Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags
Titel des Wettbewerbsbeitrags
Kurzfassung des Wettbewerbsbeitrags
Der Beitrag umfasst drei Einzelprojekte:
- 1. Abenteuertage
- 2. Besuch des Psychiatrischen Zentrums Nordbaden in Wiesloch
- 3. Hallenturnier - alkoholfrei
Der einzelne Mensch ist nicht unbedingt von sich aus dazu fähig, mit Drogen vernünftig umzugehen. Dies soll sich ändern!
Menschen, die psychisch und sozial im Gleichgewicht sind, sind weniger anfällig für eine Suchtentwicklung. Ein stabiles und menschliches soziales Umfeld, Selbstbewusstsein und Geborgenheit sind Schwerpunkte der stattfindenden Präventionsmaßnahmen und unser gemeinsamer Ansporn!
Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags
Die Entwicklung von Strategien und Projekten in der Jugendarbeit, vor allem in der Suchtprävention (Tabak, Alkohol, Medikamente, illegale Drogen), ist eine Gemeinschaftsaufgabe, an der sich neben überregionalen Trägern auch die Gemeinde und die in ihr aktiven Vereine und Organisation beteiligen müssen. Vor allem in den Vereinen und Organisationen können die Jugendlichen angetroffen und angesprochen werden. Initiativen auf dieser Ebene können nachhaltige und ganzheitliche Wirkungen erzielen.
Aus der Diskussion um Drogenprävention und Jugendarbeit heraus, entschied der Gemeinderat der Gemeinde St. Leon-Rot im Jahre 2005, jährlich einen Preis für vorbildliche Jugendarbeit in örtlichen Organisationen und Vereinen auszuschreiben. Dabei geht es vordringlich um Strategien und Projekte in der Suchtprävention. Wesentlich aus dem Durchschnitt herausragende Jugendarbeit, die langfristig und nachhaltig angelegt ist, soll dafür in Betracht kommen. Die Beurteilung und Auswahl werden von einem vom Gemeinderat berufenen Kuratorium vorgenommen. Über die Preisvergabe entscheidet der Gemeinderat aufgrund des Vorschlags des Kuratoriums. Der Preis ist mit insgesamt 5.000,00 Euro dotiert; der Betrag kann auch aufgeteilt werden.
Ziel dieses Preises ist es, vorbildliche Aktivitäten auf dem Gebiet der Jugendarbeit unter dem Blickpunkt Suchtprävention anzuregen und/oder auch kennen zu lernen. Mit diesem Preis soll Jugendarbeit in Vereinen und Organisationen ausgezeichnet werden, die sich nicht nur einmalig, sondern dauerhaft und nachhaltig einsetzt für folgende Ziele:
- Kinder und Jugendliche zu Gemeinschaftsfähigkeit, Selbstverantwortung und Eigenbestimmung zu befähigen
- Wissen über Drogen, Sucht und Suchtprävention sowie die Kenntnisse der Ressourcen (soziales Umfeld, Hilfemöglichkeiten etc.) zu vermitteln
- Kinder und Jugendliche von Drogen (z.B. Tabak, Alkohol, Medikamente, illegale Drogen, Gewalt) fernzuhalten bzw. im Vorfeld gegen Drogen zu stärken, um so einen suchtfreien Lebensstil zu fördern
- Kinder und Jugendlichen gegenseitige Toleranz und Akzeptanz zu vermitteln
- Integration ausgegrenzter Kinder und Jugendlicher
- Kinder und Jugendliche hinzuführen zum gewaltfreien Umgang miteinander
Dieser Preis soll die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf die eingereichten Konzepte, Maßnahmen, Projekte und Initiativen lenken und dafür sorgen, dass diese Vorbildfunktion haben und zum Nachahmen anregen.
Bewertungskriterien:
Es können nur gemeinnützige Projekte etc. eingereicht werden. Ansonsten gelten die folgenden Bewertungskriterien:
- vor Durchführung der Maßnahme sind die Ziele festzulegen;
- Maßnahmen sollen auf das Einzel- und auf das Gruppenverhalten einwirken;
- Einbindung mehrerer Personen;
- Langfristigkeit bzw. Nachhaltigkeit;
- Erfolgskontrolle und Dokumentation;
- Einbeziehung aller Gesellschaftsschichten;
- Einbindung der Zielgruppen in die Planung;
- Geschlechtsspezifische bzw. geschlechtersensible Umsetzung
Der Preis ist mit 5.000,00 Euro dotiert und wird aus dem Haushalt der Gemeinde finanziert. Das Preisgeld kann auf mehrere Wettbewerbsbeiträge verteilt werden. Es darf nur für die Jugendarbeit des Vereins bzw. der Organisation verwendet werden.
Kuratorium/Jury:
Das Kuratorium (Jury) setzt sich zusammen aus:
- dem Bürgermeister und einem weiteren Vertreter der Gemeindeverwaltung
- den Ortsvereinsvorsitzenden
- drei vom Gemeinderat bestimmten Mitgliedern
- drei Vertretern der örtlichen Schulen
- drei Jugendlichen, im Moment vorzugsweise die Schulsprecher
- drei Vertretern der Kirchen
- dem Sachbearbeiter Vorbeugung der Polizei (Polizeirevier Wiesloch)
- dem Schulsozialarbeiter
Die Mitglieder des Kuratoriums können zum Besuch des Projektes eingeladen werden.
Auszeichnung:
Nur vorher angemeldete Projekte können ausgezeichnet werden.
Die Auszeichnung eines örtlichen Vereins oder einer örtlichen Organisation kann angeregt werden vom
- Kuratorium selbst
- Gemeinderat
- Bürgermeister und von
- Repräsentanten der örtlichen Organisationen und Vereine
Mit der Anregung ist die Begründung für den Vorschlag zur Auszeichnung mitzuteilen, insbesondere ist darzulegen, welche der genannten Ziele bei der auszuzeichnenden Jugendarbeit und wie diese erreicht wurden. Die geleistete Arbeit soll bewertet sowie ihre Qualität nachweisbar und nachvollziehbar dokumentiert werden.
Hierbei sind beispielsweise Fragen wie die nachfolgenden hilfreich:
- Gibt es eine schriftliche fixierte Konzeption der Suchtprävention?
- Gibt es Vorkehrungen für Koordinierung und Beratung?
- Stehen genügend erprobte Materialien und Programme zur Verfügung?
- Ist die Maßnahme Bestandteil einer langfristigen Arbeit mit den Kindern/Jugendlichen?
- Größe der teilnehmenden Zielgruppe
- Bedarfsanalysen (Gefährdungen, Problembeschreibung)
- Wie wird die Dokumentation der Maßnahme sichergestellt?
- Welche Ziele, Teilziele und Minimalziele werden verfolgt?
- Ist eine Nachbereitung der Maßnahme bzw. eine Befragung Kinder/Jugendlichen geplant oder bereits durchgeführt worden?
- Sind die geplanten Ziele und Teilziele erreicht worden?
- Ist das Minimalziel erreicht worden?
- Welche Ergebnisse wurden von den Personen der Kindern/Jugendlichen selbst festgestellt?
Dies soll dazu dienen, Auszeichnung(en) zu begründen und nachvollziehbar darstellen zu können. Außerdem soll es helfen, Jugendarbeit in den Vereinen und Organisationen insgesamt verbessern zu können.
Hierfür ist ein Formular "Dokumentation der Maßnahme" zu verwenden.
Der Wettbewerb wird jährlich durchgeführt. Einreichungsfrist ist der 31. Dezember jeden Jahres. Nach diesem Datum eingereichte Dokumentationen können erst im nächsten Wettbewerbszeitraum berücksichtigt werden. Mit Einreichung der Unterlagen geben die Bewerber ihre Zustimmung zur Veröffentlichung der eingereichten Unterlagen.
Die Bewertungskriterien sind insofern erfüllt, dass (wir)
- einem Landkreis angehören, Rhein-Neckar-Kreis
- durch die einzureichenden Dokumentationen eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt wird
- Ziele detailliert festgelegt werden
- innovative suchtpräventive Strategien enthalten sind
- verschiedene Altersgruppen angesprochen werden
- unterschiedliche Orte des öffentlichen Raums gewählt werden
- Maßnahmen der Verhaltens- und der Verhältnisprävention kombinieren
- Akteure einbinden, die sich nicht unmittelbar mit Alkoholprävention befassen
- kommunale Einflussmöglichkeiten bei der Suchtprävention optimal ausnutzen