Odenwaldkreis

Typ: 
Landkreis
Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Odenwaldkreis
Bundesland: 
Hessen
Einreichende Dienststelle: 
Präventionsforum Odenwaldkreis
Name des Ansprechpartners: 
Bernd Pfau
Funktion des Ansprechpartners: 
Sachbearbeiter
Straße/Postfach: 
Michelstädter Straße 12
Postleitzahl: 
64711
Ort: 
Erbach
Telefon des Ansprechpartners: 
0606270417
Telefax des Ansprechpartners: 
0606270160
E-Mail des Ansprechpartners: 
E-Mail der Kommune: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Bereits seit einiger Zeit weisen Fachleute auf die suchtfördernde Wirkung von Alkopops hin. Durch Fachinformationen und Vorträge der regionalen Fachstelle für Suchtprävention des DRK sensibilisiert, wollten die kommunal Verantwortlichen mehr tun, als die Situation zu beklagen. Um der besogniserregenden Entwicklung keinen unbeabsichtigten Vorschub zu leisten, die Verfügbarkeit zu reduzieren sowie eine zunehmende öffentliche Ächtung von Alkopops zu erreichen, hat der Arbeitskreis „Suchtprävention“ des Präventionsforums im Odenwaldkreis in Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Suchtprävention des DRK Erbach Handlungsvorschläge erarbeitet. In der Bürgermeisterdienstversammlung vom 01.07.04 wurden das Thema Alkopops und die Handlungsmöglichkeiten besprochen. Mit klarer Unterstützung des Landrates, der gleichzeitig Vorsitzender des odenwälder Präventionsforums ist, wurden die nachfolgenden gemeinsamen Beschlüsse aller Städte und Gemeinden im Odenwaldkreis angeregt:

  1. Die Abgabe und der Ausschank von spirituosenhaltigen Alkopops werden verboten in Einrichtungen, Gebäuden und auf dem Gelände der jeweiligen Gemeinde. Dies schließt Feste und Veranstaltungen aller Art mit ein. Überall dort, wo die Gemeinden die rechtliche Möglichkeit dazu haben, soll dieses Verbot wirksam werden. Der Abschluss privatrechtlicher Verträge (z. B. bei Festen auf städtischen/gemeindeeigenem Gelände) erleichtert hierbei die Handhabung. Für Zuwiderhandlungen wird empfohlen, Sanktionen anzudrohen und ggf. zu verhängen.
  2. Die Getränkepreislisten bei Festen, Veranstaltungen und in Gaststätten sollen hinsichtlich der Einhaltung des „Apfelsaftgesetzes“ regelmäßig überprüft werden. Ebenfalls wird die konsequente Kontrolle der Einhaltung der Altersgrenzen bei der Abgabe von alkoholischen Getränken angeregt, die durch regelmäßige Testkäufe erfolgen kann.
  3. Weiterhin haben die jeweiligen Bügermeister brieflich den jeweiligen örtlichen Vereinen und Verbänden die neue Beschlusslage bezüglich Alkopops mitgeteilt und um analoge Verfahrensweise gebeten. Außerdem wurde die konsequente Einhaltung der gesetzlichen Abgabebeschränkungen für alkoholische Getränke gegenüber Kindern und Jugendlichen eingefordert.

Sämtliche Kommunen des Odenwaldkreises einschließlich des Kreisausschusses haben sich durch entsprechende Beschlussfassungen der Aktion angeschlossen und die Beschlussfassungsvorschläge verabschiedet und umgesetzt. Die Aktion wurde nach Abschluss der Entscheidungsprozesse in den Gemeinden Anfang Oktober 2004 publiziert und hat ein großes überregionales Medieninteresse ausgelöst. Aber nicht nur das mediale sondern auch das große Interesse anderer Kommunen hat uns überrascht. Wir wussten, dass wir uns für einen ungewöhnlichen und neuen Weg entschieden hatten. Bis heute erhalten wir Anfragen anderer Kommunen zu den "Odenwälder Alkopopsbeschlüssen" und deren Umsetzung und dem damit verbundenen Erfahrungen.
Das Thema Alkopops mit seinen Gefährdungspotenzialen - insbesondere für jüngere Jugendliche- wurde in das Tagesgespräch bei Eltern und Multiplikatoren gebracht. Diese Aktion hat zur Veränderung des Konsumverhaltens in unserer Region beigetragen und wurde von verschiedenen Kommunen und Landkreisen auch außerhab Hessens übernommen. Sie wurde anlässlich der länderübergreifenden Regionalkonferenz Rhein/Main "Sicherheit und Prävention" am 16. November 2004 im Rathaus Mainz durch unsere Fachstelle für Suchtprävention vorgestellt und in die dort schriftlich den Teilnehmern vorgelegten Handlungsempfehlungen vorab eingearbeitet.

Aufgrund der Tatsache, dass sich eine gesamte Region gegen die Abgabe von Alkopops in öffentlichen Einrichtungen wendete und dies auch umgesetzt hat, sind die Firma Diageo (einer der größten Vertreiber von Alkopops) ein Vertreter des Bundesverbandes der Spirituosenhersteller und -importeure mit einem juristischen Beistand bei den Verantwortlichen vorstellig geworden. In den Gesprächen mit der Firma Diageo und den kommunalpolitisch Verantwortlichen (Bürgermeistern/Landrat) wurden seitens dieser Herren "juristische Szenarien" und "Visionen" entwickelt, die den Odenwaldkreis und die Kommunen veranlassen sollten, die Aktion abzubrechen und die Beschlüsse zurückzunehmen. Der Odenwaldkreis und die Kommunen haben jedoch deutlich gemacht, dass sie die "Odenwälder Alkopopbeschlüsse" ausschließlich auf der Basis eines Gerichtsbeschlusses zurückziehen würden. Aber selbst dann würden die Gründe für Rücknahme der Beschlüsse klar publiziert. Durch diese klare Haltung der politisch Verantwortlichen, die nicht durch ein eigenes Rechtsgutachten untermauert war, erwiesen sich die Bemühungen der Spirituosenindustrie hier als erfolglos. Auch dieser Vorgang wurde durch die Presse sowie andere Kommunen interessiert verfolgt. Bisher wurde unseres Wissens noch keine juristische Klärung der strittigen Frage durch die Industrie eingeleitet. Das Verbot der Abgabe von Alkopops in öffentlichen Einrichtungen im Odenwaldkreis gilt nach wie vor ohne Einschränkung und Befristung.

Dieser Aktion voran ging das Projekt "Wir machen mit" das bereits in 2002 begonnen wurde. Ziel war hier die Förderung des Jugendschutzes im Bereich Nikotin und Alkohol. Für die Alkohol abgebenden Stellen (Kioske, Supermärkte, Tankstellen, Getränkemärkte etc.) wurde ein Faltblatt mit sachlichen und rechtlichen Informationen sowie ein Aufkleber ("Wir machen mit. Wir verkaufen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren keine Zigaretten und keine alkoholischen Getränke und an Jugendliche unter 18 Jahren keine Spirituosen) erstellt. Dieses Material wurde den Abgabestellen durch das Ordnungsamt, teilweise sogar persönlich durch die Bürgermeister übergeben. Dieses vorangegangene Projekt hat zu dem großen praktischen Erfolg des Alkopopprojektes beigetragen und zwischenzeitig zum Beispiel im Raum Frankfurt ebenfalls Nachahmer gefunden.

Das Alkopopprojekt ist also eingebettet in weitere kommunale Maßnahmen zur strukturellen Suchtprävention und des Jugendschutzes.
Das Verkaufsverbot bei Festen und Veranstaltungen auf kommunalem Gelände wurde eingehalten. Vor 2-3 Jahren belegten Testkäufe im Odenwaldkreis, dass Jugendliche und Kinder teilweise in beliebigem Umfang oft auch hochprozentigen Alkohol kaufen konnten. Wenn heute Jugendliche oder Kinder Alkohol kaufen wollen, ist es für die Abgabestellen weitgehend üblich, zunächst nach Alter und Personalausweis zu fragen und die Altersbeschränkungen einzuhalten. Die Testkäufe und Kontrollen werden weiter fortgesetzt um das im Jugendschutz Erreichte zu sichern, bzw. weiter zu verbessern.

2005 ist das erste Jahr, in dem die "Odenwälder Alkopopbeschlüsse" ganzjährig wirksam wurden, obwohl bereits positive Effekte durch die sofortige Umsetzung einiger Gemeinden ab Sommer 2004 erkennbar wurden. Insofern ist eine Evaluation für 2006 geplant. Ein Evaluationsbogen ist bereits in Arbeit.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

In welchen Bereichen der Suchtprävention ist die Kommune tätig?: 
Stoffunspezifische Prävention
Stoffspezifische Prävention
Alkohol
Tabak
Illegale Drogen
Medikamente
Gibt es zu den Präventionsaktivitäten in Ihrer Kommune eine Gesamtkonzeption?: 
ja
nein
Ist die Konzeption schriftlich festgelegt worden?: 
ja
nein
Aus welchem Jahr stammt die Konzeption?: 
vor 2000
2000 bis unter 2002
nach 2002
Gibt es in Ihrer Kommune eine eigene Konzeption zum Bereich Alkohol?: 
ja
Teil der Gesamtkonzeption
nein
Ist die Konzeption schriftlich festgelegt worden?: 
ja
nein
Von wem wurde die Konzeption beschlossen?: 

Kreistag des Odenwaldkreises

Aus welchem Jahr stammt die Konzeption?: 
vor 2000
2000 bis unter 2002
nach 2002
Welche Strategie der Alkoholprävention wird in Ihrer Kommune verfolgt?: 
Überwiegend Verhaltensprävention
Überwiegend Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
An welche Altersgruppe richtet sich die Prävention vor allem?: 
Kinder
Jugendliche
Erwachsene
Welche Maßnahmen werden im Bereich der Verhältnisprävention eingesetzt?: 
Kontrolle der Abgabebeschränkungen nach dem Jugendschutzgesetz
Kontrolle von Heranwachsenden bei Großveranstaltungen
Alkoholkontrollen im Straßenverkehr
Kontrolle der Einhaltung des "Apfelsaftgesetzes"
Kontrolle der Einhaltung der Verhaltensregeln des Deutschen Werberates
Keine Alkoholwerbung auf kommunalen Werbeflächen
Abgabebeschränkungen bei Sportveranstaltungen
Regelungen in Sportvereinen
Betriebsvereinbarungen in Kommunalverwaltungen und kommunalen Unternehmen
Betriebsvereinbarungen in privaten Unternehmen
Regelungen in (kommunalen) Jugendeinrichtungen
Werden alkoholfreie Jugendevents organisiert?
Welche weiteren Maßnahmen der Verhältnisprävention werden eingesetzt? (bitte benennen): 

Werbung und Aktionen zum Verzicht auf Alkohol und Nikotin insbesondere in öffentlichen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche: Aktion "Wir machen mit" (unter Teil 2 kurz beschrieben), Aktion "Alkohol- und rauchfreie Kitas im Odenwaldkreis"; Jugendmedienschutz in odenwälder Schulen;für 2006 ist eine Veranstaltung des Präventionsforum Odenwaldkreis mit einem Sportverien zur Durchführung einer alkoholfreie Veranstaltung nicht nur für Kinder anvisiert; alle Grundschulen sind aufgerufen, sich für ein Präventionsprogramm zu entscheiden und zu implementieren (z.B. Faustlos, Eigenständig werden, Klasse 2000),

Welche Maßnahmen aus der Verhaltensprävention werden eingesetzt?: 
Gruppendiskussionen für Eltern, Kinder und Jugendliche
Unterricht/Schulung
Einzelberatung, motivierende Kurzberatung
Peer-Education
Multiplikatoren-Fortbildung
Arbeithilfen, Leitfäden
Bereitstellung von Info-Material
Kulturpädagogische Angebote
Weitere Maßnahmen? (Bitte benennen): 

Einsatz kontinuierlicher Präventionsprogramme in Grundschulen, Vermittlung von Lebenskompetenztraining gemäß WHO und BZgA;Veranstaltungen zur Information und Bewußtseinsbildung bei Multiplikatoren, Erwachsenen und Jugendlichen; Veranstaltungen zur "Punktnüchternheit"

Welche Ziele gelten für die Zielgruppe Erwachsene?: 
Alkohol wird risikoarm und verantwortungsvoll konsumiert
Punktnüchernheit (z.B. Verkehr, Schwangerschaft, Arbeit)
Positives Vorbildverhalten gegenüber Kindern und Jugendlichen
Konsequentes erzieherisches Verhalten gegenüber dem Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen
Bei Alkoholproblemen finden Früherkennung und Frühintervention statt
Welche Ziele gelten für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche?: 
Probierkonsum wird zeitlich hinausgezögert bzw. Erhöhung des Einstiegsalters
Handlungsrelevantes Wissen zum Thema Alkohol ist vorhanden
Altersgrenzen des Jugendschutzgesetzes werden von Kindern und Jugendlichen akzeptiert
Kritisches Reflektieren der eigenen Konsummuster
Abnahme des Rauschtrinkens
Gibt es niedrigschwellige Beratungsangebote für Menschen mit Alkoholproblemen und deren Angehörige?: 
ja
nein
Welche Akteure aus der Kommunalverwaltung beteiligen sich wesentlich an der Alkoholprävention?: 
Politische Vertretungskörperschaft
Gesundheitsamt
Jugendamt
Personalamt
Suchtpräventionsstelle
Schulverwaltungsamt
Sportamt
Personalrat
Ordnungsamt
Präventionsbeauftragte(r)
Kommunale Betriebe
Sozialamt
Weitere? (bitte benennen): 

Oberste Kreisorgane

Gibt es ein federführendes Amt?: 
ja
nein
Wenn ja, dann bitte benennen: 

Abteilung Oberste Kreisorgane

Hat sich Ihr (Ober-) Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihre Arbeit an der Alkoholprävention eingesetzt?: 
ja
nein
Gibt es ein Konzept für die Alkoholprävention bei Verwaltungsmitarbeitern?: 
ja
nein
Welches sind bei Ihnen wichtige örtliche Akteure der Alkoholprävention außerhalb der Kommunalverwaltung?: 
niedergelassene Ärzte
Suchtberatungsstellen
Krankenkassen
Apotheken
Schulen
Kirchen
Einzelhandel
Gaststätten
Krankenhäuser
Sportvereine
Fachstellen für Suchtprävention
Einrichtungen der offenen Jugendarbeit
Erziehungs-, Ehe- und Familienberatung
Polizei
Überbetriebliche Ausbildungsstätten
Gewerbeaufsicht
Selbsthilfeeinrichtungen
Lokale Medien
Fahrschulen
Gibt es eine Einrichtung zur Vernetzung der Akteure?: 

Präventionsforum Odenwaldkreis -Arbeitskreis Suchtprävention,

Arbeitet die Einrichtung regelmäßig?: 
ja
nein
Hat die Einrichtung eine eigene Geschäftsstelle?: 
ja
nein
Hat die Geschäftsstelle ein eigenes Budget?: 
ja
nein
Mit welchen überörtlichen Einrichtungen der Alkoholprävention wird kooperiert?: 

Hessische Landesstelle für Suchtfragen; AOK Hessen ( z.B. Präventionsprgramme in Grundschulen);

Gibt es geschlechtsspezifische Akzente bei der Alkoholprävention?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

In Veranstaltungen wird differenziert zwischen der Wirkungsweise und Effekte für Männer und Frauen, bzw. Mädchen und Jungen

Welche Maßnahmen (Projekte, Produkte, Aktionen) der Alkoholprävention gibt es bei Ihnen?: 
  • Projekt "Wir machen mit" (Jugendschutz)
  • Projekt "Alkopopsverzicht in öffentlichen Einrichtungen, bei Veranstaltungen und in Vereinen
  • Projekt "Alkohol und -rauchfreie Kindertagesstätten im Odenwaldkreis"
  • Projekt Alkoholfreie Veranstaltung mit Vereinen für 2006 anvisiert
  • Projekt "Alkoholfreie Schulen im Odenwaldkreis" für 2006 projektiert

Durch die Fachstelle für Suchtprävention und die Suchtberatungsstelle: Multiplikatorenfortbildungen, Elternabende, Lehrerfortbildungen, Projekttage und -wochen in Schulen; konzeptionelle und methodische Beratung von Einrichtungen der stationären und ambulanten Jugendhilfe, Angebote zur betrieblichen Suchtprävention (Führungskräftetrainig, Beratung bei Betriebsvereinbarungen und Entwicklung von Handlungsleitfäden zum innerbetrieblichen Umgang mit Suchtmittel konsumierenden Beschäftigten; Konzepte zur Prävention und Hilfe im Bedafsfall)

Wird für sozial benachteiligte Zielgruppen gearbeitet?: 
ja
nein
Wenn ja, bitte benennen: 

Die sozial Benachteiligten sind durch die strukturellen Maßnahmen ähnlich betroffen und angesprochen wie andere Bevölkerungteile; Speziell für Benachteiligte: Beratung stationäre Jugendhilfe (Heim) durch die Suchtberatungsstelle und die Fachstelle für Suchtprävention zur Integration von präventiven Anteilen in das Alltagshandeln

Gibt es eigene Projekte der Alkoholprävention für Arbeitslose?: 
ja
nein
Gibt es Angebote für Kinder und Jugendliche aus alkoholbelasteten Familien?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

Suchtberatungsstelle des DRK;Sorgentelefon der DRK-Selbsthilfe,

Einzelprojekte