Osnabrück

Typ: 
kreisfrei
Name Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Osnabrück
Bundesland: 
Niedersachsen
Einreichende Dienststelle: 
Fachdienst Jugend
Name des Ansprechpartners: 
Hans-Georg Weisleder
Funktion des Ansprechpartners: 
Fachdienstleiter Fachdienst Jugend
Straße/Postfach: 
Natruper-Tor-Wall 2
Postleitzahl: 
49076
Ort: 
Osnabrück
Telefon des Ansprechpartners: 
0541/323-4193
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

Jugend und Sucht in der Stadt Osnabrück

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

1. Struktur und Organisation der lokalen Suchtprävention

In der Stadt Osnabrück gibt es eine entwickelte lokale Vernetzung der Akteure in der Suchtprävention als Ergebnis jahrelanger intensiver fachlicher und politischer Erörterungen mit entsprechenden Zielsetzungen zum Abbau des Missbrauchs von Alkohol und Drogen durch Jugendliche und junge Erwachsene. Zum Erreichen der Ziele mit entsprechender Breitenwirkung stimmen sich die Träger der Suchtprävention und Suchtarbeit vor Ort ab der Entwicklung und Durchführung suchtpräventiver Maßnahmen und Projekte im „Arbeitskreis Jugend und Sucht“ ab und kooperieren dabei im Aufgabenfeld des gesetzlichen Jugendschutzes mit der Ordnungsverwaltung und der Polizei.

1.1 Vernetzung des erzieherischen Jugendschutzes

Bereits am 02. März 2000 hat sich der Jugendhilfeausschuss der Stadt Osnabrück intensiv mit der Frage des wachsenden Alkohol- und Drogenmissbrauchs bei Jugendlichen und jungen Erwachsenden beschäftigt. Es berieten Fachleute der Jugendhilfe und Suchtarbeit zur Beschreibung entsprechender Probleme im Stadtgebiet. In der Folge wurde eine Befragung bei den Dienststellen der Jugendhilfe und Suchtarbeit durchgeführt, um den örtlichen Handlungsbedarf zu ermitteln.

In einer gemeinsame Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses und des Jugendhilfeausschusses am 11.01.2001 waren zum Tagesordnungspunkt „Maßnahmen gegen den Alkohol- und Drogenkonsum in der Stadt Osnabrück“ erneut die Träger der Jugendhilfe und Suchtkrankenhilfe und darüber hinaus auch die Polizei und andere Akteure im Aufgabengebiet der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe eingeladen. Als Ergebnis der gemeinsamen Beratung wurde die Verwaltung beauftragt, im Rahmen einer einzurichtenden Arbeitsgruppe ein Konzept der lokalen Suchtprävention und Suchtarbeit für die Zielgruppe junge Menschen zu erarbeiten mit Handlungsempfehlungen für die zuständigen politischen Gremien.

Die Arbeitsgruppe, bestehend aus Fachleuten der Jugendhilfe, Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe, nahm im März 2001 ihre Arbeit und konkretisierte den politischen Auftrag. Folgende Gesichtspunkte wurden hierbei berücksichtigt:

  • Erstellung eines grundsätzlichen Arbeitspapiers, welches die Situation in Osnabrück durch eine Bestandsaufnahme verdeutlicht
  • Analyse der Handlungsbedarfe sowohl bei stoffgebundenen wie auch stoffungebundenen Suchtformen
  • Beschreibung besonders gefährdeter Zielgruppen unter besonderer Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Aspekte
  • Erarbeitung von konkreten Handlungsempfehlungen mit dem Schwerpunkt der Suchtprävention

Als Ergebnis legte die Arbeitsgruppe Jugend und Sucht ein umfangreichendes Arbeitspapier mit Handlungsempfehlungen vor, welche am 28. November 2002 in einer gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses und am 03. Dezember 2002 im Rat der Stadt erörtert wurde. Konkret beschlossen wurde die Umsetzung eines Handlungsprogramm im Bereich Jugend und Sucht unter Federführung des Arbeitskreises Jugend und Sucht (siehe Anlage 1). Dieser Arbeitskreis stimmt seitdem als stetiges Beratungs- und Vernetzungsgremium unter Geschäftsführung des erzieherischen Jugendschutzes die lokalen Strategien in der Suchtprävention ab und entwickelt gemeinsam Suchtpräventionsmaßnahmen und Projekte für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter Berücksichtigung von Förderprogrammen.

1.2 Vernetzung des gesetzlichen und erzieherischen Jugendschutzes

Bei der Entwicklung und Umsetzung der lokalen Suchtpräventionsstrategien mit entsprechenden Maßnahmen wurde aus der Praxis heraus der Abstimmungsbedarf zwischen dem gesetzlichen und erzieherischen Jugendschutz deutlich. Dieser Vernetzungs- und Abstimmungsbedarf ergab sich insbesondere für eine gemeinsame Strategie zur Eindämmung von Auffälligkeiten beim Alkoholmissbrauch durch Jugendliche, wie z. B. durch „Flatrate-Trinken“, begünstigt durch entsprechende Angebote von Kneipen, Diskotheken usw.

Zur Konkretisierung einer Abstimmung von Strategien und Maßnahmen im Überschneidungsbereich des gesetzlichen und erzieherischen Jugendschutzes wurde die Verwaltung durch den Rat am 17. Juli 2007 beauftragt einen Maßnahmekatalog gegen den übermäßigen Alkoholkonsum von jungen Menschen vorzulegen. Diese Handlungskatalog wurde am 07. November 2007 vorgelegt und politisch beschlossen (siehe Anlage 2). Konkret beschlossen wurde u. a. die Intensivierung des gesetzlichen Jugendschutzes, insbesondere durch vermehrte Jugendschutzkontrollen als Gemeinschaftsaufgabe der Ordnungsverwaltung, der Polizei und der Jugendhilfe, und die Intensivierung des erzieherischen Jugendschutzes für die Zielgruppe Eltern. Auch wurde die Intensivierung der Kooperation zwischen dem gesetzlichen und erzieherischen Jugendschutzes unter Mitwirkung der Polizei konkretisiert für ein gemeinsames Vorgehen bei öffentlichen Veranstaltungen, bei denen es vermehrt zu einem Alkoholmissbrauch durch Jugendliche kommt. Mit gutem Erfolg wurde diese konkrete Kooperation von Ordnungskräften und Jugendhilfeträgern insbesondere im letzten Jahr erprobt zur Eindämmung des Alkoholmissbrauchs durch Jugendliche beim „Ossensamstag“, einer örtlichen Veranstaltung der Osnabrücker Karnevalsvereine.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 11 Gibt es zu den Suchtpräventionsaktivitäten in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption?: 
ja
nein
C 12 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 13 Hat sich der (Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein
C 21 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept?: 
ja
nein
C 22 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 23 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 24 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 25 Auf welche Suchtstoffe und Suchtformen ist Ihr Wettbewerbsbeitrag ausgerichtet?: 
Tabak
Alkohol
Cannabis
Medikamente
Heroin und andere Drogen
(Glücks-)Spielsucht
Weitere
Welche?: 
Online-Sucht
C 26 An welche Zielgruppe(n) richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
3-6jährige
7-10jährige
11-14jährige
15-18jährige
Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien
Sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche
Eltern
Familie
Multiplikatoren
Weitere
C 27 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 28 An welche Settings und Einrichtungen knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Kindergarten/Kita
Grundschule
Hauptschule
Realschule
Gymnasium/Fachoberschule
Gesamtschule
Berufsschule
Jugendeinrichtung
Sportverein
Ausbildungsstätte
Diskotheken
Gaststätten/Restaurants
Fahrschulen
Einzelhandel
Strasse/Öffentlicher Raum
Spielplatz
Quartier/Stadtteil
Weitere
C 31 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung beteiligen sich?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
(Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat
Suchpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Schulverwaltungsamt
Sportamt
Ordnungsamt
Polizei
Weitere
C 32 Welche verwaltungsexternen Akteure beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Krankenkassen
Krankenhäuser
Niedergelassene Ärzte
Apotheken
Kindergärten/Kitas
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Ausbildungsstätten
Sportvereine
Wohlfahrtsverbände
Kirchen
Stadtteileinrichtungen/Quartiersmanagement
Selbsthilfeeinrichtungen
Ehrenamtliche Helfer
Einzelhandel
Tankstellen
Gaststätten
Diskotheken
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
C 33 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 
Leistungsbeschreibungen und Zielvereinbarungen mit Institutionen der Suchthilfe
C 34 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu 2 Jahre
mehr als 2 Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 35 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu 2 Jahre
dauerhaft
C 36 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C37 Werden bei der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags von anderen entwickelte Projekte und Maßnahmen übernommen und eingesetzt?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 
HaLT, FreD
C 38 Sind umgekehrt in Ihrem Wettbewerbsbeitrag entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein

Einzelprojekte

Anlagen