Biberach (Landkreis, Sozialdezernat)

Typ: 
Landkreis
Name Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Biberach (Landkreis, Sozialdezernat)
Bundesland: 
Baden-Württemberg
Einreichende Dienststelle: 
Sozialdezernat, Kommunale Kriminalprävention
Name des Ansprechpartners: 
Petra Alger
Funktion des Ansprechpartners: 
Sozialdezernentin
Straße/Postfach: 
Rollinstr. 18
Postleitzahl: 
88400
Ort: 
Biberach
Telefon des Ansprechpartners: 
07351/526255
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

"Komm" Kommunaler Präventionspakt im Landkreis Biberach

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

1. Ausgangslage und Problembeschreibung

Alkoholische Getränke sind in unserer Gesellschaft als Genussmittel etabliert und auch Jugendliche haben schon immer Alkohol getrunken. Riskanter Alkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen ist jedoch landesweit ein wachsendes Problem. Die Anzahl von massiven Alkoholexzessen bei Jugendlichen ist drastisch gestiegen. Auf den Punkt gebracht gelten folgende Aussagen:

  • Immer jünger
  • Immer mehr
  • Immer häufiger
  • Immer härter

Eltern, Lehrer, Jugendbetreuer, Vereine, Ärzte, Psychologen und Politiker stehen dem veränderten Konsumverhalten der Jugendlichen besorgt und ohnmächtig gegenüber. Die Ergebnisse aus dem Bundesdrogenbericht 2008 bekräftigen die subjektive Wahrnehmung. Der Landkreis Biberach wird von diesem Trend nicht verschont:

  • Rund 10 Prozent der 12-15-Jährigen trinken einmal oder öfter in der Woche Alkohol (auf eine Schulklasse bezogen sind dies bei 30 SchülerInnen immerhin 3 Jugendliche in einer Klasse der Klassenstufen 7, 8 und 9).
  • Acht Prozent der 12- bis 17-Jährigen – 2-3 Jugendliche in einer Klasse – trinken so viel Alkohol, dass es gesundheitlich "äußerst bedenklich" ist.
  • Komasaufen nimmt zu (20%, also jede/r fünfte gab an im Monat zuvor Kampftrinken praktiziert zu haben = 6 Jugendliche in einer Klasse).
  • Die Zahl der ins Krankenhaus eingelieferten Jugendlichen mit Alkoholvergiftung steigt.
  • Die Einsteiger werden immer jünger (sogar 11-12-Jährige).
  • Jungen trinken deutlich mehr als Mädchen - aber die Zahl der Mädchen, die exzessiv trinken steigt.
  • Die konsumierten Alkoholmengen bei 12- bis 17-Jährigen sind massiv gestiegen: Während diese Gruppe im Jahr 2005 statistisch gesehen 34 Gramm Alkohol pro Kopf und Woche konsumierte, waren es im vergangenen Jahr 50 Gramm.
  • Hauptschüler trinken mehr als Gymnasiasten.
  • Jugendliche auf dem Dorf trinken häufiger Alkohol als Jugendliche in der Großstadt.
  • Disco, Straße und Sportstätte sind die meist genannten Orte des Konsums.

In den letzten Jahrzehnten haben sich die Abläufe und die Inhalte von Festen geändert. Nicht mehr ursprüngliche Traditionen prägen ein Fest, sondern konsumorientierte Inhalte, da sich Vereine auch maßgeblich über Feste und Veranstaltungen finanzieren. Eine starke Veränderung ist auch bezüglich des Zeitrahmens wahrnehmbar. In die "interessante" Phase kommen Feste meist erst gegen Mitternacht; das Ende verschiebt sich dementsprechend immer weiter in den Morgen hinein und verläuft häufig konfliktreich. Die Polizei wird zunehmend wegen Streitigkeiten gerufen und Ordnungskräfte haben zeitweilig alle Hände voll zu tun, Betrunkene aus den Veranstaltungen zu holen. Sanitätsdienste müssen sich vermehrt mit Verletzten beschäftigen. Alkoholkontrollen bei abfahrenden Festbesuchern erzielen hohe Trefferquoten – nicht selten werden Festbesucher in alkohol- oder drogenbedingte Unfälle verwickelt. Verstöße gegen das Jugendschutz- und Gaststättengesetz werden hingenommen – die Kenntnis dieser Regeln ist kaum vorhanden.

2. Ziele von "Komm" - Kommunaler Präventionspakt Landkreis Biberach

Das Logo KOMM steht für den kommunalen Präventionspakt im Landkreis Biberach, in dem alle Beteiligten "am gleichen Strang" ziehen und in dem eine breite gesellschaftliche Akzeptanz hergestellt werden soll. "Komm" bezieht sich auf ein integriertes Handlungskonzept für die Bereiche Jugendschutz / Suchtprävention / Gewaltprävention, denn Suchtprävention kann nicht isoliert betrachtet werden.

Jugendschutz und Prävention geht alle an, nicht nur die zuständigen Fachstellen. Ziel ist es, das durch Alkoholmissbrauch bedingte Gefährdungspotenzial für Jugendliche im Landkreis insgesamt zu verringern. Dies stellt eine langfristige, gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Herausforderung dar, die immer wieder ins Bewusstsein gerückt werden muss. Zur Umsetzung braucht es gezielte Maßnahmen, die auf das Verhalten abzielen und Maßnahmen die gesundheitsfördernde Strukturen umsetzen.

Grafik zu individuelle Maßnahmen und strukturelle Maßnahmen des Präventionspaktes

Folgende Ziele werden von Komm verfolgt:

  • einen Überblick über bestehende Präventionsangebote und Anbieter im Landkreis Biberach zu bekommen (Suchtprävention, Gewaltprävention, Jugendschutz)
  • Schaffung eines gemeinsamen Präventionsverständnisses und Transparenz über Standards, Konzepte, Angebote und Arbeitsweisen der verschiedenen Einrichtungen
  • Schaffung einer Koordinierungsstelle (kommunaler Suchtbeauftragter)
  • Zielgruppenorientierte Projekte umsetzen (mädchenspezifisch, jungenspezifisch, indizierte Prävention, - auf Grundlage der Ergebnisse der Suchtpräventionsforschung, keine Einmalveranstaltungen bzw. Abschreckungsveranstaltungen sondern ursachenorientierte, Lebenskompetenz fördernde Prävention. Diese sollen befähigt werden, die Probleme des Alltags ohne missbräuchlichen Konsum zu bewältigen)
  • verbindliche, dauerhafte und wirksame Präventionsstrukturen auf-/auszubauen
  • Netzwerke lokaler Suchtprävention aufzubauen und zu pflegen
  • eine Auseinandersetzung mit der Gesamtproblematik in unterschiedlichen Handlungsfeldern (Familie, Kindergarten, Schulen, Jugendarbeit) anzustoßen
  • Planung und Durchführung lokaler Aktivitäten zum Jugendschutz und zur Suchtprävention in den Gemeinden
  • projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit

3. Organisatorische Voraussetzungen

3.1. "Kommunaler Präventionspakt Landkreis Biberach": Ein integriertes Handlungskonzept für die Bereiche Jugendschutz / Suchtprävention / Gewaltprävention

Komm, der "Präventionspakt Landkreis Biberach" ist eine Weiterentwicklung der Arbeitsgruppe "fit-al", die es bereits seit dem Jahr 2000 gibt und die sich dem Thema "Jugendschutz bei Veranstaltungen" angenommen hatte. Mit den drei Säulen

  • Information
  • Prävention
  • Repression

wird das Verantwortungsbewusstsein von Jugendlichen, Veranstaltern und Verantwortungsträgern gestärkt. Der Arbeitskreis war sowohl im repressiven Jugendschutz als auch im präventiven Jugendschutz tätig, und hat zudem Veranstaltungen zum Thema Jugendschutz umgesetzt und Empfehlungen für Veranstalter herausgegeben.

Suchtprävention kann nicht isoliert betrachtet werden. Suchtprävention hängt mit den Bereichen Jugendschutz und Kommunale Kriminalprävention zusammen, da es große Schnittmengen gibt. Das Logo KOMM steht für den kommunalen Präventionspakt im Landkreis Biberach. Zu Grunde liegt ein integriertes Handlungskonzept, in dem alle Beteiligten "am gleichen Strang" ziehen und in dem eine breite gesellschaftliche Akzeptanz hergestellt wird.

Partner:
  • Landratsamt Biberach
    • Jugendamt, Kreisjugendreferat,
    • Gesundheitsamt,
    • Amt für Schule und Bildung,
    • Ordnungsamt
  • Caritas Biberach
  • Polizeidirektion Biberach
  • Kliniken Landkreis Biberach
  • Städte und Gemeinden
  • Kreisjugendring Biberach e.V.
  • Freie Träger der Jugendhilfe
  • Krankenkassen
  • Schulen

Gefördert von der Kreissparkasse Biberach

Der "Präventionspakt Landkreis Biberach" braucht eine federführende Stelle, die die vorhandenen Bereiche zusammenführt, die konzeptionelle Weiterentwicklung vorantreibt und die unterschiedlichen Beteiligten und ihre Angebote vernetzt, Bedarfe erkennt und ggf. neue Angebote initiiert. Dieser Bedarf wurde auch in den Landkreisgremien erkannt. Im Januar 2009 wird das Landratsamt die Stelle eines "kommunalen Suchtbeauftragten" ausschreiben.

3.2. Planungsgruppe "Kommunaler Präventionspakt Landkreis Biberach"

Im Januar 2008 hat sich eine Planungsgruppe gebildet, die personell getragen wird durch

  • das Kreisjugendreferat
  • die Suchtprävention der PSB, Caritas Biberach
  • die Polizeidirektion

Aufgabe der Planungsgruppe war/ist es, im Rahmen der Teilfortschreibung der Jugendhilfeplanung für den Bereich Suchtprävention den jetzt vorgelegten Aktionsplan zu entwickeln und umzusetzen. Die Planungen finden in enger Zusammenarbeit mit den Notaufnahmen der Krankenhäuser und mit freien Trägern statt.

3.3. Finanzierung und Nachhaltigkeit

Wissenschaftliche Langzeituntersuchungen (z.B. Prof. Hurrelmann, Uni Bielefeld) zeigen, dass Suchtprävention, die das Ziel hat, einen "angemessenen" und "verantwortungsbewussten" Umgang mit Alkohol zu fördern, nur wirkt, wenn drei wesentliche Faktoren gewährleistet sind:

  • Kontinuität der Maßnahme
  • Langfristigkeit der Maßnahme
  • Ressourcenorientiertes Arbeiten mit dem Ziel der Stärkung der Reflexionsfähigkeit und der Förderung des Sozialen Lernens

Notwendigerweise bedarf es dafür gesicherter finanzieller Mittel, um den entwickelten Aktionsplan und seine bedarfsgerechte Fortschreibung als festen Bestandteil der Jugendhilfe im Landkreis Biberach zu integrieren. Die Maßnahmen im Aktionsplan wurden in den Landkreisgremien vorgestellt und befürwortet. Die Kosten wurden auf Dauer in den Kreishaushalt eingestellt. Für weitere Projekte werden Anträge bei unterschiedlichen Geldgebern (Land, Bund, Stiftungen, …) gestellt.

3.4. Absprachen und Kommunikation

Die Umsetzung des Projekts erfordert eine effektive Zusammenarbeit zwischen Caritas, Polizei, Landratsamt und den Kliniken im Landkreis Biberach:

  • jeder Projektpartner benennt einen Ansprechpartner für das Projekt in der Einrichtung
  • die jeweiligen MitarbeiterInnen (Pflegepersonal, Polizisten, ASD, FamilienhelferInnen) werden über das Projekt und den Ablauf informiert
  • regelmäßige Teamsitzungen der Planungsgruppe (1 x pro Quartal: PSBPräventionsmitarbeiterin, Kreisjugendreferentin, Polizei, ggf. Suchtkoordinator)
  • Informationsrücklauf in AK Sucht und KKP (kommunale Kriminalprävention)
  • halbjährliche Rückmeldung und Auswertung mit Projektpartnern (Krankenhaus, Polizei, Caritas, Freie Träger der Jugendhilfe)
  • Bericht im Jugendhilfeausschuss

4. Konzept Jugendschutz und Alkoholprävention

(Ideengeber: Villa Schöpflin mit Projekt Halt – Hart am Limit)

Übersicht: Proaktive und reaktive Bausteine des Projekts

5. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit

Für die Öffentlichkeitsarbeit wurden und werden Printmedien mit unterschiedlichem Inhalt aber mit einheitlichem Layout erstellt. Folgende Zielgruppen sollen erreicht werden:

  • Multiplikatoren - Informationen über den Präventionspakt
  • Eltern und Jugendliche für das Projekt "Halt an" - Kontakt ermöglichen und zur Teilnahme motivieren
  • Veranstalter - Jugendschutz in den Mittelpunkt rücken

Aktionen um die Öffentlichkeit zu erreichen

  • Pressekonferenz
  • Auftaktveranstaltung
  • Berichterstattung in Tagespresse und Mitteilungsblättern
  • Berichterstattung in Ausschüssen und Gremien (z.B. Bürgermeisterversammlung, Arbeitskreis Sucht, AG fit-al; KKP; AG Jugendbeauftragte, AG Jugendarbeit, AG Schulsozialarbeit, Kreisjugendring)
  • Information in Schulen (Rektoren, Lehrer, Elternbeiräte,SMV)
  • Verbreitung des Projektes durch Vertrieb von Merchandisingartikel ( T-Shirts, Baseballmützen, Schlüsselanhänger, Buttons, City-Cards)
  • Internetpräsenz
  • Kinospot

6. Planungen 2009- Schwerpunktsetzung "Alkoholprävention"

6.1. Informationsveranstaltungen

Suchtprävention vermittelt konkretes Wissen über legale und illegale Drogen, über Suchtmittel bzw. Suchtformen, über positive und negative Wirkungen, über gesetzliche Regelungen, wirtschaftliche Hintergründe und gesellschaftliche Zusammenhänge. Es werden Informationsveranstaltungen für unterschiedliche Zielgruppen angeboten. Die Informationsveranstaltung "Voll" im Trend im Herbst 2008 wurde von mehr als 300 Interessierten besucht. Bei der Veranstaltung wurde der Bedarf angemeldet, weitere Veranstaltungen zu planen und diese in unterschiedlichen Städten im Landkreis anzubieten. Dieses Anliegen wird 2009 berücksichtigt.

6.2. Jugendschutz geht alle an

Mit der Kooperationsvereinbarung "Wir Gemeinden handeln" haben sich die Gemeinden auf eine einheitliches Vorgehen bei der Genehmigung und Kontrolle von Veranstaltungen und beim Umgang mit Buden und Treffpunkten geeinigt. Die Umsetzung des Jugendschutzgesetzes ist kein Spaßgeschäft, im Gegenteil: Erwachsene riskieren Streit mit Jugendlichen, verfangen sich in Diskussionen und erreichen selten die erhoffte Einsicht beim Gegenüber. Um den Missbrauch von legalen Drogen wie Alkohol und Nikotin einzudämmen, braucht es ein Zusammenwirken aller Akteure (Veranstalter öffentlicher Tanzveranstaltungen, Inhaber von Verkaufsstellen jeder Art, Vereine, Schulen, Erziehungsberechtigte, …).

Die Zielgruppen werden auf unterschiedliche Wege erreicht:

  • Veranstalter von öffentlichen Veranstaltungen (vor allem Vereine) werden über die Broschüren "Hilfen und Empfehlungen zum Jugendschutz" und "Checklisten als Planungshilfe" erreicht. Die Broschüren werden im Frühjahr 2009 überarbeitet. In mehreren Abendveranstaltungen werden Vereinsverantwortliche in der Umsetzung der Jugendschutzbestimmungen bei Veranstaltungen geschult, wobei die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in das Informationsnetz einbezogen werden.
  • Für Inhaber von Verkaufsstellen ist geplant, eine Kampagne zu starten. Hierfür wird ein Info-Paket mit Merkblättern zu Jugendschutzbestimmungen und einem gemeinsamen Anschreiben des Landrates und des Leiters der Polizeidirektion zusammengestellt. Ziel ist es alle Verkaufsstellen – von der Tankstelle über den Einzelhandel bis hin zu Getränkemärkten - im gesamten Landkreis zu bedienen.
  • Erziehungsberechtigte werden über unterschiedliche Formen erreicht. Zur allgemeinen Information werden Vorträge und Elternveranstaltungen angeboten. Eltern deren Kinder durch exzessiven Alkoholkonsum bei der Polizei oder im Krankenhaus angetroffen werden, werden über das Projekt "Halt an" informiert und zur Teilnahme motiviert. Zudem ist geplant, dass die Städte und Gemeinden zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mit der Polizei zusammenarbeiten und den Eltern "Blaue Briefe" verschicken. Vom Landratsamt wird ein "Musterbrief" entworfen, der den Gemeinden zur Verfügung gestellt wird.
  • Sportvereine sind eine wichtige Säule in der Lebenswelt von Jugendlichen. Verbunden mit Spaß wird im Sportverein Gemeinschaft erlebt, Erfolg und Misserfolg verarbeitet, körperliche Leistungsfähigkeit gestärkt und Werte erfahren. Wissenschaftliche Studien belegen, dass Jugendliche in Sportvereinen nicht weniger Alkohol trinken als andere. In Zusammenarbeit mit dem Sportkreis Biberach ist es Ziel, dass sich die Sportvereine verantwortlich zeigen und für den Jugendschutz einsetzen. Punkte sind:
    • Einhaltung des Jugendschutzgesetzes
    • Vorbild der Jugendleiter und Trainer stärken
    • Umgang mit Alkohol und Zigaretten in Training und bei Wettkämpfen
    • Regelugen bei Vereinsfesten

6.3. Umsetzung des "Budenkonzepts"

Treffpunkte sind für die Jugendlichen vor Ort wichtig. Im Landkreis Biberach hat sich eine Kultur freier Jugendräume bzw. Jugendbuden entwickelt. Inzwischen sind knapp 200 Buden bekannt, die sich meist auf privaten Grundstücken innerhalb von Ortschaften oder im Außenbereich befinden.

Mit dem Budenkonzept sollen Buden aus ihrer "Grauzone" herausgeholt und eine akzeptierte Form der Offenen Jugendarbeit werden. Hierzu wurde vom Kreisjugendreferat ein Handlungskonzept entwickelt. Ziel ist es, eine Nutzungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Ansprechpartner der Bude zu schließen, die folgende Punkte beinhaltet:

  • Akzeptierte Form der Jugendarbeit
  • Standort, Nutzungsart und –umfang
  • Verantwortliche und Aufsichtspflicht
  • Öffnungszeiten
  • Jugendschutz
  • Brandschutzrechtliche Vorschriften
  • Durchführung von Festen und Feiern
  • Haftung für Personen und Sachschäden

Die Umsetzung eines Budenkonzepts erfordert eine enge Zusammenarbeit von Gemeinde, Bauamt und Kreisjugendreferat. Die Entscheidung, ob ein Standort überhaupt für eine Bude als anerkannte offene Jugendarbeit geeignet ist, trifft das Bauamt. Langfristig ist es Ziel, das ehrenamtliche Engagement zu fördern und die "Budenkultur" als anerkannten Teil der kommunalen Jugendarbeit zu stärken. Sofern die Budenmitglieder sich nicht an die Absprachen halten, darf die Bude nicht weiterbetrieben werden.

6.4. Weitere Umsetzung des Alkoholpräventionsprojekts "Halt an"

Das Projekt "Halt an" (Beschreibung siehe Bewerbungsbogen Projekt 1) läuft seit Sommer 2008 und wird von der Caritas in Zusammenarbeit mit der Polizei, dem Landratsamt und den Kreiskliniken umgesetzt. Dies ist auch für 2009 geplant wobei die Evaluation mehr im Mittelpunkt stehen wird. Insgesamt sind 3-4 Gruppenangebote "Halt an-Check in" angedacht.

6.5. Umsetzung von Sozialen Trainingskursen

Ergänzend zum "Halt an" Projekt der Caritas werden Soziale Trainingskurse angeboten, die unterschiedliche Module beinhalten und dadurch zielgruppenspezifisch umgesetzt werden können. Die Unterscheidung liegt vor allem im Zugang zum Gruppenangebot und in der Anwendung von Methoden. Diese sozialen Trainingskurse werden von einem freien Träger durchgeführt.

Neben den sozialen Trainingskursen, die im Rahmen der richterlichen Weisung für Jugendliche angeboten werden, ist zusätzlicher Bedarf für Jugendliche gegeben, die mit bestehenden Maßnahmen nicht erreicht werden. Offene Jugendarbeit bzw. Street Work hat einen Zugang zu den Jugendlichen und es können zielgruppenspezifisch passende Angebote erarbeitet werden.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 11 Gibt es zu den Suchtpräventionsaktivitäten in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption?: 
ja
nein
C 12 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 13 Hat sich der (Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein
C 21 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept?: 
ja
nein
C 22 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 23 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 24 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 25 Auf welche Suchtstoffe und Suchtformen ist Ihr Wettbewerbsbeitrag ausgerichtet?: 
Tabak
Alkohol
Cannabis
Medikamente
Heroin und andere Drogen
(Glücks-)Spielsucht
Weitere
C 26 An welche Zielgruppe(n) richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
3-6jährige
7-10jährige
11-14jährige
15-18jährige
Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien
Sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche
Eltern
Familie
Multiplikatoren
Weitere
C 27 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 28 An welche Settings und Einrichtungen knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Kindergarten/Kita
Grundschule
Hauptschule
Realschule
Gymnasium/Fachoberschule
Gesamtschule
Berufsschule
Jugendeinrichtung
Sportverein
Ausbildungsstätte
Diskotheken
Gaststätten/Restaurants
Fahrschulen
Einzelhandel
Strasse/Öffentlicher Raum
Spielplatz
Quartier/Stadtteil
Weitere
C 31 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung beteiligen sich?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
(Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat
Suchpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Schulverwaltungsamt
Sportamt
Ordnungsamt
Polizei
Weitere
C 32 Welche verwaltungsexternen Akteure beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Krankenkassen
Krankenhäuser
Niedergelassene Ärzte
Apotheken
Kindergärten/Kitas
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Ausbildungsstätten
Sportvereine
Wohlfahrtsverbände
Kirchen
Stadtteileinrichtungen/Quartiersmanagement
Selbsthilfeeinrichtungen
Ehrenamtliche Helfer
Einzelhandel
Tankstellen
Gaststätten
Diskotheken
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
C 33 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 
Kooperationsvereinbarung "Wir Gemeinden handeln"
C 34 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu 2 Jahre
mehr als 2 Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 35 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu 2 Jahre
dauerhaft
C 36 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C37 Werden bei der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags von anderen entwickelte Projekte und Maßnahmen übernommen und eingesetzt?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 
Bundesmodellprojekt "HaLT", Blaue Briefe
C 38 Sind umgekehrt in Ihrem Wettbewerbsbeitrag entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein

Einzelprojekte

Anlagen