Marburg

Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Marburg
Typ: 
kreisangehörig
Bundesland: 
Hessen
Einreichende Dienststelle: 
Jugendamt, FD Jugendförderung
Name des Ansprechpartners: 
Marianne Neumann
Funktion des Ansprechpartners: 
Fachdienstleiterin Jugendförderung
Straße/Postfach: 
Frankfurter Str. 21
Postleitzahl: 
35037
Ort: 
Marburg
Telefon des Ansprechpartners: 
06421/201-475
Telefax des Ansprechpartners: 
06421/201-449
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

"Marburger Netzwerk für den Jugendschutz"

Kurzfassung des Wettbewerbsbeitrags

Anlass war der zunehmende Alkoholkonsum von Jugendlichen im öffentlichen Raum, verbunden mit "Koma-Saufen“, Gelagen mit harten Alkoholika und den bekannten Folgen von Belästigungen, Vandalismus, verbalen und körperlichen Bedrohungen, Gewaltkriminalität. In kurzer Zeit eskalierte die Situation zu einer komplexen Problemlage und einer kritischen öffentlichen Wahrnehmung der "Party-Meile“.

Diese Konstellation erforderte ein koordiniertes Vorgehen unterschiedlicher Akteure. Polizei, Suchtprävention, Jugendschutz und Jugendarbeit sowie Ordnungsamt. Das Neue und Besondere ist: die genannten Institutionen haben bisher weitgehend isoliert und begrenzt auf Ihren eigenen Blick diese Probleme - teilweise durchaus auch gegeneinander und mit wenig Erfolg - bearbeitet. Durch die Vernetzung wurden unterschiedliche Standpunkte gewinnbringend zu einer konstruktiven Gesamtstrategie der Problembearbeitung zusammengeführt.

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Anlass und Ausgangssituation

Wie überall in Deutschland ist das "Koma-Saufen" von Jugendlichen auch in Marburg in den vergangenen Jahren ein immer dringlicheres Thema geworden. In der Universitätsstadt ist aber zusätzlich durch die Umgestaltung des so genannten "Marktdreiecks" - einem Areal in der Marburger Innenstadt ("Marburg Mitte") - eine besonders brisante Situation entstanden: Das Gelände rund um den Elisabeth-Blochmann- und den Gerhard-Jahn-Platz entwickelte sich mit dem Sommer 2007 verstärkt zu einem beliebten Treffpunkt für Jugendliche, um zu feiern und zu trinken.

Neben dem Außengelände der Mensa, dem Cineplex-Kino sowie diversen Geschäften, Cafés und Restaurants befinden sich in direkter Nachbarschaft auch zwei Einkaufszentren, in denen Supermärkte, die zum Teil bis 24 Uhr geöffnet haben, die Möglichkeit bieten, sich auch außerhalb der Gaststätten in den späten Abendstunden noch mit Alkohol zu versorgen. Im Lauf des Jahres 2007 (dem Jahr der Eröffnung des zweiten Zentrums) wurden Beschwerden über Pöbeleien und Randale laut und die Polizei registrierte einen Anstieg von Straftaten (Vandalismus und Körperverletzung) rund um die neue "Party-Meile". Mehrere Jugendliche mussten aufgrund ihres exzessiven Alkoholkonsums ins Krankenhaus gebracht werden. Die Situation wurde zum Thema in den örtlichen Medien, der öffentlichen Diskussion und auch der Lokalpolitik.

Konzeption und Ziele, Vorgehen und Umsetzung

Um der Problematik des "Koma-Saufens" und der Straftaten beziehungsweise Ordnungswidrigkeiten von Jugendlichen im Marburger "Marktdreieck" zu begegnen, wurden verschiedene Strategien, Aktionen und Projekte initiiert.

Die Stadt verhängte im Dezember 2007 für diesen Bereich ein auf sechs Monate befristetes Alkoholverbot zwischen 18 Uhr abends und 7 Uhr morgens. Polizei und Ordnungsamt führten Kontrollen durch und wurden dabei auch durch pädagogische Mitarbeiter der Jugendförderung begleitet. Neben der Teilnahme an den Wochenendkontrollen gehören auch zweimal jährlich stattfindende große gemeinsame Kontrollen zu den Maßnahmen der Jugendförderung. (Eine weitere gemeinsame Maßnahme von Polizei, Ordnungsamt und Jugendförderung ist die "AG Jugendschutz" - ein Runder Tisch, der viermal pro Jahr ein Forum für aktuelle Themen bietet.) Die Lage entspannte sich in der Zeit des Alkoholverbots merklich, die diskutierte Verlängerung des Verbots wurde allerdings nicht umgesetzt. Stattdessen setzte die Stadt, nachdem die Beschwerden 2008 erneut zunahmen, auf erneute verstärkte Kontrollen und eine erhöhte Polizeipräsenz und vor allem auf präventive Maßnahmen:

Im März 2008 starteten die beiden Projekte "HaLT" ("Hart am Limit") und "P³" ("Präventive Pädagogische Präsenz").

"HaLT" wurde vom Magistrat der Stadt beschlossen und stellt eine Kooperation der Sucht- und Drogenberatung des Diakonischen Werks Oberhessen mit dem Jugendamt dar. Jeder Jugendliche, der mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert wird, soll noch vor Ort in der Klinik ein "Brückengespräch" und innerhalb einer Woche ein Nachgespräch in der Beratungsstelle der Sucht- und Drogenberatung bekommen, sowie bei Bedarf eine weitere Betreuung.

Bei "P³" handelt es sich um eine Leistungsvereinbarung zur Gewaltprävention zwischen dem Jugendamt und der Jugendkonflikthilfe Marburg (JUKO). Das Projekt wird tätig, wenn Kinder oder Jugendliche (zwischen 12 und 21 Jahren) im Bereich des Marktdreiecks durch die Polizei aufgegriffen werden und Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen wurden. Innerhalb von fünf Tagen soll ein "Intensivgespräch" mit dem Jugendlichen und den Erziehungsberechtigten geführt werden, wobei eine sozialpädagogische Clearing- und Beratungsfunktion wahrgenommen wird. Ziel ist es, mit dem Jugendlichen über eine "Wiedergutmachungsvereinbarung" einen materiellen Tatausgleich, eine Entschuldigung beim Geschädigten, eine symbolische Wiedergutmachung und einen Verhaltenskodex für die Zukunft festzulegen. Um das Einhalten dieser Vereinbarung zu kontrollieren, findet zu einem späteren Zeitpunkt ein "Überprüfungsgespräch" statt.

Am 16. April 2008 reagierte der Fachdienst Jugendförderung zudem mit dem Angebot einer Multiplikatoren-Fortbildung. Dabei ging es um die psychoaktiven Wirkungen des Alkohols und die medizinischen Folgen regelmäßigen Konsums, wie auch um andere Drogen und die Möglichkeiten, zielgerichtete Prävention zu betreiben. Eine Vertiefung ist für das Jahr 2011 geplant.

Im August 2008 startete das Angebot "Nachtsport" der Stadt. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren waren eingeladen, jeden Freitag Abend zwischen 22 und 24 Uhr im Georg-Gaßmann-Stadion - als Alternative zu einer Freizeitgestaltung mit Alkohol - Sport zu treiben.

Zwei große Supermärkte, die in den Einkaufszentren am Erlenring vertreten sind, unterzeichneten indes im Dezember 2008 eine Selbstverpflichtungserklärung, nach der sie am Wochenende (und an Wochentagen vor gesetzlichen Feiertagen) nach 20 Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen - auch nicht an Erwachsene.

Im Frühjahr 2009 widmete sich eine Projektgruppe des Instituts für Erziehungswissenschaften der Philipps-Universität im Auftrag des Marburger Jugendamts einer Milieustudie: "Jugendliche in Marburg-Mitte". Darin sollten, so das Ziel, möglichst viele der Jugendlichen, über die in den Monaten zuvor diskutiert worden war, selbst zu Wort kommen. Zwischen dem 25. März und dem 25. April 2009 wurden zunächst "teilnehmende Beobachtungen" und danach Interviews durchgeführt. Neben der Analyse der Bedeutung und Funktion von öffentlichen Räumen (die zu dem Schluss kommt, dass der öffentliche Raum in "Marburg Mitte" mit seiner zentralen Lage und seinen unterschiedlichen Funktionen für viele Jugendliche eine große kommunikative, soziale und kulturelle Bedeutung habe) legte die Gruppe mit ihrer Studie auch einige Handlungsempfehlungen vor. Darin heißt es unter anderem, die Jugendlichen erreiche man kaum noch, „wenn sie mit Verboten und „harten Auflagen" verdrängt, ausgegrenzt oder vertrieben werden". Pädagogische Zugänge wie "HaLT", "P³" oder der Mitternachtssport seien besser geeignete und stellen "sinnvolle Angebote als Antwort" dar. Es empfehle sich, den Angeboten "mit ihren Chancen, Möglichkeiten und Grenzen "Zeit zu geben" und sie zu evaluieren", heißt es im Resümee.

Ebenfalls im Frühjahr 2009 initiierte die Jugendförderung, dass die Eltern jedes Jugendlichen unter 18 Jahren, der alkoholisiert aufgegriffen wird, einen Elternbrief erhalten.

Die beiden Jugendhäuser "compass" und "Club x" (beide in der Trägerschaft der Evangelischen Kirche Kurhessen-Waldeck) sind über die Sommermonate 2009 und 2010 mehrmals im Monat mit einer "aufsuchenden Arbeit" mit Angeboten aus den beiden Jugendhäusern auf dem Elisabeth-Blochmann-Platz vor Ort gewesen, um mit den Jugendlichen ins Gespräch zu kommen und präventive Arbeit zu leisten. Diese Angebote werden auch 2011 weitergeführt.

Polizei, Ordnungsamt, KiJuPa, Stadtelternbeirat und das Cineplex-Kino veranstalteten am 19. Juni 2009 gemeinsam einen Suchtpräventionstag. Mit verschiedenen Aktionen, die auf dem Gelände des Elisabeth-Blochmann- und des Gerhard-Jahn-Platzes stattfanden, präsentierten sich verschiedene Akteure und informierten rund um das Thema Alkohol.

Das Kinder- und Jugendparlament der Stadt (KiJuPa), das sich schon seit längerem immer wieder mit dem Thema beschäftigt hatte, wandte sich außerdem in einem Aufruf an die örtliche Gastronomie, alkoholfreie Getränke billiger zu verkaufen, um einen Anreiz für die Jugendlichen, aber auch für Erwachsene zu schaffen.

In diesem Jahr ist im Rahmen der bundesdeutschen Suchthilfewoche (vom 21. bis 29. Mai) in Marburg am 25. Mai ein Suchthilfetag geplant, bei dem die Online-Spielsucht im Mittelpunkt stehen wird. Mehrere Akteure werden sich aber in einem zusätzlichen Aktionstag dem Thema Alkohol und Drogen widmen.

Ergebnisse und Erreichtes

  • den mit übermäßigem Alkoholgenuss einhergehenden Problemen (Krankenhaus, Gewalt, Verschmutzung) wurde durch die Umsetzung von verschiedenen Einzelprojekte in der Stadt Marburg offensiv begegnet
  • Gewaltdelikte in Marburg-Mitte haben sich reduziert
  • die Einbindung des Einzelhandels hat dazu beigetragen, dass die Beschaffung von alkoholischen Getränken erschwert worden ist
  • die beschränkten Öffnungszeiten für den Alkoholverkauf reduzieren den Konsum und seine Folgen
  • die großen Jugendschutzkontrollen zeigen den Jugendlichen im öffentlichen Raum, dass sie bei ihren Grenzerfahrungen und Selbstinszenierungen beobachtet werden und dass die Alterskontrollen Konsequenzen für sie haben
  • Veränderung und Verbesserung der strukturellen Bedingungen in Marburg, weil die Akteure der präventiven Angebote zusammenarbeiten, den öffentlichen Raum beobachten und mit unterschiedlichen Maßnahmen reagieren
  • Schaffung und Bereitstellung alternativer Angebote für die Jugendlichen (Mitternachtsport, Angebote der Jugendhäuser Compass und Club X)
  • Sensibilisierung der Öffentlichkeit
  • Institutionsübergreifender Austausch einmal jährlich am Runden Tisch
  • Jugendschutz als Querschnittsaufgabe über alle Handlungsfelder hinweg hat sich in Marburg etabliert
  • Der hessische Arbeitskreis der außerschulischen Jugendarbeit hat sich bei seiner Jahrestagung im November 2010 mit dem Thema "Perspektiven des Jugendschutzes in Hessen" befasst (Planung und Organisation der Tagung lag bei den Fachdienstleitungen aus Mittelhessen)

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 1 Fragen zur gesamtkommunalen Einbindung des Wettbewerbsbeitrags

C 10 Gibt es zu den Suchtpräventionsaktivitäten in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption?: 
ja
nein
C 11 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 12 Hat sich der (Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein

C 2 Fragen zur Konzeption und Ausrichtung des Wettbewerbsbeitrags

C 20 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept? : 
ja
nein
C 21 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 22 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 23 Welche Faktoren stehen in ihrem Wettbewerbsbeitrag im Mittelpunkt?: 
Familiensituation, z.B. suchtbelastete Familien, gewaltbelastete Familien,Teenager-Schwangerschaften/sehr junge Eltern
Armut und/oder besondere Finanz- und Einkommenssituation, z.B. Arbeitslosigkeit, Sozialhilfebezug und/oder Schulden in den Familien
Wohnverhältnisse und Wohnbedingungen, unter denen Kinder/Jugendliche aufwachsen, z.B. Wohnen in benachteiligten Stadtteilen
Bildungslagen, z.B. bildungsbenachteiligte/bildungsferne Kinder und Jugendliche/Familien
Integrationsbedingungen, z.B. Migrationshintergrund, Armut, fehlende soziale Kontakte
Weitere
C 24 An welche Altergruppe (der Kinder und Jugendlichen) richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
0-6jährige
7-10jährige
11-14jährige
15-18jährige
C 25 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 26 An welche weiteren Zielgruppen (über Kinder und Jugendliche hinaus) richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Eltern
Familie
Multiplikatoren
Weitere
C 27 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 28 An welche Settings und Einrichtungen knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Kindergarten/Kita
Grundschule / Primarbereich
Hauptschule
Realschule
Sekundarschule
Gymnasium/Fachoberschule
Gesamtschule
Gemeinschaftsschule
Berufsschule
Familienbildungsstätte
Kinder- und Jugendeinrichtung
Sportverein
Ausbildungsstätte
Diskotheken
Gaststätten/Restaurants
Fahrschulen
Einzelhandel
Strasse/Öffentlicher Raum
Spielplatz
Quartier/Stadtteil
Weitere
C 29 Auf welche Suchtstoffe und Suchtformen ist Ihr Wettbewerbsbeitrag ausgerichtet?: 
Tabak
Alkohol
Cannabis
Medikamente
Heroin, andere illegale Drogen
(Glücks-)Spielsucht
Online- und Internetsucht
Weitere
C 30 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Bei: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
Bürgermeister bzw. Landrat
Suchtpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Erziehungs- und Familienberatungsstelle
Schulverwaltungsamt
Sportamt
Ordnungsamt
Polizei
Sozialamt
Weitere

C 3 Fragen zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags

C 31 Welche verwaltungsexternen Akteure beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Suchtberatungsstellen
Krankenkassen
Krankenhäuser
Niedergelassene Ärzte
Apotheken
Kindergärten/Kitas
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Sportvereine
Ausbildungsstätten
Kirchen
Wohlfahrtsverbände
Quartiersmanagement
Migrantenorganisationen
Selbsthilfeeinrichtungen
Ehrenamtliche Helfer
Einzelhandel
Tankstellen
Gaststätten
Diskotheken
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
C 32 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
C 33 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu 2 Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 34 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
C 35 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C 36 Werden im Rahmen der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags von anderen entwickelte Projekte und Maßnahmen übernommen?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

JUKO, HaLT, Jugendhäuser

C 37 Sind umgekehrt im Rahmen Ihres Wettbewerbsbeitrags entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen worden?: 
nein

Einzelprojekte

Anlagen