Auf Anregung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Mechthild Dyckmans und mit Unterstützung der Kommunalen Spitzenverbände sowie des GKV-Spitzenverbandes wurde der 5. Bundeswettbewerb "Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention" von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ausgeschrieben.
Gesucht wurden Städte, Kreise und Gemeinden, die mit ihren Aktivitäten zur Suchtprävention für Kinder und Jugendliche in besonderen Lebenslagen ein besonders gutes Beispiel für andere Kommunen geben.
Der Wettbewerb ist auf eine breite Beteiligung gestoßen. Insgesamt 63 Städte, Gemeinden und Kreise aus dem gesamten Bundesgebiet haben sich mit einem eigenen Beitrag beworben. Eine von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung gemeinsam mit der BZgA berufene Jury bewertete die Wettbewerbsbeiträge und wählte die Preisträger aus. Den Abschluss fand der Wettbewerb am 7. Juni 2011 mit der von Daniel Bahr, Bundesminister für Gesundheit, Mechthild Dyckmans, Drogenbeauftragte der Bundesregierung und Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der BZgA in Berlin vorgenommenen Preisverleihung.
Betreut wurde der 5. Bundeswettbewerb "Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention" durch das Deutsche Institut für Urbanistik.
Ziel und Thema des Wettbewerbs
Ziel der Wettbewerbsreihe "Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention" war es, hervorragende kommunale Aktivitäten und Maßnahmen zur Suchtprävention zu identifizieren, zu prämieren sowie in der Öffentlichkeit bekannt zu machen, um damit zur Nachahmung guter Praxis anzuregen.
Mit dem Thema "Suchtprävention für Kinder und Jugendliche in besonderen Lebenslagen" sollten mit dem 5. Bundeswettbewerb insbesondere jene Ansätze und Strategien zur kommunalen Suchtprävention gewürdigt werden, die sich auf Kinder und Jugendliche richten, denen es an materiellen, sozialen und individuellen Ressourcen mangelt und die besonderen bzw. schwierigen Lebenssituationen und -lagen ausgesetzt sind. Das Aufwachsen in suchtbelasteten Familien, Kinderarmut, Erfahrungen mit Ausgrenzung und sozialer Isolation sind nur einige Beispiele hierfür.
Angesicht vielfacher Benachteiligungen von Kindern und Jugendlichen in besonderen Lebenslagen muss Suchtprävention deren Lebenskompetenz stärken und in zeitgemäßer Form Alternativen zum Suchtmittelmissbrauch aufzeigen. Wenn Heranwachsende lernen, mit Belastungen umzugehen und Benachteiligungen gar zu kompensieren, Eigenverantwortung zu übernehmen und ein stabiles Selbstwertgefühl aufzubauen, dann sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass sie zu Suchtmitteln als Strategie der Lebensbewältigung greifen. Kinder und Jugendliche benötigen hierbei Unterstützung von Eltern, Pädagogen/-innen und anderen Bezugspersonen. Diese haben eine Vorbildrolle gegenüber Kindern und Jugendlichen und nehmen Einfluss auf deren Umgang mit Suchtmitteln.
Zugleich sollte Suchtprävention Aktivitäten und Strukturen befördern, die auf die Verbesserung der Lebensumstände von Kindern und Jugendlichen zielen. Kommunalpolitik setzte hierfür maßgebliche Rahmenbedingungen.
Eingeladener Teilnehmerkreis
Alle deutschen Städte, Kreise und Gemeinden waren zur Teilnahme eingeladen. Teilnahmeberechtigt waren außerdem Kommunalverbände sowie die Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten.
Präventionsaktivitäten Dritter (z. B. Wohlfahrtsverbände, Krankenkassen, Schulen, Sportvereine) dagegen konnten nur als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden. Dabei sollte die Einbindung in kommunale Aktivitäten der Suchtprävention im Wettbewerbsbeitrag sichtbar gemacht werden.