"Wir Gemeinden handeln" - Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen zum Jugendschutz

Unter Federführung der Polizeidirektion Biberach wurden im Frühjahr 2008 Handlungsempfehlungen zu einer gelingenden Umsetzung des Jugendschutzes erarbeitet und in der Broschüre "Wir Gemeinden handeln" zusammengefasst. Diese Kooperationsvereinbarung zwischen Polizei, Landkreis und Gemeinden wurde im April 2008 in der Bürgermeisterversammlung vorgestellt und einstimmig empfohlen. Zum Jahresende 2008 hat der Großteil der 45 Gemeinden die Kooperationsvereinbarung unterschrieben und sich für ein einheitliches Vorgehen ausgesprochen. Zum Inhalt der Kooperationsvereinbarung:

1. Gaststättenrechtliche Gestattungen nach § 12 GastG

Ziel ist es durch einen ordnungspolizeilichen Regelungsrahmen den geordneten Ablauf von Jugendveranstaltungen zu gewährleisten. Bereits bei der Genehmigung haben die Gemeinden die Einhaltung des Jugendschutzes, den besonderen Anlass und die Zuverlässigkeit des Veranstalters zu prüfen und bei Bedarf Auflagen zu machen. Es wird empfohlen, ein persönliches Gespräch mit Blick auf Sicherheitskonzept und die Einhaltung des Jugendschutzes mit den Antragstellern zu führen. Die örtlich zuständige Polizei wird so früh wie möglich einbezogen. Im Rahmen der freiwilligen Selbstverpflichtung werden zeitliche Vorgaben zum Programmbeginn und -ende, zu den Eintrittspreisen und zum Eintritt ("One-Way-Tickets") empfohlen.

2. Jugendräume und Jugendbuden

Treffpunkte sind für die Jugendlichen vor Ort wichtig. Im Landkreis Biberach hat sich eine Kultur freier Jugendräume bzw. Jugendbuden mit ca. 200 Buden entwickelt. Damit die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gestört wird, ist darauf zu achten, dass die Jugendlichen die Notwendigkeit von Regeln verstehen und bereit sind, diese zu akzeptieren und einzuhalten. Bei festgestellten Verstößen schreiten die Gemeinden ordnungsrechtlich ein und ergreifen geeignete Gegenmaßnahmen. Im Rahmen der Kooperationsvereinbarung formulieren die Jugendräume klare Regelungen bezüglich Hausordnungen, Aufgaben und Verantwortung, Öffnungszeiten, Putzpläne oder die Schlüsselbefugnis. Bei festgestellten Verstößen oder Beschwerden aus der Nachbarschaft wird mit den verantwortlichen Personen ein Gespräch geführt und eine Verwarnung erteilt. Sofern eine Bude wiederholt negativ auffällt, wird eng mit der Polizei zusammengearbeitet und mit den gesetzlichen Möglichkeiten konsequent eingeschritten. Neue Jugendbuden (Neugründungen) im Außenbereich werden nicht mehr geduldet.

3. Freie Jugendtreffpunkte

In fast allen Gemeinden gibt es feste oder wechselnde Treffpunkte, wo sich Jugendliche zusammenfinden und aufhalten, wie z.B. an Diskotheken, Gaststätten, Tankstellen, Spielplätzen, Festhallen oder Schulhöfen. Sie bieten den Jugendlichen die Möglichkeit der Kommunikation und der Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Dabei kommt es auch zu Störungen, wie z.B. Lärmbelästigung, Vermüllung bis hin zu strafbaren Handlungen. Diese Treffpunkte sollen die Jugendlichen haben. Bei Störungen sollte zunächst gezielt auf die Gruppe bzw. deren (informellen) Sprecher eingewirkt werden. Lassen sich die Störungen durch Gespräche und polizeiliche Kontrollen nicht nachhaltig verbessern, sorgt die Kommune mit einem ganzheitlichen Ansatz für nachhaltige Verbesserungen (z.B. Runder Tisch, Erarbeitung von Alternativangeboten bis zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren, Platzverweisen oder Aufenthaltsverboten).

Welche Laufzeit hat das Projekt?: 
bis zu 2 Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
Wie lange ist die Finanzierung des Projektes gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
Wird das Projekt in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein