Selbstverpflichtung des Einzelhandels

Mit einer Selbstverpflichtungserklärung hatten sich am 18.12. 2008 der Rewe- und der Tegut-Markt in Marburg-Mitte bereit erklärt, freitags, samstags sowie an Werktagen vor gesetzlichen Feiertagen ab 20.00 Uhr keinen Branntwein und brandweinhaltige Getränke mehr zu verkaufen. Damit sollen die Aktivitäten der Stadt Marburg, die bestehende Problematik des starken Alkoholkonsums durch Jugendliche und ihre negativen Begleiterscheinungen in diesem Stadt-bereich unterstützt werden.

Der Erfolg dieser - zunächst bis zum 31. März 2009 begrenzten Aktion- hat nun den Rewe-Markt veranlasst, die Erklärung für weitere fünf Jahre festzuschreiben und zeitlich auf Montag bis Samstag ab 20 Uhr auszuweiten: Diese Regelung gilt nicht nur für Jugendliche, sondern generell: "In Einzelfällen kann über Einkäufe, bei denen offensichtlich der übliche Haushaltsbedarf abgedeckt wird, vom Markt entschieden werden."

Die Selbstverpflichtungserklärung findet in der Bevölkerung eine zustimmende Resonanz " Familien, die bei uns einkaufen, finden diese Regelung gut. Das Einkaufen sei jetzt entspannter", sagte der zuständige Marktleiter.

Oberbürgermeister Vaupel: Diese Maßnahme ist ein Baustein des Konzeptes, mit dem man einerseits im berechtigten Interesse der Allgemeinheit, aber nicht minder wichtig auch im Interesse der Gesundheit der Jugendlichen selbst zur Problemlösung beitragen wolle.
Mit einer intensiveren Betreuung der alkoholauffällig gewordenen Jugendlichen, gemeinsam mit dem Jugendrechtshaus wird, ebenso wie in Gesprächen mit dem Stadtschülerrat und den Vertrauenslehrern Basisarbeit betrieben.

Bei den Jugendlichen, um die es hier gehe, handele es sich um junge Menschen aller sozialen und kulturellen Bevölkerungsgruppen. Von Interesse bei der Diskussion über die Problematik in Marburg-Mitte sind auch die Informationen vom Leiter der Polizeidirektion Marburg-Biedenkopf:
Während im Oktober 2008 (vor der Selbstverpflichtungserklärung) noch 22 Straftaten im Bereich Marburg-Mitte zu verzeichnen waren, wurde -einschließlich des Rosenmontags- beispielsweise seit dem 24. Januar lediglich 4 Strafdelikte registriert.

Welche Laufzeit hat das Projekt?: 
bis zu 2 Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
Wie lange ist die Finanzierung des Projektes gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
Wird das Projekt in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein