Landkreis Ludwigsburg

Typ: 
Landkreis
Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Landkreis Ludwigsburg
Bundesland: 
Baden-Württemberg
Einreichende Dienststelle: 
Stabsstelle Jugendhilfeplanung und Prävention
Name des Ansprechpartners: 
Brigitte Bartenstein
Funktion des Ansprechpartners: 
Kommunale Suchtbeauftragte
Straße/Postfach: 
Hindenburgstr.4
Postleitzahl: 
71631
Ort: 
Ludwigsburg
Telefon des Ansprechpartners: 
07141/144-4269
Telefax des Ansprechpartners: 
07141/144-4274
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

A) Ausgangssituation

Der Landkreis Ludwigsburg hat mit seinen 39 Gemeinden, darunter fünf große Kreisstädte, knapp über eine halbe Millionen Einwohner und ist damit der drittgrößte Landkreis in Baden-Württemberg. Südlich grenzt der Landkreis an Stuttgart und nördlich an den Landkreis Heilbronn.

Kinder und Jugendliche im Landkreis können über insgesamt 159 Schulen erreicht werden. Wir sind der Landkreis mit den meisten Jugendeinrichtungen in Baden-Württemberg: zurzeit 25 von Sozialarbeitern betreute Jugendhäuser, 18 Jugendtreffs mit hauptamtlicher pädagogischer Unterstützung und 12 ehrenamtlich geleitete Jugendtreffs.

Dazu kommen noch zehn Standorte mit Schulsozialarbeit, fünf Standorte mit Streetwork/Mobiler Jugendarbeit und drei Standorte mit gemeinwesenorientierter Jugendhilfe.

1996 wurde im Landkreis Ludwigsburg die Stelle der Beauftragten für Suchtprophylaxe/ Kommunale Suchtbeauftragte geschaffen. Die Stelle wurde bei der Kreisjugendpflege angesiedelt.

Aufgabe dieser Stelle ist es, Strukturen in allen pädagogischen Bereichen aufzubauen, die eine Implementierung und langfristige Auseinandersetzung mit der Thematik Suchtprävention gewährleisten. Aus der Aufgabenstellung des Integrierten Gesamtkonzeptes für Suchtprophylaxe Baden-Württemberg ergibt sich eine enge Kooperation mit den Einrichtungen für Kinder und Jugendliche im Landkreis Ludwigsburg, mit der betrieblichen Suchtarbeit und mit der Polizei.

Die suchtpräventive Arbeit im Landkreis orientiert sich an den Lebenswirklichkeiten der entsprechenden Zielgruppen und hat sich die folgenden Ziele gesetzt:

  • Informieren und Hinführen zu einem Verständnis über den Ersatzcharakter von Missbrauchs- und Suchtverhalten
  • Bewusstmachen von Stimmungen und Gefühlslagen und Mut machen, diese zu benennen und auszuhalten
  • Mut machen zur Reflexion des eigenen Verhaltens mit dem Ziel, "Lebenskompetenz" zu entwickeln und verantwortlich auf der Grundlage einer realistischen Selbsteinschätzung zu handeln. Dazu gehört: Ich-Stärke entwickeln, Kreativität entdecken, Abgrenzung zu anderen, Wachstum an Widerständen, "Nein" -sagen können. In diesen Zusammenhängen muss der Begriff "Sucht" nicht konkret auftauchen, es handelt sich um eine suchtunspezifische Herangehensweise.
  • Hilfestellungen geben zur Gestaltung und Umsetzung des Erkannten oder Angebot der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Standpunkten

B) Wettbewerbsteilnehmer

Landkreis Ludwigsburg (www.landkreis-ludwigsburg.de)

Ansprechpartnerin:

Brigitte Bartenstein
Kommunale Suchtbeauftragte
Hindenburgstr.4
71631 Ludwigsburg
Tel.: 07141/144-4269
Fax: 07141/144-4274
e-mail: brigitte.bartenstein@landkreis-ludwigsburg.de

C) Kurzbeschreibung des Wettbewerbsbeitrags

1. Die Idee

Niemand stellt den Konsens in Frage, dass Alkoholisches nicht für Kinder und nur begrenzt für Jugendliche verfügbar sein soll oder – als eine gesetzliche Jugendschutznorm: Kein Alkohol unter 16. Doch was nützen gesellschaftliche Normen, Werte und Regeln, wenn sie nicht von Handeln getragen werden?

Die Umsetzung dieser Regel ist kein Spaßgeschäft, im Gegenteil: Erwachsene riskieren Streit mit Jugendlichen, verfangen sich in Diskussionen und erreichen selten die erhoffte Einsicht beim Gegenüber.

Die Jugendschutzaktion "Schon 16?" sensibilisiert die Erwachsenen.

"Schon 16?" macht das Unangenehme angenehmer.

2. Die Initiatoren und Kooperationspartner

Aktionskreis Sucht im Landkreis Ludwigsburg (kommunale Suchtbeauftragte, Kreisjugendpflege, Suchtberatungsstellen der Caritas und Diakonie, mit "chillout" der aufsuchenden Jugend- und Drogenberatung, Selbsthilfegruppen, örtliche Arbeitskreise Sucht, Polizeidirektion Ludwigsburg)

3. Die Zielgruppen

"Schon 16?" richtet sich an Erwachsene, und damit an Helfer und Helferinnen bei Vereins- und Straßenfesten und an Theken- und Kassenpersonal in Gastronomie und Handel.

Die Veranstaltungen werden über kommunale Schlüsselpersonen wie Bürgermeister/innen oder Ordnungsamtsmitarbeiter/ innen initiiert. Dort werden die Wirt/innen, Geschäftsinhaber/innen und Vereinsvorsitzenden mit einbezogen. Sie wiederum verantworten die Kommunikation zu den einzelnen Mitarbeiter/innen.

4. Die Maßnahmen und Materialien

  • "Der Knoten im Taschentuch": Ein kleinformatiger Aufkleber für den Einsatz auf dem Innenrand des Tabletts oder der Kasse
  • "Der Streitschlichter": Eine kurze Erläuterung zur Regel "Kein Alkohol unter 16" im Postkartenformat. Diese Karten werden an Jugendliche ausgegeben, denen Alkoholisches verweigert wird und ersparen lange Diskussionen.
  • Anleitung zur Verwendung von Aufkleber und Karte. Sie informiert über die Verwendung bei Versand der Materialien z. B. im Zusammenhang mit kommunalen Hallenmietverträgen.
  • Eröffnungspräsentation für Kommunale Schlüsselpersonen
  • Alle Materialien zu "Schon 16?" und Informationsmaterial zum Jugendschutz für Veranstalter von Open-airs, Discos, Konzerten, usw zum downloaden unter www.landkreis-ludwigsburg.de

5. Das praktische Vorgehen

Die Jugendschutzaktion im Landkreis Ludwigsburg wird unterstützt durch den Landrat Herrn Dr. Haas.

März – Mai 2004:

  • Vorbereitung der Aktion
  • Absprachen
  • Materialentwicklung
  • Strategieentwicklung
  • Erstellen der Materialien (20000 Karten, 20000 Aufkleber, 8000 Faltblätter, 4 Banner mit Logo "Schon 16?"),

April 2004:

  • In folgenden Arbeitskreisen wurde die landkreisweite Aktion in Form einer Power-point Präsentation vorgestellt: Dienstbesprechung der Jugendsachbearbeiter der Polizei, Dienstbesprechung des ASD, AK Suchtprävention Korntal, AK Kiste Benningen, AK Fokus Gerlingen, Freundeskreise und Selbsthilfegruppen, Sozialarbeiterkreis, Mädchenarbeitskreis, Kreisjugendring, AK Jugend Remseck, AK Jugend Bietigheim

Mai 2004:

  • Informationsbrief an die Oberbürgermeister und Bürgermeister aller Städte und Gemeinden im Landkreis (39 Städte und Gemeinden)
  • Informationsbrief an die Suchtpräventionslehrer aller Schulen
  • Auftakt durch einen Presseartikel
  • Kooperationspartner und Mitglieder des Aktionskreises Sucht sind auf Laden- und Tankstellenbesitzer und Gastronomen im Landkreis zugegangen, um über die Aktion "Schon 16?" zu informieren und um auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes hinzuweisen. Juni 2004:
  • Präsentation der Aktion im Internet
  • Verteilen des Materials an alle Polizeidienststellen
  • Verteilen des Materials an die Städte und Gemeinden ( auf Nachfrage) mehr als die Hälfte der Städte und Gemeinden erhielten die Materialien
  • Pressemitteilungen in den Zeitungen (Bietigheimer Zeitung, Ludwigsburger Kreiszeitung)

Juni – September 2004

  • Durchführen der Aktion in den Städten und Gemeinden 19.7.2004 ;
  • Infostand beim Ärztekonzert

Bei dieser Openair-Großveranstaltung im Landkreis wurde mit Hilfe eines Infostands und Bannern mit dem Logo auf die Aktion "Schon 16?" aufmerksam gemacht und informiert. Neben zahlreichen Erwachsenen fanden auch Jugendliche den Weg zum Stand. Neben Selbsttests zum Thema Alkohol und Cannabis gab es auch die Möglichkeit sein Wissen in Form eines Quiz zum Thema Jugendschutz zu testen.

September 2004:

  • 2.Schreiben an die Bürgermeister mit Erinnerung und Hinweis auf langfristige Maßnahme

6. Fazit und Ergebnisse

  • Die Kürze der Präsentation und die schlichte Botschaft "Unangenehmes angenehmer machen" sorgen für gute Akzeptanz: Die Teilnehmer/innen fühlen sich nicht belehrt, sondern unterstützt und ermutigt.
  • Zwischen Juni 2004 und Oktober 2005 hatten wir 48 Anfragen aus 24 Gemeinden im Landkreis. Dabei wurden insgesamt ca 12000 Aufkleber, 15000 Postkarten und 4500 Faltblätter verschickt.
  • Die Präsentation vor Ort fördert lokale Bündnisse zur Umsetzung von "Schon 16?" und darüber hinaus (z. B. Verzicht auf den Verkauf von Alcopops bei Straßenfesten).
  • Schwerpunkte bei der Umsetzung in den Gemeinden sind Straßenfeste, Vereinsfeste, usw an denen z.B. neben Informationsständen noch besondere, alkoholfreie Getränke wie z.B.Cocktails angeboten werden.

7. Anlage

Infobrief

2 Briefe an die Oberbürgermeister und Bürgermeister

Hindenburgstraße 40
Ludwigsburg
Telefon (07141) 144-0
Telefax (07141) 144-4274

www.landkreis-ludwigsburg.de

Auskunft erteilt Frau Bartenstein
E-Mail: brigitte.bartenstein@landkreis-ludwigsburg.de

Aktion "Schon 16?"

Sicher stimmen Sie uns zu, dass es beim Umgang von Jugendlichen mit Alkohol immer wieder zu Problemen kommt. Auch in unserem Landkreis gibt es in den Suchtberatungsstellen und vor allem bei "chillout", der aufsuchenden Jugend- und Drogenberatung von Caritas und Diakonie, zunehmend Jugendliche und junge Erwachsene, die durch übermäßigen Alkoholkonsum auffallen. Der Anteil ist gegenüber dem vergangenen Jahr um 51 % gestiegen.

Ein Teil der Probleme entsteht schon da, wo Jugendliche alkoholische Getränke einkaufen. So ist z. B. aus der Präventionsforschung bekannt, dass die leichte Verfügbarkeit auf Straßenfesten und Vereinsfesten, in Geschäften und Gaststätten, an Tankstellen und Kiosken erheblich zu einem frühen Konsum einlädt. Genau hier setzt die kreisweite Aktion des "Aktionskreis Sucht" an. Wir fordern die Einhaltung einer der Grundregeln des Jugendschutzes: Kein Alkohol an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre.

Wir bitten Sie um Ihr aktives Mitwirken, damit die Aktion auch in Ihrer Gemeinde stattfinden kann.

Deshalb bitten wir Sie, die beiliegenden Aktions-Materialien – die Sie in größerer Stückzahl bei uns anfordern können – an geeignete Multiplikatoren innerhalb und außerhalb Ihres Hauses weiter zu leiten.

Die Aktion "Schon 16?" wird in der 24. Woche kreisweit mit einer Pressemitteilung gestartet. Dann kommen die beiliegenden Materialien zum Einsatz:

  • Info-Brief mit grundsätzlichen Erläuterungen zur Aktion "Schon 16?"
  • Aufkleber "Schon 16?" zum Aufkleben z.B. auf die Kasse oder auf den Innenrand eines Servier-Tabletts
  • Karte zum Verteilen an Jugendliche mit kurzer Erläuterung der gesetzlichen Bestimmungen
  • Faltblatt für Verkaufsstellen von Alkohol mit einer Anleitung zur Verwendung von Aufkleber und Karte

Weiteres Jugendschutz-Informationsmaterial zum Download gibt es im Internet auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-ludwigsburg.de oder www.lubunet.de

Wir bitten Sie herzlich um Ihre Unterstützung für diese kreisweite Kampagne des "Aktionskreis Sucht".

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Bartenstein
Kommunale Suchtbeauftragte
im Auftrag des "Aktionskreis Sucht"

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

In welchen Bereichen der Suchtprävention ist die Kommune tätig?: 
Stoffunspezifische Prävention
Stoffspezifische Prävention
Alkohol
Tabak
Illegale Drogen
Medikamente
Weitere? (bitte benennen): 

Zielgruppenspezifische Suchtprävention, Ess-Störungen

Gibt es zu den Präventionsaktivitäten in Ihrer Kommune eine Gesamtkonzeption?: 
ja
nein
Ist die Konzeption schriftlich festgelegt worden?: 
ja
nein
Aus welchem Jahr stammt die Konzeption?: 
vor 2000
2000 bis unter 2002
nach 2002
Gibt es in Ihrer Kommune eine eigene Konzeption zum Bereich Alkohol?: 
ja
Teil der Gesamtkonzeption
nein
Ist die Konzeption schriftlich festgelegt worden?: 
ja
nein
Von wem wurde die Konzeption beschlossen?: 

Aktionskreis Sucht

Aus welchem Jahr stammt die Konzeption?: 
vor 2000
2000 bis unter 2002
nach 2002
Welche Strategie der Alkoholprävention wird in Ihrer Kommune verfolgt?: 
Überwiegend Verhaltensprävention
Überwiegend Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
An welche Altersgruppe richtet sich die Prävention vor allem?: 
Kinder
Jugendliche
Erwachsene
Welche Maßnahmen werden im Bereich der Verhältnisprävention eingesetzt?: 
Kontrolle der Abgabebeschränkungen nach dem Jugendschutzgesetz
Kontrolle von Heranwachsenden bei Großveranstaltungen
Alkoholkontrollen im Straßenverkehr
Kontrolle der Einhaltung des "Apfelsaftgesetzes"
Kontrolle der Einhaltung der Verhaltensregeln des Deutschen Werberates
Keine Alkoholwerbung auf kommunalen Werbeflächen
Abgabebeschränkungen bei Sportveranstaltungen
Regelungen in Sportvereinen
Betriebsvereinbarungen in Kommunalverwaltungen und kommunalen Unternehmen
Betriebsvereinbarungen in privaten Unternehmen
Regelungen in (kommunalen) Jugendeinrichtungen
Werden alkoholfreie Jugendevents organisiert?
Welche weiteren Maßnahmen der Verhältnisprävention werden eingesetzt? (bitte benennen): 

Sensibilisierung von kommunalen Gremien

Welche Maßnahmen aus der Verhaltensprävention werden eingesetzt?: 
Gruppendiskussionen für Eltern, Kinder und Jugendliche
Unterricht/Schulung
Einzelberatung, motivierende Kurzberatung
Peer-Education
Multiplikatoren-Fortbildung
Arbeithilfen, Leitfäden
Bereitstellung von Info-Material
Kulturpädagogische Angebote
Weitere Maßnahmen? (Bitte benennen): 

Informationsstand bei Großveranstaltungen, Eisdisco, Strassen-und Vereinsfeste

Welche Ziele gelten für die Zielgruppe Erwachsene?: 
Alkohol wird risikoarm und verantwortungsvoll konsumiert
Punktnüchernheit (z.B. Verkehr, Schwangerschaft, Arbeit)
Positives Vorbildverhalten gegenüber Kindern und Jugendlichen
Konsequentes erzieherisches Verhalten gegenüber dem Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen
Bei Alkoholproblemen finden Früherkennung und Frühintervention statt
Welche Ziele gelten für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche?: 
Probierkonsum wird zeitlich hinausgezögert bzw. Erhöhung des Einstiegsalters
Handlungsrelevantes Wissen zum Thema Alkohol ist vorhanden
Altersgrenzen des Jugendschutzgesetzes werden von Kindern und Jugendlichen akzeptiert
Kritisches Reflektieren der eigenen Konsummuster
Abnahme des Rauschtrinkens
Gibt es niedrigschwellige Beratungsangebote für Menschen mit Alkoholproblemen und deren Angehörige?: 
ja
nein
Welche Akteure aus der Kommunalverwaltung beteiligen sich wesentlich an der Alkoholprävention?: 
Politische Vertretungskörperschaft
Gesundheitsamt
Jugendamt
Personalamt
Suchtpräventionsstelle
Schulverwaltungsamt
Sportamt
Personalrat
Ordnungsamt
Präventionsbeauftragte(r)
Kommunale Betriebe
Sozialamt
Gibt es ein federführendes Amt?: 
ja
nein
Wenn ja, dann bitte benennen: 

Jugend und Soziales/Jugendhilfeplanung und Prävention, Kommunale Suchtbeauftragte

Hat sich Ihr (Ober-) Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihre Arbeit an der Alkoholprävention eingesetzt?: 
ja
nein
Gibt es ein Konzept für die Alkoholprävention bei Verwaltungsmitarbeitern?: 
ja
nein
Welches sind bei Ihnen wichtige örtliche Akteure der Alkoholprävention außerhalb der Kommunalverwaltung?: 
niedergelassene Ärzte
Suchtberatungsstellen
Krankenkassen
Apotheken
Schulen
Kirchen
Einzelhandel
Gaststätten
Krankenhäuser
Sportvereine
Fachstellen für Suchtprävention
Einrichtungen der offenen Jugendarbeit
Erziehungs-, Ehe- und Familienberatung
Polizei
Überbetriebliche Ausbildungsstätten
Gewerbeaufsicht
Selbsthilfeeinrichtungen
Lokale Medien
Fahrschulen
Weitere Akteure: 

Lokale Arbeitskreise

Gibt es eine Einrichtung zur Vernetzung der Akteure?: 

Aktionskreis Sucht

Arbeitet die Einrichtung regelmäßig?: 
ja
nein
Hat die Einrichtung eine eigene Geschäftsstelle?: 
ja
nein
Hat die Geschäftsstelle ein eigenes Budget?: 
ja
nein
Gibt es geschlechtsspezifische Akzente bei der Alkoholprävention?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

Unterschiedliche Gründe für den Konsum von Alkohol bei Jungen und Mädchen,unterschiedliche Konsumgewohnheiten

Welche Maßnahmen (Projekte, Produkte, Aktionen) der Alkoholprävention gibt es bei Ihnen?: 

"Schon 16?" - Jugendschutz - ich mache mit ( Aufkleber, Flyer, Checklisten, Infobroschüren in verschiedenen Sprachen, Banner), "Ohne Sprit fahr' ich mit", Mädchen Sucht Junge (geschlechtsspezifische, interaktive Ausstellung ), IAK (integratives ambulantes Kurzzeitprogramm bei Alkoholmissbrauch und Alkoholabhängígkeit), Chillout [(Aufsuchende Jugend- und Drogenberatung), Führerscheingruppen, Kurzintervention Alkohol]

Wird für sozial benachteiligte Zielgruppen gearbeitet?: 
ja
nein
Wenn ja, bitte benennen: 

Spätaussiedler, Arbeitslose

Gibt es eigene Projekte der Alkoholprävention für Arbeitslose?: 
ja
nein
Wenn ja, bitte benennen: 

Der Konsiliardienst: Suchtberatung in der Agentur für Arbeit Ludwigsburg

Gibt es Angebote für Kinder und Jugendliche aus alkoholbelasteten Familien?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

Projekt: Kinder suchtkranker Eltern [Kindergruppe, Teeniegruppe( ein Angebot für ältere Kinder ab 13 Jahren aus Suchtfamilien)]

Einzelprojekte