Main-Tauber-Kreis

Typ: 
Landkreis
Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Main-Tauber-Kreis
Bundesland: 
Baden-Württemberg
Einreichende Dienststelle: 
Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Gesundheitsamt
Name des Ansprechpartners: 
Frau Hügel
Funktion des Ansprechpartners: 
Kommunale Suchtbeauftragte
Straße/Postfach: 
Albert-Schweitzer-Str. 31
Postleitzahl: 
97941
Ort: 
Tauberbischofsheim
Telefon des Ansprechpartners: 
+49 9341 825573
Telefax des Ansprechpartners: 
+49 9341 825560
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

Alkoholprävention im öffentlichen Raum für den Main-Tauber-Kreis

Kurzfassung des Wettbewerbsbeitrags

Das hier erstmals schriftlich fixierte Gesamtkonzept beinhaltet verhaltens- und verhältnispräventive Ansätze. Es zielt mittelbar und unmittelbar auf die Jugendlichen und jungen Erwachsenen im öffentlichen Raum ab und zwar einerseits über die Stärkung der Jugendlichen selbst, zum anderen über die Schaffung der nötigen Voraussetzungen/Rahmenbedingungen für sichere Feste. Auf der Basis eines gut funktionierenden landkreisweiten Netzwerks (Aktionskreis Suchtprophylaxe) ist es möglich, auf aktuelle Begebenheiten schnell und koordiniert zu reagieren, Maßnahmen zu etablieren sowie in bestehende Angebote einzupassen und so die Palette der Angebote vom präventiven bis in den restriktiven Bereich zu erweitern.

Die Kernelemente: Durch das Programm "Konfliktkultur" wird bereits seit 1999 ein Präventionsprogramm für Schülerinnen und Schüler aller Altersklassen angeboten. Die "Neue Festkultur" sorgt im Kreis wieder für eine sichere Durchführung von Festen im Sinne des Jugendschutzgesetzes. Ehrenamtliche "Nachtwanderer" sind Ansprechpartner für Jugendliche und junge Erwachsene im öffentlichen Raum insbesondere in den Nächten am Wochenende.
 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Das Gesamtkonzept der Alkohol-, Sucht- und Gewaltprävention im Main-Tauber-Kreis

Anlass und Ausgangssituation

Der Main-Tauber-Kreis ist der nördlichste Landkreis Baden-Württembergs. Er grenzt an die Landkreise Neckar-Odenwald-Kreis, den Hohenlohekreis und den Landkreis Schwäbisch Hall und die bayerischen Landkreise Main-Spessart, Würzburg, Neustadt-Aisch und Ansbach. Mit einer Fläche von rund 1.300 km², davon 765 km² (58,7%) landwirtschaftlich genutzt und etwas über 132.000 Einwohnern ist er eher ländlich geprägt. Der Main-Tauber-Kreis besteht aus 18 Städten und Gemeinden.

Suchtprävention, -beratung und -hilfe zählen zu den Aufgaben der Landkreisverwaltung im Bereich der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises. Der Landkreis arbeitet auf diesem Gebiet eng und vertrauensvoll mit den Suchtberatungsstellen des agj Fachverbandes für Prävention und Rehabilitation in der Erzdiözese Freiburg e.V. und dem Diakonischen Werk zusammen. Im Verbund mit den Krankenhäusern – hier vor allem der Psychiatrischen Abteilung des Kreiskrankenhauses Tauberbischofsheim – sowie den niedergelassenen Ärzten und Therapeuten, den Selbsthilfegruppen sowie ergänzend dem beteiligten Netzwerk Aktionskreis Suchtprophylaxe (AkS) wurde und wird im Bereich der Suchtprävention und –beratung erfolgreich gearbeitet.

Dennoch stellte sich vor dem Hintergrund der aktuellen Problematik – Alkoholexzesse von Kindern und Jugendlichen zu begrenzen bzw. zu verringern – eine Optimierung und Neuausrichtung der Rahmenbedingungen in diesem Arbeitsfeld an.

Herausforderung Alkoholexzesse bei Kindern und Jugendlichen

Bereits seit mehreren Jahren verfolgten die beteiligten Stellen die besorgniserregende Entwicklung, dass Kinder und Jugendliche das Alkoholtrinken mehr und mehr als eigenen Erlebniswert sehen, eine belastbare Datenbasis war aber nicht vorhanden.

Erst eine Auswertung des Statistischen Landesamtes (veröffentlich im September 2008) zeigte, dass in den Jahren 2001 – 2006 insgesamt 252 Kinder und Jugendliche von 13 bis einschließlich 19 Jahren aus dem Main-Tauber-Kreis wegen akuter Alkoholintoxikation stationär in Krankenhäuser aufgenommen wurden. Der Landkreis nahm damit landesweit einen Spitzenplatz ein. 2007 waren es im Übrigen erneut 62 Behandlungsfälle, ein absoluter Negativ-Rekord für den Main-Tauber-Kreis.

Der Aktionskreis Suchtprophylaxe (AkS) nahm sich der Problematik an und präsentierte in seiner Hauptversammlung zu Beginn des Jahres 2008 das Sigmaringer Modell "Festkultur", das sich ebenfalls der Minderung des Alkoholmissbrauchs bei Kindern und Jugendlichen zum Ziel gesetzt hatte.

Konzeption, Ziele und Zielgruppen

Vorgehen und Umsetzung

Bausteine der Suchtprävention, -beratung und –hilfe im Main-Tauber-Kreis

Im Main-Tauber-Kreis sind seit vielen Jahren verschiedene Akteure in der Sucht- und Gewaltprävention sowie in der Gesundheitsförderung tätig. Der Aktionskreis Suchtprophylaxe (AkS) vernetzt diese Organisationen und Personen miteinander, so dass ein einheitliches Präventionsverständnis entwickelt und verbindliche und dauerhafte Präventionsstrukturen aufgebaut werden konnten. Im AkS sind die Suchtberatungsstellen, das Gesundheitsamt, das Jugendamt, die Jugendsozialarbeit, die Sportjugend, die Präventionsbeauftragten des Regierungspräsidiums Stuttgart, die Polizei und Ehrenamtliche vertreten sowie Personengruppen, die Präventionsprojekte im Kreis umsetzen. Der Aktionskreis tritt mehrmals im Jahr zusammen, allein im Jahr 2012 waren es sechs Treffen. Die Kommunikationswege sind kurz, so dass auf aktuelle Gegebenheiten oder sonstige Angelegenheiten schnell reagiert werden kann.

Präventionsprogramm "Konfliktkultur"

Untersuchungen zeigen, dass die Ursachen bei Sucht, Gewalt und dissozialem Verhalten weitgehend identisch sind. Für die Präventionsarbeit bedeutet dies, dass die jeweiligen Präventionskonzepte für Sucht und Gewalt zusammengefasst werden können. Dies ist gerade in einem dünn besiedelten und großflächigen Landkreis effektiver, als Präventionskonzepte für jede einzelne Symptomatik anzubieten. Um personelle Ressourcen und finanzielle Mittel effizient einzusetzen, haben sich die agj-Suchtberatungsstelle im Main-Tauber-Kreis und die Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche des Caritasverbandes im Tauberkreis e.V. schon vor Jahren entschlossen, in ihrer Präventionsarbeit zu kooperieren.

Das Programm "Konfliktkultur", entwickelt vom Referat Jugendschutz der agj wurde weiter entwickelt und den spezifischen Bedürfnissen im Main-Tauber-Kreis angepasst. Ein Schwerpunkt der "Konfliktkultur" ist das "Soziale Lernen in Schulklassen". In den letzten Jahren wurden unterschiedliche Präventionskonzepte für verschiedene Klassenstufen entwickelt und in die "Konfliktkultur" integriert. Die Arbeit professioneller Mitarbeiter wird durch den Einsatz speziell ausgebildeter Jugendlicher, so genannter peers, unterstützt und ergänzt. Peers kommen z. B. bei den Bausteinen Streitschlichtung und Schülermultiplikatorenausbildung zum Einsatz. Damit steht ein umfassendes Präventionsprogramm zur Verfügung, das vorwiegend im schulischen Bereich, aber auch in der offenen und verbandlichen Jugendarbeit zur Anwendung kommt und sowohl die direkte Arbeit mit Kindern und Jugendlichen als auch mit Multiplikatoren (Lehrer/innen, Erzieher/innen, Jugendarbeiter/innen, Eltern) umfasst. Prävention, Intervention und strukturelle Maßnahmen sind miteinander verzahnt und verstärken sich gegenseitig in ihrer Wirkung (Mehr-Ebenen- Modell). Diese Verzahnung ist seit 1999 der Schlüssel des Erfolges. Viele Schulen des Main-Tauber- Kreises mit unterschiedlichen Schularten, von der Grundschule bis zu den Berufsschulen, haben dieses Programm teilweise vollständig, teilweise modifiziert übernommen und in den Schulalltag integriert. Durch die Zusammenarbeit der agj-Suchtberatungsstelle und der Psychologischen Beratungsstelle des Caritasverbandes im Tauberkreis e.V. ist eine Vernetzung zwischen Suchtkrankenhilfe und Jugendhilfe sowie eine langfristige, kontinuierliche Begleitung dieses Programms gewährleistet. Da man mehrere Jahre mit den Schulen zusammenarbeitet und sich das Programm in der Schule verselbstständigen soll, benötigt man eine hohe Bereitschaft der Schule zur Mitwirkung; mindestens die Hälfte der Lehrerschaft muss diesem Programm zustimmen; eine so genannte Projektteamgruppe (mindestens 25% des Lehrerkollegiums) verpflichtet sich regelmäßig mitzuarbeiten.

Fazit:

Über die direkte Arbeit mit den Schülern und die Multiplikation über die Lehrer werden jährlich über 7.000 Kinder und Jugendliche im Landkreis erreicht.

Die Projekte und Maßnahmen des Präventionsprogramms erfüllen die Kriterien des Präventionskonzeptes "stark.stärker.WIR" des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg und werden vom Aktionskreis Suchtprophylaxe finanziell unterstützt. Um weiterhin das Angebot aufrecht erhalten und weitere Maßnahmen finanzieren zu können, wurde im Oktober 2011 der Förderverein Aktionskreis Suchtprophylaxe im Main-Tauber-Kreis e.V. gegründet. Für den Vorsitz des Fördervereins konnte der Bundestagsabgeordnete Alois Gerig gewonnen werden, der die präventive Arbeit ausdrücklich befürwortet und unterstützt.

Bereits im Jahr 2009 wurde ein kommunales Suchthilfenetzwerk gegründet, das eine koordinierte Weiterentwicklung der Strukturen im Landkreis fördern soll und vor allem der Vernetzung der beteiligten Stellen dient. Zudem wird damit, die für die Gesamtfinanzierung der Suchtberatungsstellen notwendige Landesförderung mittelfristig gesichert.

Im Kommunalen Suchthilfenetzwerk sind unter anderem auch die Krankenkassen vertreten. Die AOK unterstützt anteilig das Projekt "HaLt – Hart am Limit" und die Stelle der Kommunalen Suchtbeauftragten. Des Weiteren unterstützt die Kommunale Suchtbeauftragte die DAK bei ihrem Projekt "bunt statt blau". Dabei handelt es sich um einen Plakatwettbewerb für Schüler und Schülerinnen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren zum Thema "Koma-Saufen".

Im selben Jahr wurden weitere Finanzierungsmöglichkeiten des Landes genutzt, um die Aufgaben beim Gesundheitsamt des Main-Tauber-Kreises zu bündeln. Mit der Benennung einer kommunalen Suchtbeauftragten kann der Aufgabenbereich, Verknüpfungsstelle zwischen dem Aktionskreis Suchtprophylaxe und dem Kommunalen Suchthilfenetzwerk, seitdem stärker in den Blick genommen werden.

Auch die Suchtberatung, in diesem Fall beim Diakonischen Werk wurde mit einer höheren Personalkapazität ausgestattet (1,0 Fachkraftstelle im Vergleich zu vorher 0,25 Fachkraftstellen). Die inhaltlichen und räumlichen Arbeitsschwerpunkte der beiden Beratungsstellen – agj und Diakonisches Werk - sind in einem gemeinsamen Diskussionsprozess und im Suchthilfenetzwerk einvernehmlich festgelegt und mit dem Landratsamt abgestimmt worden.

Projekt Festkultur

Nach einem Spitzengespräch mit Polizei, den Präventionsbeauftragten des Regierungspräsidiums und den Suchtberatungsstellen unter der Leitung des Landrats Frank im April 2009 wurde ein Projektteam gebildet, das eine landkreisweite Umsetzung des Projektes Festkultur begleiten sollte. Das Projektteam bestand aus Vertretern der Polizei, des Jugendamtes, der Suchtberatungsstellen, des Gesundheitsamtes sowie den Präventionsbeauftragten des Regierungspräsidiums Stuttgart. Der Runde Tisch Kommunale Kriminalprävention, die Bürgermeisterrunde und schließlich der Sozial- und Kulturausschuss des Kreistages sahen in der flächendeckenden Umsetzung des Projektes "Festkultur" ebenfalls einen guten, Erfolg versprechenden und notwendigen Handlungsansatz, um Alkoholexzesse bei Kindern und Jugendlichen zunächst bei öffentlichen Veranstaltungen zu begrenzen bzw. zu verhindern. Das Projektteam besuchte nahezu alle Städte und Gemeinden im Main-Tauber-Kreis und sorgte für eine flächendeckende Information und Kommunikation des Konzeptes mit Vertretern der Vereine und Verbände und potenziellen Festveranstaltern. Ziel des Projektteams war es, eine Sensibilisierung für die Thematik herzustellen und die Städte und Gemeinden zu motivieren, für eine Selbstverpflichtung im Sinne der Festkultur Sorge zu tragen.

Kern des Konzeptes Festkultur, das mittlerweile in allen Städten und Gemeinden zur Anwendung kommt, ist die flächendeckende Umsetzung von Eckpunkten, die bei öffentlichen Veranstaltungen anzuwenden und zu beachten sind. Die Eckpunkte regeln die zeitlichen Vorgaben für Veranstaltungen, sowie die Vorgaben zu den Eingangskontrollen und zum Alkoholausschank. Ziel der Projektgruppe war, flächendeckend in allen Städten und Gemeinden und bei allen Festveranstaltern eine Selbstverpflichtung zur strikten Beachtung dieser Eckpunkte zu erreichen. Diese Selbstverpflichtungen erfolgten zum Teil durch schriftliche Vereinbarung zwischen den Vereinen und den Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen teils durch entsprechende Gremienbeschlüsse.

Ein Nebeneffekt: Seit der Vorstellung der Festkultur in den Gemeinden und Städten gehen verstärkt Anfragen beim Jugendamt zum Thema Jugendschutz ein. Kommunen beziehen das Jugendamt bei Vorbesprechungen größerer Veranstaltungen ein, Festausschüsse fragen um Rat, wie sie ihre Veranstaltungen sicherer machen können, Eltern erkundigen sich über die gesetzlichen Vorschriften, und selbst die überregionale Presse und das Radio möchten erfahren, wie die Umsetzung der Festkultur vonstatten geht.

Festkultur und mehr ...

Um den Festveranstaltern weitere Unterstützung zu bieten, wurden Informationsveranstaltungen im Main-Tauber-Kreis durchgeführt, die von etwa 250 Personen sehr gut besucht wurden. Die Referenten bestanden aus Vertretern der Polizei, des Jugendamtes, des Gesundheitsamtes, des Veterinäramtes und einem Versicherungsvertreter. Sie gaben praxisrelevante Informationen zu den Themen Hausrecht und praktische Umsetzung von Veranstaltungen, Vereinshaftung, Lebensmittelhygiene und Lebensmittelrecht, Infektionsschutz, Jugendschutz und Umgang mit Konfliktsituationen. Schulungsunterlagen wurden verteilt.

Durch die Informationsabende in den Gemeinden wurde des Öfteren auch die Frage laut, warum niemand die Discounter, Supermärkte und Tankstellen überprüfen würde? Bei diesen Stellen würden die Jugendlichen viel schneller und leichter an Alkohol kommen.

Diese Thematik wurde vom Jugendamt und der Polizei im Frühjahr 2011 aufgegriffen, nachdem in Baden- Württemberg die rechtlichen Voraussetzungen für Alkoholtestkäufe geschaffen worden waren. Die jugendlichen Testkäufer, zwischen 16 und 18 Jahre alt und Auszubildende des Landratsamtes, waren zu zweit unterwegs, Mitarbeiter des Jugendamtes und der Polizei waren anwesend. Bei den ersten Alkoholtestkäufen wurde bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz nur ein Belehrungsgespräch mit den Verkäufer/innen und den Verkaufsleitern geführt. Von Ordnungswidrigkeitenanzeigen wurde zu diesem Zeitpunkt noch abgesehen, Aufklärung und die Sensibilisierung standen im Vordergrund.

Das Ergebnis: Insgesamt wurden 52 Verkaufsstellen im Main-Tauber-Kreis überprüft, davon haben 19 Verkaufsstellen gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen.

Ende 2011 erfolgte ein weiterer Alkoholtestkauf. Ziel war es, die im Frühjahr 2011 durchgefallenen Verkaufsstellen nochmals zu überprüfen. Bei einem Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz erging eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, was in sechs von 15 Fällen notwendig war.

Auch auf die Frage, was mit den Jugendlichen passiert, die keinen Einlass bei Veranstaltungen finden bzw. danach am Ort weiter feiern und dabei übermäßig Alkohol konsumieren, wurde eine Antwort gefunden. Es war erneut der Aktionskreis Suchtprophylaxe, der das Projekt "Nachtwanderer", das ursprünglich aus Schweden stammt, aber mittlerweile vereinzelt in Deutschland umgesetzt wird, im Main-Tauber-Kreis vorstellte.

Die Nachtwanderer unterstützen Jugendliche im öffentlichen Raum, indem sie als Ansprechpartner tätig sind. Sie bieten Ihnen Hilfe und Unterstützung an und treten für ein respektvolles Miteinander ein. Sie erteilen keine Platzverweise und sind auch keine Bürgerwehr. Wichtig ist den Jugendlichen, dass die Nachtwanderer ehrenamtlich, also freiwillig unterwegs sind, und dass sie dafür von keiner Seite Geld bekommen. Geschult werden die Nachtwanderer in Erster Hilfe und in Methoden zur Deeskalation.

Das Projekt HaLT, das im Landkreis Lörrach erfolgreich entwickelt worden ist und zur bundesweiten Umsetzung empfohlen wird, kommt auch im Main-Tauber-Kreis zum Einsatz. Danach nimmt die agj- Suchtberatungsstelle mit Kindern /Jugendlichen, die wegen akuter Alkoholvergiftung stationär in ein Krankenhaus aufgenommen wurden bzw. deren Eltern umgehend Kontakt auf. Versucht wird, auf die Gefahren des Alkoholkonsums hinzuweisen, die Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen und bei den jungen Menschen durch weitergehende Angebote, wie z. B. einen Risikocheck und alternative Erlebnisangebote wie im Hochseilgarten und Hilfen durch die Suchtberatungsstelle eine Verhaltensänderung zu bewirken.

Weiterhin starteten das Landratsamt des Main-Tauber-Kreis und die Polizeidirektion Tauberbischofsheim zum 1. Januar 2010 das gemeinsame Präventionsprojekt "Gelbe Karte", das sich bereits in anderen Landkreisen in Baden-Württemberg bewährt hat. Grundideen der Aktion sind zum einen der hohe Stellenwert der Mobilität in unserer Gesellschaft, besonders in einem so ländlich geprägten Flächenlandkreis wie dem Main-Tauber-Kreis. Und: Jeder Inhaber einer Fahrerlaubnis muss auch charakterlich geeignet sein, ein Fahrzeug zu führen. Fällt jemand mehrfach in der Öffentlichkeit wegen Alkoholkonsums in Verbindung mit aggressivem Verhalten auf, bestehen allerdings begründete Zweifel an dieser Eignung.

Die "Gelbe Karte" fungiert als Verwarnung, um die Betroffenen nachhaltig auf die drohenden Konsequenzen ihres Handelns hinzuweisen, bevor das Landratsamt konkrete führerscheinrechtliche Maßnahmen ergreift. Das Projekt richtet sich an die Altersgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 14 und 24 Jahren, die überproportional häufig wegen ihres hohen Aggressionspotentials oder wegen Alkoholmissbrauchs auffällt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die jungen Leute bereits im Besitz eines Führerscheins sind. Es kommt auch nicht darauf an, ob sich der Vorfall im Zusammenhang mit der Nutzung eines Kraftfahrzeugs bzw. im Straßenverkehr ereignet hat.

Seit Jahren zeigt sich auch im Main-Tauber-Kreis, dass Alkoholmissbrauch häufig die Ursache für zunehmende Aggressionsbereitschaft ist. Gerade die benannte Altersgruppe zwischen 14 und 24 Jahren tritt im Bereich der Gewaltkriminalität und auch in der Verkehrsunfallstatistik überproportional in Erscheinung. Die enge Zusammenarbeit zwischen der Polizei und der Führerscheinstelle des Landratsamtes sieht folgendermaßen aus: Jugendliche und junge Erwachsene, die durch Gewaltexzesse oder Alkoholmissbrauch auffallen, werden der Führerscheinstelle gemeldet. Diese verschickt Briefe mit einer Gelben Karte. Die Betroffenen werden höflich, aber bestimmt darauf hingewiesen, dass ihr Führerschein in Gefahr ist, denn im Wiederholungsfalle droht eine medizinisch-psychologische Untersuchung oder sogar der vorläufige Entzug der Fahrerlaubnis; beides kostet Geld.

Auch bei Jugendlichen, die noch nicht im Besitz der Fahrerlaubnis sind, wird dieses "Frühwarnsystem" angewendet. In dem Brief der Führerscheinstelle wird darauf hingewiesen, dass bei weiterhin übermäßigem Alkoholkonsum der Führerschein in weite Ferne rücken kann. Das Landratsamt und die Polizei wollen mit dieser Aktion frühzeitig auf die Betroffenen einwirken und hoffen dadurch, führerscheinrechtliche Maßnahmen vermeiden zu können.

Im Frühjahr 2012 erfolgte zudem im Main-Tauber-Kreis die Gründung des Gesundheitsnetzwerkes Main- Tauber im Rahmen der ersten Gesundheitskonferenz. Durch dieses Netzwerk im Kreis können weitere Verbindungen in Bezug auf die Prävention geknüpft werden.

Des Weiteren wurde 2012 das neue Bundeskinderschutzgesetz verabschiedet. Das Gesetz sieht verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz vor. In das Netzwerk sollen unter anderem auch Suchtberatungsstellen einbezogen werden. Eine Vereinbarung zwischen den Suchtberatungsstellen und dem Jugendamt befindet sich zurzeit in der Planung.

Ergebnisse und Erreichtes, Zusammenfassung:

Der Wettbewerbsbeitrag stellt das Gesamtkonzept zur Alkohol-, Sucht- und Gewaltprävention im Main- Tauber-Kreis erstmalig schriftlich fixiert dar. In seiner Gesamtheit umfasst unser Konzept sowohl Maßnahmen der Verhaltens- als auch der Verhältnisprävention. Das strategische Konzept hat zum Ziel, einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol zu erwirken.

Die Projekte und Maßnahmen des Beitrages zielen mittelbar und unmittelbar auf die Jugendlichen und jungen Erwachsenen im öffentlichen Raum ab. Von Seiten der Schule werden die Schüler und Schülerinnen befähigt, die an sie gestellten Lebensanforderungen zu bewältigen und sich nicht in Suchtmittelkonsum oder andere Ausweichhandlungen zu flüchten. Am Setting Schule finden des Weiteren mehrmals im Jahr Schülermultiplikatorenseminare (Peer-Education) sowie Fort- und Weiterbildungen der Präventionslehrkräfte an Schulen statt.

Ein sicherer Rahmen für Feste und Veranstaltungen sowie die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes ermöglicht das Projekt "Festkultur", das flächendeckend im Kreis umgesetzt wird und sich bereits als fester Bestandteil zur Alkoholprävention im Landkreis etabliert hat. So kann auch das Rausch-Trinken eingedämmt oder sogar verhindert werden.

Jugendliche und junge Erwachsene, die keinen Einlass bei Veranstaltungen bekommen haben oder sich eher mit Freunden im Park oder an anderen öffentlichen Plätzen treffen, stehen sogenannte "Nachtwanderer" als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie sind ehrenamtliche Streetworker, die an öffentlichen Plätzen Jugendliche aufsuchen, um ihnen Hilfe und Unterstützung anzubieten. Die Nachtwanderer sind mittlerweile bei den Jugendlichen bekannt und werden sehr geschätzt. Die Polizei und die Nachtwanderer befinden sich im regelmäßigen Austausch miteinander; sie wird immer über "Wanderungen" informiert und sie sind mit der Arbeit und dem Engagement der Nachtwanderer sehr zufrieden.

Gesichert wird dieses umfassende Gesamtkonzept zur Alkoholprävention im öffentlichen Raum durch die umfangreiche und funktionierende Netzwerkarbeit im Main-Tauber-Kreis. Gekennzeichnet durch einen regelmäßigen Erfahrungs- und Informationsaustausch, kurze Kommunikationswege und der sehr guten Zusammenarbeit zwischen dem Landratsamt und den beteiligten Stellen.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 1 Fragen zur gesamtkommunalen Einbindung des Wettbewerbsbeitrags

C 10 Gibt es zu den Alkoholprävention in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption? (wenn ja, bitte als Anlage beifügen): 
ja
nein
C 11 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 12 Hat sich der (Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein

C 2 Fragen zur Konzeption und Ausrichtung des Wettbewerbsbeitrags

C 20 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept? (wenn ja, bitte als Anlage beifügen): 
ja
nein
C 21 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 22 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 23 An welche Zielgruppe richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Kinder
Jugendliche
Junge Erwachsene
Erwachsene
Senioren
Eltern/Erziehungsberechtigte
Familien
Obdachlose
Multiplikatoren
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Weitere
C 24 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 25 Welche Maßnahmen zur Alkoholprävention im öffentlichen Raum stehen in ihrem Wettbewerbsbeitrag im Mittelpunkt?: 
Strategische Konzepte mit dem Ziel eines verantwortungsvollen Umgangs mit Alkohol
Maßnahmen zur Verhinderung des Rausch-Trinkens (Koma-Saufen, Binge Drinking)
Multiplikatoren-Fortbildung
Peer-Education
Streetwork und aufsuchende Hilfen
Beratung
Verzicht auf Alkoholwerbung auf kommunalen Werbeflächen
Alkoholbeschränkungen/-verbote im öffentlichen Raum
Alkoholbeschränkungen/-verbote im öffentlichen Personennahverkehr
Abgabebeschränkungen bei Sport- und anderen Großveranstaltungen
Abgabebeschränkungen bei Karnevalsfeiern, Kirmes-, Schützen- und Volksfesten
Förderung von Punktnüchternheit und reduziertem Alkoholkonsum im Straßenverkehr
Dialog- und Mediationsverfahren, Konfliktmanagement
Erarbeitung von Leitfäden, Arbeitshilfen, Info-Material
Weitere
C 26 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 27 Welche öffentlichen Orte stehen im Fokus Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Quartier/Stadtteil
Besondere Straßen/Plätze
Spielplätze
Öffentliche Park- und Grünanlagen
Öffentlicher Personennahverkehr
Öffentliche Veranstaltungen
Öffentliche Feste
Weitere
C 28 An welche Settings und Einrichtungen knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Grundschule/Primarbereich
Hauptschule
Realschule
Sekundarschule
Gymnasium/Fachoberschule
Gesamtschule
Berufsschule
Ausbildungsstätte
Jugendeinrichtung
Senioreneinrichtung
Obdachloseneinrichtung
Sportverein
Weitere

C3 Fragen zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags

C 30 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und -verwaltung beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
Bürgermeister bzw. Landrat
Suchtpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Ordnungsamt
Polizei
Weitere
Welche? (bitte benennen): 

Fahrerlaubnisbehörde

C 31 Welche verwaltungsexternen Akteure beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Suchtberatungsstellen
Krankenkassen
Krankenhäuser
Niedergelassene Ärzte
Apotheken
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Sportvereine
Ausbildungsstätten
Kirchen
Wohlfahrtsverbände
Quartiermanagement
Einrichtungen der Seniorenarbeit
Obdachlosenhilfe
Migrantenorganisationen
Selbsthilfeeinrichtungen
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
Welche? (bitte benennen): 
Aktionskreis Suchtprophylaxe, Förderverein Aktionskreis Suchtprophylaxe im Main-Tauber-Kreis e.V., Fahrerlaubnisbehörde
C 32 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

Gemeinderatsbeschlüsse zum Projekt Festkultur, Vereinbarungen zwischen den Schulen und der Suchtberatung, Kooperationsvereinbarung des Kommunalen Suchthilfenetzwerkes im Main-Tauber-Kreis

C 33 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 34 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
C 35 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C 36 Werden bei der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags von anderen entwickelte Projekte/Maßnahmen übernommen und eingesetzt?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

Projekt Festkultur, Projekt HaLT, Nachtwanderer

C 37 Sind im Rahmen Ihres Wettbewerbsbeitrags entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein

Einzelprojekte

Anlagen

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Eckpunktepapier Festkultur
PDF icon 14_1540_1644_2652.pdf

14_1540_1644_2653.pdf

Erläuterungen zum Eckpunktepapier
PDF icon 14_1540_1644_2653.pdf

14_1540_1644_2656.pdf

Gemeinsame Leitlinie Festkultur
PDF icon 14_1540_1644_2656.pdf

14_1540_1644_2657.pdf

Präsentation Info-Veranstaltung für Festveranstalter
PDF icon 14_1540_1644_2657.pdf

14_1540_1644_2659.pdf

Gesamtkonzept Konfliktkultur
PDF icon 14_1540_1644_2659.pdf

14_1540_1644_2660.pdf

10 Jahre "Konfliktkultur"
PDF icon 14_1540_1644_2660.pdf

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"Keep cool"
"Keep cool"

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"Project Adventure"
"Project Adventure"

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Teamdynamiktraining
Teamdynamiktraining

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Schüler-Streitschlichtung
Schüler-Streitschlichtung

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Schülermultiplikatorenseminar
Schülermultiplikatorenseminar

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Nachwanderer
Nachwanderer