Landkreis Esslingen

Typ: 
Landkreis
Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Landkreis Esslingen
Bundesland: 
Baden-Württemberg
Einreichende Dienststelle: 
Landratsamt Esslingen
Name des Ansprechpartners: 
Elke Klös
Funktion des Ansprechpartners: 
Beauftragte für Suchtprophylaxe
Straße/Postfach: 
Uhlandstraße 1
Postleitzahl: 
73726
Ort: 
Esslingen
Telefon des Ansprechpartners: 
(0711) 3902-2571
Telefax des Ansprechpartners: 
(0711) 3902-1034
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

siehe Bericht "Alkoholprävention im Landkreis Esslingen" mit Anlage 1, Organisation der Suchtvorbeugung und Pressemitteilungen und ausgewählte Materialien zu den drei Projekten "Jugendschutz und Alkopops", "Kinder suchtkranker Eltern" und "Peer Projekt an Fahrschulen"

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

In welchen Bereichen der Suchtprävention ist die Kommune tätig?: 
Stoffunspezifische Prävention
Stoffspezifische Prävention
Alkohol
Tabak
Illegale Drogen
Medikamente
Weitere? (bitte benennen): 

Ess-Störungen, Medien/Konsum u.a.

Gibt es zu den Präventionsaktivitäten in Ihrer Kommune eine Gesamtkonzeption?: 
ja
nein
Ist die Konzeption schriftlich festgelegt worden?: 
ja
nein
Aus welchem Jahr stammt die Konzeption?: 
vor 2000
2000 bis unter 2002
nach 2002
Gibt es in Ihrer Kommune eine eigene Konzeption zum Bereich Alkohol?: 
ja
Teil der Gesamtkonzeption
nein
Ist die Konzeption schriftlich festgelegt worden?: 
ja
nein
Von wem wurde die Konzeption beschlossen?: 

Geschäftsführung und Kuratorium des Aktionskreises Suchtprävention

Aus welchem Jahr stammt die Konzeption?: 
vor 2000
2000 bis unter 2002
nach 2002
Welche Strategie der Alkoholprävention wird in Ihrer Kommune verfolgt?: 
Überwiegend Verhaltensprävention
Überwiegend Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
An welche Altersgruppe richtet sich die Prävention vor allem?: 
Kinder
Jugendliche
Erwachsene
Welche Maßnahmen werden im Bereich der Verhältnisprävention eingesetzt?: 
Kontrolle der Abgabebeschränkungen nach dem Jugendschutzgesetz
Kontrolle von Heranwachsenden bei Großveranstaltungen
Alkoholkontrollen im Straßenverkehr
Kontrolle der Einhaltung des "Apfelsaftgesetzes"
Kontrolle der Einhaltung der Verhaltensregeln des Deutschen Werberates
Keine Alkoholwerbung auf kommunalen Werbeflächen
Abgabebeschränkungen bei Sportveranstaltungen
Regelungen in Sportvereinen
Betriebsvereinbarungen in Kommunalverwaltungen und kommunalen Unternehmen
Betriebsvereinbarungen in privaten Unternehmen
Regelungen in (kommunalen) Jugendeinrichtungen
Werden alkoholfreie Jugendevents organisiert?
Welche weiteren Maßnahmen der Verhältnisprävention werden eingesetzt? (bitte benennen): 

Breites alkoholfreies Getränkeangebot bei öffentlichen Veranstaltungen, entsprechend Preisgestaltung

Welche Maßnahmen aus der Verhaltensprävention werden eingesetzt?: 
Gruppendiskussionen für Eltern, Kinder und Jugendliche
Unterricht/Schulung
Einzelberatung, motivierende Kurzberatung
Peer-Education
Multiplikatoren-Fortbildung
Arbeithilfen, Leitfäden
Bereitstellung von Info-Material
Kulturpädagogische Angebote
Weitere Maßnahmen? (Bitte benennen): 

Erlebnispädagogische Angebote, Verhaltenstraining, Rollenspiel, theaterpädagogische Workshops

Welche Ziele gelten für die Zielgruppe Erwachsene?: 
Alkohol wird risikoarm und verantwortungsvoll konsumiert
Punktnüchernheit (z.B. Verkehr, Schwangerschaft, Arbeit)
Positives Vorbildverhalten gegenüber Kindern und Jugendlichen
Konsequentes erzieherisches Verhalten gegenüber dem Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen
Bei Alkoholproblemen finden Früherkennung und Frühintervention statt
Welche Ziele gelten für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche?: 
Probierkonsum wird zeitlich hinausgezögert bzw. Erhöhung des Einstiegsalters
Handlungsrelevantes Wissen zum Thema Alkohol ist vorhanden
Altersgrenzen des Jugendschutzgesetzes werden von Kindern und Jugendlichen akzeptiert
Kritisches Reflektieren der eigenen Konsummuster
Abnahme des Rauschtrinkens
Gibt es niedrigschwellige Beratungsangebote für Menschen mit Alkoholproblemen und deren Angehörige?: 
ja
nein
Welche Akteure aus der Kommunalverwaltung beteiligen sich wesentlich an der Alkoholprävention?: 
Politische Vertretungskörperschaft
Gesundheitsamt
Jugendamt
Personalamt
Suchtpräventionsstelle
Schulverwaltungsamt
Sportamt
Personalrat
Ordnungsamt
Präventionsbeauftragte(r)
Kommunale Betriebe
Sozialamt
Gibt es ein federführendes Amt?: 
ja
nein
Wenn ja, dann bitte benennen: 

Stabstelle des Sozialdezernenten

Hat sich Ihr (Ober-) Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihre Arbeit an der Alkoholprävention eingesetzt?: 
ja
nein
Gibt es ein Konzept für die Alkoholprävention bei Verwaltungsmitarbeitern?: 
ja
nein
Welches sind bei Ihnen wichtige örtliche Akteure der Alkoholprävention außerhalb der Kommunalverwaltung?: 
niedergelassene Ärzte
Suchtberatungsstellen
Krankenkassen
Apotheken
Schulen
Kirchen
Einzelhandel
Gaststätten
Krankenhäuser
Sportvereine
Fachstellen für Suchtprävention
Einrichtungen der offenen Jugendarbeit
Erziehungs-, Ehe- und Familienberatung
Polizei
Überbetriebliche Ausbildungsstätten
Gewerbeaufsicht
Selbsthilfeeinrichtungen
Lokale Medien
Fahrschulen
Weitere Akteure: 

Fraktionsvertreter des Jugendhilfeausschusses, Kreisärzteschaft, Erziehungshilfeeinrichtungen. Kreiskuratorium für Weiterbildung, Fachberatung für Kindertageseinrichtungen, Freie Wohlfahrtsverbände, ElternvertreterInnen, Kreisjugendring,IHK, Südwestmetall, Kreishandwerkerschaft, DGB, Betriebsarztzentren, Betriebliche Sozialbertung, TÜV, Kreisseniorenrat, Ausländerbeauftragter, Frauenbeauftragte, Hochschule für Sozialwesen

Gibt es eine Einrichtung zur Vernetzung der Akteure?: 
  • Beauftragte für Suchtprophylaxe mit Geschäftsführung und Kuratorium,
  • Fachgruppen (Kiga, Elternhaus, Schule, Jugendarbeit, Jugendhilfe, Veriene, Betriebe, Altenbereich, Straßenverkehr, Kooperationstreffen Essstörungen),
  • Volunteers-Gruppen (Elternabende zur Suchtvorbeugung im Kiga, Öffentlichkeitsarbeit in der Suchtvorbeugung).
  • zusätzlich gibt es ein Kooperationstreffen Suchthilfe, Suchtvorbeugung mit den Suchthilfeeinrichtungen im Landkreis, die Verneztung zwischen Suchthilfeneztwerk und Suchtpräventionsnetzwerk liegt in der Federführung der Beauftragten für Suchtprophylaxe
Arbeitet die Einrichtung regelmäßig?: 
ja
nein
Hat die Einrichtung eine eigene Geschäftsstelle?: 
ja
nein
Hat die Geschäftsstelle ein eigenes Budget?: 
ja
nein
Mit welchen überörtlichen Einrichtungen der Alkoholprävention wird kooperiert?: 

Sozialministerium, Innenministerium, Landesgesundheitsamt, Landesverband der Fahrlehrer, Bund gegen Alkohol im Straßenverkehr, Landesstiftung

Gibt es geschlechtsspezifische Akzente bei der Alkoholprävention?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

Peer Projekt an Fahrschulen (Mädchen fahren oft bei angetrunkenen Freunden mit, um nach Hause zu kommen, wird thematisiert) in den Fortbildungsveranstaltungen wird auf das unterschiedlihce Konsumverhalten aufmerksam gemacht (härtere Konsumweisen von Jungen), Jungen üben im Rollenspiel sich in Clique abzugrenzen bei Mittrinken, u.a. in "Future for all" die interaktiven Lerntafeln Mädchen Sucht Junge sind geschlechtsspezifisch aufbereitet u.a.

Welche Maßnahmen (Projekte, Produkte, Aktionen) der Alkoholprävention gibt es bei Ihnen?: 
  1. Jugendschutz und Alkopops/Jugendschutz und alkoholprävention
  2. Kinder mit suchtkranken Eltern
  3. Peer Projekt an Fahrschulen
  4. u.a. Maßnahmen (siehe Bericht) in Kiga, Schule, Jugendarbeit Jugendhilfe, Vereinen, Betrieben und Verwaltungen, Altenbereich, Straßenverkehr
Wird für sozial benachteiligte Zielgruppen gearbeitet?: 
ja
nein
Wenn ja, bitte benennen: 

Fortbildungen für MitarbeiterInnen der Sozialen Dienste, des Mutter-Kind-Projektes und für Familienhelferinnen, die sozial benachteiligte Familien betreuen, Elternabende zur Suchtvorbeugung in Erziehungshilfesttionen, Vortrag und Gesprächsangebot im Rahmen des Elterncafes der Familienhelferinnen, Projekt für Spätaussiedler-Mädchen ist in Vorbereitung, geplant sind Fortbildungen für Leiterinnen der Sozialen Gruppenarbeit, die mit Kindern aus sozial benachteiligten Familien arbeiten

Gibt es eigene Projekte der Alkoholprävention für Arbeitslose?: 
ja
nein
Wenn ja, bitte benennen: 

Umsetzung Hartz IV: Schulúng von Fallmanagern und Teamleitern in der ARGE, die suchtkranke Arbeitslose betreuen, vor allem unter 25-jährige, durch Jugend- und Drogenberatung und Suchtberatung.
Vom Kreisdiakonieverband in Kooeration mit der Suchtberatung gibt es spezielle zwei Projekte zur Begleitung und Stabilisierung Arbeitsloser mit Familie

Gibt es Angebote für Kinder und Jugendliche aus alkoholbelasteten Familien?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

Kindergruppen 6-10 Jahre, Jugendgruppe 12-15 Jahre, Gruppe "Erwachsene Kinder suchtkranker Eltern", Familienwochenenden, Familientreffen, Kinderbetreuungsangebot im Rahmen von Schulungen der Selbshilfegruppen in der Suchtkrankenhilfe

Anlagen