MY BAUWAGEN IS MY CASTLE

Bei den Besuchen der Gaststätten im Rahmen von "Jugendschutz – na klar!" wurde seitens der Gastwirte auffallend oft darauf verwiesen, dass sich Jugendliche heute zur Geselligkeit kaum mehr in gewerblichen Gaststätten treffen. Sowohl aus finanziellen Gründen, als auch wegen des pädagogisch begrüßenswerten Bedürfnisses nach Selbstorganisation und der Pflege einer eigenen Jugendkultur kommen sie hauptsächlich in Jugendtreffs zusammen, die teils von der Kommune zur Verfügung gestellt und teils privat organisiert werden. Der allergrößte Teil dieser Treffs ist selbstverwaltet und wird nicht oder nur sporadisch von hauptamtlichen Fachkräften betreut.

Bei realistischer Betrachtung muss auch festgestellt werden, dass die Jugendlichen diese jugendpolitisch grundsätzlich wünschenswerten Gesellungsorte auch deswegen bevorzugt aufsuchen, weil sie sich dort einer rigiden Überwachung des Jugendschutzgesetzes hinsichtlich des Konsums von Tabak und Alkohol entziehen können.

Eine auch im Landkreis Rottweil verbreitete Form der Jugendtreffs sind die so genannten "Hütten, Buden und Bauwagen". Im Sommer 2012 hat der Arbeitskreis Kreisjugendreferate beim Landkreistag Baden-Württemberg eine Broschüre zur pädagogischen Bedeutung, sowie zur vielgestaltigen rechtlichen Problematik dieser Form von Jugendtreffs aufgelegt. Sie stößt auf großes Interesse und wird als nützliche Arbeitshilfe sehr gelobt, was auf die breite Betroffenheit schließen lässt.

Zweifellos stellen solche Jugendtreffs eine Form der Selbstorganisation junger Menschen dar und erfüllen oft auch die Funktion einer Einrichtung der Jugendarbeit. Andererseits befinden sie sich auch häufig in einem undefinierten politischen Status und in rechtlichen Grauzonen, in Einzelfällen sogar in einem stillschweigend geduldeten illegalen Zustand.

Aus den aufgeführten Gründen wird das Kreisjugendreferat beim Jugend- und Versorgungsamt Rottweil ab Beginn des Jahres 2013 die Hütten, Buden und Bauwagen, sowie generell die selbstverwalteten Jugendtreffs einzeln besuchen und beraten. Dabei soll es nicht primär um Kontrolle, Verbote und eventuelle Schließungen gehen. Vielmehr sollen die Betreiber/innen mit einem akzeptierenden Ansatz seriös, verständlich und umfassend über ihren rechtlichen Status und daraus resultierende Konsequenzen aufgeklärt werden. Auch sollen Ihnen konkrete Hilfen und Unterstützung angeboten werden, wenn die jeweilige Situation dies erfordert oder es gewünscht wird.

Ausdrückliches Thema bei den Besuchen werden Aufklärung, Beratung und konkrete Handlungsempfehlungen zur Tabak- und Alkoholprävention sein. Konzeptionell setzt dieser Ansatz darauf, präventive Maßnahmen vor allem dort zu platzieren, wo die Jugendlichen weitgehend sanktionsfrei und eigenverantwortlich einen Großteil ihrer frei verfügbaren Zeit verbringen.

Die Besuche der Jugendtreffs werden in direkter Abstimmung und Zusammenarbeit mit den kommunalen Jugendreferaten stattfinden. In den Städten und Gemeinden ohne Jugendreferat soll dies in Abstimmung mit dem Bürgermeisteramt erfolgen. 

Welche Laufzeit hat das Projekt?: 
bis zu 2 Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
Wie lange ist die Finanzierung des Projektes gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
Wird das Projekt in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein