Auf Anregung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Mechthild Dyckmans und mit Unterstützung der Kommunalen Spitzenverbände sowie des GKV-Spitzenverbandes wurde von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) der 6. Bundeswettbewerb "Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention - Alkoholprävention im öffentlichen Raum" ausgeschrieben.
Gesucht wurden Städte, Kreise und Gemeinden, die mit ihren Aktivitäten zur Alkoholprävention im öffentlichen Raum ein besonders gutes Beispiel für andere Kommunen geben.
Der Wettbewerb ist auf eine breite Beteiligung gestoßen. 99 Städte, Gemeinden und Kreise aus dem gesamten Bundesgebiet haben sich mit einem eigenen Beitrag beworben. Eine von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung gemeinsam mit der BZgA berufene Jury bewertete die Wettbewerbsbeiträge und wählte die Preisträger aus.
Den Abschluss fand der Wettbewerb am 3. Juni 2013 mit der von Daniel Bahr, Bundesminister für Gesundheit, Mechthild Dyckmans, Drogenbeauftragte der Bundesregierung und Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der BZgA in Berlin vorgenommenen Preisverleihung.
Alle Informationen rund um den Wettbewerb finden Sie auf dieser Internetseite.
Betreut wurde der 6. Bundeswettbewerb "Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention" durch das Deutsche Institut für Urbanistik.
Ziel des Wettbewerbs
Ziel des Wettbewerbs war es, hervorragende kommunale Aktivitäten und Maßnahmen zur Suchtprävention zu identifizieren, zu prämieren sowie in der Öffentlichkeit bekannt zu machen, um damit zur Nachahmung guter Praxis anzuregen.
Thema des Wettbewerbs
Das Thema des 6. Bundeswettbewerbs lautete "Alkoholprävention im öffentlichen Raum". Auch wenn eine leicht rückläufige Tendenz im Alkoholkonsum in Deutschland insgesamt zu registrieren ist, gehört das Trinken von Alkohol weiterhin für viele Menschen zum Konsumverhalten – und dies in verstärktem Maße auch im öffentlichen Raum, beispielsweise auf öffentlichen Plätzen und im öffentlichen Personennahverkehr. Zunehmend gerät der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum in die Kritik, denn nicht selten geht er mit Lärm, Gewalt und Vandalismus einher und beeinträchtigt daher nicht nur die Konsumenten selbst, sondern auch Dritte.
Vor diesem Hintergrund wollte der 6. Bundeswettbewerb daher Ansätze und Strategien würdigen, die mit abgestimmten gesundheits-, sozial- und ordnungspolitischen Maßnahmen präventiv auf den zunehmenden Alkoholkonsum im öffentlichen Raum einwirken. Solche Maßnahmenbündel konnten beispielsweise von (befristeten) Alkoholverboten und -beschränkungen im öffentlichen Raum und im öffentlichen Personennahverkehr über verhaltenspräventive Angebote und aufsuchende Hilfe bis hin zu Dialog- und Konfliktmanagementverfahren reichen.
Zugleich sollte Alkoholprävention Aktivitäten befördern, die auf die Verbesserung von Strukturen zielten, indem z.B. suchtpräventiv wirksame Netzwerke aufgebaut wurden oder Präventionsarbeit nachhaltig an Schulen, Jugendfreizeitheime und anderen Einrichtungen verankert wurde. Kommunalpolitik setzte hierfür maßgebliche Rahmenbedingungen.
Eingeladener Teilnehmerkreis
Alle deutschen Städte, Kreise und Gemeinden wurden zur Teilnahme eingeladen. Teilnahmeberechtigt waren außerdem Kommunalverbände sowie die Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten.
Präventionsaktivitäten Dritter (z.B. Krankenkassen, Wohlfahrtsverbände, Träger des öffentlichen Personennahverkehrs, Veranstalter, Schulen, Sportvereine) waren willkommen, konnten aber nur als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden. Dabei sollte die Einbindung in kommunale Aktivitäten der Suchtprävention im Wettbewerbsbeitrag sichtbar gemacht werden.