Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags
Titel des Wettbewerbsbeitrags
Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags
1. Struktur und Organisation der lokalen Suchtprävention
In der Stadt Osnabrück gibt es eine entwickelte lokale Vernetzung der Akteure in der Suchtprävention als Ergebnis jahrelanger intensiver fachlicher und politischer Erörterungen mit entsprechenden Zielsetzungen zum Abbau des Missbrauchs von Alkohol und Drogen durch Jugendliche und junge Erwachsene. Zum Erreichen der Ziele mit entsprechender Breitenwirkung stimmen sich die Träger der Suchtprävention und Suchtarbeit vor Ort ab der Entwicklung und Durchführung suchtpräventiver Maßnahmen und Projekte im „Arbeitskreis Jugend und Sucht“ ab und kooperieren dabei im Aufgabenfeld des gesetzlichen Jugendschutzes mit der Ordnungsverwaltung und der Polizei.
1.1 Vernetzung des erzieherischen Jugendschutzes
Bereits am 02. März 2000 hat sich der Jugendhilfeausschuss der Stadt Osnabrück intensiv mit der Frage des wachsenden Alkohol- und Drogenmissbrauchs bei Jugendlichen und jungen Erwachsenden beschäftigt. Es berieten Fachleute der Jugendhilfe und Suchtarbeit zur Beschreibung entsprechender Probleme im Stadtgebiet. In der Folge wurde eine Befragung bei den Dienststellen der Jugendhilfe und Suchtarbeit durchgeführt, um den örtlichen Handlungsbedarf zu ermitteln.
In einer gemeinsame Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses und des Jugendhilfeausschusses am 11.01.2001 waren zum Tagesordnungspunkt „Maßnahmen gegen den Alkohol- und Drogenkonsum in der Stadt Osnabrück“ erneut die Träger der Jugendhilfe und Suchtkrankenhilfe und darüber hinaus auch die Polizei und andere Akteure im Aufgabengebiet der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe eingeladen. Als Ergebnis der gemeinsamen Beratung wurde die Verwaltung beauftragt, im Rahmen einer einzurichtenden Arbeitsgruppe ein Konzept der lokalen Suchtprävention und Suchtarbeit für die Zielgruppe junge Menschen zu erarbeiten mit Handlungsempfehlungen für die zuständigen politischen Gremien.
Die Arbeitsgruppe, bestehend aus Fachleuten der Jugendhilfe, Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe, nahm im März 2001 ihre Arbeit und konkretisierte den politischen Auftrag. Folgende Gesichtspunkte wurden hierbei berücksichtigt:
- Erstellung eines grundsätzlichen Arbeitspapiers, welches die Situation in Osnabrück durch eine Bestandsaufnahme verdeutlicht
- Analyse der Handlungsbedarfe sowohl bei stoffgebundenen wie auch stoffungebundenen Suchtformen
- Beschreibung besonders gefährdeter Zielgruppen unter besonderer Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Aspekte
- Erarbeitung von konkreten Handlungsempfehlungen mit dem Schwerpunkt der Suchtprävention
Als Ergebnis legte die Arbeitsgruppe Jugend und Sucht ein umfangreichendes Arbeitspapier mit Handlungsempfehlungen vor, welche am 28. November 2002 in einer gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses und am 03. Dezember 2002 im Rat der Stadt erörtert wurde. Konkret beschlossen wurde die Umsetzung eines Handlungsprogramm im Bereich Jugend und Sucht unter Federführung des Arbeitskreises Jugend und Sucht (siehe Anlage 1). Dieser Arbeitskreis stimmt seitdem als stetiges Beratungs- und Vernetzungsgremium unter Geschäftsführung des erzieherischen Jugendschutzes die lokalen Strategien in der Suchtprävention ab und entwickelt gemeinsam Suchtpräventionsmaßnahmen und Projekte für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter Berücksichtigung von Förderprogrammen.
1.2 Vernetzung des gesetzlichen und erzieherischen Jugendschutzes
Bei der Entwicklung und Umsetzung der lokalen Suchtpräventionsstrategien mit entsprechenden Maßnahmen wurde aus der Praxis heraus der Abstimmungsbedarf zwischen dem gesetzlichen und erzieherischen Jugendschutz deutlich. Dieser Vernetzungs- und Abstimmungsbedarf ergab sich insbesondere für eine gemeinsame Strategie zur Eindämmung von Auffälligkeiten beim Alkoholmissbrauch durch Jugendliche, wie z. B. durch „Flatrate-Trinken“, begünstigt durch entsprechende Angebote von Kneipen, Diskotheken usw.
Zur Konkretisierung einer Abstimmung von Strategien und Maßnahmen im Überschneidungsbereich des gesetzlichen und erzieherischen Jugendschutzes wurde die Verwaltung durch den Rat am 17. Juli 2007 beauftragt einen Maßnahmekatalog gegen den übermäßigen Alkoholkonsum von jungen Menschen vorzulegen. Diese Handlungskatalog wurde am 07. November 2007 vorgelegt und politisch beschlossen (siehe Anlage 2). Konkret beschlossen wurde u. a. die Intensivierung des gesetzlichen Jugendschutzes, insbesondere durch vermehrte Jugendschutzkontrollen als Gemeinschaftsaufgabe der Ordnungsverwaltung, der Polizei und der Jugendhilfe, und die Intensivierung des erzieherischen Jugendschutzes für die Zielgruppe Eltern. Auch wurde die Intensivierung der Kooperation zwischen dem gesetzlichen und erzieherischen Jugendschutzes unter Mitwirkung der Polizei konkretisiert für ein gemeinsames Vorgehen bei öffentlichen Veranstaltungen, bei denen es vermehrt zu einem Alkoholmissbrauch durch Jugendliche kommt. Mit gutem Erfolg wurde diese konkrete Kooperation von Ordnungskräften und Jugendhilfeträgern insbesondere im letzten Jahr erprobt zur Eindämmung des Alkoholmissbrauchs durch Jugendliche beim „Ossensamstag“, einer örtlichen Veranstaltung der Osnabrücker Karnevalsvereine.