Planungshilfe für Event-, Dance und MSS- Partys

Planungshilfe für Event-, Dance und MSS- Partys; hiermit verbunden ein Beratungsangebot für die Organisationsgruppen ( Oberstufenschüler) und Veranstalter von Großveranstaltungen.

Mit der durch den RAK erarbeiteten Planungshilfen möchten wir im Rahmen des regionalen Gesamtkonzeptes dazu beitragen, dass Feiern und Veranstaltungen, wie z.B. MSS - Partys, Jugendfeten, Schulfesten, School - Out - Partys usw. jugendgeeignet geregelt und sicher durchgeführt werden. Veranstalter sollen sich hierbei ihrer Gesamtverantwortung bewusst werden und zu einem verantwortungsvollen Handeln geführt werden. Dies schützt die Veranstaltungsgäste, als auch die OrganisatorInnen. Die Planungshilfe richtet sich vorrangig an den/die OrganisatorInnen und nimmt inhaltlich Bezug auf bestehende Gesetzgebungen. Sie verweist auf Begründungszusammenhänge der Alkoholprävention sowie des Jugendschutzes und ist eine Struktur- und Arbeitshilfe.

Die Planungshilfe nimmt Bezug auf das Jugendschutz-, Gaststätten- und Lebensmittelgesetz, der GEMA, den Ausschankgenehmigungen und Gestattungen. Sie weist auf weitere rechtliche Aspekte hin, stärkt das Bewusstsein bezüglich vertraglicher Vereinbarungen und grundlegender Zuständigkeiten. Die Planungshilfe stärkt das Bewusstsein bezüglich einer erforderlichen sowie verantwortungsvollen Handlungskompetenz in den Bereichen des Ausschanks, der Bedienung usw. Die in der Planungshilfe formulierten Hilfestellungen sollen als Hintergrundinformationen dienen. Sie gestalten das Genehmigungsverfahren und die geforderte Umsetzung für die Veranstalter voraussehbarer und transparenter. Die Planungshilfe ist zudem Grundlage für Beratungsgespräche der Jugendämter und stärkt die Kompetenz der Veranstalter und des eingebunden Personals. Flankiert wird die Arbeitshilfe mit massenmedialen Mitteln, wie Foldern für Besucher und Eltern, für Veranstalter und mit Informationsmaterial zum Jugendschutz. Nach Einführung dieser Planungshilfe konnte beobachtet werden, dass Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz drastisch zurückgingen, sich Veranstalter im Vorfeld von Großveranstaltungen heute verantwortungsvoller in Planungs- und Umsetzungsstrukturen einbinden und sich mit den Fachkräften des RAK in Verbindung setzen.

Eltern nehmen seither vermehrt und stärker Ihre Erziehungsaufgaben wahr. Alkoholbedingte Krankenhauseinweisungen von Kindern und Jugendlichen sich verringern. Auch ist beobachtbar, dass sich Veranstalter kritischer mit Fest- und "Trink(un)kulturen" auseinandersetzen. Jugendschutz und Alkoholprävention verkommen somit nicht zu Worthülsen sondern werden zu einem festen Bestandteil einer sich verändernden Festkultur.

Welche Laufzeit hat das Projekt?: 
bis zu 2 Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
Wie lange ist die Finanzierung des Projektes gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
Wird das Projekt in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein