Auf Anregung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Marlene Mortler und mit Unterstützung der Kommunalen Spitzenverbände sowie des GKV-Spitzenverbandes hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) den 7. Bundeswettbewerb "Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention" ausgeschrieben. Gesucht wurden Städte, Gemeinden und Landkreise, die mit innovativen Aktivitäten zur Suchtprävention ein besonders gutes Beispiel für andere Kommunen geben.
Für die prämierten Wettbewerbsbeiträge stellte die BZgA ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 60.000 Euro zur Verfügung. Zusätzlich lobte der GKV-Spitzenverband einen Sonderpreis von 10.000 Euro zum Thema "Mitwirkung von Krankenkassen bei innovativen kommunalen Aktivitäten zur Suchtprävention" aus.
Der Wettbewerb ist auf eine breite Beteiligung gestoßen. Bis zum Ende der Ausschreibungsfrist am 15. Januar 2016 haben sich 68 Städte, Gemeinden und Landkreise bundesweit mit einem eigenen Beitrag beworben.
Eine von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung gemeinsam mit der BZgA berufene Jury hat die Wettbewerbsbeiträge bewertet und die Preisträger im März 2016 ausgewählt.
Den Abschluss fand der Wettbewerb am 22. Juni 2016 mit der von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Marlene Mortler, der Leiterin der BZgA Dr. med. Heidrun Thaiss und Dr. Monika Kücking, Leiterin der Abteilung Gesundheit im GKV-Spitzenverband in Berlin vorgenommenen Preisverleihung.
Alle Informationen rund um den Wettbewerb finden Sie auf dieser Internetseite.
Betreut wurde der 7. Bundeswettbewerb "Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention" durch das Deutsche Institut für Urbanistik.
Ziel des Wettbewerbs
Ziel des Wettbewerbs war es, hervorragende kommunale Aktivitäten und Maßnahmen zur Suchtprävention zu identifizieren, zu prämieren sowie bundesweit in der Öffentlichkeit bekannt zu machen, um damit zur Nachahmung guter Praxis anzuregen.
Thema des Wettbewerbs
Das Thema des 7. Bundeswettbewerbs lautete "Innovative Suchtprävention vor Ort". Gesucht wurden innovative Maßnahmen und Projekte in allen Bereichen der kommunalen Suchtprävention: suchtstoffübergreifende Prävention, suchtstoffspezifische Prävention (u.a. Alkohol, Tabak, Medikamente, synthetische Drogen), Prävention stoffungebundener Süchte (u.a. pathologisches Glücksspiel, exzessive Computerspiel- und Internetnutzung). Es sollten diejenigen Städte, Gemeinden und Landkreise ausgezeichnet werden, die Modellhaftes entwickelt haben, das in seinen Erfolgen übertragbar ist, und die mit ihren neuen Ideen zu suchtpräventiven Aktivitäten ein gutes Beispiel für andere Kommunen geben.
Die mögliche Bandbreite für innovative suchtpräventive Maßnahmen und Projekte vor Ort war groß. Sie reicht von geschlechter- und kultursensiblen Ansätzen über die Nutzung neuer Zugangswege zu Zielgruppen bis zu Maßnahmen, die bislang wenig im Fokus von Prävention stehende Suchtstoffe wie Crystal Meth und neue psychoaktive Substanzen ("Legal Highs") in den Blick nahmen. Innovativ konnten aber auch suchtpräventive Aktivitäten sein, die bislang wenig angesprochene Zielgruppen einbezogen oder bei denen mit neuen Partnern zusammengearbeitet wurde.
Innovative Suchtprävention vor Ort zeichnet sich durch ein besonderes Maß an Kreativität und Experimentierfreude aus, wobei der "innovative Gehalt" der suchtpräventiven Aktivitäten gleichzeitig problemadäquat, zielführend und damit inhaltlich begründbar sein sollte.
Eingeladener Teilnehmerkreis
Alle deutschen Städte, Gemeinden und Landkreise waren zur Teilnahme eingeladen. Teilnahmeberechtigt waren außerdem Kommunalverbände sowie die Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten.
Präventionsaktivitäten Dritter (z.B. Wohlfahrtsverbände, Schulen, Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen, Sportvereine, Krankenkassen) waren willkommen, konnten aber nur als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden. Dabei sollte die Einbindung in kommunale Aktivitäten der Suchtprävention im Wettbewerbsbeitrag sichtbar gemacht werden.