Alle deutschen Städte, Kreise und Gemeinden waren zur Teilnahme eingeladen. Teilnahmeberechtigt waren außerdem Kommunalverbände sowie die Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten.
Präventionsaktivitäten Dritter (z.B. Wohlfahrtsverbände, Schulen, Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen, Sportvereine, Krankenkassen) waren willkommen, konnten jedoch lediglich als ein Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden. Eine solche Einbindung in kommunale Aktivitäten musste im Wettbewerbsbeitrag deutlich sichtbar gemacht werden.