Hattingen an der Ruhr

Typ: 
kreisangehörig
Name Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Hattingen an der Ruhr
Bundesland: 
Nordrhein-Westfalen
Einreichende Dienststelle: 
Fachbereich Jugend, Schule und Sport
Name des Ansprechpartners: 
Erika Beverungen-Gojdka
Funktion des Ansprechpartners: 
Abteilungsleitung
Straße/Postfach: 
800456
Postleitzahl: 
45504
Ort: 
Hattingen
Telefon des Ansprechpartners: 
02324-204-4228
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

Hattinger Aktionsplan „Jugend und Alkohol“ - Alkoholkonsum – zwischen Erprobung und Kontrolle

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Anlass und Ausgangssituation

Der frühe und zum Teil unkontrollierte Alkoholkonsum von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist bundesweit Gegenstand öffentlicher Diskussionen. In Hattingen rückt der Alkoholmissbrauch dieser Personengruppen besonders bei den alljährlich stattfindenden Großveranstaltungen, wie dem Altstadtfest, der Kirmes und dem Rosenmontagszug, in das Blickfeld der Öffentlichkeit. Der alarmierende Alkoholkonsum während des Hattinger Rosenmontagszugs 2008 bei Kindern und Jugendlichen gab den Anstoß, die seit Jahren bestehenden Projekte zur Suchtprophylaxe zu erweitern, die Kooperationen zu intensivieren und die Angebote zu ergänzen. Bei allen Aktionen und Projekten zum Thema Konsum und Sucht steht der Präventionsgedanke im Vordergrund. Eine starke Vernetzung und Kooperation aller Beteiligten vor Ort ist unabdingbar. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist ein übergreifendes Handlungsfeld mit dem Schwerpunkt der Prävention und Information. Polizei und Ordnungsbehörde regeln die ordnungsrechtlichen Maßnahmen. Gemeinsames Ziel ist, dass Jugendliche und junge Erwachsene ihren Alkoholkonsum reduzieren, verantwortungsbewusst mit der Droge Alkohol umgehen und Erwachsene ihre Vorbildfunktion gegenüber Jüngeren ernst nehmen. So beschlossen die Kooperationspartner die Stadt Hattingen Fachbereich Jugend, Schule und Sport, das Caritas Suchthilfezentrum und der Förderverein zur Suchtarbeit Sprungbrett e.V. (korporatives Mitglied der AWO EN) mit seiner Einrichtung Café Sprungbrett, den Hattinger Aktionsplan "Jugend und Alkohol" zu konzipieren.

Konzepte und Ziele

Die jahrelange und konstruktive Zusammenarbeit der Träger der Suchthilfe, des Fachbereichs Jugend, Schule und Sport und der Schulen hat die Suchtpräventionsarbeit in Hattingen als festen Bestandteil sowohl in den Schulunterricht, in Projekttage und auch als Informations- und Fortbildungsangebote für Jugendliche, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren etabliert. Gerade die massiv ansteigende Problematik des frühen und unkontrollierten Alkoholkonsums von Kindern und Jugendlichen erforderte das Konzept zur Suchtprophylaxe (letzte Überarbeitung 2005) in Hattingen unter Federführung des Caritas Suchthilfezentrums und dem Fachbereich Jugend, Schule und Sport Abteilung Jugendförderung zu erweitern und die Suchtprävention im Bezug auf Alkohol mit einer offensiven Kampagne und mehreren gezielten Aktionen zu stärken und einen Aktionsplan "Jugend und Alkohol" zu initiieren.

Der Hattinger Aktionsplan "Jugend und Alkohol" fand seinen Auftakt im August 2008 mit der 1. Jugendschutzkonferenz zum Thema "Alkoholkonsum – zwischen Erprobung und Kontrolle" unter dem Motto "Hattingen hat Verantwortung". Der Aktionsplan ist zugleich ein Programm, welches Orientierung bietet, Zuständige vernetzt, Bausteine zur Suchtprävention entwickelt und das Thema Alkohol in die Öffentlichkeit stellt.

Verantwortliche aus Suchthilfe, Jugendhilfe und Schulen sollen

  • gemeinsam Projekte zur Prävention fortschreiben und in Kooperation durchführen.
  • mit Gewerbetreibenden und Veranstaltern Strategien zur Reduzierung des Alkoholkonsums entwickeln.
  • Vereine und Verbände der Kinder- und Jugendhilfe einschließlich Sport aktiv an der Präventionsarbeit beteiligen.
  • Eltern und Erziehungsberechtigte in ihrer Erziehungsverantwortung und Grenzsetzung stärken.

Junge Menschen sollen

  • befähigt werden, sich selbst mit Gefahrenmomenten auseinander zu setzen bzw. Gefährdungen zu erkennen und zu widerstehen.
  • in ihrer Entwicklung und Entfaltung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten gefördert werden.
  • lernen, ihr eigenes Konsumverhalten zu reflektieren und Risikoverhalten zu erkennen.

Eltern und Erziehungsberechtigte sollen

  • bei der Erziehung ihrer Kinder zu risikobewussten Konsumierenden unterstützt werden.
  • für das eigene Konsumverhalten sensibilisiert und in ihrer Vorbildfunktion gestärkt werden.

Vorgehen und Umsetzung

Die stadtweite Kampagne zum Thema Alkohol ist eine Erweiterung der Suchtpräventionsarbeit in Hattingen und setzt sich zum einen aus Maßnahmen, die langfristig und wiederkehrend, und Aktionen, die auf einzelne Veranstaltungen bezogen sind, zusammen. Die Auseinandersetzung mit der Droge Alkohol, das kritische Hinterfragen ihrer gesellschaftlichen Akzeptanz und das Entwickeln von Genussfähigkeit im Alltag soll Jugendliche befähigen, einen eigenverantwortlichen und kritischen Umgang mit Alkohol zu erlernen und Erwachsene in ihrer Vorbildfunktion stärken.

Langfristige Maßnahmen:

  • 1. Hattinger Jugendschutzkonferenz, Schwerpunkt Alkohol am 16. August 2008
  • stärkere Vernetzung und Zusammenarbeit aller Beteiligten aus Suchthilfe, Jugendhilfe, Schule
  • Bildung einer AG "Jugend und Alkohol" nach §78 SGB VIII
  • Weiterführung der Suchtprojekttage an weiterführenden Schulen (zwei Tage, 8. Jahrgang)
  • Märchenmobil zur Suchtprophylaxe im Vorschul- und Grundschulbereich
  • Selbsthilfegruppen für konsumierende Jugendliche, für Eltern drogenabhängiger Kinder, für Jugendliche, die aufhören wollen
  • Werkkoffer Alkohol
  • Informationsveranstaltungen, Infotelefon für Eltern und Erziehungsberechtigte zum Thema Alkohol, Konsum, Umgang

Einzelne wiederkehrende Aktionen:

  • Promilletester z. B. auf dem Hattinger Altstadtfest oder Kirmes zur Selbstkontrolle des Alkoholspiegels
  • Chill-Out-Zelt z. B. auf dem Hattinger Altstadtfest als Raum ohne Alkohol für Jugendliche
  • Rosenmontagsumzug: Maßnahmenbündel unter dem Motto "Holti holau – statt sinnlos blau" (s. u.)

Ergebnisse und Erreichtes

Hattinger Aktionsplan "Jugend und Alkohol"

1. Hattinger Jugendschutzkonferenz
Am 16. August 2008 tagte die 1. Hattinger Jugendschutzkonferenz (s. Anlage Flyer) zum Thema "Alkoholkonsum – zwischen Erprobung und Kontrolle". Veranstalter waren die Stadt Hattingen Fachbereich Jugend, Schule und Sport Abteilung Jugendförderung, das Caritas Suchthilfezentrum und das Café Sprungbrett. Nach Vorträgen zum Thema Alkoholkonsum im Jugendalter, Vorstellen von Konzepten zur Alkoholprävention teilten sich die Anwesenden in Arbeitsgruppen zur Sammlung von Projektideen, die in das Gesamtprojekt Hattinger Aktionsplan "Jugend und Alkohol" einfließen.

AG §78 "Jugend und Alkohol"
Mit der Gründung einer Arbeitsgemeinschaft nach §78 SGB VIII zum Thema "Jugend und Alkohol" wurde ein Arbeitsergebnis der 1. Hattinger Jugendschutzkonferenz umgesetzt. Hier vernetzen sich aus den Bereichen Politik, Schule, Stadtverwaltung, Vereine und Verbände verschiedene Institutionen. Das erste Treffen fand im November 2008 statt. Es entstand die Idee, eine gemeinsame Kampagne zu entwickeln, die flächendeckend und nachhaltig wirkt. Es ist wichtig eine Präsenz im Stadtbild zu schaffen, die sich mit der Thematik Jugendliche und Alkohol beschäftigt. Es sollen Erwachsene in ihrer Vorbildfunktion und Gewerbetreibende bezüglich des gesetzlichen Jugendschutzes angesprochen werden. Jugendliche sollen lernen, ihr Konsumverhalten zu reflektieren. Langfristig soll ein positives Verständnis von "Nein sagen" zu übermäßigem Alkoholkonsum bei Jugendlichen erreicht werden, so dass dieses Verhalten von Gleichaltrigen als Stärke und Mut und nicht als Schwäche und Außenseitertum gedeutet wird.
Es sind drei bis vier Treffen im Jahr geplant.

Arbeitskreis "Jugend und Alkohol bei Großveranstaltungen"
Sowohl das Hattinger Altstadtfest als auch der Rosenmontagszug sind seit Bestehen ein Anlass, Alkohol zu konsumieren und damit auch zur Sorge. Mit den Jahren ist der Konsum größer und die Konsumierenden jünger geworden. Anlässlich dessen wurde für solche Großveranstaltungen ein Arbeitskreis eingerichtet, der aus dem Fachbereich Jugend, dem Fachbereich Ordnung, dem Caritas Suchthilfezentrum, dem Café Sprungbrett, der Polizei, der Feuerwehr, dem Rettungsdienst und den Veranstaltern besteht.

Zum Altstadtfest wurde besonders der Standort "Rock am Bunker" in Augenschein genommen und durch gezielte Aktionen wie die Caritas Promilletester, die Chill-out-Zone, aufsuchende Kontaktaufnahme durch den Fachbereich Jugend, Schule und Sport und nicht zuletzt verstärkte Kontrollen durch Polizei, Ordnungsbehörde und DRK der Alkoholkonsum von Jugendlichen reduziert. Der Kontakt zu den Gewerbetreibenden, besondere Maßnahmen direkt vor Ort und die gute Zusammenarbeit hatten zur Folge, dass es keine Krankenhauseinweisungen von Kindern und Jugendlichen aufgrund von Alkoholmissbrauchs während des Altstadtfestes gab (in den Vorjahren wurden 25 Kinder und Jugendliche eingewiesen).

Zum Rosenmontagszug 2009 wird ein Konzept gerade auch im Ausblick der Veranstaltung der Vorjahre erstellt. Unter dem Motto "Holti Holau – statt sinnlos blau" soll der Charakter des Kinder- und Familienkarneval herausgehoben werden.

  1. Die logistischen Maßnahmen zur Verkehrsregelung, die ordnungsbehördlichen Maßnahmen der Stadt und die begleitenden Maßnahmen des Sanitätsdienstes und der Feuerwehr greifen direkt vor Ort.
  2. Die Jugend- und Suchthilfe plant im Vorhinein mit folgenden Maßnahmen verstärkt präventiv tätig zu werden:
    • Medienkampagne zur Aufklärung über Drogen, Sucht und den entsprechenden Altersbegrenzungen,
    • Telefonsprechstunden für Eltern und Erziehungsberechtigte zum Thema Jugendschutz, Suchtprävention, Informations- und Hilfsangebote,
    • Einbeziehung von Schulen und den Lehrerarbeitskreis durch das Caritas Suchthilfezentrum,
    • Anschreiben an alle weiterführenden Schulen, sowie Vereine und Verbände mit Infomaterialien und dem Angebot von Schulungen, Elternabenden,
    • Einbeziehung und Nutzung der aktuellen Kampagne "Staygold" mit Flyern, Plakaten und Konzepten,
    • gemeinsame Hilfskarte für Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste mit Hilfsangeboten der Sucht- und Jugendhilfe,
    • Notdienst und Rufbereitschaft des ASD zur Aufnahme und Unterbringung auffällig gewordener Minderjähriger, bei denen die Eltern/Erziehungsberechtigten nicht erreichbar sind,
    • Seminar und Schulungen für Jugendliche, die während des Rosenmontagszuges von Polizei und Ordnungsbehörde aufgegriffen werden, zum Thema Alkohol und Drogen im Bezug zur Wahrnehmung der eigenen Konsummuster und Bedürfnissen.

In ausführlichen Auswertungsgesprächen des Arbeitskreises "Jugend und Alkohol" wurden und werden die Veranstaltungen und die entsprechenden begleitenden Maßnahmen beurteilt und auf Erweiterbarkeit bzw. Übertragbarkeit geprüft.

Werkkoffer Alkohol
Der Fachbereich Jugend, Schule und Sport Abteilung Jugendförderung der Stadt Hattingen und die Präventionsfachkraft des AWO Beratungszentrums VIA in Wetter haben für Personen, die im direkten Kontakt mit Jugendlichen stehen, eine Materialsammlung zum Thema "Alkohol" mit den Themenschwerpunkten Konsum, Stärkung eigener Fähigkeiten, Wahrnehmen eigener Bedürfnisse zusammengestellt. Neben Hintergrund- und Fachinformationen zum Thema, finden sich Materialien für den Unterricht und für die Gruppenarbeit mit Jugendlichen ab 12 Jahren. Der Werkkoffer beinhaltet Bücher, Filme, Flyer mit Kontakt- und Beratungsadressen sowie eine Rauschbrille, die durch speziell geschliffenes Glas die Sehfähigkeit bei ca. 0,8 Promille Blutalkoholkonzentration veranschaulicht. Er kann von interessierten Lehrerinnen und Lehrern, Pädagoginnen und Pädagogen, Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeitern gegen eine Kaution ausgeliehen werden.

Suchtprophylaxe mit Jugendlichen
Das seit Jahren bestehende Konzept der Suchtprophylaxe an Hattinger Schulen ist eine Kooperation des Caritas Suchthilfezentrums und der Stadt Hattingen Fachbereich Jugend, Schule und Sport Abteilung Jugendförderung mit den weiterführenden Schulen. Es beinhaltet unterschiedliche Module wie Aufklärungsseminare für die 8. Jahrgänge mit Vor- und Nachbereitung durch die Lehrkräfte, Elternabende, Lehrerfortbildungen und –arbeitskreise.
Inhaltlich im Vordergrund steht folgende Definition: "Suchtvorbeugung heißt die Förderung von psychosozialen Kompetenzen wie Selbständigkeit, Selbstachtung, Sinnfindung und Lebensfreude sowie kommunikative und kooperative Konfliktbewältigungsfähigkeiten." (Auszug aus Caritas-Suchtprophylaxe-Konzept 2005)
Ergänzend dazu bietet das Café Sprungbrett für Schulklassen im 9./10. Jahrgang und für Jugendgruppen Projekte im Bereich der Selbsthilfe an. In Kleingruppen nähern sich die Jugendlichen dem Thema Sucht und Abhängigkeit am Beispiel einer konkreten Biografie. Begleitet werden sie von Mitarbeitern des Café Sprungbrett und einem Selbstbetroffenen, so dass der Weg in und aus der Sucht deutlich wird.

Ausblick
Der Hattinger Aktionsplan "Jugend und Alkohol" ist kein starres Konzept sondern erweiter- und veränderbar und passt sich der aktuellen Situation an. Neben dem Schwerpunkt der Vernetzung und Kooperation setzt er auf Aktionen und Projekte, auf Information und Aufklärung.
Inhaltlich zielt der Hattinger Aktionsplan auf eine kritische Betrachtung des Alkoholkonsums zwischen Genuss, Missbrauch und Abhängigkeit. Er will Hilfestellungen im Umgang mit Alkohol und Sucht geben. Gerade Jugendliche sollen zu einer kritischen Auseinandersetzung mit der Droge Alkohol angeregt werden, sie sollen lernen ihren eigenen Umgang zu reflektieren. Die Vorbildfunktion der Eltern und aller Erwachsener soll gestärkt werden.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 11 Gibt es zu den Suchtpräventionsaktivitäten in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption?: 
ja
nein
C 12 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 13 Hat sich der (Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein
C 21 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept?: 
ja
nein
C 22 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 23 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 24 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 25 Auf welche Suchtstoffe und Suchtformen ist Ihr Wettbewerbsbeitrag ausgerichtet?: 
Tabak
Alkohol
Cannabis
Medikamente
Heroin und andere Drogen
(Glücks-)Spielsucht
Weitere
C 26 An welche Zielgruppe(n) richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
3-6jährige
7-10jährige
11-14jährige
15-18jährige
Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien
Sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche
Eltern
Familie
Multiplikatoren
Weitere
Welche?: 
Politiker, Verwaltung, allgemeine Öffentlichkeit
C 27 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 28 An welche Settings und Einrichtungen knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Kindergarten/Kita
Grundschule
Hauptschule
Realschule
Gymnasium/Fachoberschule
Gesamtschule
Berufsschule
Jugendeinrichtung
Sportverein
Ausbildungsstätte
Diskotheken
Gaststätten/Restaurants
Fahrschulen
Einzelhandel
Strasse/Öffentlicher Raum
Spielplatz
Quartier/Stadtteil
Weitere
C 31 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung beteiligen sich?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
(Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat
Suchpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Schulverwaltungsamt
Sportamt
Ordnungsamt
Polizei
Weitere
Welche?: 
Suchthilfe, Vereine, Verbände
C 32 Welche verwaltungsexternen Akteure beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Krankenkassen
Krankenhäuser
Niedergelassene Ärzte
Apotheken
Kindergärten/Kitas
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Ausbildungsstätten
Sportvereine
Wohlfahrtsverbände
Kirchen
Stadtteileinrichtungen/Quartiersmanagement
Selbsthilfeeinrichtungen
Ehrenamtliche Helfer
Einzelhandel
Tankstellen
Gaststätten
Diskotheken
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
C 33 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 
AG §78 (SGB VIII) „Jugend und Alkohol“
C 34 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu 2 Jahre
mehr als 2 Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 35 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu 2 Jahre
dauerhaft
C 36 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C37 Werden bei der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags von anderen entwickelte Projekte und Maßnahmen übernommen und eingesetzt?: 
ja
nein
C 38 Sind umgekehrt in Ihrem Wettbewerbsbeitrag entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 
Chill-out-zone, Promilletester

Einzelprojekte

Anlagen