Gladenbach

Typ: 
kreisangehörig
Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Gladenbach
Bundesland: 
Hessen
Einreichende Dienststelle: 
Magistrat der Stadt Gladenbach
Name des Ansprechpartners: 
Günter Becker
Funktion des Ansprechpartners: 
Leiter Fachbereich II (Ordnungsamt)
Straße/Postfach: 
Karl-Waldschmidt-Straße 3
Postleitzahl: 
35075
Ort: 
Gladenbach
Telefon des Ansprechpartners: 
+49 6462 201211
Telefax des Ansprechpartners: 
+49 6462 201118
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

Bekämpfung des zunehmenden Alkoholgenusses und -missbrauchs durch Jugendliche

Kurzfassung des Wettbewerbsbeitrags

Der Konsum von Alkohol ist auch in Deutschland weit verbreitet. Im europäischen Vergleich von 45 Ländern liegen die Deutschen mit einem pro Kopf Verbrauch von 19,2 Liter reinen Alkohols (im Jahre 2003) auf Rang vier.

Alkohol ist ein fester Bestandteil des Alltagslebens; ob als "Tröster" bei allen Gelegenheiten, als "Kontaktanbahner" oder auch als billiges Rauschmittel. So ist es nicht verwunderlich, dass die Klienten mit Alkoholproblemen in der Sucht- und Drogenberatung des Diakonischen Werkes Oberhessen in Marburg mit 72%die weitaus größte Gruppe unter den Erwachsenen darstellt.

Der leichtfertige Umgang mit Alkohol durch viele Erwachsene hat natürlich auch Auswirkungen auf die heranwachsenden Jugendlichen.

Die häufig zu beobachtende Destabilisierung familiärer und kultureller Bindungen bei gleichzeitig steigendem Leistungsdruck in Schule und Ausbildung führen schon in jungen Jahren zu missbräuchlichem Alkoholkonsum. Sog. Komasaufen, Binge-Drinking (s.u.) oder Flatrate-Partys sind Stichworte, die die Öffentlichkeit immer wieder aufrütteln und Unverständnis hervorrufe.

Durch den Wettbewerbsbeitrag soll dem zunehmenden Alkoholkonsum insbesondre durch jugendliche Konsumentinnen und Konsumenten begegnet werden.

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Der Alkoholkonsum von Jugendlichen befindet sich gerade seit dem Jahre 2005 wieder im Aufwärtstrend. Zwar hat sich die Sondersteuer für spirituosenhaltige Mischgetränke (Alcopops) positiv ausgewirkt, wodurch der Konsum von 28%in 2004 auf 10%im Jahre 2007 abgenommen hat.

Seither steigt jedoch die Pro-Kopf konsumierte Alkoholmenge wieder an. Dies ist in besonderem Maße bei den männlichen Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren festzustellen. Diese Altersgruppe konsumierte pro Kopf bereits im Jahre 2004 pro Woche im Durchschnitt 125,6 Gramm reinen Alkohol, der Konsum stieg im Jahre 2007 auf 154,2 Gramm!

Dies entspricht einem Bierkonsum von etwa 12 Gläsern (à 0,33 l = 13 Gramm reinen Alkohol) in der Woche. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung spricht beim Konsum von fünf oder mehr Gläsern hintereinander von "Binge-Drinking" oder auch von "Rauschtrinken".

In Ihrer Studie "Alkoholkonsum der Jugendlichen in Deutschland 2004 bis 2007" kommt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu dem Schluss, dass sich der in 2005 festgestellte Rückgang des Gesamtkonsums nicht fortsetzt und dass der Konsum alkoholischer Getränke bei Teilgruppen der Jugendlichen sogar über dem Wert von 2004 angestiegen ist.

Auch die Zahlen der Marburger Sucht- und Drogenberatung belegen dies. So finden sich zunehmend mehr Jugendliche mit Alkoholproblemen in der Beratungsstelle ein. Dort wurden im Jahre 2006 insgesamt 45 Jugendliche/junge Erwachsene im Alter von 12 bis 27 Jahren wegen starker Alkoholprobleme in die Beratung aufgenommen.

Die Problematik der Zunahme von Alkoholkonsum durch Jugendliche ist auch in der Stadt Gladenbach präsent.

Insbesondere in den Sommermonaten muss immer wieder festgestellt werden, dass im Bereich des Marktplatzes, im Georg-Ludwig-Hartig-Park und am Pavillon des DGH Weidenhausen Jugendliche zusammentreffen, um gemeinsam alkoholische Getränke zu konsumieren.

Magistrat und Stadtverordnetenversammlung haben den seit vielen Jahren in der Stadt Gladenbach eingerichteten "Runden Tisch gegen Sucht und Gewalt" gebeten, gemeinsam mit der Verwaltung ein Konzept zu entwickeln, welches den v.g. negativen Verhaltensweisen der Jugendlichen entgegenwirkt.

Dieses Konzept wurde im Jahre 2008 erarbeitet und von der Stadtverordnetenversammlung am 27. November 2008 beschlossen. Seither finden regelmäßig Veranstaltungen und Aktionen statt, die sich an den betroffenen Personenkreis richten, um hier eine Verbesserung der Situation zu erreichen.

Das Konzept enthält folgende Elemente:

1. Durchführung einer Sozialraumanalyse an der Europaschule durch bsj (Verein zur Förderung bewegungs- und sportorientierter Jugendsozialarbeit e.V.)

Hierdurch werden die Wünsche und Neigungen der Jugendlichen ergründet, um Erkenntnisse über deren Bedürfnisse zu erlangen. Dies ist eine wichtige Grundlage für Entscheidungen bzgl. der Struktur der städt. Jugendpflege, um insbesondere attraktive Freizeitangebote für Jugendliche anzubieten.

2. Durchführung von Mitternachtssportveranstaltungen in der Turnhalle der Europaschule

Durch dieses seit Anfang des Jahres vorhandene Angebot wird Jugendlichen ein Angebot der sportlichen Betätigung unterbreitet, bei dem sie sich auch bis in den späten Abend hinein sinnvoll mit Fußball, Basketball und Volleyball beschäftigen. Diese Veranstaltungen werden bereits seit dem 26. Januar 2008 in regelmäßigen Zeitabständen durchgeführt; es nehmen zwischen 60 und 100 Jugendliche teil. Veranstaltet und begleitet werden die Veranstaltungen von bsj, Stadtjugendpflege, Europaschule, Caritasverband und der Polizeidirektion Marburg.

3. Durchführung des Projektes IGeL (Integration in Gladenbach durch erfahrungsorientiertes Lernen) durch den bsj

Das Projekt IGel wird für die Laufzeit von Dez. 2007 bis Nov. 2010 seitens des Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge und des Landkreises Marburg-Biedenkopf in Höhe von insgesamt 198.300 Euro gefördert. Diese Mittel werden für die Unterstützung einer integrativen gemeinwesenorientierten Jugendarbeit verwendet. Ein Schwerpunkt der Förderung ist die Betreuung von Jugendlichen in der Übergangsphase von der Schule in den Beruf. IGel beinhaltet präventive Angebote zur Vermeidung von Drogenproblemen und Gewalt, greift auf den erlebnispädagogischen Erfahrungsschatz des bsj zurück und basiert auf einer geschlechtsbewussten Pädagogik. Dies beinhaltet natürlich auch eine Vielzahl von Projekten mit der Europaschule Gladenbach und eine enge Kooperation mit dem Caritasverband und der kommunalen Jugendförderung.

Folgende Projekte sind bereits angelaufen:

  • Regelmäßige Mitternachtssportveranstaltungen für Jugendliche (s. Ziff. 2).
  • Open Air Angebote im Sommer (Fußballturnier, Besuch von Sportveranstaltungen, Schwimmbadbesuche, Felsklettern, Mountainbiketouren, Karaokeabende)
  • Angebotsintensivierung rund um das Jugendcafé Ö-LÄG; diese sind:
  • Erweiterte Öffnungszeiten an 4 Tagen in der Woche jeweils von 15.30 Uhr bis 19.00 Uhr, davon ein Nachmittag ausschließlich für Mädchen (Mädchencafé).
  • An jedem Wochenende ein Angebot: Nachtcafé, Jugendsport oder Musikkonzerte mit verschiedenen Schwerpunkten (z.B.: Hip-Hop, Metal und Rock).
  • Kooperationsprojekte mit der Europaschule Gladenbach (Fahrrad- und Mountainbike AG, bewegte Mittagspause, Klassenfahrt, Schnupperstunde im CaféO-LÄG)
  • Kooperation mit allen Fachkräften im Sozialraum Gladenbach (bsj, Stadtjugendpflege, Schulsozialarbeit der Europaschule, Caritasverband, Jugendberufshilfe, Kompetenzagentur und Allgemeiner sozialer Dienst des Landkreises Marburg-Biedenkopf).

4. Durchführung des Integrationsprojektes für Jugendliche in der Berufsfindung durch den Caritasverband

In der Kath. Unterkirche ist zur Umsetzung des Projektes ein Jugendtreff eingerichtet worden. Ziel des Projektes ist die Beratung und Begleitung von Jugendlichen der Klassen 7 – 10 der Europaschule Gladenbach. Die Jugendlichen werden bei ihrer Berufsfindung geschult und beraten, wobei im Falle von Problemfällen die Familie mit einbezogen wird. In einem weiteren Projekt sollen die Jugendlichen bei ihren Aktivitäten zur Berufsfindung von geschulten "Paten" begleitet werden.

5. Jugendschutz in Einkaufszentren und Tankstellen

Mit dem Marktleitern / Marktleiterinnen der Einkaufszentren (tegut, Lidl, Aldi, Neukauf) sollen Gespräche geführt werden mit dem Ziel, dass die Jugendschutzbestimmungen beim Verkauf von alkoholischen Getränken strikt eingehalten werden.

Wünschenswert wäre der Abschluss von Vereinbarungen, dass grundsätzlich nach 20.00 Uhr keine Spirituosen mehr verkauft werden.

Einbezogen werden sollen auch die Betreiber von Tankstellen, da auch dort Spirituosen und andere alkoholische Getränke angeboten werden.

6. Sensibilisierung der Erziehungsberechtigten

Von den verschiedenen Ebenen sollen die Erziehungsberechtigten im Rahmen von Aufklärungsaktionen sensibilisiert werden, dass auch im familiären Bereich darauf zu achten ist, dass beim Konsum von alkoholischen Getränken verantwortungs- und maßvoll zu verfahren (z.B. bei Geburtstagsfeten u.ä.). Die Eltern müssen ihrem Erziehungsauftrag gerade in diesem Bereich unbedingt gerecht werden.

7. Durchführung von Jugendschutzkontrollen

Gemeinsam mit der Polizeidirektion Marburg werden und sollen auch weiterhin Jugendschutzkontrollen unter Beteiligung von Ordnungsamt und / oder Stadtjugendpflege im Bereich des Marktplatzes und den relevanten Gaststätten durchgeführt werden.

8. Durchführung von Kontrollen durch die Polizeistation Biedenkopf im Rahmen des Streifendienstes am Gladenbacher Marktplatz

In Ergänzung zu den Streifengängen des Freiwilligen Polizeidienstes werden Kontrollen im Rahmen des Streifendienstes durch die Polizeibeamten / Polizeibeamtinnen der Polizeistation Biedenkopf durchgeführt.

9. Durchführung von Kontrollgängen durch die Mitarbeiter des Freiwilligen Polizeidienstes

Die beiden Mitarbeiter des Freiwilligen Polizeidienstes sind bereits mit der Problematik vertraut und haben schon jetzt im Rahmen ihrer Streifengänge direkten Kontakt zu den Jugendlichen an ihren beliebten Treffpunkten am Gladenbacher Marktplatz und am Pavillon des DGH Weidenhausen.

Bei Störung der öffentlichen Ordnung . sind vom Freiwilligen Polizeidienst für besonders auffällige Jugendliche Platzverweise zu erteilen.

10. Sensibilisierung von Gaststättenbetreiber/-betreiberinnen, deren Gäste besonders Jugendliche sind

Es soll darauf hingewirkt werden, dass diese Gaststättenbetreiber/ -betreiberinnen auf besondere alkoholische Attraktionen wie Rabatt-Angebote (z.B. Happy Hour, 1 Euro-Party) verzichten.
Dieser Verzicht soll nach Möglichkeit in Form einer freiwilligen Selbstbeschränkungsverpflichtung bekräftigt werden. Grundsätzlich muss das billigste Getränk in einer Gaststätte immer ein alkoholfreies Getränk sein.

 11. Information / Miteinbeziehung der örtlichen Vereine bei der Problematik "Alkoholmissbrauch durch Jugendliche"

Viele in Gladenbach ansässige Vereine und Gruppierungen führen regelmäßig Veranstaltungen (Bratpartien, Disco-Abende etc.) durch, wo in aller Regel auch alkoholische Getränke konsumiert werden. Die Vorstände der ortsansässigen Vereine und Gruppen haben dafür Sorge zu tragen, dass auch bei diesen Veranstaltungen die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen jederzeit gewährleistet wird.

12. Sicherstellung des Jugendschutzes bei den eigenen städtischen Veranstaltungen

Insbesondere bei den von der Stadt Gladenbach ausgerichteten Veranstaltungen, wie z.B. Kirschenmarkt, Brunnenmarkt, Jugendveranstaltungen im Café Ö-LÄG etc. hat die Stadt Gladenbach ihrer Vorbildfunktion nachzukommen; bei der Vielzahl der die großen Märkte besuchenden Jugendlichen ist dies ein schwieriges Unterfangen. Es sollte aber eine Palette von Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie dies geschehen kann.

13. Ausweitung der Aktion "BOB" in Gaststätten

Hierbei verpflichtet sich ein Jugendlicher, an diesem Abend keinen Alkohol zu sich zu nehmen und seine Freunde mit dem Auto sicher nach Hause zu bringen. Dafür erhält er nach Vorzeigen des Schlüsselanhängers "BOB" vom teilnehmenden Gastwirt ein alkoholfreies Getränk umsonst.

Unter Beteiligung der Polizeidirektion Marburg, welche das Projekt begleitet, sollen alle betroffenen Gaststätten im Bereich der Stadt Gladenbach zur Teilnahme animiert werden. Auch von Seiten der Stadtjugendpflege soll die Aktion bei den Jugendlichen propagiert werden.

14. Anzeigenaktion "Sprüche zur Gewalt- und Suchtprävention" auf der Titelseite des Amtsblattes

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit sollen auf mehreren Titelseiten der Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Gladenbach auffällige Leitsätze zur Gewalt- und Suchtprävention erscheinen, welche das Ziel haben sollen, die Leser für die Thematik zu sensibilisieren.

15. Schulaktion zum Thema "Sucht und Gewalt"

Die Gladenbacher Schulen sollen gebeten werden, im Rahmen eines Projektes zum Thema "Sucht und Gewalt" Texte, Bilder und Skulpturen anzufertigen, welche dann im Stadtgebiet in öffentlichen Gebäuden und in Geschäften oder auch in den Geldinstituten ausgestellt werden, um die Öffentlichkeit hierdurch auf das Thema aufmerksam zu machen.

16. Einrichtung und Bau eines zentralen Platzes für Bewegungsspiele wie Fußball, Basketball, Skaten etc.

Mittelfristig sollte in Stadtnähe ein zentraler Platz für Bewegungsspiele (Fußball, Basketball, Skaten etc.) errichtet werden, der zum Treffpunkt für Jugendliche wird, in welchem sie sich in verschiedenen Disziplinen sportlich betätigen können.
Ggf. eignet sich für diesen Zweck auch eine etwaige z. Zt. leerstehende Halle, die angemietet werden kann.

17. Aufnahmen von zusätzlichen Auflagen in Gestattungen nach dem Gaststättengesetz zur Sicherstellung des Jugendschutzes

  • Übergabe von Broschüren mit gezielten Hinweisen auf die Bestimmungen des Jugendschutzes an Veranstalter von größeren Veranstaltungen und Disco-Veranstaltungen.
  • Verpflichtung der Veranstalter, die wichtigsten Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes gut sichtbar am Veranstaltungsort anzubringen
  • Bei größeren Veranstaltungen (Disco) ist ein privater Sicherheits-dienst zu beauftragen.
  • Festsetzung der Ausschankzeit bis max. 03.00 Uhr.
  • Ausgabe von farbigen Armbändchen an die jugendlichen Alters-gruppen: a) 14 – 16 Jährige, und b) 16 – 18 Jährige.
  • Verpflichtung der jederzeitigen telef. Erreichbarkeit der verant-wortlichen Person während der Veranstaltung.

18. Unterstützung des Projektes: Gewalt; Sehen; Helfen

Dieses Projekt, das vom Landkreis Marburg-Biedenkopf und der Stadt Marburg initiiert wird, richtet sich gegen die Unkultur des Wegsehens, wenn sich andere Personen in Gefahr befinden. Ziel ist es, durch die Steigerung der Zivilcourage im öffentlichen Raum den betroffenen Personen wirksam zu helfen, ohne sich selbst zu gefährden und ohne selbst in die Position des Opfers zu geraten.

Die Stadt Gladenbach war an der Auftaktveranstaltung anwesend und hat sich bereits an der Aktion dadurch beteiligt, dass dem Bedienungspersonal bei der Kirschenmarkt-Vorabendveranstaltung am 02.07.2008 T-Shirts mit dem Aufdruck: "Gewalt, Sehen, Helfen – AUGEN AUF" zu Verfügung gestellt wurden.
Hierdurch wurde auf das Projekt aufmerksam gemacht. Des Weiteren wurde in der Fußgängerzone des Marktplatzes durch einen Infostand auf die Aktion hingewiesen. Am 16.08.2008 fand ein Lehrgang zur Aktion im Haus des Gastes statt, an dem 21 Personen teilgenommen haben.
Ziel soll sein, durch das Projekt eine möglichst breite Öffentlichkeit zu erreichen.

19. Kontaktpflege mit den örtlichen Jugendclubs in den Stadtteilen

Mit den z.Zt. sieben örtlichen Jugendclubs in den Stadtteilen ist durch die Stadtjugendpflege regelmäßiger Kontakt zu pflegen, um sie auf geeignete Projekte aufmerksam zu machen und sie bei der Durchführung zu unterstützen.

20. Kontaktaufnahme mit auffälligen Personen und Gruppen

Von Seiten der Stadtjugendpflege ist Kontakt mit jugendlichen Personen und Gruppen, welche im öffentlichen Raum auffällig geworden sind, aufzunehmen mit dem Ziel, sie in die vorhandenen Projekte einzubinden.

21. Gesetzliche Verbote

Im Rahmen etwaiger besonderer Umstände ist die Notwendigkeit zu prüfen, ob durch örtliche Regelungen die Nutzung des Marktplatzes (z.B. Alkoholverbot) einzuschränken ist.

 

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 1 Fragen zur gesamtkommunalen Einbindung des Wettbewerbsbeitrags

C 10 Gibt es zu den Alkoholprävention in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption? (wenn ja, bitte als Anlage beifügen): 
ja
nein
C 11 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 12 Hat sich der (Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein

C 2 Fragen zur Konzeption und Ausrichtung des Wettbewerbsbeitrags

C 20 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept? (wenn ja, bitte als Anlage beifügen): 
ja
nein
C 21 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 22 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 23 An welche Zielgruppe richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Kinder
Jugendliche
Junge Erwachsene
Erwachsene
Senioren
Eltern/Erziehungsberechtigte
Familien
Obdachlose
Multiplikatoren
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Weitere
C 24 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 25 Welche Maßnahmen zur Alkoholprävention im öffentlichen Raum stehen in ihrem Wettbewerbsbeitrag im Mittelpunkt?: 
Strategische Konzepte mit dem Ziel eines verantwortungsvollen Umgangs mit Alkohol
Maßnahmen zur Verhinderung des Rausch-Trinkens (Koma-Saufen, Binge Drinking)
Multiplikatoren-Fortbildung
Peer-Education
Streetwork und aufsuchende Hilfen
Beratung
Verzicht auf Alkoholwerbung auf kommunalen Werbeflächen
Alkoholbeschränkungen/-verbote im öffentlichen Raum
Alkoholbeschränkungen/-verbote im öffentlichen Personennahverkehr
Abgabebeschränkungen bei Sport- und anderen Großveranstaltungen
Abgabebeschränkungen bei Karnevalsfeiern, Kirmes-, Schützen- und Volksfesten
Förderung von Punktnüchternheit und reduziertem Alkoholkonsum im Straßenverkehr
Dialog- und Mediationsverfahren, Konfliktmanagement
Erarbeitung von Leitfäden, Arbeitshilfen, Info-Material
Weitere
C 26 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 27 Welche öffentlichen Orte stehen im Fokus Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Quartier/Stadtteil
Besondere Straßen/Plätze
Spielplätze
Öffentliche Park- und Grünanlagen
Öffentlicher Personennahverkehr
Öffentliche Veranstaltungen
Öffentliche Feste
Weitere
C 28 An welche Settings und Einrichtungen knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Grundschule/Primarbereich
Hauptschule
Realschule
Sekundarschule
Gymnasium/Fachoberschule
Gesamtschule
Berufsschule
Ausbildungsstätte
Jugendeinrichtung
Senioreneinrichtung
Obdachloseneinrichtung
Sportverein
Weitere

C3 Fragen zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags

C 30 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und -verwaltung beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
Bürgermeister bzw. Landrat
Suchtpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Ordnungsamt
Polizei
Weitere
C 31 Welche verwaltungsexternen Akteure beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Suchtberatungsstellen
Krankenkassen
Krankenhäuser
Niedergelassene Ärzte
Apotheken
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Sportvereine
Ausbildungsstätten
Kirchen
Wohlfahrtsverbände
Quartiermanagement
Einrichtungen der Seniorenarbeit
Obdachlosenhilfe
Migrantenorganisationen
Selbsthilfeeinrichtungen
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
C 32 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
C 33 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 34 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
C 35 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C 36 Werden bei der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags von anderen entwickelte Projekte/Maßnahmen übernommen und eingesetzt?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

Projekt "Integration in Gladenbach durch erfahrungsorientiertes Lernen"

C 37 Sind im Rahmen Ihres Wettbewerbsbeitrags entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein

Einzelprojekte