Suchtberatung für Kunden des Hanse-Jobcenters

Zielgruppe

Anspruchsberechtigte, bei denen im Rahmen des Vermittlungs- und Betreuungsprozesses durch die persönlichen Ansprechpartner (PAP) und Fallmanager des Hanse-Jobcenters ein Suchtproblem festgestellt wird (SGB II, §16 Abs.2 Nr.4).

Zielstellung

Primäres Ziel des Hanse-Jobcenters ist nach § 1 SGB 11 die Eingliederung in den Arbeitsprozess.

Primäres Ziel der Suchtberatungsstellen (SBS) ist es, den schädlichen und süchtigen Gebrauch psychoaktiver Substanzen zu vermindern und zu helfen, schädliche Auswirkungen des Konsums zu behandeln, zu reduzieren bzw. zu beenden.
Hanse-Jobcenter und SBS haben ein gemeinsames zentrales Ziel: Die soziale und berufliche (Re-) Integration. Dazu ist es zielführend, wenn Fallmanager und PAP's einen direkten fachlichen Kontakt zu den Mitarbeiter/innen der Sucht- und Drogenberatungsstellen halten.
Dabei sind die SBS den Standards der Suchtkrankenhilfe verpflichtet.

Grundlage

Die Grundlage ist eine Kooperationsvereinbarung (s. Anlage 5).
Diese Kooperationsvereinbarung wird jährlich überprüft, ob durch die prozesshafte Zusammenarbeit Veränderungen einzuarbeiten sind.
Zu Statistikzwecken übermittelt das Hanse-Jobcenter zum Ende des Kalenderjahres Daten an die SBS.

Inhalt

Schulungen und Informationen

Die Fallmanager und persönlichen Ansprechpartner erhalten kostenfrei durch die Berater/innen der SBS Schulungen zum Umgang mit Personen, die legale und illegale psychoaktive Substanzen konsumieren und Informationen über Suchtentwicklung und Suchtstoffe sowie Praxisberatung, Gesprächsführung und Konfliktmanagement.

Die Mitarbeiter der SBS erhalten kostenfrei Schulungen zu den rechtlichen Fragen des SGB 11, Inhalten der Hilfeleistungen der Berechtigten, Zuständigkeiten, Fristen, Sanktionen, Arbeitsweisen etc.
Der jeweilige Schulungsbedarf wird in den Einrichtungen der Kooperationspartner abgefragt und individuell abgestimmt.

Jährlich wird ein Erfahrungsaustausch zwischen dem Hanse-Jobcenter und den SBS durchgeführt.

Bei diesem Erfahrungsaustausch werden weitere Schulungsbedarfe benannt und mögliche Änderungen in der Kooperationsvereinbarung diskutiert.

 

Welche Laufzeit hat das Projekt?: 
bis zu 2 Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
Wie lange ist die Finanzierung des Projektes gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
Wird das Projekt in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
Anlagen: 

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Netzwerk der Rostocker Suchtprävention (Grafik)
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Flyer Angebote der Suchtberatung
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Übersicht "Suchthilfe in Rostock"
PDF icon 14_1539_1759_3244.pdf

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Plakat zur Außensprechstunde Suchtberatung
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