Bielefeld

Typ: 
kreisfreie Stadt
Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Bielefeld
Bundesland: 
Nordrhein-Westfalen
Einreichende Dienststelle: 
Amt für Personal, Organisation u. Zentrale Leistungen
Name des Ansprechpartners: 
Susanne Albrecht
Funktion des Ansprechpartners: 
Gesundheitsförderung, Schwerbehindertenbeauftragte
Straße/Postfach: 
Niederwall 23
Postleitzahl: 
33597
Ort: 
Bielefeld
Telefon des Ansprechpartners: 
0521/516206
Telefax des Ansprechpartners: 
0521/513432
E-Mail des Ansprechpartners: 
E-Mail der Kommune: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Der Beitrag umfasst die Entwicklung der Dienstvereinbarung zur Suchtprävention (abgeschlossen 1994 - überarbeitet 2003), Analysen und Berichte zum Thema und beschreibt die Arbeit der Betrieblichen Sozial- und Suchtberatung. Der Beitrag beschränkt sich auf die Stadt Bielefeld als Arbeitgeber - daneben gibt es anderes.

Suchtprävention benötigt ein soziales Umfeld, dass nicht weg- sondern hinsieht und im Bedarfsfall weiß, was zu tun ist und einschreitet, um suchtgefährdeten und suchtkranken Beschäftigten im frühestmöglichen Stadium eine wirksame Hilfestellung und Unterstützung zum Erhalt des Arbeitsverhältnisses und der Arbeitsfähigkeit zu sichern.

Um dieses und mittel- bis langfristig eine Einstellungsveränderung hinsichtlich des Umgangs mit Suchtmitteln zu erzielen, bedarf es eines ineinander greifenden Netzwerks von Steuerung auf der Grundlage differenzierter Analysen und Berichterstattung, Regelungen, Information, Fortbildung, Beratung und Unterstützung, dass bei der Stadt Bielefeld schon in den 80er/90er Jahren aufgebaut wurde.

Erste Schritte

In der Allgemeinen Geschäftsanweisung der Stadt Bielefeld vom 23.12.1976 heißt es: "Alkoholverzehr während des Dienstes ist grundsätzlich verboten. Bei Anwesenheit von Besuchern ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet."(1)

Schon das Fortbildungsprogramm 1986 bot für Führungskräfte ein Seminar zum Thema Umgang mit Alkohol an. Zwischenzeitlich gab es auch Aufbauseminare zum Thema.

Vom 15.10.1986 gibt es einen Vermerk zu den Maßnahmen des Personalamtes bei Alkoholmissbrauch (2).

Aufgrund des KGSt-Berichts Nr. 8/88 "Alkohol und Arbeitsplatz, Wege zu einer Suchtkrankenhilfe" wurde im Juni 1989 eine Arbeitsgruppe Alkoholprobleme und andere Suchtgefährdungen am Arbeitsplatz gebildet, in der u. a. vertreten waren: Gesundheitsamt mit seiner Beratungsstelle für Suchtgefährdete und Suchtkranke, Arbeitsmedizinischer und Arbeitssicherheitstechnischer Dienst, Personalamt und Personalrat. Arbeitsaufgaben waren neben der Bestandsaufnahme die konkrete Steuerung der Aktivitäten (Informationsschriften, Fortbildungsseminare, ...) und die Erarbeitung von Maßnahmevorschlägen für ein städtisches Gesamtkonzept "über den Umgang mit suchtgefährdeten und suchtkranken Beschäftigten."

Aufbau einer Suchtprävention bei der Stadt Bielefeld

Nach Abschluss eines langen Abstimmungsprozess, in den auch der Landschaftsverband Westfalen-Lippe eingebunden war, kam es am 15.08.1994 zur Unterzeichnung der Dienstvereinbarung zur Suchtprävention am Arbeitsplatz (3), die mit dem dort enthaltenen Stufengespräch und der Ausbildung von Suchtkrankenhelferinnen und Suchtkrankenhelfern ausschlaggebend für den Umgang mit dem Thema wurde.

1995 wurde zur Umsetzung der Dienstvereinbarung der Arbeitskreis Sucht gegründet, dessen Zusammensetzung in etwa dem der vorherigen Arbeitsgruppe entsprach, in den aber zusätzlich die neu ausgebildeten Suchtkrankenhelferinnen und -helfer berufen wurden.
Der Arbeitskreis Sucht und die betriebliche Suchtkrankenhilfe initiierten für die Beschäftigten:

  • im August 1996 es den 1. Infomarkt Sucht
  • im März 1998 die Mitarbeiterbefragung Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz
  • im Mai 1998 im Rahmen der Frauengesundheitswoche Informationen zu Frau und Sucht am Beispiel Alkohol und Medikamente
  • im August 1998 ein Info-Blatt für alle Mitarbeiter-/innen, in dem sich die ausgebildeten Suchtkrankenhelfer/innen vorstellen (4)
  • im August 1999 den 2. Info-Markt Sucht
  • Fortbildungsveranstaltungen für Vorgesetzte aller Ebenen (als Pflichtveranstaltung) und seit 2001 zusätzlich eine Seminarreihe für Kollegen/innen (5)

Seit Juni 1995 wurde eine ausgebildete Suchtkrankenhelferin 4 Stunden wöchentlich für ihre Tätigkeit freigestellt. Diese Freistellung wurde 1998 auf ? Vollzeitstelle erweitert und der Name Suchtkrankenhilfe gleichzeitig in Betriebliche Sozialberatung und Suchtkrankenhilfe geändert, nachdem deutlich geworden war, dass Suchtberatung allein in vielen Fällen nicht ausreichte und Sozialberatung oft der Schlüssel zur Lösung des Suchtproblems war. Seit 2000 wurde das Angebot der Sozial- und Suchtberatung auf eine Vollzeitstelle aufgestockt. Der Arbeitsbericht der Mitarbeiterin gibt einen guten Eindruck der Arbeit im Bereich Suchtkrankenhilfe auf der Grundlage der bestehenden Dienstvereinbarung (6).

Von 2001 bis 2002 wurde der Aufbau der Betrieblichen Sozialberatung durch das Projekt Betriebliche Sozialberatung unterstützt (7).

Die letzte große Tat des alten Arbeitkreises Sucht war die grundlegende Überarbeitung der 1994er Dienstvereinbarung und der Abschluss der neuen Dienstvereinbarung über Alkohol und andere Suchtmittel am Arbeitsplatz sowie die Betreuung und Behandlung suchtgefährdeter und suchtkranker Beschäftigter bei der Stadt Bielefeld (8) - unterzeichnet im Juni 2003.

Im September 2003 wurde der Arbeitskreis Sucht - nach entsprechender Themenerweiterung - umbenannt in den Arbeitskreis Gesundheitsförderung, Sozial- und Suchtberatung. Seitdem ist der Aufbau des Betrieblichen Eingliederungsmanagements Hauptaktionsfeld des Arbeitskreises. Die entsprechende Dienstvereinbarung wird voraussichtlich im Dezember 2005 unterzeichnet.

Auch die Allgemeine Geschäftsanweisung von 1976 hat in ihrer Neufassung vom 23.05.2005 wesentliche Erweiterungen erhalten (9):

  • Aufnahme des Arbeits- u. Gesundheitsschutzes als verantwortliche Aufgabe für alle Leitungskräfte
  • Neufassung des Kapitels Alkohol, Drogen und Rauchen im Dienst.

Analysen und Berichte

Seit 1993 erscheint der jährlich erscheinende Personal- und Organisationsbericht, der seit Beginn auch Daten über Krankenstände und Unfallzahlen enthält und ab 1996 zusätzlich das Kapitel Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen u. a. mit einem Bericht über Fallzahlen und sonstige Aktivitäten der Betrieblichen Sozial- und Suchtberatung.

Der 2002 in das Abrechnungsverfahren eingeführte Berufsgruppenschlüssel ermöglicht berufsgruppengenaue Analysen der Krankenstandszahlen, so dass Krankenstände auch auf Berufsgruppenebene analysiert werden können. Die Ämter und Betriebe erhalten hierzu detaillierte Auswertungen und werden bei Auffälligkeiten (bei Verschlechterungen zum Vorjahr oder im Ämtervergleich) angeschrieben und auf Einwirkungsmöglichkeiten hingewiesen (10).

  • Allen Ämtern / Betrieben wurde im Frühjahr 2005 erstmals angeboten, für Geschäftsbereiche und Berufsgruppen bei auffälligen Krankenständen Gesundheitszirkel mit vorgeschalteter Mitarbeiterbefragung durchzuführen. Ein sehr erfolgreich verlaufenes Pilotprojekt fand von August 2004 - April 2005 im Umweltbetrieb statt . Wenn sich im Rahmen der Mitarbeiterbefragung alle Beschäftigten zu gesundheitlichen Beschwerden äußern und später in den Gesundheitszirkeln über mögliche Ursachen und Verbesserungen diskutiert wird, ist auch das Thema individueller und arbeitsgruppenbezogener Suchtmittelmissbrauch ein wichtiges Thema.
  • Auf individueller Ebene werden mit der Einführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 84 (2) SGB IX (voraussichtlich Anfang 2006) auf der Grundlage einer Dienstvereinbarung Regelungen geschaffen, die die bestehende Dienstvereinbarung zur Suchtprävention ergänzen. Über die krankheitsbedingten Ausfallzeiten (> 6 Wochen/Jahr) werden voraussichtlich weitere suchtgefährdete und suchtkranke Personen auffallen, mit denen Beratungsgespräche im Sinne der Dienstvereinbarung zur Suchtprävention zu führen sind.

Aktuelles aus der Arbeit der Betrieblichen Sozial- und Suchtberatung

Die Betriebliche Sozial- und Suchtberatung (z. Z. eine Vollzeit-Kraft) hat im Jahr 2004 insgesamt 104 Beschäftigte betreut - darunter 19 speziell in der Suchtberatung.

In der Einzelberatung erfolgt eine enge Abstimmung mit den jeweils Betroffenen und Beteiligten - oft in Form eines Runden Tisches mit Abschluss verbindlicher Zielvereinbarungen. Soweit im Rahmen der Maßnahmeplanung erforderlich werden auch externen Träger einbezogen: Freien Wohlfahrtsverbände, kirchliche Beratungsstellen, Ärzte, Krankenhäuser, ... . Neben problematischen Einzelfällen gibt es auch Teamberatungen in Krisensituationen - in intensiver Zusammenarbeit mit dem Amt für Personal, Organisation und Zentrale Leistungen, dem Personalrat und ggf. der Schwerbehindertenvertretung.

Bei den innerstädtischen Fortbildungsveranstaltungen ist die Betriebliche Sozial- und Suchtberatung an der inhaltlichen Planung und teilweise auch an der praktischen Ausgestaltung von Seminaren zum Thema Sucht beteiligt.

In verschiedenen Arbeitsbereichen hat die Betriebliche Sozial- und Suchtberatung für Vertrauensleute Informationsveranstaltungen zum Thema Sucht durchgeführt: im Umweltbetrieb, in den Kindertagesstätten, im Gesundheitsamt. Auch die Auszubildenden und Nachwuchskräfte erhalten in der Einführungswoche Informationen zum Thema Sucht. Diese Informationsveranstaltungen sollen ausgeweitet werden.

Fazit

Der bereits in der Dienstvereinbarung von 1994 festgeschriebene Stufenplan hat sich sehr gut bewährt und bewirkt, dass das Thema Suchtprävention inzwischen in allen Organisationseinheiten sowohl auf Vorgesetzten- als auch auf Mitarbeiterseite ernst genommen wird und klar ist, dass Sucht und suchtbedingte Leistungsmängel und Verhaltensauffälligkeiten nicht ohne Konsequenzen bleiben - dass aber auch Hilfen für Suchterkrankte angeboten werden.

Insgesamt lässt sich eine spürbare Einstellungsveränderung im Umgang mit Suchtmitteln feststellen. Beispielsweise äußerte letztens ein Kollege: "Man kann doch nicht an Regelungen zum Thema Sucht mitarbeiten und mittags auf dem Weihnachtsmarkt Glühwein trinken."

Schaubild zu den Komponenten der Suchtprävention in Bielefeld

(1) siehe Allgemeine Geschäftsanweisung für die Stadt Bielefeld vom 23.12.1976. Ziffer 3.27 u. 3.28
(2) siehe Vermerk "Maßnahmen des Personalamtes bei Alkoholmissbrauch" vom 1510.1986
(3) siehe Dienstvereinbarung zur Suchtprävention am Arbeitsplatz vom 15.08.1994
(4) siehe beiliegendes Info-Blatt
(5) siehe Einladung zum Führungskräfte-Seminar und Seminar-Inhaltsübersicht für Kollegen/innen
(6) siehe Arbeitsbericht für den Arbeitskreis Sucht vom 30.09.02
(7) siehe Info-Blätter, Leitfaden für Vorgesetzte zum Umgang mit Leistungsminderungen
(8) siehe Dienstvereinbarung über Alkohol und andere Suchtmittel .... vom 24.06.2003
(9) siehe Allgemeine Geschäfts- u. Dienstanweisung für die Stadtverwaltung v. 23.05.2005. Ziffer 3.4 u. 5.2.11
(10) siehe Schaubild Maßnahmen bei auffälligen Krankenständen
(11) siehe Schaubild zum Pilotprojekt Mitarbeiterbefragung und Gesundheitszirkel

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

In welchen Bereichen der Suchtprävention ist die Kommune tätig?: 
Stoffunspezifische Prävention
Stoffspezifische Prävention
Alkohol
Tabak
Illegale Drogen
Medikamente
Gibt es zu den Präventionsaktivitäten in Ihrer Kommune eine Gesamtkonzeption?: 
ja
nein
Ist die Konzeption schriftlich festgelegt worden?: 
ja
nein
Aus welchem Jahr stammt die Konzeption?: 
vor 2000
2000 bis unter 2002
nach 2002
Gibt es in Ihrer Kommune eine eigene Konzeption zum Bereich Alkohol?: 
ja
Teil der Gesamtkonzeption
nein
Ist die Konzeption schriftlich festgelegt worden?: 
ja
nein
Von wem wurde die Konzeption beschlossen?: 

Dienstvereinbarung zwischen Oberbürgermeister und Personalrat

Aus welchem Jahr stammt die Konzeption?: 
vor 2000
2000 bis unter 2002
nach 2002
Welche Strategie der Alkoholprävention wird in Ihrer Kommune verfolgt?: 
Überwiegend Verhaltensprävention
Überwiegend Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
An welche Altersgruppe richtet sich die Prävention vor allem?: 
Kinder
Jugendliche
Erwachsene
Welche Maßnahmen werden im Bereich der Verhältnisprävention eingesetzt?: 
Kontrolle der Abgabebeschränkungen nach dem Jugendschutzgesetz
Kontrolle von Heranwachsenden bei Großveranstaltungen
Alkoholkontrollen im Straßenverkehr
Kontrolle der Einhaltung des "Apfelsaftgesetzes"
Kontrolle der Einhaltung der Verhaltensregeln des Deutschen Werberates
Keine Alkoholwerbung auf kommunalen Werbeflächen
Abgabebeschränkungen bei Sportveranstaltungen
Regelungen in Sportvereinen
Betriebsvereinbarungen in Kommunalverwaltungen und kommunalen Unternehmen
Betriebsvereinbarungen in privaten Unternehmen
Regelungen in (kommunalen) Jugendeinrichtungen
Werden alkoholfreie Jugendevents organisiert?
Welche Maßnahmen aus der Verhaltensprävention werden eingesetzt?: 
Gruppendiskussionen für Eltern, Kinder und Jugendliche
Unterricht/Schulung
Einzelberatung, motivierende Kurzberatung
Peer-Education
Multiplikatoren-Fortbildung
Arbeithilfen, Leitfäden
Bereitstellung von Info-Material
Kulturpädagogische Angebote
Welche Ziele gelten für die Zielgruppe Erwachsene?: 
Alkohol wird risikoarm und verantwortungsvoll konsumiert
Punktnüchernheit (z.B. Verkehr, Schwangerschaft, Arbeit)
Positives Vorbildverhalten gegenüber Kindern und Jugendlichen
Konsequentes erzieherisches Verhalten gegenüber dem Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen
Bei Alkoholproblemen finden Früherkennung und Frühintervention statt
Welche Ziele gelten für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche?: 
Probierkonsum wird zeitlich hinausgezögert bzw. Erhöhung des Einstiegsalters
Handlungsrelevantes Wissen zum Thema Alkohol ist vorhanden
Altersgrenzen des Jugendschutzgesetzes werden von Kindern und Jugendlichen akzeptiert
Kritisches Reflektieren der eigenen Konsummuster
Abnahme des Rauschtrinkens
Gibt es niedrigschwellige Beratungsangebote für Menschen mit Alkoholproblemen und deren Angehörige?: 
ja
nein
Welche Akteure aus der Kommunalverwaltung beteiligen sich wesentlich an der Alkoholprävention?: 
Politische Vertretungskörperschaft
Gesundheitsamt
Jugendamt
Personalamt
Suchtpräventionsstelle
Schulverwaltungsamt
Sportamt
Personalrat
Ordnungsamt
Präventionsbeauftragte(r)
Kommunale Betriebe
Sozialamt
Gibt es ein federführendes Amt?: 
ja
nein
Wenn ja, dann bitte benennen: 

Gesundheitsamt

Hat sich Ihr (Ober-) Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihre Arbeit an der Alkoholprävention eingesetzt?: 
ja
nein
Gibt es ein Konzept für die Alkoholprävention bei Verwaltungsmitarbeitern?: 
ja
nein
Welches sind bei Ihnen wichtige örtliche Akteure der Alkoholprävention außerhalb der Kommunalverwaltung?: 
niedergelassene Ärzte
Suchtberatungsstellen
Krankenkassen
Apotheken
Schulen
Kirchen
Einzelhandel
Gaststätten
Krankenhäuser
Sportvereine
Fachstellen für Suchtprävention
Einrichtungen der offenen Jugendarbeit
Erziehungs-, Ehe- und Familienberatung
Polizei
Überbetriebliche Ausbildungsstätten
Gewerbeaufsicht
Selbsthilfeeinrichtungen
Lokale Medien
Fahrschulen
Gibt es eine Einrichtung zur Vernetzung der Akteure?: 

Regionale Arbeitskreise der Betrieblichen Sozialberatung und Suchtkrankenhilfe

Arbeitet die Einrichtung regelmäßig?: 
ja
nein
Hat die Einrichtung eine eigene Geschäftsstelle?: 
ja
nein
Hat die Geschäftsstelle ein eigenes Budget?: 
ja
nein
Mit welchen überörtlichen Einrichtungen der Alkoholprävention wird kooperiert?: 

Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Anstalt Bethel, Bernh.-Salzmann-Klinik Gütersloh

Gibt es geschlechtsspezifische Akzente bei der Alkoholprävention?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

"Arbeitskreis Frauen, Mädchen u. Sucht" zur Analyse u. Verbesserung der Hilfsange-bote für Frauen u. Mädchen in Bielefeld u. d. näheren Umgebung

Welche Maßnahmen (Projekte, Produkte, Aktionen) der Alkoholprävention gibt es bei Ihnen?: 

1. Stufengespräche im Rahmen der Dienstvereinbarung
2. Suchtkrankenhelfer und Betriebliche Sozial- u. Suchtberatung als direkte Ansprechpartner/innen
3. Verantwortung der Führungskräfte: Förder- und Beratungsgespräche
4. Arbeitsmedizinischer Dienst
5. Arbeitskreis Gesundheitsförderung, Sozial- u. Suchtberatung
6. Fortbildungsveranstaltungen für Führungskräfte u. Kollegen/innen

Wird für sozial benachteiligte Zielgruppen gearbeitet?: 
ja
nein
Wenn ja, bitte benennen: 

?

Gibt es eigene Projekte der Alkoholprävention für Arbeitslose?: 
ja
nein
Wenn ja, bitte benennen: 

?

Gibt es Angebote für Kinder und Jugendliche aus alkoholbelasteten Familien?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

Dieser Beitrag beschränkt sich auf die Stadt Bielefeld als Arbeitgeber - daneben gibt es städt. Jugendhilfeeinrichtungen und freie Träger, die sich der Betreuung der bedürftigen Familie widmen.

Anlagen