahl der Tatverdächtigen in der Gewaltkriminalität gab es in den letzten 5 Jahren einen Anstieg bei den Kindern um 21,9%, bei den Jugendlichen um 12,3% und bei den Heranwachsenden um 8,8%.
Aus den Kommunen wurde zunehmend berichtet, dass es im Gemeinwesen immer wieder zu Lärm, Sachbeschädigungen und Körperverletzungen unter Alkoholeinfluss kommt. Aus den Schulen wurde über Exzesse bei Schulabschlussfeiern berichtet. Rund um Veranstaltungen fielen viele Jugendliche mit massivem Alkoholkonsum auf.

Maßnahmennetz:

Als Reaktion auf die aktuellen Entwicklungen wurden gezielte Maßnahmen in enger Vernetzung/Kooperation zwischen Kommunen, Vereinen, Ordnungsämter, Gesundheitsamt, Führerscheinstelle, Fahrschulen, Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichten und den Suchtberatungsstellen/ Jugend- und Drogenberatung unter Federführung der Beauftragten für Suchtprophylaxe entwickelt, durchgeführt, ausgewertet und entsprechend den Erfordernissen weiterentwickelt.

Die Zuständigkeit für junge Menschen mit Alkoholmissbrauch wurde 2010 ganz gezielt der Jugend- und Drogenberatung in Trägerschaft des Landkreises zugeordnet, damit von einer Stelle aus spezifisch Maßnahmen entwickelt werden und Eltern und Jugendliche leicht erkennbar erforderliche  Unterstützung finden können.

Seit 2004 wurden in landkreisweiten Konzertierten Aktionen "Jugendschutz und Alkoholprävention" in Kooperation von Landratsamt und Polizeidirektion von  Leitendem Polizeidirektor und Landrat regelmäßig alle Ober-/Bürgermeister der 44 Kommunen angeschrieben, auf die Erfordernisse des Jugendschutzes hingewiesen. Es wurde ihnen das Angebot von Informationsmaterialien und Veranstaltungen für Gemeinderäte oder Schulungen für Vereine (Jugendtrainer und Jugendleiter, Vorstände) und Feuerwehren sowie das Angebot der Unterstützung der Runden Tische gemacht. Von der Polizei wurden Info-Stände und Beratung von Vereinen und Veranstaltern für die Durchführung von Veranstaltungen und Festen angeboten. Sie unterstützte die Verantwortlichen der Vereine mit Jugendschutzstreifen und Kontrollen auf den Festen, mit dem Ziel die unerlaubte Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche zu verhindern und die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetztes sicher zu stellen. Von der Polizei wurden allein 2011 fast 60 Veranstaltungen zum Thema legale/illegale Suchtmittel und über 30 Veranstaltungen zum Jugendschutz durchgeführt. Ebenso ist der Schwerpunkt der jährlich über 400 Veranstaltungen der Suchtprophylaxe des Landkreises im Bereich der Alkoholprävention angesiedelt.

Um Jugendliche und ihre Eltern anzusprechen, die im öffentlichen Raum durch Alkoholmissbrauch, Lärm, Zerstörung und Verschmutzung auffallen, wurde von der Polizeidirektion Esslingen in Abstimmung mit der Suchtprophylaxe des Landkreises ein Blauer Brief entworfen. Er wurde den Kommunen als Anregung und Muster zur Verfügung gestellt. Jugendliche und ihre Eltern sollten nach besonderen Auffälligkeiten angeschrieben und vom Bürgermeister zu einem Gespräch eingeladen werden. Konsequenzen bei Wiederholung sollten aufgezeigt, die Eltern und der Jugendliche in ihrer Verantwortung angesprochen werden. Im Brief wurde bei Beratungsbedarf auf die Jugend- und Drogenberatung und die Psychologischen Beratungsstellen hingewiesen. Von zahlreichen Kommunen wird der Brief eingesetzt.

In Filderstadt wurde ein Projekt "Schau hin" gemeinsam entwickelt von Mobiler und Offener Jugendarbeit und der Jugend- und Drogenberatung. Ziel war es, bei Straßenfesten präsent zu sein und Alkohol konsumierende Jugendliche anzusprechen, sie für die möglichen Konsequenzen zu sensibilisieren und an ihre Eigenverantwortung zu appellieren.

In zahlreichen Kommunen ist das Projekt "Nachtwanderer" entstanden, bei dem erwachsene Ehrenamtliche im Gemeinwesen abends unterwegs und präsent sind, mit den Jugendlichen ins Gespräch gehen und mit ihnen auch den Umgang mit Alkohol thematisieren. Bei Interesse unterstützen die Polizeidirektion und die Suchtprophylaxe die Einarbeitung der Ehrenamtlichen und vermitteln wichtiges Hintergrundwissen zu Strafsachen, Jugendschutz und Suchtmittelkonsum.

In den verschiedenen Kommunen sind in den letzten Jahren Runde Tische zur Kriminalprävention/Alkoholmissbrauch und Jugendschutz entstanden. Sie werden von der Suchtprophylaxe des Landkreises fachlich begleitet und unterstützt bei der Entwicklung von präventiven Maßnahmen und Veranstaltungen.

In der Stadt Kirchheim wird aktuell das Konzept Festkultur diskutiert und entwickelt mit Partypass, Schulung von Veranstaltern und Vereinbarungen für die Durchführung von Veranstaltungen gemäß dem Jugendschutz, unterstützt von Jugend- und Drogenberatung und Polizei. Nach den gemachten Erfahrungen soll das Konzept ggf. landkreisweit durch die Beauftragte für Suchtprophylaxe und Polizei den Kommunen empfohlen werden.

Nachdem gerade um Tankstellen Alkoholmissbrauch von jungen Menschen aufgefallen war, wurde von der Polizeidirektion im Rahmen der konzertierten Aktion alle Tankstellen besucht, die Mitarbeiter auf den Jugendschutz angesprochen und mit Info-Material ausgestattet. Ziel war, dass kein harter Alkohol an Jugendliche ausgeschenkt wird. Gleichzeitig wurden alle Verkaufsstellen und Einzelhandelsgeschäfte besucht und auf den Jugendschutz angesprochen.

Als besondere Aktionen werden von der Polizeidirektion immer wieder Kontrollen zur Überwachung von Faschingsveranstaltungen durchgeführt, ebenso wurden Kooperationen mit Faschingsverbänden gegen Alkoholmissbrauch vereinbart.
Von der Polizei wurde ein Elternbrief zum Jugendschutzgesetz und Prävention des Alkoholmissbrauchs entworfen, der mit Unterstützung des Staatlichen Schulamtes und der Suchtprophylaxe in den Schulen bekannt gemacht wurde und Eltern Orientierung geben sollte.

Um Exzesse bei Realschulabschlussfeiern zu verhindern, wurde in einer gemeinsamen Aktion der Polizei des Landkreises Esslingen/Stadt Stuttgart alle Verkaufsstellen im Umfeld des geplanten Veranstaltungsortes vorab aufgesucht. Sie sollten dafür gewonnen werden, dass kein harter Alkohol entsprechend des Jugendschutzgesetzes an Jugendliche verkauft wird.

Von der Polizei wurde schon 2000 das VfB-Präventionsprojekt "Mit Spaß und Spiel gegen Sucht und Gewalt" mit namhaften Spielern als Vorbild und Gesprächspartner für die Jugendlichen aufgebaut und zum drittem Mal durchgeführt, um bei den Jugendlichen für einen eigenverantwortlichen Umgang mit Suchtmitteln zu werben (jeweils 20 Schulklassen der 7. Klassenstufe).

Nachdem immer wieder Kinder und Jugendliche mit Alkoholvergiftungen in die sechs Kliniken im Landkreis eingewiesen wurden, wurde das Bundesmodell-Projekt HaLT (Alkoholprävention bei Kindern und Jugendlichen – Halt sagen, Halt geben) aufgebaut, mit einem offensiven Beratungs- und Unterstützungsangebot für die betroffenen Jugendlichen und ihre Eltern, mit Brückengespräch und einem RISIKO-Check als Gruppenangebot für die Jugendlichen, um mit ihnen an Themen wie Risiko, Grenzen und Eigenverantwortung im Umgang mit Alkohol und Feiern zu arbeiten. Durchgeführt wird es von den Mitarbeitern der Suchtberatungsstellen. Das Projekt wurde in allen 6 Kliniken beworben. Jährlich werden 40 bis 50 Jugendliche und ihre Eltern erreicht. Zeigt sich ein besonderer Unterstützungsbedarf, wird auch an die Sozialen Dienste und Psychologischen Beratungsstellen vermittelt. 2012 wurden 42 Jugendliche gemeldet, 31 Brückengespräche und drei Risiko-Checks mit 25 Jugendlichen konnten stattfinden. Gleichzeitig wurde an alle Kommunen Informationsmaterialien zum Jugendschutz wie Flyer, Info-Karte für Jugendliche, Tipps für Eltern, Veranstaltungs-Checklisten und Plakate für Veranstalter, Aushang Jugendschutzgesetz) und entsprechende Druckvorlagen gegeben.

Für Jugendliche, die mit Alkohol und Strafsachen auffallen, wurde in Kooperation mit Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe und den Jugendgerichten das Bundesmodellprojekt AlFFrühintervention bei Alkoholmissbrauch - aufgebaut. Es finden jährlich 5 bis 6 Kurse für die Jugendlichen statt. Jährlich werden 50 bis 60 Jugendliche gemeldet. Nach einer Teilnahme entscheidet die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens (Diversion). Zudem wird eine Auflagengruppe für junge Menschen, die wegen Alkoholmissbrauch und einer Strafsache verurteilt wurden, angeboten.

Neu wurde das Projekt "next Level" zur Prävention alkoholbedingter Jugendgewalt (PAJ) zusammen mit der Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichten, Jugendgerichts- und Bewährungshilfe aufgebaut, durchgeführt von der Jugend- und Drogenberatung. Nehmen die Jugendlichen an einem Kurs "light" mit 25 oder "heavy" mit 45 Stunden teil, kann das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft oder durch das Gericht eingestellt werden. Es findet aktuell der dritte Kurs mit jeweils 10 bis 12 Jugendlichen statt, mit Erlebnispädagogik, polizeilichem Baustein "strafrechtliche Konsequenzen", Auseinandersetzung mit Alkoholkonsum und Suchtentwicklung, Coolness-Training und Bogenschießen im Verein als alternative Freizeiterfahrung. Evaluiert wird das Angebot von Prognos und finanziell gefördert durch die Landesstiftung Baden-Württemberg und Innenministerium.

Mit diesen Maßnahmen sollen Jugendliche, die im öffentlichen Raum mit Suchtmittelkonsum, Gewalt, Lärm und Zerstörung auffallen, Unterstützung in Gruppenangeboten finden, um Sucht- oder Kriminalitätsentwicklungen zu verhindern.

Für Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdienstes wurde eine spezielle Fortbildung "Gespräche mit konsumierenden Jugendlichen -  zwischen Kontrolle und Schutz" von der Suchtprophylaxe des Landkreises angeboten, zur motivierenden Gesprächsführung im Umgang mit Suchtmittel konsumierenden Jugendlichen, um sie für ihre Arbeit im Gemeinwesen zu unterstützen und weiterzuqualifizieren. Darüber hinaus werden regelmäßig dreitägige MOVE- Fortbildungen allen in der Jugendarbeit/Jugendhilfe und mit Jugendlichen tätigen Fachkräfte, der Polizei u.a. im Landkreis angeboten.

Seit 2012 wird im Landkreis Esslingen entsprechend der Empfehlungen des Innenministeriums die Gelbe Karte von der Führerscheinstelle, abgestimmt mit der Suchtprophylaxe des Landkreises, vor allem an junge Menschen geschickt, die mit Alkohol, Drogen und Gewalt im Gemeinwesen auffallen. Sie sollen auf die möglichen Folgen und die Auswirkungen auf ihren Führerschein hingewiesen werden. Gleichzeitig werden sie auf die Beratungsangebote der Suchtberatungsstellen aufmerksam gemacht.

Vor der Einführung dieser Gelben Karte hatte die Polizeidirektion zusammen mit der Suchtprophylaxe des Landkreises 2007 eine eigene Gelbe Karte als präventives Mittel gegen Alkoholmissbrauch entwickelt, die die Polizei an Diskotheken und Gaststätten ausgegeben hatte, die sich nicht eindeutig im Sinne des Jugendschutzgesetzes verhalten haben, noch im Vorfeld von Anzeige oder Bußgelderteilungen.

Auf Anregung des Sozialministeriums und Landesgesundheitsamt wurde das Peer-Projekt an Fahrschulen zum Thema Alkohol und Straßenverkehr als Modellprojekt zusammen von Landkreis Esslingen und Göppingen erprobt und seither im Landkreis von der Suchtprophylaxe des Landkreises an den Fahrschulen umgesetzt. Junge Leute mit Führerschein werden als Peers ausgebildet und gehen zu zweit an Fahrschulen und setzen sich ergänzend zum Fahrschulunterricht mit den Fahrschülern über den Umgang mit Alkohol und Drogen, Feiern und Fahren, auseinander. Es sind 15 Fahrschulen im Landkreis beteiligt, jährlich wird zweimal eine zwei-tägige Ausbildung angeboten, an der auch die Polizei mitwirkt. Jährlich finden ca. 35 Einsätze an den Fahrschulen mit sehr guter Resonanz bei den Fahrschülern und Fahrlehren statt.
Es werden von Gleichaltrigen (Peers) auf gleicher Augenhöhe in gleicher Sprache Strategien erarbeitet, wie man eigenverantwortlich Fahren und Feiern zusammen bringen kann.

Ein Schwerpunkt der Arbeit der Suchtprophylaxe des Landkreises ist die Multiplikatorenarbeit, d.h. in Fortbildungen werden alle Berufsgruppen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten (Lehrkräfte, Mitarbeiter in der Jugendarbeit/Jugendhilfe, Schulsozialarbeiter/innen, Vereinsmitgliedern, Ausbilder u.a.), sensibilisiert, informiert und mit geeigneten Methoden für die Arbeit mit Jugendlichen qualifiziert, besonders in Fragen der Gesprächsführung (MOVE), über Rollenspiele und spielerische Methoden für die praktische Arbeit mit den Jugendlichen.

Über Öffentlichkeitsarbeit (Presse, Rundfunk, Fernsehen) und gezielte Rundschreiben wird das Thema Jugendschutz und Alkoholmissbrauch in die Einrichtungen des Landkreises vom Kindergarten bis in den Seniorenbereich getragen. Eltern werden gezielt in der Einzelberatung und durch Gruppenangebote unterstützt.

Neu wird eine Onlineberatung ELSA als Modellprojekt durch die Jugend- und Drogenberatung erprobt.

Gerade auch im schulischen Bereich werden Elternabende, Fortbildungen für Lehrkräfte und Projekte zur Prävention des Alkoholmissbrauchs angeboten, wie das 3-tägige Schülermultiplikatorenseminar, bei dem Ideen für eine Prävention "von Schülern für Schüler" in Schule und Freizeit entwickelt werden.

Entwickelt mit den Beauftragten für Suchtprophylaxe in Baden-Württemberg wurden interaktive Thementafeln Mädchen SUCHT Junge zur geschlechtsspezifischen Suchtprävention mit dem Baustein Alkohol für den Einsatz in Schule und Jugendarbeit.

Schulklassen werden in die Jugend- und Drogenberatung eingeladen zur Auseinandersetzung über Suchtentwicklung und Umgang mit Suchtmitteln, Workshops für Schüler und Azubis in Betrieben zum Thema Alkoholmissbrauch und Jugendschutz werden durchgeführt.

Neu werden regelmäßig Fortbildlungen für Ausbilder angeboten, geplant sind Schulungen für Ausbildungsberater der IHK und ihrer Ausbildungsbotschafter (Peers).

Zusammen mit der BZgA wurde der Mitmach-Parcour KlarSicht zum Thema Alkohol und Tabak für Schulklassen und Multiplikatoren im Sommer 2012 durchgeführt, nochmals geplant ist er für März 2013, jeweils für ca. 300 Schüler und 100 Multiplikatoren.

Zusammen mit der Polizeidirektion und vielen Kooperationspartnern wurde eine zwei-tägige Präventionstagung durchgeführt, bei der sich Kommune, Polizei, Suchtberatungsstellen, Schulen und Jugendeinrichtungen mit Jugendlichen über den Umgang mit Alkohol auseinander gesetzt haben (Workshops, Alkohol-Handyfilm-Wettbewerb u.a.).

In einem schulischen Projekt Future for all zur Kriminalitäts- und Suchtprävention mit ehemaligen Drogenabhängigen, soll Jugendlichen gezeigt werden, wie sich eine solche Karriere entwickeln kann (Biografiearbeit). Mit ihnen werden alternative Verhaltensweisen für schwierige Situationen in Freizeit, Schule und Elternhaus im Rollenspiel erarbeitet. Jährlich werden damit 100 Schulklassen und ihre Eltern erreicht, finanziell gefördert von der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen. Für Projekte und Maßnahmen können immer wieder Sponsoren gefunden werden.

Einschätzung:

Durch diese breite Palette an Maßnahmen und Unterstützungsangeboten sollen Kinder und Jugendliche früh erreicht, gefördert und unterstützt werden, bevor sich Missbrauchs- und Suchtverhalten entwickelt. Durch die kontinuierlichen Maßnahmen seit einigen Jahren, begleitet mit guter Öffentlichkeitsarbeit und Multiplikatorenschulungen, lässt sich ein verändertes Verhalten feststellen beim Verkaufspersonal von Einzelhandel und Tankstellen und ein sensibilisiertes Verhalten bei Vereinen und Veranstaltern bezüglich des Jugendschutzes. Die Kommunen erleben sich durch die breite Unterstützungspalette der Suchtprophylaxe des Landkreises und der Polizeidirektion unterstützt. Gemeinsam kann präventiv gewirkt (Jugendschutz) und bei auffälligem Verhalten (zielgruppenspezifischen Angebote) wirkungsvoll reagiert werden.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 1 Fragen zur gesamtkommunalen Einbindung des Wettbewerbsbeitrags

C 10 Gibt es zu den Alkoholprävention in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption? (wenn ja, bitte als Anlage beifügen): 
ja
nein
C 11 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 12 Hat sich der (Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein

C 2 Fragen zur Konzeption und Ausrichtung des Wettbewerbsbeitrags

C 20 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept? (wenn ja, bitte als Anlage beifügen): 
ja
nein
C 21 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 22 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 23 An welche Zielgruppe richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Kinder
Jugendliche
Junge Erwachsene
Erwachsene
Senioren
Eltern/Erziehungsberechtigte
Familien
Obdachlose
Multiplikatoren
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Weitere
C 24 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
Welche? (bitte benennen) : 
Fahrschulen, Ordnungsämter, Vereine, Kommunen mit ihren Einrichtungen
C 25 Welche Maßnahmen zur Alkoholprävention im öffentlichen Raum stehen in ihrem Wettbewerbsbeitrag im Mittelpunkt?: 
Strategische Konzepte mit dem Ziel eines verantwortungsvollen Umgangs mit Alkohol
Maßnahmen zur Verhinderung des Rausch-Trinkens (Koma-Saufen, Binge Drinking)
Multiplikatoren-Fortbildung
Peer-Education
Streetwork und aufsuchende Hilfen
Beratung
Verzicht auf Alkoholwerbung auf kommunalen Werbeflächen
Alkoholbeschränkungen/-verbote im öffentlichen Raum
Alkoholbeschränkungen/-verbote im öffentlichen Personennahverkehr
Abgabebeschränkungen bei Sport- und anderen Großveranstaltungen
Abgabebeschränkungen bei Karnevalsfeiern, Kirmes-, Schützen- und Volksfesten
Förderung von Punktnüchternheit und reduziertem Alkoholkonsum im Straßenverkehr
Dialog- und Mediationsverfahren, Konfliktmanagement
Erarbeitung von Leitfäden, Arbeitshilfen, Info-Material
Weitere
Welche? (bitte benennen): 

Gelbe Karte, Blauer Brief
Zielgruppenspezifische Angebote für Jugendliche und ihre Eltern, die im öffentlichen Raum mit Alkohol, Strafsachen, Gewalt, Alkoholvergiftung auffallen

C 26 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 27 Welche öffentlichen Orte stehen im Fokus Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Quartier/Stadtteil
Besondere Straßen/Plätze
Spielplätze
Öffentliche Park- und Grünanlagen
Öffentlicher Personennahverkehr
Öffentliche Veranstaltungen
Öffentliche Feste
Weitere
Welche? (bitte benennen): 

Straßenverkehr

C 28 An welche Settings und Einrichtungen knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Grundschule/Primarbereich
Hauptschule
Realschule
Sekundarschule
Gymnasium/Fachoberschule
Gesamtschule
Berufsschule
Ausbildungsstätte
Jugendeinrichtung
Senioreneinrichtung
Obdachloseneinrichtung
Sportverein
Weitere
Welche? (bitte benennen): 

Fahrschulen, Elternhaus, Kommune

C3 Fragen zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags

C 30 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und -verwaltung beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
Bürgermeister bzw. Landrat
Suchtpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Ordnungsamt
Polizei
Weitere
Welche? (bitte benennen): 

Staatsanwaltschaft, Gerichte, Jugendgerichtshilfe, Ordnungsämter, Führerscheinstelle

C 31 Welche verwaltungsexternen Akteure beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Suchtberatungsstellen
Krankenkassen
Krankenhäuser
Niedergelassene Ärzte
Apotheken
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Sportvereine
Ausbildungsstätten
Kirchen
Wohlfahrtsverbände
Quartiermanagement
Einrichtungen der Seniorenarbeit
Obdachlosenhilfe
Migrantenorganisationen
Selbsthilfeeinrichtungen
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
C 32 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
C 33 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 34 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
C 35 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C 36 Werden bei der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags von anderen entwickelte Projekte/Maßnahmen übernommen und eingesetzt?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

AlF, HaLT, Gelbe Karte, Peer-Projekt - wurden nach den örtlichen Gegebenheiten/Bedarfen weiterentwickelt, Mädchen SUCHT Junge wurde selbst mitentwickelt

C 37 Sind im Rahmen Ihres Wettbewerbsbeitrags entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

Peer-Projekt an Fahrschulen

Einzelprojekte

Anlagen

14_1548_1655_2667.pdf

Struktur des Aktionskreises Suchtprophylaxe und engagierte Einrichtungen
PDF icon 14_1548_1655_2667.pdf

14_1548_1655_2668.pdf

Teilnehmer des Aktionskreises Suchtprophylaxe und engagierte Einrichtungen
PDF icon 14_1548_1655_2668.pdf

14_1548_1655_2669.pdf

Grundverständnis Suchtvorbeugung und Arbeitsauftrag im Landkreis Esslingen
PDF icon 14_1548_1655_2669.pdf

14_1548_1655_2670.pdf

Struktur des Kommunalen Suchthilfenetzwerks mit den einbezogenen Einrichtungen "
PDF icon 14_1548_1655_2670.pdf

14_1548_1655_2671.pdf

Jahresbericht Suchtprophylaxe 2011
PDF icon 14_1548_1655_2671.pdf

14_1548_1655_2673.pdf

PAJ Flyer für Jugendliche
PDF icon 14_1548_1655_2673.pdf

14_1548_1655_2674.pdf

Peer-Projekt an Fahrschulen. Flyer allgemein
PDF icon 14_1548_1655_2674.pdf

14_1548_1655_2675.pdf

Peer-Projekt an Fahrschulen. Flyer für Jugendliche zur Werbung neuer Peers
PDF icon 14_1548_1655_2675.pdf

14_1548_1655_2676.jpg

Peer-Projekt - Peers in der Fahrschule
Peer-Projekt - Peers in der Fahrschule

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Peer-Projekt - Tunnelblick
Peer-Projekt - Tunnelblick