Arnsberg

Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Arnsberg
Typ: 
kreisangehörig
Bundesland: 
Nordrhein-Westfalen
Einreichende Dienststelle: 
1.5 Wendepunkt Koordinationsstelle Suchtprävention
Name des Ansprechpartners: 
Michael Voß
Funktion des Ansprechpartners: 
Koordinationsstelle Suchtprävention
Straße/Postfach: 
Lange Wende 16a
Postleitzahl: 
59755
Ort: 
Arnsberg
Telefon des Ansprechpartners: 
02932/2012205
Telefax des Ansprechpartners: 
02932/529056
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

Im KONSENS Schritt für Schritt fürs Leben fit

Kurzfassung des Wettbewerbsbeitrags

Thematischer Schwerpunkt sind drei im Elementarbereich aufbauende Projekte. Ein  Bestandteil des auf verschiedenen Ebenen tätigen kommunalen Netzwerkes "KONSENS" welches interaktiv tätig ist.

  1. PAPILIO ein Konzept zur Sucht und Gewaltprävention im Bereich KIGAS/KITAS. Hier wurden/ werden seit Anfang 2008 47 Erzieher/innen aus 12  Einrichtungen fortgebildet und im Rahmen eines Qualitätsverbundes begleitet.
    Das weiterführende Konzept PAPILIO Grundschule ist in Vorbereitung und wird bei Verfügbarkeit in den Grundschulen dem Lehrpersonal als Fortbildung angeboten.
  2. "Fit für den großen Schritt" ist ein seit 1999 jährlich durchgeführter Projekttag der in Kooperation mit dem Jugendhilfedienst und anderen Institutionen an fast allen Grundschulen der Kommune mit den Viertklässlern als Zielgruppe durchgeführt wird. Er dient zur Vorbereitung auf den Wechsel zu den weiterführenden Schulen. Anmerkung: Die Stadt Arnsberg verfügt nicht über Gemeinschafts- und Gesamtschulen. Von daher ist ein differenziertes Projektangebot für die einzelnen Schultypen entwickelt worden.
  3. "Help for you" ist aufbauend auf das vorweg genannte Projekt "Fit für den großen Schritt" hinsichtlich der Schnittmengen entwickelt worden mit den Zielgruppen Jahrgänge 5/6 und Jahrgänge 7/8 der weiterführenden Schulen.

Abschließend wird kurz dargestellt wie in unserer Kommune hinsichtlich Jugendveranstaltungen und Gaststättenbesuch hinsichtlich Alkoholausschank im Kontext Jugendschutz und Gaststättengesetz verfahren wird.

In der Kommune Arnsberg bestehen eine Vielzahl von Projekten und Initiativen mit präventiver Zielsetzung die den vorgegebenen Rahmen dieses Wettbewerbs übersteigen würden, deshalb die oben genannte Auswahl. Prävention von Anfang an.

Die oben geschilderten Aktivitäten werden über den gemeinnützigen Förderverein Wendepunkt e.V. finanziell und ideell unterstützt. Die themenzentrierte Zeitung "InForm" erscheint viermal jährlich in einer Auflage von 2000 Exemplaren und geht über einen Verteiler an die örtlichen Betriebe, Ausbildungseinrichtungen, Behörden und niedergelassenen Ärzte.

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Rahmenkonzept Suchtprävention

Die Koordinationsstelle Suchtprävention der Stadt Arnsberg ist angesiedelt im Wendepunkt und hier Teil des Fachteams Sucht.
Ziel der kommunalen Suchtprävention ist es, protektive Faktoren in diesem Kontext zu fördern und die Risikofaktoren zu minimieren.

1. Grundlagen der Suchtprävention

Die Suchtprävention der Stadt Arnsberg basiert auf der Grundlage einer übergreifenden Gesundheitsförderung. Im Zentrum der Betrachtung stehen vielfältige Verursachungsfaktoren süchtigen bzw. abhängigen Verhaltens. Bezogen auf das Ziel bedeutet dieses:

  • Eine Mitwirkung an den Voraussetzungen für gesunde Lebensverhältnisse generell.
  • Eine Mitwirkung bei der Verbesserung der Lebensqualität.
  • Frühzeitigem begegnen suchtbegünstigenden Entwicklungstendenzen und Umweltbedingungen.
  • Stärkung der Entwicklung von Identität, Beziehungs-, Konflikt- und Genussfähigkeit.

Große Bedeutung wird der Förderung gesundheitsschützender Faktoren zugemessen. Damit ist die Stärkung persönlicher und sozialer Ressourcen gemeint, die Menschen zu einer konstruktiven Bewältigung alltäglicher Anforderungen und außergewöhnlicher Belastungen benötigen. Diese bilden eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt der Gesundheit und beugen der Entwicklung von Suchtverhaltenstendenzen und anderen sozialausweichenden Verhaltensweisen vor.

Suchtvorbeugung weist damit notwendige Überschneidungen mit anderen Präventionsfeldern (z.B. Gewaltprävention oder Medienerziehung) auf und hat eine grundlegende und übergreifende Wirkungsweise.

Suchtprävention ist ein wichtiger Bereich der Gesundheitsförderung im Sinne der Ottawa-Charta der WHO*. Prävention muss zudem Gemeinschaftsaufgabe aller Bürgerinnen und Bürger sein. Dieses bedeutet Aufforderung und Verpflichtung zugleich an die Adresse eines jeden Individuums, besonders in den Rollen als Verantwortungsträger in den unterschiedlichsten Bereichen. Im Bewusstsein dieser Verantwortung ist es wichtig, auch eigene Konsum- und Genussgewohnheiten kritisch zu hinterfragen.

*Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess, allen Menschen ein hohes Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie zur Stärkung ihrer Gesundheit zu bewegen (Ottawa Charta of Health Promotion 1986)

2. Suchtpräventive Maßnahmen

Suchtpräventive Maßnahmen sind ursachenorientiert, zielgruppenspezifisch, ganzheitlich und lebensweltbezogen ausgerichtet. Sie sind in langfristige und kontinuierliche Prozesse eingebunden und auf Vernetzung angelegt. Auf isolierte Einzelmaßnahmen, bloße drogenkundliche Informationen, Methoden der Abschreckung sowie die Verwendung von angst- oder neugierweckenden Botschaften wird verzichtet.
Konkrete Maßnahmen dienen der Qualifizierung der jeweiligen Zielgruppen. Inhaltlich geht es um:

  • Vermittlung von Informationen
  • Sensibilisierung hinsichtlich suchtfördernder und hemmender Faktoren
  • Verdeutlichung und Umsetzung spezifischer (funktionaler Alternativen zum Substanzmissbrauch) und unspezifischer (soziales Lernen, Lebenskompetenzentwicklung) Handlungsmöglichkeiten.
  • Förderung protektiver Faktoren

3. Zielgruppen

Zielgruppen der Prävention sind Menschen in allen Lebensbereichen, wobei kritischen Lebensphasen eine besondere Bedeutung zukommt (z.B. Pubertät, Erwachsenwerden, Elternschaft, Berentung etc.).

4. Struktur der Suchtprävention

Die Koordination Suchtprävention arbeitet auf der Basis von 3 Säulen, die mit den Begriffen Vernetzen, Beraten und Begleiten zu beschreiben sind.

Blockdarstellung Koordination Suchtprävention

4.1 Vernetzung

Ein flexibles Netzwerk das strategisch sowie operativ im Aufgabenfeld der Sucht- und Gewaltprävention engagierten Institutionen tätig ist. Das Netzwerk soll ein effektive Nutzung der vorhandenen präventiven Ressourcen sicherstellen und die Arbeit im Sinne der angestrebten Ziele flankieren und stärken. Übergreifendes Ziel ist die Umsetzung einer ausreichenden kommunalen Infrastruktur im Sinne der sucht- und gewaltpräventiven Erfordernisse.

Ziele der Vernetzung :

Regelmäßiger Information- und Erfahrungsaustausch mit Sicherstellung der Fachlichkeit auf kommunaler Ebene

  • Kooperation mit relevanten gesellschaftlichen Lebensbereichen
  • Qualifizierte Beratung und Unterstützung
  • Maßnahmen, Planung, Durchführung, Auswertung unter besonderer Berücksichtigung der Aspekte: Koordination, Bedarfsorientierung, Flexibilität, Kontinuität, Optimierung.

Eine wesentliche Aufgabe der Suchtprophylaxe-Fachkraft besteht darin, die Öffentlichkeit für suchtfördernde Bedingungen, Strukturen und Mechanismen zu sensibilisieren. Dazu zählt eine konsequente Informationsaufklärung und Überzeugungsarbeit der Öffentlichkeit und bei politischen Entscheidungsträgern.

Themenspezifische Inhalte und Informationen der überregional tagenden AG Suchtprophylaxe
der Landeskoordinierungsstelle in Mülheim ergänzen die kommunale Netzwerkarbeit.

4.2 Beratung

Eine zweite Säule der Suchtprävention ist der Bereich der Beratung.

Prophylaxe-Fachkräfte sind vorrangig für die Entwicklung und Durchführung von suchtvorbeugenden Maßnahmen im kommunalen Bereich zuständig. Die speziellen Aufgaben lassen sich in folgenden Schwerpunkten zusammenfassen:
Die Prophylaxe-Fachkräfte stellen ihr Hintergrundwissen über protektives Verhalten (das bedeutet, positiv unterstützende Elemente, Stärkung von Ressourcen etc.) zur Verfügung.

Sie stellen ein stets aktualisierte Wissen über Drogen, ihre Hintergründe über die Entstehungsbedingungen von Missbrauchverhalten und Sucht sowie deren Folgen zur Verfügung.

Sie halten ihre Informationen für Multiplikatoren und Jugendliche bereit und setzen sie je nach Situ-ation auf Anfrage oder über ihre Funktionen gezielt ein.

Die Prophylaxe-Fachkräfte fungieren als Schaltstelle für die Vermittlung Ratsuchender, und zwar einerseits innerhalb der jeweiligen Einrichtung, andererseits aber auch zu anderen Stellen im psychosozialen Bereich.

In Kooperation mit anderen in der Suchtvorbeugung tätigen Institutionen initiieren die Prophylaxe-Fachkräfte primärpräventive Maßnahmen auf regionaler Ebene, koordinieren und unterstützen sie.

Als Handlungsfelder sind hier zu nennen:

4.2.1 Elementarerziehung

Die suchtvorbeugende Arbeit im Elementarbereich bildet eine primärpräventive Aufgabe, die weit vor einer offensichtlichen Gefährdung ansetzt und deshalb leicht als verfrüht angesehen wird.

Suchtprävention in diesem Bereich ist nicht drogenspezifisch, sondern bildet einen wichtigen Bestand einer ganzheitlichen Gesundheitserziehung. Kinder sollen bereits auf spielerische Weise die einfachen Wirkungszusammenhänge erfahren, zwischen richtiger Ernährung und Gesundheit, Konfliktlösung und Zufriedenheit, vernünftigen Gebrauch von Genussmitteln (z.B. Süßigkeiten) und süchtigmachenden Stoffen (z.B. Nikotin, Medikamenten, Alkohol und ähnlichem) sowie dem Missbrauch solcher Mittel.

Die vorrangige Aufgabe der Prophylaxe-Fachkräfte in diesem Bereich besteht darin, die Multiplikatoren-Gruppen, Eltern und ErzieherInnen mit den entsprechenden Informationen auszustatten, sie in Einzelfällen zu beraten und auch bei der Planung von suchtpräventiven Projekten zu unterstützen.

Suchtprävention im Elementarbereich ist keine isolierte Einzelaktion, sondern muss in ein Gesamtkonzept eingebettet sein, das mit allen Verantwortungsträgern getragen wird. In diesem Sinne sind Eltern und ErzieherInnen immer Partner der Prophylaxe-Fachkräfte.

4.2.2 Schule

Suchtprävention in der Schule ist Teil des pädagogischen Auftrags der Schule. Neben der Vermittlung von suchtspezifischen Sachinformationen hat die Schule zur Erweiterung der individuellen psychosozialen Handlungskompetenz beizutragen. Dies impliziert neben der Förderung sozialer Lernprozesse die Einbettung von Sachinformationen, emotionale und soziale Erfahrungen der Jugendlichen, wobei die Thematik des Suchtverhaltens bewusst gemacht wird, um so zu alternativen Verhaltensweisen zu führen.

Die konkreten Erfahrungen, Probleme und Konflikte der SchülerInnen in den Mittelpunkt zu stellen, ist die Grundlage dieses Ansatzes.

4.2.3 Offene Jugendarbeit

Suchtprävention in der Offenen Jugendarbeit konzentriert sich in der Regel auf die Arbeit in Jugendfreizeitheimen und Jugendzentren. Gerade im Jugendfreizeitbereich suchen Jugendliche einen Ausgleich für Spannungen und Probleme, die im Elternhaus, in der Schule oder auch auf der Arbeitsstelle entstanden sind. Fehlen ihnen Möglichkeiten der Bewältigung, so schlägt sich dies nicht selten in aggressiven Verhaltensweisen oder im Missbrauch von Suchtmitteln nieder. Suchtpräventive Maßnahmen in der Offenen Jugendarbeit müssen deshalb vorrangig darauf abzielen, das Freizeitangebot an den Bedürfnissen und Problemen der Jugendlichen auszurichten. Die Prophylaxe-Fachkräfte können hier gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendarbeit den Zusammenhang zwischen einer unbefriedigenden Lebenssituation und einen sich daraus möglicherweise entwickelndem Suchtverhalten erkennen und entsprechende Angebote planen und gestalten helfen.

4.2.4 Betriebliche Suchtprävention

Die steigende Zahl der Suchgefährdung und Suchterkrankung in der Bevölkerung hat immer auch Firmen und Behörden veranlasst, innerbetriebliche suchtvorbeugende und suchtberatende Maßnahmen durchzuführen. Galt dieser Bereich vor einigen Jahren noch weitgehend als Neuland, so nehmen mittlerweile die Prophylaxe-Fachkräfte auch Aufgaben in der betrieblichen Suchtvorbeugung wahr.

4.2.5 Gerontosuchtprävention
Im Zeichen der demografischen Entwicklung nimmt die Betrachtung Senioren relevanter Themen einen weiteren Schwerpunkt ein. Gerade im Bereich der Seniorenarbeit ist die Förderung funktionaler Alternativen zum Substanzmissbrauch gegeben. Schwerpunkt der Arbeit liegt darin, Multiplikatoren zu sensibilisieren, über die Spezifika seniorenrelevanter Suchterkrankung zu informieren und Maßnahmen vor Ort zu planen.

4.3 Begleitung

Neben der beratenden Arbeit führen Suchtpräventionsfachkräfte, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, Projekte in verschiedenen Arbeitsbereichen selber durch. Die Projekte haben jeweils eine eigene Projektbeschreibung (z.B. Fit für den großen Schritt, Neheim life) und werden regelmäßig ausgewer-tet.

5. Qualitätssicherung

Eine Qualitätssicherung wird durch Dokumentationen und der Evaluation von Projekten und sichergestellt.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 1 Fragen zur gesamtkommunalen Einbindung des Wettbewerbsbeitrags

C 10 Gibt es zu den Suchtpräventionsaktivitäten in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption?: 
ja
nein
C 11 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 12 Hat sich der (Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein

C 2 Fragen zur Konzeption und Ausrichtung des Wettbewerbsbeitrags

C 20 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept? : 
ja
nein
C 21 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 22 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 23 Welche Faktoren stehen in ihrem Wettbewerbsbeitrag im Mittelpunkt?: 
Familiensituation, z.B. suchtbelastete Familien, gewaltbelastete Familien,Teenager-Schwangerschaften/sehr junge Eltern
Armut und/oder besondere Finanz- und Einkommenssituation, z.B. Arbeitslosigkeit, Sozialhilfebezug und/oder Schulden in den Familien
Wohnverhältnisse und Wohnbedingungen, unter denen Kinder/Jugendliche aufwachsen, z.B. Wohnen in benachteiligten Stadtteilen
Bildungslagen, z.B. bildungsbenachteiligte/bildungsferne Kinder und Jugendliche/Familien
Integrationsbedingungen, z.B. Migrationshintergrund, Armut, fehlende soziale Kontakte
Weitere
C 24 An welche Altergruppe (der Kinder und Jugendlichen) richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
0-6jährige
7-10jährige
11-14jährige
15-18jährige
C 25 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 26 An welche weiteren Zielgruppen (über Kinder und Jugendliche hinaus) richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Eltern
Familie
Multiplikatoren
Weitere
C 27 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 28 An welche Settings und Einrichtungen knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Kindergarten/Kita
Grundschule / Primarbereich
Hauptschule
Realschule
Sekundarschule
Gymnasium/Fachoberschule
Gesamtschule
Gemeinschaftsschule
Berufsschule
Familienbildungsstätte
Kinder- und Jugendeinrichtung
Sportverein
Ausbildungsstätte
Diskotheken
Gaststätten/Restaurants
Fahrschulen
Einzelhandel
Strasse/Öffentlicher Raum
Spielplatz
Quartier/Stadtteil
Weitere
C 29 Auf welche Suchtstoffe und Suchtformen ist Ihr Wettbewerbsbeitrag ausgerichtet?: 
Tabak
Alkohol
Cannabis
Medikamente
Heroin, andere illegale Drogen
(Glücks-)Spielsucht
Online- und Internetsucht
Weitere
C 30 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Bei: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
Bürgermeister bzw. Landrat
Suchtpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Erziehungs- und Familienberatungsstelle
Schulverwaltungsamt
Sportamt
Ordnungsamt
Polizei
Sozialamt
Weitere
Welche?: 

Amt für Gewerbeordnung

C 3 Fragen zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags

C 31 Welche verwaltungsexternen Akteure beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Suchtberatungsstellen
Krankenkassen
Krankenhäuser
Niedergelassene Ärzte
Apotheken
Kindergärten/Kitas
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Sportvereine
Ausbildungsstätten
Kirchen
Wohlfahrtsverbände
Quartiersmanagement
Migrantenorganisationen
Selbsthilfeeinrichtungen
Ehrenamtliche Helfer
Einzelhandel
Tankstellen
Gaststätten
Diskotheken
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
C 32 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
C 33 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu 2 Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 34 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
C 35 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C 36 Werden im Rahmen der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags von anderen entwickelte Projekte und Maßnahmen übernommen?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

KITA und SCHUL MOVE LoQ

C 37 Sind umgekehrt im Rahmen Ihres Wettbewerbsbeitrags entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen worden?: 
nein

Einzelprojekte

Anlagen