Kooperationsvereinbarung "Wir Gemeinden Handeln"

Ausgangssituation

Die Party- und Veranstaltungskultur im Landkreis Biberach war in den letzten Jahren zunehmend vom veränderten Freizeit- und Konsumverhalten junger Menschen geprägt. Diese Entwicklung wurde bei sog. "Themenpartys" offensichtlich, bei denen der übermäßige Konsum von Alkohol eine wesentliche Rolle spielte.

Zielsetzung

Auf der Grundlage der geführten Sicherheitsgespräche sowie der Erkenntnisse aus der Jugendhilfeplanung des Landkreises Biberach kamen die Kooperationspartner überein, dass die konsequente Einhaltung des ordnungsrechtlichen Jugendschutzes landkreisweit betrieben werden muss. Deshalb haben die Städte und Gemeinden des Landkreis Biberach einer Kooperationsvereinbarung mit dem Titel "Wir Gemeinden Handeln" zugestimmt.

Umsetzung

Den Kooperationspartnern war klar, dass es sich um eine Kooperationsvereinbarung handelt, die nur vor Ort, je nach Gegebenheiten und Möglichkeiten, und durch die Einbeziehung Dritter (Einrichtungen, Vereine, Verbände und Kirchen) umgesetzt werden kann. Im diesem Zusammenhang wurden verschiedene Papiere und Handreichungen erstellt, die den Ordnungsämtern, den Polizeirevieren, aber auch den Vereinen im Landkreis Unterstützung bei Umsetzung von Festen und Veranstaltungen bietet. Diese Papiere sind zusammengefasst in der beigefügten KOMM-Mappe.

Ergebnisse

Die Rückmeldungen der Polizeireviere und Ordnungsämter als gestattende Behörden sind durchweg positiv. Feste und Veranstaltungen im Landkreis Biberach bewegen sich weg von der eingangs beschriebenen negativen Entwicklung. Die konsequente Arbeit von KOMM trägt nun ihre Früchte, jedoch bedarf es weiterer Pflege der Kooperation durch Ansprechpartner vor Ort, regelmäßiger Arbeitstreffen, Präsenz in den regelmäßig stattfindenden Sicherheitsgesprächen mit der Polizei und den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden im Landkreis. Auch die Vereine werden in wiederkehrenden Veranstaltungen wiederholt mit der Thematik Sicherheit bei Veranstaltungen, konsequente Umsetzung des Jugendschutzes konfrontiert.

Welche Laufzeit hat das Projekt?: 
bis zu 2 Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
Wie lange ist die Finanzierung des Projektes gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
Wird das Projekt in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein