Verbot von Alkopops in öffentlichen Einrichtungen

Im gesamten Odenwaldkreis ist der Verkauf von Alkopops in öffentlichen Einrichtungen und auf öffentlichen Grundstücken verboten. Die Einhaltung wird kontrolliert.

Dazu haben die Kommunen und der Kreis entsprechende Beschlüsse gefasst und umgesetzt. Die Vereine sind dem Aufruf, Alkopops ebenfalls aus ihrem Sortiment zu nehmen zwischenzeitig gefolgt.

 

Handelt es sich dabei um: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
Welches ist die Zielgruppe?: 
Multiplikatoren
Kinder
Jugendliche
Erwachsene
Andere
Ist die Maßnahme unter dem Aspekt der Flächenwirkung in Ihrer Kommune (bei Landkreisen in den kreisangehörigen Gemeinden): 
flächendeckend
teilweise flächendeckend
eher punktuell in ausgewählten Einrichtungen (bzw. Kommunen)
sonstiges:
Wann wurde mit der Maßnahme begonnen?: 
vor 2000
2000 bis 2002
nach 2002
Welche Laufzeit hat die Maßnahme?: 
Dauerangebot
Bis zu zwei Jahren
Mehr als zwei Jahre
Wie lange ist die Finanzierung der Maßnahme gesichert?: 
Dauerhaft
Offen
Jahre:
Wird die Maßnahme dokumentiert?: 
ja
nein
Wird die Maßnahme evaluiert?: 
Selbstevaluation wurde durchgeführt
Fremdevaluation wurde durchgeführt
Evaluation ist geplant
Keine Evaluation
Hat die Maßnahme eine geschlechtsspezifische Ausrichtung?: 
ja
nein
Gibt es in der Maßnahme eine interkommunale Kooperation?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 
Zwischen Odenwaldkreis und Bürgeremeistern abgestimmte gemeinsame Vorgehensweise;
Gibt es in der Maßnahme eine überregionale Kooperation?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 
Information und Beratung anderer interessierter Kreise und Kommunen sowie der anderen hessischen Fachstellen für Suchtprävention incl. der Koordinationsstelle
Welche Methoden und Materialien werden eingesetzt?: 
Selbst entwickelte Methoden und Instrumente
Von Dritten entwickelten Methoden und Instrumente
Beides
Sind diese evaluiert?: 
ja
nein