Stadt Worms

Typ: 
kreisfrei
Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Stadt Worms
Bundesland: 
Rheinland-Pfalz
Einreichende Dienststelle: 
Büro des Oberbürgermeisters
Name des Ansprechpartners: 
Christian Bub
Funktion des Ansprechpartners: 
Geschäftsstelle des Kriminalpräventiven Rates der Stadt Worms
Straße/Postfach: 
Marktplatz 2
Postleitzahl: 
67547
Ort: 
Worms
Telefon des Ansprechpartners: 
+49 6241 8531056
Telefax des Ansprechpartners: 
+49 6241 8531098
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

Konzept der Stadt Worms gegen Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen

Kurzfassung des Wettbewerbsbeitrags

Der Wettbewerbsbeitrag stellt das derzeitige Gesamtkonzept der Stadt Worms gegen Alkoholmissbrauch dar, welches auf einen Stadtratsbeschluss hin entwickelt wurde. Es ist als Grobkonzept zu verstehen, das ständig weiterentwickelt und optimiert wird. Der Schwerpunkt liegt daher zunächst auf der Bekämpfung des übermäßigen Alkoholkonsums bei Kindern und Jugendlichen im öffentlichen Raum.

Das Konzept fußt auf drei Säulen und geht die Problematik sowohl auf ordnungs-/polizeirechtlicher Ebene, als auch durch reaktive und proaktive direkte Ansprache der Zielgruppe an. Besonderheit ist, dass die Zielgruppe sowohl bei der Entwicklung des Konzeptes als auch, soweit möglich, bei der Umsetzung beteiligt wurde und wird. Dabei ist nicht nur die Stadtverwaltung bereichsübergreifend aktiv, sondern auch Polizei, Schulen, Krankenhäuser und Suchtberatungsstellen.

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Ausgangssituation

Alkoholkonsum ist weit verbreitet, gesellschaftlich akzeptiert und gerade im Weinland Rheinland-Pfalz kaum wegzudenken. So kommen auch Kinder- und Jugendliche zwangsläufig in ihrem Umfeld mit Alkohol in Berührung, können jedoch die gesundheitlichen Auswirkungen des Konsums noch nicht einschätzen und pflegen daher oft einen sorglosen und riskanten Umgang mit Alkohol.

Im Jahr 2000 wurden bundesweit bereits 9.500 Kinder, Jugendliche bzw. junge Erwachsene im Alter von 10 bis unter 20 Jahren mit der Diagnose "akute Alkoholintoxikation" stationär in Krankenhäusern behandelt. 2005 waren es mit 19.400 mehr als doppelt so viel.

Das Problem des Rauschtrinkens macht auch vor der Stadt Worms nicht Halt; nach der Rückmeldung des Wormser Klinikums müssen (Stand 2009) jährlich regelmäßig zwischen 50 und 60 Kinder und Jugendliche mit vorbenannter Diagnose stationär behandelt werden. Der Trend zum "Binge Drinking" zeigt sich hierbei sowohl bei weiblichen als auch bei männlichen Jugendlichen. Dabei beschränken sich die Fallzahlsteigerungen nicht nur auf ältere Jugendliche, sondern zeigen sich in ähnlicher Weise – wenn auch auf niedrigerem Niveau – ebenfalls bei Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 10 und 14 Jahren.

Der übermäßige Alkoholkonsum führt auch zu negativen Auswirkungen im öffentlichen Raum. So hatte nach einem Bericht der dpa vom Dezember 2008 die Zahl der jungen Täter im Alter von 15 bis 21 Jahren, die unter Alkoholeinfluss straffällig wurden, in Rheinland-Pfalz im Zeitraum von 2003 bis 2007 um ein Viertel zugenommen. Da dies insbesondere für Körperverletzungsdelikte gilt, wird ein kausaler Zusammenhang mit dem gestiegenen Alkoholkonsum vermutet.

Vor diesem Hintergrund hatte der Stadtrat mit Beschluss-Nr. 218/2008 die Verwaltung beauftragt, ein verwaltungsübergreifendes wirksames Konzept zu entwickeln, das den um sich greifenden Auswüchsen des Alkoholmissbrauchs bei Jugendlichen entgegenwirkt. In der Abfolge wurde der Kriminalpräventive Rat der Stadt Worms mit der weiteren Umsetzung beauftragt, dessen Geschäftsstelle im Büro des Oberbürgermeisters angesiedelt ist.

Konzeption

In seiner Sitzung vom 18.02.2009 hatte der Lenkungskreis des Kriminalpräventiven Rates (bestehend aus dem Oberbürgermeister, dessen Beigeordneten, den Leitern von Polizeidirektion und Amtsgericht sowie dem Präventionsbeauftragten) beschlossen, zur Erarbeitung des gewünschten Konzeptes eine AG zu bilden, der alle wesentlich in der Thematik involvierten Institutionen angehören sollen. Im Einzelnen waren dies:

  • Stadtverwaltung Worms Bereich 5 - Kinder- und Jugendbüro
  • Stadtverwaltung Worms Bereich 3 - Sicherheit und Ordnung
  • Polizeidirektion Worms
  • Jugendparlament
  • Stadtjugendring
  • Suchtberatungsstellen der in Worms tätigen Wohlfahrtsverbände
  • Vertreter der Wormser Haupt- und weiterführenden Schulen
  • Vertreter der Wormser Kliniken
  • Vertreter der Krankenkassen

Die Federführung der daraus gebildeten Arbeitsgruppe wurde nachfolgend dem Präventionsbeauftragten der Stadt Worms übertragen.

Bereits in den ersten Vorüberlegungen und Diskussionen der Arbeitsgruppe wurde deutlich, dass es bei dem Versuch, einen Lösungsansatz zu finden, kein bundesweit übertragbares Allheilkonzept geben wird, das diesem sicherlich äußerst  facettenreichen Problem  entgegenwirkt. Die Vielzahl der bundesweit entwickelten Lösungs- und Konzeptansätze zeigen deutlich, dass nur ein auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmtes Modell Erfolgschancen bieten kann. Der Lenkungskreis hatte sich daher darauf verständigt, den Auftrag des Stadtrates als einen Prozess zu verstehen, der, beginnend mit der Erstellung eines anfänglichen Grobkonzeptes,  bei Bedarf  ständig  weiterentwickelt und optimiert werden sollte. Vorerst konzentriert sich dieses Konzept daher auf die Thematik des Alkoholmissbrauchs von Kindern und Jugendlichen im "Öffentlichen Raum".

Das Wormser Konzept baut dabei auf drei Themensäulen auf:

  1. Ordnungs- und polizeirechtlicher Maßnahmekatalog
  2. Alkoholintoxikation von Kindern und Jugendlichen als reaktiver Baustein
  3. Prävention als proaktiver Baustein


1. Ordnungs- und polizeirechtlicher Maßnahmekatalog

Einhergehend mit dem in den letzten Jahren zunehmendem Alkoholkonsum von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, haben auch die alkoholbedingten Probleme und deren sichtbare negative Auswirkungen auf den öffentlichen Raum deutlich zugenommen. Insbesondere bei Jugendlichen sind dies erfahrungsgemäß Lärmbelästigungen, Umweltverschmutzungen oder eine gesteigerte Gewaltbereitschaft, die nicht nur zu Schlägereien untereinander, sondern auch zu Übergriffen auf Unbeteiligte oder Vandalismus führt.

Um diesen Auswüchsen zu begegnen, wurden notwendige Handlungsfelder erarbeitet und ein Maßnahmeplan mit den Akteuren Bereich 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Polizei sowie Kinder- und Jugendbüro entwickelt. Notwendig sind hierbei eine enge Zusammenarbeit der einzelnen Stellen sowie jeweils Absprachen im konkreten Einzelfall. Konkrete Arbeitsfelder, entwickelte Lösungsansätzen und Handlungsanweisungen sind dabei nicht als pauschaler Katalog zu sehen, sondern müssen je nach Einzelfall auf die Verhältnisse vor Ort abgestimmt  werden.

Folgende Handlungsansätze wurden entwickelt bzw. jeweils bedarfsorientiert umgesetzt:

  • gemeinsame Kontrollen durch den Bereich 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Polizei sowie Kinder- und Jugendbüro in Gewerbebetrieben, Gaststätten und sonstigen Veranstaltungen mit Schwerpunkt Jugendschutz. Anlassbezogene Kontrollen finden insbesondere bei jugendorientierten Festen statt.
    Bei Veranstaltungsorten, in denen sich regelmäßig Jugendliche aufhalten und bereits in der Vergangenheit Beschwerden auftraten, werden mit allen Beteiligten einschließlich Nachbarschaft und Konzessionsbetreiber Gespräche geführt, um eine Verbesserung der beanstandeten Situation zu erreichen. Beispielsweise wurde mit Jugendtreffs vereinbart, Veranstaltungen bereits vorab mitzuteilen, damit diese gezielt in den Streifendienst von Polizei und Vollzugsdienstes für den betreffenden Abend aufgenommen werden können. Allein diese erhöhte Präsenz von Ordnungskräften hat sich positiv bemerkbar gemacht und soll auch zukünftig beibehalten werden.
  • Zu Großveranstaltungen (z.B. Public-Viewing) werden von  Bereich 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung unter Beteiligung der Polizei und dem Veranstalter auf das Ereignis abgestimmte Maßnahmen erarbeitet. Diese reichen von Mitbringverbot von Alkohol, Glasverbot, Sperrzeitregelungen, Einbindung der anliegenden Gastronomiebetriebe und Rucksackkontrollen bis zu Platzverweisen einschlägig bekannter Personen.
  • Ebenso werden im Hinblick auf die gehäuften Problemstellungen bei Kerwen/Weinfesten mit den örtlichen Akteuren (z.B. Kerweausschuss) geeignete Maßnahmen einvernehmlich eingesetzt. Diese reichen von der Beauftragung eines Security-Unternehmens bis zur Erarbeitung neuer Strategien.
    Beispielsweise können durch das Musikangebot ab einer bestimmten Uhrzeit ältere Zielgruppen angesprochen werden, der Beginn und Ende der Veranstaltungen wird nach vorne verlegt und durch eine neue Platzgestaltung werden Aufenthaltsräume zum Verweilen der Jugendlichen unterbunden. Bei einigen Veranstaltungen wurde auf Wunsch der Veranstalter eine strengere Sperrzeit eingeführt (am Wochenende 2.00 Uhr, Werktags 24.00 Uhr). Zudem erhöhte Präsenz durch Polizei und Vollzugsdienst während der Veranstaltung.
  • Zum Erfahrungsaustausch und der Erarbeitung zukünftiger Strategien finden regelmäßige Treffen zwischen Bereich 3 – Sicherheit und Ordnung, Bereich 5 – Kinder- und Jugendbüro und der Polizei statt.
  • Die Gaststättenbehörde händigt bei Konzessionserteilung zukünftigen Betreibern ein Infoblatt zum Jugendschutz und den einschlägigen Bestimmungen aus, das es auch in türkischer und russischer Sprache gibt. 
  • Flatrate-Partys werden, soweit diese über Werbung etc. bekannt sind, durch die Gaststättenbehörde mittels Untersagungsbescheid mit Zwangsmittelandrohung unterbunden.
  • Durch Bestreifung der Innenstadt durch den Vollzugsdienst wird die Umsetzung der Gefahrenabwehrverordnung überwacht.

Anmerkung: Die zeit- und personalintensive Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen, insbesondere die Kontrolle der Veranstaltungen am Wochenende und zu den späten Abendstunden, ist flächendeckend nicht möglich. Hinsichtlich der einsetzbaren knappen Personalressourcen ist somit eine Ermessensauswahl der Kontrollen unausweichlich. Die Veranstalter sind daher konsequent in ihre Pflicht zu nehmen.

2. Alkoholintoxikation von Kindern und Jugendlichen als reaktiver Baustein

Siehe Einzelprojekt 1.

3. Prävention als proaktiver Baustein

Um die Verbreitung und Häufigkeit der mit hohen Folgerisiken verbundenen Trinkgewohnheiten unter jungen Menschen zu minimieren, ist eine umfassende Präventionsarbeit unabdingbar. Diese zielt darauf ab, Kinder, Jugendliche, aber auch Erwachsene für das Thema zu sensibilisieren und dadurch die soziale Kontrolle zu verstärken, damit letztendlich ein verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol erreicht wird.

Als Ergebnis aus den Treffen der Arbeitsgruppe mit den verschiedenen Beratungsfachstellen und Vertretern der Schulen ist festzustellen, dass Worms erfreulicherweise bereits über ein breites Suchtberatungs- und Präventionsangebot sowie Akteuren jenseits dieses Systems, die in der Präventionsarbeit aktiv sind, verfügt. Hierzu zählen neben Caritasverband Worms, Diakonischem Werk und dem Verein Mit Jugend gegen Drogen auch die Wormser Schulen, die jeweils eine/n Lehrer/in als Suchtbeauftragten benannt haben.

Für den Gesamtbereich Prävention wurde bei der Psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke und Angehörige des Caritasverbandes Worms eine entsprechende, mit Landes- und Kommunalmitteln bezuschusste, Koordinierungsstelle eingerichtet, die bereits seit längerem regelmäßig diverse Maßnahmen und Aktionen anstößt, begleitet oder durchführt.

Zur besseren Abstimmung und Verknüpfung der Aktivitäten ist bereits die Strukturierung eines einheitlichen Berichtswesens angedacht, um hiervon ableitend die zukünftigen notwendigen Handlungsfelder auf dem Gebiete der Prävention abstimmen zu können.

Verschiedene Akteure sind zudem bereits im Regionalen Arbeitskreis Suchtprävention Worms (RAK) vernetzt. Fachkräfte aus Suchtberatungsstellen, Jugendamt, Polizei, Kinder- und Jugendarbeit, Selbsthilfegruppen, Gesundheitswesen, Bildungswesen und andere Einrichtungen und Personen haben sich im RAK zusammengeschlossen, um entsprechende Maßnahmen in Worms aufeinander abzustimmen und weiterzuentwickeln. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt dabei in der Sucht vorbeugenden Arbeit mit Jugendlichen in Schulen und der offenen Jugendarbeit. Darüber hinaus führt der Arbeitskreis Arbeitsgemeinschaften, Seminare für pädagogische Multiplikatoren und Informationsveranstaltungen durch. Die Federführung liegt bei der Präventionskraft der  Psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke und Angehörige des Caritasverbandes Worms. Dem Arbeitskreis angeschlossen sind zudem der Lehrerarbeitskreis Suchtprävention sowie der Arbeitskreis Mädchen und Frauen.

Abschließend sind die Akteure gemeinsam zu dem Ergebnis gelangt, dass das bestehende Netzwerk Suchtprävention in Worms bereits im Rahmen seiner derzeitigen personellen und finanziellen Ausgestaltung gut funktioniert. Eine Ausweitung und hierdurch Optimierung der Präventionsarbeit ist zwar grundsätzlich (immer) wünschenswert und sicherlich auch zielführend, allerdings an die bestehenden finanziellen Rahmenbedingungen gekoppelt.

Ergebnisse und Erreichtes

1. Ordnungs- und polizeirechtlicher Maßnahmekatalog

Beispielhaft eingesetzt werden die erarbeiteten Strategien seit 2009 auf dem Backfischfest. Das 9-tägige Backfischfest findet jährlich Ende August in Worms statt und ist mit bis zu 400.000 Besuchern eines der größten Volks- und Weinfeste am Rhein, bei dem es in der Vergangenheit insbesondere im Weinzelt zu den bereits erwähnten alkoholbedingten Problemen kam. Bei der Vorbereitung der Veranstaltung wurden die Festbeschicker daher in dieser Hinsicht besonders sensibilisiert. Folgende Maßnahmen wurden nach gemeinsamer Diskussion umgesetzt, auch wenn hierbei erhebliche Überzeugungsarbeit vorab geleistet werden musste:

  • Einrichtung einer Polizei-Wache auf dem Festplatz für die Dauer des Festes
  • Gemeinsame Bestreifung des Festes durch Bedienstete von Polizei, Vollzugsdienst sowie Kinder- und Jugendbüro mit entsprechenden Kontrollen (z.B. auch Prüfung der Getränke mit Alkoholteststreifen)
  • Einführung einer Sperrzeit auf 2.00 Uhr
  • Erlass einer Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von Alkohol
  • Kommunizierung dieser Maßnahmen per Handzetteln auf dem Festgelände sowie auch bereits im Vorfeld per Plakat (Verteilung in den Schulen, in den Bussen, auf dem Fest sowie Zugangsstraßen)

Im Presserückblick wurden diese Maßnahmen, insbesondere die Sperrstunde und das Mitführverbot von Alkohol, als Verbesserung wahrgenommen. Schlägereien und auch die in den Vorjahren deutlich erhöhte Zahl von Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte durch alkoholisierte junge Festbesucher reduzierten sich durch die Maßnahmen stark, weshalb diese seit 2009 auch mit anhaltendem Erfolg beibehalten und teils bei anderen Veranstaltungen eingesetzt wurden.

2. Alkoholintoxikation von Kindern und Jugendlichen als reaktiver Baustein

Gestartet wurde der Baustein zum Backfischfest 2010, dessen abschließende Versorgungsstatistik fünf Minderjährige aufweist, die wegen übermäßigen Alkoholkonsums zur Behandlung ins Klinikum Worms verbracht wurden. Insgesamt wurden im Pilotjahr 60 Kinder- und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren mit Alkoholintoxikation stationär im Klinikum aufgenommen.
Ausgehend von der Erfahrung anderer Städte konnte davon ausgegangen werden, dass sich bei optimaler Vorbereitung und Durchführung etwa 70% dieser jungen Patienten zur Teilnahme an einem Brückengespräch motivieren lassen.

Umso erfreulicher war die Tatsache, dass die tatsächliche Bereitschaft bei 90% lag. Es handelte sich um 22 Mädchen, im Schnitt 15,5 Jahre alt (Jüngste 13) und 32 Jungen, im Schnitt 15,2 Jahre alt (Jüngster 12) aus allen Bildungsschichten. Von diesen 54 Kindern und Jugendlichen konnte mit 48 nach der Schweigepflichtentbindung der Klinik durch Eltern (und Jugendliche) ein Brückengespräch durchgeführt werden, meistens auch im Beisein zumindest eines Elternteils. Auch die restlichen sechs Jugendlichen und ihre Eltern hatten ursprünglich einem Brückengespräch zugestimmt, welches aus unterschiedlichen Gründen (bspw. Abbruch bzw. spätere Ablehnung des Gesprächs) jedoch nicht durchgeführt werden konnte. Bei den Gesprächen wurden für die spätere Evaluation gezielt zusätzliche Informationen gesammelt (siehe Anlage 1), um die gezeigten Kosummuster besser einordnen zu können.

Von vier geplanten nachfolgenden Risiko-Checks in einem Hochseilgarten mussten zwei wegen Krankheit bzw. mangelnder Teilnehmerzahl ausfallen. Insgesamt nahmen 14 Jugendliche das Angebot an. Aufgrund der zeitlichen Distanz zum Brückengespräch insbesondere im Winter sahen viele der Jugendlichen und ihrer Eltern keine Veranlassung mehr, am Risiko-Check teilzunehmen.

Im zweiten Jahr des Projekts wurden im Berichtszeitraum (06/2011 – 06/2012) 54 Kinder und Jugendliche stationär im Klinikum behandelt, von denen sich 44 (81%) zu einem Brückengespräch bereit erklärten, was tatsächlich mit 40 auch durchgeführt wurde. Von vier geplanten Risikochecks fanden drei statt mit insgesamt 25 Teilnehmern. Zur Verbesserung der Teilnahmequote hat das federführende Kinder- und Jugendbüro in Abstimmung mit den Beratungsstellen die Risikochecks zwischenzeitlich in eine witterungsunabhängige Kletterhalle verlegt und plant zusätzlich die Einrichtung weiterer regelmäßiger Gruppenangebote.

Das Projekt trifft in der Öffentlichkeit, der Presse, dem Stadtrat und bei den Beteiligten auf durchgehend positive Resonanz, sowohl bei den behandelnden Ärzten als auch den Eltern und den Suchtberatungsstellen. Der Kriminalpräventive Rat ist überzeugt, dass bei den Jugendlichen und deren Eltern mit dem Brückengespräch im Krankenhaus die nötige Betroffenheit erzeugt wird, um diese zu einer veränderten Einstellung gegenüber exzessivem Alkoholkonsum zu führen.

3. Prävention als proaktiver Baustein

Eine beispielhaft vernetzte Präventionsaktion ist die Einrichtung des "Green Rooms" auf dem Gelände des Backfischfestes. Dabei handelt es sich um eine Initiative des Unterarbeitskreises "Lehrer" des Regionalen Arbeitskreises Suchtprävention (RAK) und Mitarbeiterinnen der Fachstelle für Suchtprävention des Caritasverbandes Worms in Zusammenarbeit mit dem Kriminalpräventiven Rat der Stadt Worms. Erstmals an den beiden Backfischfestwochenenden 2011 wurde der "Green Room" als Aufenthaltsort für Jugendliche mit alkoholfreier Bar, Tischfußball, Spielkonsole und Informationen zur Alkoholprävention angeboten, koordiniert und besetzt durch das städtische Kinder- und Jugendbüro sowie Mitglieder des Jugendparlaments.

Ergänzend hierzu gingen "Jugendschutz-Teams" über den Festplatz, bestehend aus Schülern des Rudi-Stephan- und des Gauß-Gymnasiums sowie der Krankenpflegeschule des Klinikums, begleitet von einem Pädagogen und zwei Polizeikräften im Hintergrund. Die Schüler suchten, zuvor geschult durch Referenten von Polizei und Caritas, aktiv das Gespräch mit anderen Jugendlichen, um auf die Gefahren des "Komasaufens" hinzuweisen.

Die Aktion erhielt positive Resonanz in der Öffentlichkeit und der "Green Room" soll nach der erfolgten zweiten Auflage im Jahr 2012 unter Federführung des Kinder- und Jugendbüros sowie des Jugendparlaments auch in zukünftigen Jahren wiederholt werden.

Finanzierung

Die Finanzierung des Bausteins konnte bislang komplett durch Spenden von verschiedenen Sponsoren gesichert werden (RWE-Stiftung für Worms, AG Familie und Kind, Sparkasse Worms-Alzey-Ried, Volksbank Worms-Wonnegau, Sicheres Worms e.V., Fa. TUJA Zeitarbeit, Landeszentrale für Gesundheitsförderung, Leitstelle "Kriminalprävention" des Ministerium des Inneren und für Sport). Bedauerlicherweise ist es trotz mehrfacher Versuche bisher nicht gelungen, die Träger der Gesundheitsfürsorge als wichtige Partner für eine Mitarbeit respektive Unterstützung des Konzepts zu gewinnen.

Eine solche Kooperation ist in der Bekämpfung des übermäßigen Alkoholkonsums Jugendlicher jedoch unverzichtbar. Gute Präventionsarbeit ist der beste Krankenschutz und trägt damit erfolgreich zu einer Minimierung der Folgekosten für das Krankenkassensystem bei. In verschiedenen Bundesländern bestehen bereits verbindliche Rahmenvereinbarungen zwischen den jeweiligen örtlichen Koordinationsstellen und den Trägern der öffentlichen/privaten Gesundheitsfürsorge, in denen die finanzielle Beteiligung der Krankenkassen konkret geregelt ist. In Rheinland-Pfalz laufen derzeit entsprechende Gespräche seitens des Gesundheitsministeriums; positive Signale lassen auf solche Regelungen auch in unserem Bundesland hoffen.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 1 Fragen zur gesamtkommunalen Einbindung des Wettbewerbsbeitrags

C 10 Gibt es zu den Alkoholprävention in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption? (wenn ja, bitte als Anlage beifügen): 
ja
nein
C 11 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 12 Hat sich der (Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein

C 2 Fragen zur Konzeption und Ausrichtung des Wettbewerbsbeitrags

C 20 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept? (wenn ja, bitte als Anlage beifügen): 
ja
nein
C 21 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 22 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 23 An welche Zielgruppe richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Kinder
Jugendliche
Junge Erwachsene
Erwachsene
Senioren
Eltern/Erziehungsberechtigte
Familien
Obdachlose
Multiplikatoren
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Weitere
C 24 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 25 Welche Maßnahmen zur Alkoholprävention im öffentlichen Raum stehen in ihrem Wettbewerbsbeitrag im Mittelpunkt?: 
Strategische Konzepte mit dem Ziel eines verantwortungsvollen Umgangs mit Alkohol
Maßnahmen zur Verhinderung des Rausch-Trinkens (Koma-Saufen, Binge Drinking)
Multiplikatoren-Fortbildung
Peer-Education
Streetwork und aufsuchende Hilfen
Beratung
Verzicht auf Alkoholwerbung auf kommunalen Werbeflächen
Alkoholbeschränkungen/-verbote im öffentlichen Raum
Alkoholbeschränkungen/-verbote im öffentlichen Personennahverkehr
Abgabebeschränkungen bei Sport- und anderen Großveranstaltungen
Abgabebeschränkungen bei Karnevalsfeiern, Kirmes-, Schützen- und Volksfesten
Förderung von Punktnüchternheit und reduziertem Alkoholkonsum im Straßenverkehr
Dialog- und Mediationsverfahren, Konfliktmanagement
Erarbeitung von Leitfäden, Arbeitshilfen, Info-Material
Weitere
C 26 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 27 Welche öffentlichen Orte stehen im Fokus Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Quartier/Stadtteil
Besondere Straßen/Plätze
Spielplätze
Öffentliche Park- und Grünanlagen
Öffentlicher Personennahverkehr
Öffentliche Veranstaltungen
Öffentliche Feste
Weitere
C 28 An welche Settings und Einrichtungen knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Grundschule/Primarbereich
Hauptschule
Realschule
Sekundarschule
Gymnasium/Fachoberschule
Gesamtschule
Berufsschule
Ausbildungsstätte
Jugendeinrichtung
Senioreneinrichtung
Obdachloseneinrichtung
Sportverein
Weitere

C3 Fragen zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags

C 30 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und -verwaltung beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
Bürgermeister bzw. Landrat
Suchtpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Ordnungsamt
Polizei
Weitere
Welche? (bitte benennen): 

Jugendparlament

C 31 Welche verwaltungsexternen Akteure beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Suchtberatungsstellen
Krankenkassen
Krankenhäuser
Niedergelassene Ärzte
Apotheken
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Sportvereine
Ausbildungsstätten
Kirchen
Wohlfahrtsverbände
Quartiermanagement
Einrichtungen der Seniorenarbeit
Obdachlosenhilfe
Migrantenorganisationen
Selbsthilfeeinrichtungen
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
C 32 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

Verträge zwischen Stadt und Suchberatungsstellen im Rahmen des reaktiven Bausteins

C 33 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 34 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
C 35 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C 36 Werden bei der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags von anderen entwickelte Projekte/Maßnahmen übernommen und eingesetzt?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

Bundesmodellprojekt HaLT, Green Room

C 37 Sind im Rahmen Ihres Wettbewerbsbeitrags entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein

Einzelprojekte

Anlagen

14_1566_1685_2742.pdf

Zwischenbericht HaLT-Projekt Juni 2011
PDF icon 14_1566_1685_2742.pdf

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Risikocheck ("Teamwork") in der Kletterhalle 2012
Risikocheck ("Teamwork") in der Kletterhalle 2012

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Risikocheck ("Herausforderung") in der Kletterhalle 2012
Risikocheck ("Herausforderung") in der Kletterhalle 2012

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Green Room ("Aufbau") am Backfischfest 2012
Green Room ("Aufbau") am Backfischfest 2012

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Green Room ("von Jugendlichen für Jugendliche") am Backfischfest 2012
Green Room ("von Jugendlichen für Jugendliche") am Backfischfest 2012

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Green Room ("gut besucht") am Backfischfest 2012
Green Room ("gut besucht") am Backfischfest 2012

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Green Room ("gut genutztes Unterhaltungsangebot") am Backfischfest 2012
Green Room ("gut genutztes Unterhaltungsangebot") am Backfischfest 2012