2. Wettbewerb Kommunale Suchtprävention: "Tabakprävention vor Ort"

Auf Anregung der Parlamentarischen Staatssekretärin und Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk, und mit Unterstützung der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände führte die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) den zweiten Wettbewerb "Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention" durch. Gesucht wurden Städte, Kreise und Gemeinden mit vorbildlichen tabakpräventiven Strategien, Projekten und Maßnahmen. Start des Wettbewerbs war der 4. September 2003, Bewerbungsschluss der 15. Dezember 2003. Bei der Preisverleihung am 27. Mai 2004 in Berlin übergaben Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marion Caspers-Merk und Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung den Preisträgern das Preisgeld in Höhe von insgesamt 60000 Euro.

Ziele des Wettbewerbs

"Tabakprävention vor Ort" war das Thema des zweiten Wettbewerbs "Kommunale Suchtprävention". Vor Ort, d.h. auf der kommunalen Ebene sind die Menschen in ihrem Alltag direkt erreichbar: z.B. in der Schule, am Arbeitsplatz, in den Arztpraxen und in der Freizeit. Die Bürgerinnen und Bürger können hier zum einen durch eine persönliche Ansprache darin unterstützt werden Nichtraucher zu bleiben oder wieder zu werden; zum anderen können für sie rauchfreie Lebensräume geschaffen werden. Als besonders wirksam haben sich dabei Strategien erwiesen, die beide Aspekte verknüpfen.

Ziel des zweiten Wettbewerbs war es deshalb, kommunale Maßnahmen der Tabakprävention in Deutschland kennen zu lernen und sie für eine breite Öffentlichkeit sichtbar zu machen. Darüber hinaus sollten die Städte, Gemeinden und Kreise ausgezeichnet werden, die mit ihren Maßnahmen der Tabakprävention in den verschiedenen kommunalen Handlungsfeldern ein gutes Beispiel für andere Kommunen geben.

Die grundlegenden Ziele der Tabakprävention sind:

  • Den Einstieg in das Rauchen verhindern,
  • den (frühzeitigen) Ausstieg aus dem Rauchen fördern,
  • den Schutz vor Passivrauchen stärken.

Der Wettbewerb wurde von den kommunalen Spitzenverbänden unterstützt (Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund und Deutscher Landkreistag).

Teilnehmerkreis

Alle deutschen Städte, Gemeinden und Kreise waren zur Teilnahme eingeladen. Teilnahmeberechtigt waren außerdem Kommunalverbände sowie die Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten. Präventionsaktivitäten Dritter (z.B. Wohlfahrtsverbände, Krankenkassen, Betriebe oder private Initiativen) konnten nur als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden.