Bad Kreuznach (Landkreis)

Typ: 
Landkreis
Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Bad Kreuznach (Landkreis)
Bundesland: 
Rheinland-Pfalz
Einreichende Dienststelle: 
Kreisjugendamt, Referat Jugendförderung
Name des Ansprechpartners: 
Lothar Zischke
Funktion des Ansprechpartners: 
Referatsleiter, Kreisjugendpfleger und Jugendschutzbeauftragter
Straße/Postfach: 
Salinenstraße 47
Postleitzahl: 
55543
Ort: 
Bad Kreuznach
Telefon des Ansprechpartners: 
+49 671 8031541
Telefax des Ansprechpartners: 
+49 671 80312541, -49
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

"Ja zum Jugendschutz ...wir machen mit."

Kurzfassung des Wettbewerbsbeitrags

Das regionale, kommunale Gesamtkonzept "JA zum Jugendschutz … Wir machen mit" wurde durch die Fachkräfte, wie dem Jugendschutzbeauftragten des Jugendamtes im Landkreis Bad Kreuznach, der Jugendschutzbeauftragten der Stadt Bad Kreuznach, dem Beauftragten für Jugendsachen der Polizeidirektion Bad Kreuznach und der Landespräventionsfachkraft der Fachstelle für Suchtprävention des Caritasverbandes Nahe-Hunsrück im Jahre 2007 entwickelt. Dieses will einen verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol auf breiter kommunaler Ebene fördern. Das Konzept wird seither im Rahmen der Präventionsarbeit des RAKBad Kreuznach (RAK) bis heute stetig modifiziert. Ergänzend befasst sich zudem der Arbeitskreis Prävention des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Bad Kreuznach mit dem Modul "Kein Alkohol in Kinderhände" schwerpunktmäßig mit der Alkoholprävention.

Das Konzept  "Ja zum Jugendschutz  … Wir machen mit" stellt eine Kombination aus Verhaltens- und Verhältnisprävention dar. Hierbei werden maßgeblich mehrere Handlungsstränge verfolgt. Im Rahmen einer auf Langfristigkeit angelegten Gesamtstrategie wird eine Kampagne zur Risikoaufklärung von Kindern und Jugendlichen umgesetzt. Dies ist verbunden mit der Stärkung vorhandener positiver Verhaltensressourcen, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen.

Außerdem wird eine gezielte, flächendeckende Öffentlichkeitskampagne unter der Einbindung der örtlich zuständigen Jugendämter, Ordnungsämter und Polizeiinspektionen sowie dem Gesundheitsamt durchgeführt. Im Vordergrund hierbei stehen zum einen die Risikoaufklärung von Jugendlichen und ihren Erziehungsberechtigten sowie die Verbreitung von Informationen zum Jugendschutzgesetz.

Ziel dieses Gesamtkonzeptes ist es den verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol zu fördern und unter der Einhaltung von gesetzlichen Rahmenbedingungen regionale Feststrukturen verantwortungsvoll zu gestalten.

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Logo des Konzepts

Im Rahmen der Präventionsarbeit des RAK Bad Kreuznach wurde ein regionales, kommunales Gesamtkonzept zur Alkoholprävention entworfen, welches  stetig modifiziert wird.

Das Konzept stellt einen "policymix" aus Verhaltens- und Verhältnisprävention dar. Hierbei werden maßgeblich mehrere Handlungsstränge verfolgt. Im Rahmen einer auf Langfristigkeit angelegten Gesamtstrategie wird  eine Kampagne zur Risikoaufklärung von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern umgesetzt, verbunden mit der Stärkung vorhandener positiver Verhaltensressourcen.
Außerdem wird eine gezielte, flächendeckende Öffentlichkeitskampagne unter der Einbindung örtlich zuständiger Jugendämter, Ordnungsämter und Polizeiinspektionen sowie dem Gesundheitsamt durchgeführt. Im Vordergrund hierbei stehen zum einen die Risikoaufklärung von Jugendlichen und ihren Erziehungsberechtigten, sowie die Verbreitung von Informationen zum Jugendschutzgesetz.

Ziel des regionalen Gesamtkonzeptes ist es, den verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol zu fördern.

Das Vorbildfunktion und das Verhalten von Erwachsenen sowie die gezielte Einhaltung des Jugendschutzgesetzes bei der Alkoholabgabe an Festen, in Jugendkneipen, im Einzelhandel, bei Schulfeten und Klassenfahrten soll Jugendlichen den Zugang zu Alkoholika erschweren und durch diese Grenzziehung gleichzeitig Orientierung für einen unschädlichen und am Genuss orientierten Umgang mit Alkohol geben.

Ausgangssituation war eine stetig ansteigende Einweisungszahl von Kindern und Jugendlichen mit akuter Alkoholvergiftung in den örtlichen Krankenhäusern. Zudem waren massive Verstöße gegen das Jugendschutz- und Gaststättengesetz bei Großveranstaltungen und Festen der Brauchtumspflege eher die Regel als die Ausnahme. Veranstalter und deren eingesetztes Personal schien in der Regel eher umsatzorientiert zu handeln und zeigten wenig Verantwortung für einen bewussten Umgang mit dem öffentlichen Alkoholkonsum. Eine angemessene Gefährdungseinschätzung bei einem nicht altersgerechten  sowie übermäßigen Alkoholkonsum war bei den betroffenen Kindern, Jugendlichen und Erziehungsberechtigten eher die Ausnahme. In der Beratungsarbeit der örtlich zuständigen Suchtberatungsstelle stiegen zudem die Zahlen von alkoholabhängigen Kindern und Jugendlichen stetig an. Die Jugendgerichthilfe und die Polizeibehörden berichteten zeitgleich von einem Anstieg im Bereich von  Straftaten unter Alkoholeinfluss. Das Gesundheitsamt musste eine stetige Zunahme bei den Fallzahlen im Bereich der Arbeitsunfähigkeit durch Alkoholabhängigkeit verzeichnen. Die Ordnungsämter hatten bis dato bei der Gestattung von Großveranstaltungen nur selten bzw. gar nicht die gesetzlichen Möglichkeiten zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ausgeschöpft. Veranstalter hatten somit in der Regel bezüglich des Jugendschutzes relativ große "Handlungsspielräume". Alterskontrollen fanden nach Prüfung eher gar nicht oder nur sporadisch statt, Werbung mit "Saufpauschalen" wurden eher als Qualitätsmerkmal statt als Makel beworben.

Durch die Kampagne des Gesamtkonzeptes "JA zum Jugendschutz .. Wir machen mit.", wurden auf der Verhältnispräventionsebene ausgearbeitete Handlungsempfehlungen für Festveranstalter sowie insbesondere für Event-, Dance- und MSS – Partys erarbeitet und angeboten.  Diese sind auch im Internet eingestellt und werden kostenfrei über die beteiligten Institutionen und Behörden ausgegeben (siehe Anlage).

Ergänzend hierzu gibt es von uns entwickelte Folder auch für unterschiedliche Zielgruppen, z. B. Eltern und Erziehungsberechtigte, Festveranstalter und Gewerbebetriebe sowie für Veranstalter von Event-, Dance und MSS- Partys (Oberstufenpartys siehe Anlage). Verhaltensempfehlungen für Kinder und Jugendliche sowie für Eltern ergänzen diese Handreichungen. Kinder erhalten unter dem Titel "Genuss ohne Absturz" – Tipps für Kids und Eltern unter dem Titel "Wir können Kinder und Jugendliche  nicht vor allem bewahren, aber Ihnen Chancen geben, sich zu bewähren" (siehe Anlage) diese Empfehlungen. Über den Arbeitskreis Prävention des Gesundheitsamtes wurde ergänzend die Kampagne "Kein Alkohol in Kinderhände" geplant und umgesetzt. Hierbei werden diese Handlungsempfehlungen regelmäßig in der Presse veröffentlicht und über das Jugendamt an alle Schulen zugänglich gemacht. Zudem verteilen die Jugendämter einmal jährlich kostenfrei an den weiterführenden Schulen Ferienkalender mit einer Übersicht zum Jugendschutzgesetz und Kontaktdaten.

In den Handlungsempfehlungen für Veranstalter finden diese Checklisten für die Umsetzung von Jugendschutzbelangen, damit verbindet sich die Schulung von Ausschankpersonal und Bedienungen sowie für das Personal, das für die Eingangskontrollen zuständig ist. Die Veranstalter und Verkaufsstellen erhalten zudem kostenfrei die "Rote Karte" sowie Aufkleber, auf denen in stilisierter Form Altersangaben für die Alkoholvergabe aufgeführt sind.  (siehe Anlage).

Begleitet werden unsere Bemühungen durch Informationsveranstaltungen für die örtlichen Ordnungsämter, Ortsbürgermeister, für Vereine und Jugendverbänden, Schulen etc. Zusätzlich damit einher gehen örtliche Schulungen für Oberstufenschüler, Verkaufsstellen, Ausschankstellen und Festveranstalter. Das Konzept fördert somit die bewusste Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und die verantwortungsbewusste Alkoholabgabe auf Klassenfesten, MSS-Partys sowie im Einzelhandel. Verbunden hiermit sind gezielte Jugendschutzkontrollen im Zusammenwirken der zuständigen Polizeibehörden, Ordnungsämter, sowie den Jugendämter und des Gesundheitsamtes.

Für Jugendverbände sowie Schülergruppen bietet der Kreisjugendring Bad Kreuznach  die "WunderBar" an. Sie ist eine mobile Saft- und Kaffeebar, verbunden mit überraschenden und fesselnden Spielanimationen. Die "WunderBar" wird aus kommunalen Mitteln des Kreis- und Stadtjugendamtes finanziert. Der RAK setzt diese Bar im Rahmen von Projekttagen zu Schulungen ein. Ziel ist die Vermittlung von Verhaltensalternativen bei der Ausgestaltung von Schulfesten und Oberstufenpartys sowie bei der Ausgestaltung regionaler Festangebote.

Im Bereich der Verhaltensprävention hat RAK zudem einen eigenen Methodenkoffer zur Sucht- und Alkoholprävention entwickelt und erstellt. Mit diesem Koffer richten wir uns schwerpunktmäßig an MultiplikatorInnen in Schulen und in der verbandlichen sowie kommunalen Kinder- und Jugendarbeit.

Begonnen wurde im Jahr 2007  mit der Schwerpunktsetzung in der Alkoholpräventionsarbeit.  Seit Frühsommer 2007 wurden die Ordnungsämter der Stadt und des Kreises Bad Kreuznach von der anstehenden Kampagne in Kenntnis gesetzt, verbunden mit der Aufforderung den Belangen des Jugendschutzes bei der Gestattung von Veranstaltungen verstärkt Rechnung zu tragen.  Begleitend dazu wurden verschiedene  massenmediale Mittel wie Eltern-Folder, Flyer für Gewerbetreibende, die "Rote Karte" für Jugendliche, ein Plakat sowie Aufkleber mit einem ortsansässigen Grafikbetrieb entwickelt.

Flyer des Konzepts

Die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel konnten durch die Stiftung Jugend der Sparkasse Rhein-Nahe sowie dem Lions Club Bad Kreuznach zur Verfügung gestellt werden.

Auf der Ebene der Verhaltensprävention hält die Fachstelle für Suchtprävention des Caritasverbandes Bad Kreuznach Beratungshilfen für Eltern in Kooperation mit dem Kreisjugendamt vor (Elternschulung "Hilfe, mein Kind pubertiert"). Das Kursangebot richtet sich an Väter und Mütter von pubertierenden und mit Suchtmittel experimentierenden Jugendlichen. Im Kurs werden Fragen nachgegangen z. B.: "Wie kann ich Grenzen setzen? Wie gebe ich Orientierungshilfe? Wie handele ich zuverlässige Absprachen mit den eigenen Kindern  aus? Wann und warum wiedersprechen sich Eltern in ihrem Erziehungsverhalten?"

Hilfe für Betroffene wird über das Projekt SKOLL (Selbstkontrolltraining) abgedeckt. SKOLL ist ein Gruppenangebot für Menschen, die sich fragen, ob sie übermäßig Drogen gebrauchen, problematisch Spielen oder zu viel Alkohol trinken. Ziel der Arbeit in der Gruppe ist es den Konsum zu reflektieren, zu reduzieren oder sogar ganz einzustellen. Im Rahmen von zehn Sitzungen werden z. B. der Konsum analysiert, ein individueller Trainingsplan erstellt, alternatives Verhalten und der Umgang mit Sucht und sozialem Druck geübt, Stressbewältigung erlernt und ein Krisenplan erarbeitet. Übungen und Veränderungen halten die Teilnehmer kontinuierlich schriftlich fest.

MOVE (Motivierende Kurzintervention bei konsumierenden Jugendlichen) setzt auf der Ebene der Multiplikatoren an. Angesprochen sind MitarbeiterInnen der außer-schulischen Jugendarbeit, der Einrichtungen der Jugendhilfe und LehrerInnen.

Im Herbst 2007 hat die Fortbildung für Einzelhandelskaufleute (BBS Bad Kreuznach) begonnen, damit diese zukünftig an der Kasse ein Verhaltensrepertoire zur Hand haben, wie sie mit Jugendlichen umgehen, die noch unter das Jugendschutzgesetz fallen und beabsichtigen Alkohol zu kaufen. Im schulischen Rahmen sollten spätestens ab der weiterführenden Schule schulische Präventionsprogramme durchgeführt werden. (Bsp.: ALF, PROPP, Alkoholcurriculum von der BZgA).

Aktuell arbeitet der RAK an der Einführung des "Party Passes" im Stadt- und Landkreis. Hierzu werden wir uns voraussichtlich als erste rheinland-pfälzische Kommune dieser Kampagne aus Biberach / Baden Württemberg anschließen. Er dient Gewährleistung und Einhaltung des Jugendschutzes im Sinne des neuen Bundespersonalausweisgesetzes (siehe Anlage).

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 1 Fragen zur gesamtkommunalen Einbindung des Wettbewerbsbeitrags

C 10 Gibt es zu den Alkoholprävention in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption? (wenn ja, bitte als Anlage beifügen): 
ja
nein
C 11 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 12 Hat sich der (Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein

C 2 Fragen zur Konzeption und Ausrichtung des Wettbewerbsbeitrags

C 20 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept? (wenn ja, bitte als Anlage beifügen): 
ja
nein
C 21 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 22 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 23 An welche Zielgruppe richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Kinder
Jugendliche
Junge Erwachsene
Erwachsene
Senioren
Eltern/Erziehungsberechtigte
Familien
Obdachlose
Multiplikatoren
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Weitere
C 24 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
Welche? (bitte benennen) : 
Organisationsgruppen von Oberstufenparties, Ordnungsämter, Vereine und Jugendverbände etc.
C 25 Welche Maßnahmen zur Alkoholprävention im öffentlichen Raum stehen in ihrem Wettbewerbsbeitrag im Mittelpunkt?: 
Strategische Konzepte mit dem Ziel eines verantwortungsvollen Umgangs mit Alkohol
Maßnahmen zur Verhinderung des Rausch-Trinkens (Koma-Saufen, Binge Drinking)
Multiplikatoren-Fortbildung
Peer-Education
Streetwork und aufsuchende Hilfen
Beratung
Verzicht auf Alkoholwerbung auf kommunalen Werbeflächen
Alkoholbeschränkungen/-verbote im öffentlichen Raum
Alkoholbeschränkungen/-verbote im öffentlichen Personennahverkehr
Abgabebeschränkungen bei Sport- und anderen Großveranstaltungen
Abgabebeschränkungen bei Karnevalsfeiern, Kirmes-, Schützen- und Volksfesten
Förderung von Punktnüchternheit und reduziertem Alkoholkonsum im Straßenverkehr
Dialog- und Mediationsverfahren, Konfliktmanagement
Erarbeitung von Leitfäden, Arbeitshilfen, Info-Material
Weitere
Welche? (bitte benennen): 

Elternschulungen - "Hilfe mein Kind pubertiert", Informationsabende zur Alkoholprävention und dem Jugendschutz in Kindergärten, Schulen, Jugendverbänden etc., "SKOLL" - Selbstkontrolltraining, "MOVE" - motivierende Kurzintervention bei konsumierenden Jugendlichen, Jugendschutzkontrollen im Einzelhandel, bei Großveranstaltungen, Festen und Events

C 26 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 27 Welche öffentlichen Orte stehen im Fokus Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Quartier/Stadtteil
Besondere Straßen/Plätze
Spielplätze
Öffentliche Park- und Grünanlagen
Öffentlicher Personennahverkehr
Öffentliche Veranstaltungen
Öffentliche Feste
Weitere
Welche? (bitte benennen): 

z. B. Oberstufenparties der Gymnasien, Großveranstaltungen, Fastnachtumzüge und -veranstaltungen, Events, Weinfeste, Marktveranstaltungen

C 28 An welche Settings und Einrichtungen knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Grundschule/Primarbereich
Hauptschule
Realschule
Sekundarschule
Gymnasium/Fachoberschule
Gesamtschule
Berufsschule
Ausbildungsstätte
Jugendeinrichtung
Senioreneinrichtung
Obdachloseneinrichtung
Sportverein
Weitere

C3 Fragen zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags

C 30 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und -verwaltung beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
Bürgermeister bzw. Landrat
Suchtpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Ordnungsamt
Polizei
Weitere
Welche? (bitte benennen): 

Verbandsgemeinden, Ortsgemeinden, Schulen, Vereine und Jugendverbände

C 31 Welche verwaltungsexternen Akteure beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Suchtberatungsstellen
Krankenkassen
Krankenhäuser
Niedergelassene Ärzte
Apotheken
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Sportvereine
Ausbildungsstätten
Kirchen
Wohlfahrtsverbände
Quartiermanagement
Einrichtungen der Seniorenarbeit
Obdachlosenhilfe
Migrantenorganisationen
Selbsthilfeeinrichtungen
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
Welche? (bitte benennen): 
Stiftung Jugend der Sparkasse Rhein-Nahe, Lions Club Bad Kreuznach, LZG Rheinland-Pfalz
C 32 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
C 33 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 34 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
C 35 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C 36 Werden bei der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags von anderen entwickelte Projekte/Maßnahmen übernommen und eingesetzt?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

PartyPass Biberach, Methodenmaterial Landesjugendring Bayern und Planspiel Ginkow NRW usw.

C 37 Sind im Rahmen Ihres Wettbewerbsbeitrags entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

Handlungsempfehlungen, Folder, Empfehlungen für Eltern, Empfehlungen für Jugendliche, Methodenkoffer zur Alkoholprävention

Einzelprojekte

Anlagen

14_1556_1673_3354.pdf

Planungshilfe für Event-, Dance- und MSS - Parties
PDF icon 14_1556_1673_3354.pdf

14_1556_1673_3355.pdf

Folder für Veranstalter
PDF icon 14_1556_1673_3355.pdf

14_1556_1673_3356.pdf

Folder für Eltern und Erziehungsberechtigte
PDF icon 14_1556_1673_3356.pdf

14_1556_1673_3357.jpg

Rote Karte "Sorry, Dau bist zu jung"
Rote Karte "Sorry, Dau bist zu jung"

14_1556_1673_3358.jpg

Rote Karte (2)
Rote Karte (2)

14_1556_1673_3359.pdf

Handlungsempfehlungen fü+r Eltern - "Wir können Kinder und Jugendliche nicht vor allem bewahren, aber Ihnen Chancen geben, sich zu bewähren."
PDF icon 14_1556_1673_3359.pdf

14_1556_1673_3361.pdf

Präsentation "Ja zum Jugendschutz ...wir machen mit"
PDF icon 14_1556_1673_3361.pdf