Rottweil (Landkreis)

Typ: 
Landkreis
Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Rottweil (Landkreis)
Bundesland: 
Baden-Württemberg
Einreichende Dienststelle: 
Jugend- und Versorgungsamt
Name des Ansprechpartners: 
Bernd Hamann
Funktion des Ansprechpartners: 
Leiter Dezernat Soziales, Jugend und Versorgung
Straße/Postfach: 
Olgastr. 6
Postleitzahl: 
78628
Ort: 
Rottweil
Telefon des Ansprechpartners: 
+49 741 244302
Telefax des Ansprechpartners: 
+49 741 244421
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

Jugendschutz - na klar!

Kurzfassung des Wettbewerbsbeitrags

Das Projekt "Jugendschutz - Na klar!" des Landkreises Rottweil will, eingebettet in ein Bündel weiterer anderer Maßnahmen, im Bereich des Jugendschutzes Gaststätten, Diskotheken, Vereinsheime und Tankstellen mit Shop für die Öffentlichkeit deutlich erkennbar, besonders auszeichnen.
Hierfür müssen von der jeweiligen Einrichtung verschiedene Vorgaben im Bereich des Jugendschutzes vorbildlich erfüllt sein. Durch die Vernetzung von Landkreis, Polizei und Gemeinde sowie eine hervorragende öffentliche Begleitung und die im Lokal deutlich erkennbare Auszeichnung wird erreicht:

  • dass Jugendschutz, Alkoholmissbrauch usw. ständig Thema öffentlicher Diskussion sind,
  • weniger Alkohol an junge Menschen ausgeschenkt wird,
  • die Erwachsenenwelt Position bezieht,
  • Eltern und Erziehungsberechtigte erkennen können in welchen Einrichtungen ihre Kinder "gut aufgehoben" sind und
  • laufend mehr Gaststätten etc. diese Auszeichnung anstreben.

Die zertifizierten Gaststätten, Tankstellen, Vereinsheime, Diskotheken werden auf den Homepages des Landkreises, der Polizei und der jeweiligen Gemeinde/Stadt veröffentlicht.

 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

"Jugendschutz – Na klar! - mehr als eine Floskel"

Im Rahmen der Gesamtverantwortung für die Jugendhilfe nimmt das Jugend- und Versorgungsamt Rottweil auch die Aufgaben des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes nach §14 SGB VIII wahr und beteiligt sich, vernetzt mit anderen Fachstellen, am kontrollierend-ordnungsrechtlichen Jugendschutz.

Der erzieherische Jugendschutz soll einerseits junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen. Andererseits strebt er an, Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser zu befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Über diesen im Gesetz genannten Personenkreis hinaus werden beim Jugendamt Rottweil auch Erwachsene, die in jugendschutzrelevanten Bereichen tätig sind, gesehen.

Mit kontrollierend-ordnungsrechtlichem Jugendschutz wird das Repertoire an Geboten, Verboten, Maßnahmen, Kontrollen, Auflagen u.a.m. bezeichnet, durch die der ordnungspolitische Gestaltungswillen zum Ausdruck kommt, Rahmenbedingungen zu schaffen und zu überwachen, unter denen in dieser Gesellschaft das möglichst ungefährdete Aufwachsen junger Menschen erfolgen soll.

Ganz entscheidend hierbei ist, dass es wohl kaum einen pädagogischen Ansatz gibt, der ohne Kontrolle auskommt. Kontrolle und Erziehung sind durchaus miteinander vereinbar und ergänzen sich.

Die Anfänge: Regelmäßige Jugendschutzkontrollen in Gaststätten, Diskotheken, Vereinslokalen, ... und bei Festen

Ein wichtiger Markstein in der Jugendschutz-Praxis des Landkreises Rottweil war der Bericht zum Kinder- und Jugendschutz im Jugendhilfeausschuss im Sommer 1997.

Besorgnis erregende Untersuchungsergebnisse zum Nikotin- und Alkoholkonsum bereits von Kindern (landes- und bundesweit), sowie die Wahrnehmung, dass Eltern bei fehlender öffentlicher Überwachung der Einhaltung der Gesetze in Argumentations- und Durchsetzungsnöte gegenüber ihren Kindern gerieten, waren Anlass für die Intensivierung der Jugendschutzkontrollen im Landkreis.

Binnen eines Kalenderjahres führen Mitarbeiter/innen des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Jugend- und Versorgungsamtes Rottweil in Teams mit Beamten der Polizei im Landkreis Rottweil regelmäßig und anlassbezogen weit über 100 Jugendschutzkontrollen bei Veranstaltungen, sowie in Gaststätten, Diskotheken, Spielhallen, Tankstellen, Videotheken, und an Verkaufsstellen durch. Schwerpunkt der Kontrollen und häufigster Anlass für Interventionen ist der Konsum von Alkohol durch Kinder und Jugendliche.

Im Sinne der Nachhaltigkeit durch Eigenverantwortung werden die (natürlich unangekündigten) Kontrollen durch Öffentlichkeitsarbeit flankiert. Auch sonst ist Prävention das primäre Ziel. Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen sollen durch vermehrte Sensibilität und Einsicht der Beteiligten möglichst gar nicht erst geschehen.

Es kann beruhigend und erfreulich festgestellt werden, dass die Maßnahmen zum Jugendschutz in der Öffentlichkeit auf positive Resonanz und Unterstützung stoßen und die Kontrollen auch Wirkung entfalten. Wie realistisch nicht anders zu erwarten, bleiben Verstöße jedoch nicht gänzlich aus. In diesen Fällen werden die verantwortlichen Veranstalter und/oder Betreiber von Abgabestellen konsequent angezeigt.

Kinder und Jugendliche die sich bei Kontrollen zu Unrecht an den entsprechenden Orten aufhalten oder verbotener Weise Alkohol konsumieren, werden im Regelfall ihren Eltern zugeführt. In begründeten Ausnahmen kommt es zu einer Unterbringung in einer Notpflegefamilie.

Junge Menschen, die im Umgang mit Alkohol Probleme haben, werden von der Polizei den Führerscheinstellen gemeldet. Mit Bezug auf die charakterliche Eignung, die zum Führen von Kraftfahrzeugen erforderlich ist, erhalten die Jugendlichen eine schriftliche Ermahnung mit dem Hinweis, dass es eventuell beim Erwerb der Fahrerlaubnis zu Schwierigkeiten kommen kann.

Neben einem Gespräch unmittelbar vor Ort erfolgt nachträglich ein erzieherisches Gespräch durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Jugend- und Versorgungamtes Rottweil, bei dem der Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz, die Ursachen und Gefahren des Alkoholkonsums und gegebenenfalls erzieherische Probleme thematisiert werden. In geeigneten Fällen werden weitergehende Hilfen initiiert.

Nach den guten Erfahrungen mit der intensivierten Jugendschutzkontrolle wurden unter der Zielsetzung der weitergehenden aktiven Einbindung der Öffentlichkeit und der relevanten Akteure weitere Module entwickelt.

Zu den sporadisch wiederholten Standards zählen beispielsweise:

  • Informationsabende mit Vereinen und anderen Veranstaltern zur Aufklärung und Beratung über Belange des Jugendschutzes und Tipps zu geeigneten Maßnahmen
  • Vorträge bei Jugendverbänden, im Kreisjugendring, in Schulen, Elternversammlungen u. ä. zum Jugendschutz mit Schwerpunkt auf Information zu den Ursachen und Gefahren des Alkoholkonsums

Jugendschutz - Na Klar!

Das Projekt "Jugendschutz - Na klar!" wird gemeinsam getragen vom Jugend- und Versorgungsamt, der Polizei und den Städten und Gemeinden im Landkreis Rottweil. Sein Kern besteht in der sichtbaren Auszeichnung von Gaststätten und Tankstellen mit Shop, die sich im Bereich des Jugendschutzes vorbildlich verhalten.

Vorbildlich bedeutet in diesem Zusammenhang:

  • Bei Gaststätten hat mindestens ein verantwortlich leitender Angestellter an einer Schulung zum Jugendschutz teilgenommen,
  • die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes werden strikt befolgt,
  • bei beworbenen Veranstaltungen erfolgen Einlasskontrollen mit zwingender Ausweiskontrolle,
  • Werbung für Veranstaltungen nur mit Verweis auf Einhaltung des Jugendschutzgesetzes
  • erkennbar betrunkene Jugendliche erhalten keinen Einlass
  • mindestens ein attraktives, nicht alkoholisches Getränk wird billiger angeboten als das günstigste alkoholische Getränk
  • Tankstellen mit Shop werden ausgezeichnet, wenn ein verantwortlicher Mitarbeiter an einer Schulung zum Jugendschutz teilgenommen hat.

Voraussetzung für die Zertifizierung ist, dass in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung die Vorgaben des Jugendschutzes eingehalten wurden und kein Verstoß dagegen vorgekommen ist. Nach der Zertifizierung festgestellte Verstöße führen zum sofortigen Verlust der Auszeichnung.

Die Schulungen für die Mitarbeiter mit Blick auf das Jugendschutzgesetz werden von der Polizei organisiert und durchgeführt. Nach positiver Prüfung, Kontrollen und Schulungen erfolgt durch den Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde/Stadt zusammen mit der Polizei und dem Sozialdezernat des Landkreises Rottweil die öffentliche Zertifizierung des Betriebes.

Anlässlich der Verleihung der Urkunde werden die vorbildlichen Gaststätten, Tankstellen, Vereinsheime, Diskotheken etc. werbewirksam in der Lokalpresse dargestellt und dauerhaft auf den Homepages des Landkreises, der Polizei und der jeweiligen Gemeinde/Stadt veröffentlicht. Das Aktionslogo dürfen sie auch auf der Speise- und Getränkekarte, bei Werbemaßnahmen und auf ihrer eigenen Homepage verwenden.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugend- und Versorgungsamtes Rottweil und der Polizeidirektion Rottweil führen in unregelmäßigen Abständen Kontrollen durch.

Durch die Vernetzung von Landkreis, Polizei und Gemeinde sowie eine hervorragende öffentliche Begleitung und die im Lokal deutlich sichtbar ausgehängte Auszeichnung wird über den engeren Bezugsrahmen hinaus zusätzlich erreicht, dass:

  • Jugendschutz, Alkoholmissbrauch usw. ständig Thema öffentlicher Wahrnehmung und Diskussion sind,
  • weniger Alkohol an junge Menschen ausgeschenkt wird,
  • die Erwachsenenwelt Position bezieht,
  • Eltern ihren Erziehungsauftrag besser wahrnehmen können, indem sie die Freizeitgestaltung ihrer Kinder und Jugendlichen positiv beeinflussen und erkennen können in welchen Einrichtungen ihre Kinder "gut aufgehoben" sind,
  • laufend mehr Gaststätten etc. diese Image fördernde Auszeichnung anstreben.

Seit dem Start in 2005 beteiligen sich inzwischen 20 von 21 Kreisgemeinden. Ende 2011 trugen 51 Gaststätten die Auszeichnung. Ende 2012 werden es 209 sein. Dies entspricht 36% aller aktuell konzessionierten Gaststätten und 75% aller für Jugendliche legal zugänglichen und im üblichen altersgemäßen Freizeitverhalten potenziell attraktiven Betriebe. Erreicht wurde dieser Anstieg durch eine Schwerpunktaktion, bei der sämtliche 588 Gastronomie-Betriebe im Landkreis persönlich besucht wurden.

Neben diesem nach außen sichtbaren formalen Erfolg des Programms, konnten durch die persönlichen Besuche auch informelle Ergebnisse erzielt werden. Das Programm "Jugendschutz – na klar!" stößt insgesamt und in immer breiteren Kreisen auf eine positive Resonanz. Es wird von mehreren Gastronomen ausdrücklich gelobt, als sinnvoll und notwendig bezeichnet. Die Mehrzahl der teilnehmenden Wirte beteiligte sich aus freien Stücken und brauchte nicht erst aufgeklärt oder überzeugt werden. Dies spricht für die relative Bekanntheit und Akzeptanz des Programms.

Auffallend viele Gastronomen nutzten die Möglichkeit, ihre Gedanken und Erfahrungen mit dem Jugendschutz an eine zuständige Stelle mitteilen zu können. Einige nutzen die Gelegenheit auch, um Fragen zu stellen und sich sachkundiger zu machen. Wichtig hierbei waren eine unbürokratische, niedrigschwellige Atmosphäre und ein wertschätzendes Gesprächsklima.

Auch bei diesem Projekt gilt: der Erfolg gibt dem Konzept Recht. Trotzdem kann nicht auf weiteres Engagement verzichtet werden. Zum einen besteht innerhalb des Gastronomie-Gewerbes eine hohe Dynamik und Fluktuation, weswegen sporadisch immer wieder auf neue Inhaber und Pächter zugegangen werden muss. Zum anderen wurde unabhängig vom Alter der Gastwirte und vom Charakter der Gaststätten deutlich bestätigt, dass Jugendliche heute zur Geselligkeit kaum noch gewerbliche Gaststätten aufsuchen. Nach Ansicht der Gastwirte treffen sich junge Menschen gegenwärtig hauptsächlich im privaten Raum (worunter auch Hütten, Buden, Bauwagen und ähnliches gerechnet wird) oder am Wochenende in ausgesprochenen Szene- und Musikkneipen oder außerhalb des Landkreises.
Besonders betont wurde von mehreren Gastwirten auch, dass das Problem des Alkoholkonsums Jugendlicher nicht primär über die Gaststätten anzugehen sei, da diejenigen Jugendlichen, die erheblich konsumieren, dies aus Kostengründen und wegen der dort fehlenden Überwachung im Privatbereich oder im nicht direkt kontrollierten öffentlichen Raum tun. Der Alkohol wird ihnen dabei von Bekannten im entsprechenden Alter besorgt und ausgehändigt.

Die gemachten Erfahrungen zeigen, dass das Konzept des Programms für die Zielgruppe der Gaststätten stimmig ist und auch angenommen wird. Aufgrund der aufgezeigten Entwicklungen sowohl bei den Gastwirten als auch der jugendlichen Kundschaft sollen im Sinne eines umfassenden Jugendschutzes jedoch auch flankierende Maßnahmen außerhalb der Gastronomie beibehalten oder zusätzlich ergriffen werden.
Das Jugend- und Versorgungsamt hat aus diesen Gründen zwei neue Programme zum erzieherischen Jugendschutz und der Alkoholprävention entwickelt, die 2013 erprobt, evaluiert und weiter entwickelt werden sollen. Sie sind in Abschnitt D dargestellt.

Ausführliche Handreichung zu den Aspekten des Jugendschutzes

Als ein sehr wertvolles Element des Jugendschutzes hat sich eine Broschüre erwiesen, die gemeinsam vom Landkreis Rottweil und der Polizeidirektion Rottweil herausgegeben wird. Sie richtet sich an Vereine und Veranstalter von Open Airs, Discos, Konzerten, Fastnachts-, Tanz- und anderen Veranstaltungen. In kompakter Form und gut strukturiert listet sie einfach handhabbare, aber wirkungsvolle Tipps und Empfehlungen zur konkreten Umsetzung der Vorgaben des Jugendschutzes auf.

Die Broschüre gibt den Veranstaltern anschauliche Hilfe und Sicherheit bei der Planung und Durchführung ihrer Angebote. Sie ist sehr praxisbezogen und alltagsorientiert formuliert, sodass sich die Zielgruppe darin wieder erkennt und positiv angesprochen fühlt. Entsprechend motiviert und überzeugt werden die einzelnen Empfehlungen dann auch umgesetzt, was seit der ersten Auflage der Broschüre (zusammen mit den anderen Maßnahmen des Jugendschutzes) zu einer deutlich wahrnehmbaren aktiveren und bewussteren Einhaltung der Jugendschutzbelange geführt hat.

Neben einer bewährten Veranstaltungs-Checkliste und der tabellarischen Darstellung des Jugendschutzgesetzes geht die Broschüre Punkt für Punkt auf wichtige Detailfragen ein:

  • Vorbereitung der Veranstaltung / Verantwortung / Sicherheit
  • Genehmigungen / Nutzungsbestimmungen
  • jugendschutzkonforme Werbung / Ankündigung
  • aktive Einlasskontrolle
  • Überwachung und Einhaltung des Anwesenheitsrechts unterschiedlicher Altersgruppen
  • Gesetzliche Ausnahmeregelungen
  • Ordnungsdienst und Überwachung (auch außerhalb des Veranstaltungsraums)
  • Ausschank und Abgabe von Alkohol und Zigaretten
  • Glasfreie Veranstaltungen
  • Lautstärke / Lärmschutz
  • Versicherung
  • Notfall-Vorsorge
  • Beratungsstellen
  • Glossar zum Jugendschutz

Die Broschüre wurde zum Jahresbeginn 2012 in einer aktualisierten Fassung neu aufgelegt und flächendeckend im ganzen Landkreis verteilt. Eine digitale Version ist auf den Webseiten des Landkreises und der Polizeidirektion verfügbar und steht zum Download bereit.
Erfreulich ist, dass neben den klassischen Zielgruppen inzwischen auch vermehrt Jugendgruppen (z.B. Veranstalter von Abi-Bällen) die Broschüre abrufen und deren Inhalte beachten.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 1 Fragen zur gesamtkommunalen Einbindung des Wettbewerbsbeitrags

C 10 Gibt es zu den Alkoholprävention in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption? (wenn ja, bitte als Anlage beifügen): 
ja
nein
C 11 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 12 Hat sich der (Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein

C 2 Fragen zur Konzeption und Ausrichtung des Wettbewerbsbeitrags

C 20 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept? (wenn ja, bitte als Anlage beifügen): 
ja
nein
C 21 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 22 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 23 An welche Zielgruppe richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Kinder
Jugendliche
Junge Erwachsene
Erwachsene
Senioren
Eltern/Erziehungsberechtigte
Familien
Obdachlose
Multiplikatoren
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Weitere
C 24 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
Welche? (bitte benennen) : 
Vereine, Jugendtreffs, Schulen
C 25 Welche Maßnahmen zur Alkoholprävention im öffentlichen Raum stehen in ihrem Wettbewerbsbeitrag im Mittelpunkt?: 
Strategische Konzepte mit dem Ziel eines verantwortungsvollen Umgangs mit Alkohol
Maßnahmen zur Verhinderung des Rausch-Trinkens (Koma-Saufen, Binge Drinking)
Multiplikatoren-Fortbildung
Peer-Education
Streetwork und aufsuchende Hilfen
Beratung
Verzicht auf Alkoholwerbung auf kommunalen Werbeflächen
Alkoholbeschränkungen/-verbote im öffentlichen Raum
Alkoholbeschränkungen/-verbote im öffentlichen Personennahverkehr
Abgabebeschränkungen bei Sport- und anderen Großveranstaltungen
Abgabebeschränkungen bei Karnevalsfeiern, Kirmes-, Schützen- und Volksfesten
Förderung von Punktnüchternheit und reduziertem Alkoholkonsum im Straßenverkehr
Dialog- und Mediationsverfahren, Konfliktmanagement
Erarbeitung von Leitfäden, Arbeitshilfen, Info-Material
Weitere
Welche? (bitte benennen): 

Öffentlichkeitsarbeit, Jugendschutzkontrollen

C 26 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 27 Welche öffentlichen Orte stehen im Fokus Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Quartier/Stadtteil
Besondere Straßen/Plätze
Spielplätze
Öffentliche Park- und Grünanlagen
Öffentlicher Personennahverkehr
Öffentliche Veranstaltungen
Öffentliche Feste
Weitere
Welche? (bitte benennen): 

Gaststätten, Discos, Tankstellen

C 28 An welche Settings und Einrichtungen knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Grundschule/Primarbereich
Hauptschule
Realschule
Sekundarschule
Gymnasium/Fachoberschule
Gesamtschule
Berufsschule
Ausbildungsstätte
Jugendeinrichtung
Senioreneinrichtung
Obdachloseneinrichtung
Sportverein
Weitere
Welche? (bitte benennen): 

Schulen und Jugendtreffs ab 2013

C3 Fragen zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags

C 30 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und -verwaltung beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
Bürgermeister bzw. Landrat
Suchtpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Ordnungsamt
Polizei
Weitere
C 31 Welche verwaltungsexternen Akteure beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Suchtberatungsstellen
Krankenkassen
Krankenhäuser
Niedergelassene Ärzte
Apotheken
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Sportvereine
Ausbildungsstätten
Kirchen
Wohlfahrtsverbände
Quartiermanagement
Einrichtungen der Seniorenarbeit
Obdachlosenhilfe
Migrantenorganisationen
Selbsthilfeeinrichtungen
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
C 32 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

Kooperationsvereinbarung mit Definition der jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen Landkreis, Polizei und kreisangehörigen Kommunen

C 33 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 34 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
C 35 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C 36 Werden bei der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags von anderen entwickelte Projekte/Maßnahmen übernommen und eingesetzt?: 
ja
nein
C 37 Sind im Rahmen Ihres Wettbewerbsbeitrags entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein

Einzelprojekte

Anlagen

14_1496_1569_2475.pdf

Broschüre Empfehlungen für Vereine
PDF icon 14_1496_1569_2475.pdf

14_1496_1569_2476.pdf

Logo - Jugendschutz - na klar!
PDF icon 14_1496_1569_2476.pdf

14_1496_1569_2477.pdf

Gesamtergebnis der Gastättenbesuche im Landkreis Rottweil 2012
PDF icon 14_1496_1569_2477.pdf

14_1496_1569_2478.pdf

Flyer zum Programm "Jugenschutz - na klar!"
PDF icon 14_1496_1569_2478.pdf

14_1496_1569_2479.pdf

Zertifikat für das "Gasthaus zum Pflug"
PDF icon 14_1496_1569_2479.pdf