Nürnberg

Typ: 
kreisfrei
Name Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Nürnberg
Bundesland: 
Bayern
Einreichende Dienststelle: 
Jugendamt
Name des Ansprechpartners: 
Kurt Gref
Funktion des Ansprechpartners: 
Leiter Präventive Kinder- und Jugendarbeit
Straße/Postfach: 
Dietzstr. 4
Postleitzahl: 
90443
Ort: 
Nürnberg
Telefon des Ansprechpartners: 
0911/231-82 91
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

Alkoholprävention Jugendamt Nürnberg

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Maßnahmen und Angebote zur Alkoholprävention im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes und der Suchtprävention müssen folgende Ausgangssituation berücksichtigen:

  • Alkohol ist ein gesellschaftlich weitgehend akzeptiertes Suchtmittel
  • Alkoholkonsum ist "gesellschaftsfähig"
  • Verkauf und Konsum von Alkohol sind (mit Ausnahmen der Einschränkungen nach dem Jugendschutzgesetz) aus juristischer Sicht legal
  • Alkohol ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor
  • Alkohol war, ist und bleibt vor diesem Hintergrund Suchtmittel Nr. 1 bei Jugendlichen und Erwachsenen mit gravierenden Risiken der Selbst- und Fremdgefährdung.

Alkoholkonsum von Jugendlichen - Situation in Nürnberg

Seit ca. 5 Jahren treten zunehmend problematische Konsummuster bei Jugendlichen auf: Dies sind die drei "K" - Komasaufen, Kampftrinken, Kofferraumsaufen. Letzteres meint die Mitnahme von massenhaft Billiggetränken in Pkw´s und deren Konsum auf Parkplätzen vor Kneipen- und Diskobesuchen ("vorglühen") und während dieser Besuche. Verschiedene Diskotheken in Nürnberg (fast ausschließlich mit Publikum ab 18 Jahren) veranstalteten seit 2005 verstärkt sogenannte Billigpartys ("50-Cent-" bzw. "1-Euro-Partys", jeweils Preis für ein alkoholisches Getränk).

Riskanter Alkoholkonsum tritt grundsätzlich in allen Bevölkerungs- und Bildungsschichten und in allen sozialen Milieus auf. In der örtlichen Jugendszene ist eine überdurchschnittliche Ausprägung in den so genannten unteren sozialen Milieus festzustellen. Problematische Alkoholkonsummuster treten jedoch nicht nur im Bereich des jugendlichen "Prekariats" auf! Dies zeigen diverse Alkoholexzesse in den letzten Jahren z.B. bei Faschingspartys von Gymnasien oder im Umfeld des Night-Skates.

Geschlechtspezifische Situation

Bei der Frage nach geschlechtsspezifischen Ausprägungen gehen sofort die Schubladen auf: Jungs spielen sich in ihrer Clique auf, saufen in Massen Alkohol, zerlegen Parkbänke und hauen sich aufs Maul. Mädchen dagegen sitzen - vielleicht noch mit ihrer besten Freundin - zu Hause, schmeißen bei Problemen Tabletten ein und "ritzen". Fakt ist, dass die weiterhin vorherrschenden Geschlechterrollen männliches und weibliches Verhalten sehr stark prägen, auch im Kontext Suchtprobleme, Alkohol-/Drogenkonsummuster, Mediennutzung, Konfliktlösungsverhalten, Aggression und Auto-Aggression sowie Gewaltbereitschaft, wobei ich letzten Aspekt nicht nur auf physische Gewalt sondern auch auf verschiedene Formen der psychischen Gewalt ausdehnen würde. Geschlechtsrollenstereotype als quasi absolute Wahrheiten entsprechen jedoch nicht unseren Praxiserfahrungen, eine zunehmende Differenzierung sowie ein genauer Blick auf mögliche Ursachen, Motive, subjektive Deutungen und Bedeutungen und mögliche "Erfolge" des Handelns sind notwendig. So ist natürlich Ausübung körperlicher Gewalt weiterhin sehr eng mit wie auch immer verstandenen Männlichkeitsbildern zu sehen. Allerdings beträgt hier - wie auch bei riskantem Alkoholkonsum- das Verhältnis Jungs - Mädchen 2:1 und eben nicht wie vielfach behauptet 9:1.

"Cultural Mainstreaming"

Kultur, Ethnie, Nationalität und Religion sind (mögliche) Einflussfaktoren auf Alkohol-/ Drogenkonsum. Nach den Erfahrungen der örtlichen Jugendarbeit und des Jugendschutzes trinken im statistischem Durchschnitt deutsche Jugendliche in der Altersgruppe von 14 bis 17 Jahren mehr Alkohol als "nichtdeutsche" Jugendliche.

Türkische und andere muslimische Jugendliche tragen dazu durch ihren insgesamt deutlich geringeren Konsum bei. Allerdings gibt es auch bei diesen Jugendlichen (seltenere) Ausreißer in Richtung riskanten Alkoholkonsum. Der Bereich illegale Drogen stellt sich übrigens anders dar und müsste sehr differenziert betrachtet werden. Ohne gängige Vorurteile bedienen zu wollen, zeigt die Praxiserfahrung, dass im Kontext "Migrationhintergrund" Aussiedlerjugendliche im statistischen Schnitt überdurchschnittliche Werte im Bereich Alkoholkonsum, sowohl quantitativ als qualitativ, zeigen.

Alkoholkonsum und Gewaltkriminalität

Zum Thema Gewaltkriminalität und Alkoholeinfluss weist die Polizeiliche Kriminalstatistik 2007 für das Stadtgebiet Nürnberg folgende Zahlen auf: Bei den Körperverletzungsdelikten waren 429 (34%) von insgesamt 1250 Jugendlichen Tatverdächtigen zur Tatzeit alkoholisiert.
Die Gruppe der Heranwachsenden (18 bis 20 Jährige) weist noch höhere Anteile an alkoholisierten Tatverdächtigen auf.

Alkoholintoxikation

Es liegen zur Zeit noch keine gesicherten Zahlen für den Bereich der Unter-18Jährigen vor. Nach Rücksprache mit den Nürnberger Kliniken gehen wir davon aus, dass die Fallzahl pro Jahr bei etwa 250 liegt (darunter dürften auch einige mehrfachauffällige Jugendliche sein). Nach den bisherigen Erkenntnissen bilden diese Jugendlichen die Sozialstruktur Nürnbergs fast "repräsentativ" ab. Der Anteil der Privatkrankenversicherten scheint eher überdurchschnittlich hoch zu sein.

Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass das Dunkelfeld nach den Erfahrungen der Jugendhilfe sehr hoch ist. Dort wo das Wissen um gesundheitliche Risiken geringer ausgeprägt ist und ein "Suff" in der Peergroup imagefördernd ist, ist sicherlich die Bereitschaft einen Sanitäter anzufordern eher gering ausgeprägt. Es wird eher zu rabiaten und rustikalen Ausnüchterungsmethoden gegriffen, bevor ärztliche Hilfe in Anspruch genommen wird.

Wo wird getrunken?

Grundsätzlich können - nicht ganz trennscharf - drei Bereiche benannt werden:

  • Privater Bereich
  • Öffentlicher Raum
  • Diskotheken, Gaststätten, Veranstaltungen (von Rock-im-Park über Kirchweihen bis hin zu Vereinsfesten)

Der private Bereich ist sicher quantitativ die Nummer 1 der Alkoholkonsumorte, für Jugendhilfe jedoch nur bedingt zugänglich! Allerdings bestehen zu vielen Konsumenten über Schule und Regelangebote der Jugendhilfe persönliche Zugänge. Im Bereich des öffentlichen Raumes und im Veranstaltungssektor bestehen Kontakte z.B. über aufsuchende Arbeit (Streetwork).

Alkoholkonsum im öffentlichen Raum

Alkoholkonsum von Jugendlichen im öffentlichen bzw. im öffentlichen zugänglichen Raum ist und bleibt nach den Erfahrungen der Jugendhilfe, insbesondere der Arbeitsfelder Streetwork und Jugendschutz, ein Thema. Orte und (Jugend)Szenen wechseln, die Problematik bewegt sich jedoch in etwa auf dem Level der Vorjahre.

Unter dem Blickwinkel Ordnungswidrigkeiten stellt sich die Situation folgendermaßen dar: 2007 wurden in Nürnberg 1728 Fälle des Alkoholgenusses außerhalb genehmigter Freiflächen und damit Verstöße gegen das Bayerische Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) festgestellt. Dies ist im Vergleich zum Vorjahr eine Zunahme von ca. 19%. Diese Zahlen beziehen sich allerdings jeweils auf Jugendliche und Erwachsene. Es handelt sich überwiegend um Anzeigen an "stadtbekannten Stellen im Straßenraum". Nur 14 Fälle, d.h. 0,8% wurden in Grünanlagen festgestellt (Quelle: Stadt Nürnberg, Rechtsamt - Jahresergebnisse der Zentralen Bußgeldstelle 2007).

Arbeitsschwerpunkte und Adressaten

Kinder- und Jugendschutz und Suchtprävention sprechen beim Arbeitsschwerpunkt Alkoholprävention im Wesentlichen vier Adressatengruppen an:

  • Kinder und Jugendliche
  • Eltern und Erziehungsberechtigte
  • auf der Multiplikatorenebene Fachkräfte aus Jugendhilfe und Schule
  • Gewerbetreibende und Veranstalter

Kinder und Jugendliche sind mittelbar über die bisher genannten Adressatengruppen und unmittelbar im direkten Kontakt die wichtigste Zielgruppe des Kinder- und Jugendschutzes und der Suchtprävention.

Information, Beratung, Freizeitangebote, Projekte und Veranstaltungen sind die Kernangebote für Kinder und Jugendliche. Wichtig sind die Orientierung an der realen Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen sowie im Sinne einer nachhaltigen Wirkung Kontinuität und Einbindung in die Alltagsarbeit, wie z.B. in die stadtteilbezogenen Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, in die Jugendsozialarbeit an Schulen und in die Arbeit von Kinderhorten und Schülertreffs.

Jugendliche und junge Erwachsene aus dem Einzugsgebiet Nürnbergs, die in der Regel nur am Wochenende bestimmte Diskotheken und Kneipen in Nürnberg besuchen, sind über das örtliche Regelangebot der Jugendhilfe natürlich nur sehr eingeschränkt erreichbar und in ihrem Verhalten kaum beeinflussbar.

Eltern und andere Erziehungsberechtigte sollen nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches VIII befähigt werden, Kinder und Jugendliche vor gefährdeten Einflüssen zu schützen. Erziehungsverantwortung und Verbesserung von Erziehungskompetenz sind in diesem fachlichen Kontext die entscheidenden Aspekte. Information und (Erziehungs-) Beratung stehen daher im Mittelpunkt. Der "Erstkontakt" zu Alkohol findet bei Kindern überwiegend in der Familie oder im familiären Umfeld statt. Die Grundlagen für den Umgang mit Alkohol werden im Kindesalter gelegt. Deshalb kommt der Zielgruppe der Eltern eine besondere Bedeutung zu.

Bei Multiplikatoren und Fachkräften aus Jugendhilfe und Schule stehen Informationen, Beratung, Schulung, Fortbildung, Qualifizierung und die Erarbeitung von Informationsmaterialien und Flyern im Mittelpunkt der suchtpräventiven Arbeit und des Kinder- und Jugendschutzes.

Fachliche Beratung, Unterstützung und Information zu Fragen des Kinder- und Jugendschutzes bilden die Basis für die Arbeit mit Gewerbetreibenden und Veranstaltern. Auch in diesem Feld spielen präventive Aspekte eine wesentliche Rolle:
So erscheint z.B. eine Mitwirkung des Kinder- und Jugendschutzes bei der Ausbildung von Gastwirten im Hinblick auf den Stellenwert der Jugendschutzbestimmungen sinnvoll. Daneben spielt in diesem Bereich die Kontrolle und Überwachung der Vorschriften des Jugendschutzrechtes eine entscheidende Rolle. Grundsätzlich gilt für diesen Adressatenkreis:

Jugendschutzrechtliche Bestimmungen sind dazu da, um eingehalten zu werden. Bei Verstößen gegen die Jugendschutzbestimmungen werden in Abstimmung mit Ordnungsamt, Rechtsamt und Polizei die gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. Dies kann Auflagen umfassen wie z.B. Zutrittsverbot für unter 18-Jährige, Erhöhung von Bußgeldern bei Ordnungswidrigkeiten sowie Prüfung der Zuverlässigkeit von z.B. Gastwirten und Diskotheken-Betreibern.

Über diesen genannten Kreis hinaus sind Veranstalter von Volksfesten, Kirchweihen und Vereinsfesten wichtige Ansprechpartner, die ebenfalls in der Verantwortung stehen, Jugendschutzbestimmungen einzuhalten. Eine fachliche Beratung durch den Kinder- und Jugendschutz ist auch im Sinne der Bürgerämter der Stadt Nürnberg, in deren Bereich die o.a. Veranstaltungen eine große Rolle spielen.

Arbeitsprogramm Alkoholprävention des Jugendamtes Nürnberg

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und des zunehmend problematischeren Alkoholkonsumverhaltens von Jugendlichen hat das Jugendamt der Stadt Nürnberg dem zuständigen Gremium Jugendhilfeausschuss am 03.05.2007 ein Arbeitsprogramm Alkoholprävention 2007 und Folgejahre zur Beschlussfassung vorgelegt.

Diese Vorlage enthält eine systematische Beschreibung der Angebote und Maßnahmen des Kinder- und Jugendschutzes sowie der Suchtprävention. Neben der Vorstellung bereits laufender Angebote wird auf die Planung neuer Angebote und Maßnahmen sowie die dafür notwendigen Ressourcen eingegangen.

Ziel dieser Ausschussvorlage war es, Alkoholprävention strukturell und langfristig als Arbeitsschwerpunkt im Rahmen der Suchtprävention und des Kinder- und Jugendschutzes zu verankern, die politische Zustimmung für das Arbeitsprogramm zu erhalten und den Ausbau der Alkoholprävention mit der entsprechenden Mittelausstattung zu ermöglichen. Ausführlich beschrieben wurden Angebote, Maßnahmen und Arbeitsschwerpunkte der Suchtprävention und des erzieherischen sowie ordnungsrechtlichen Kinder- und Jugendschutzes.

Der Jugendhilfeausschuss beschloss die Umsetzung des Arbeitsprogramms, die Aufstockung der Sachmittel für Alkoholprävention (im Jahr 2008 einmalig 50.000 Euro, ab 2009 jährlich fortlaufend 25.000 Euro) sowie die Schaffung einer zusätzlichen Planstelle für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz. Arbeitsschwerpunkte dieser Planstelle sind zu jeweils 50% Alkoholprävention und Jugendmedienschutz (Vorlage Arbeitsprogramm Alkoholprävention im Jugendhilfeausschuss 03.05.2007). Die Besetzung o. a. Planstelle erfolgte zum 01.05.2008.

Das Jugendamt Nürnberg berichtete dem Jugendhilfeausschuss am 03.07.2008 über die Umsetzung und weitere Planung des Arbeitsprogramms Alkoholprävention (Vorlage Umsetzung Arbeitsprogramm Alkoholprävention im Jugendhilfeausschuss 03.07.2008).

Das Arbeitsprogramm Alkoholprävention wurde auf der Vorlage der beiden Ausschussvorlagen weiterentwickelt und fortgeschrieben. Neue Arbeitsschwerpunkte und Projekte kamen hinzu.

Drei Einzelprojekte bzw. Projektschwerpunkte sind im Abschnitt D des Bewerbungsbogens beschrieben:

  1. HipHop-Musical "Alkorapical"
  2. "Auf euer Wohl" - die Katertüte (Streetworkprojekt)
  3. Ordnungsrechtlicher Kinder- und Jugendschutz

Angebote und Projekte im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Einen besonders hohen Stellenwert innerhalb der Alkoholprävention haben Angebote im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Alkoholprävention ist in den 11 Jugendtreffs und 15 Kinder- und Jugendhäusern des Jugendamtes für 2008 und die Folgejahre ein zentraler Arbeitsschwerpunkt. Insgesamt werden inzwischen 13 Angebote und Projekte von der Präventiven Kinder- und Jugendhilfe fachlich begleitet und aus Mitteln der Suchtprävention bezuschusst. Diese Angebote sind in die Alltagsarbeit integriert und längerfristig angelegt. Bei den Zielgruppen haben sich handelt es sich überwiegend um Jugendliche im Alter von 12 bis 20 Jahren, die aus verschiedenen Motiven Alkohol konsumieren und deren Konsum von Experimentieren, Ausprobieren bis hin zu riskanten Trinkmustern reicht. Das informelle System von Jugendlichen, d. h. Peergroups, Cliquen und jugendkulturelle Szenen ist mit einbezogen.

Öffentlichkeitsarbeit - Kampagne "NA TOLL!" (Infoscreen)

"NA TOLL" ist eine Öffentlichkeitsaktion im Rahmen der Alkoholprävention und nutzt die 15 digitalen Großbildflächen in zentralen U-Bahnstationen sowie in den Bahnhöfen Nürnberg und Fürth. Im Zeitraum von April 2008 bis Januar 2009 wurden sieben verschiedene Motive jeweils 10 Tage lang eingeblendet. Diese Motive orientieren sich an saisonalen "Höhepunkten", an denen erfahrungsgemäß Alkoholkonsum von Jugendlichen besonders stark ausgeprägt ist, wie z. B. die Veranstaltung "Rock im Park", Fußballeuropameisterschaft, Eröffnung der Freiluftsaison im Frühling, Herbstvolksfest, Schulabschlussfeiern, Silvester und Auftakt der Faschingssaison.

Zwischenresümee

Das Arbeitsprogramm Alkoholprävention deckt mit seinen Maßnahmen und Angeboten ein breites Spektrum ab: von ordnungsrechtlichem Jugendschutz über Angebote der Suchtprävention, Freizeit- und Beratungsangebote für alkoholkonsumierende Jugendliche bis hin zur Öffentlichkeitsarbeit.

Das Arbeitsprogramm erreicht alle für die Aufgabenstellung relevanten Zielgruppen: Kinder und Jugendliche, Eltern, Fachkräfte aus Jugendhilfe und Schule, institutionelle Kooperationspartner, Multiplikatoren, Gewerbetreibende und Veranstalter sowie die Öffentlichkeit.

Das Gesamtpaket Alkoholprävention zeigt auf verschiedenen Ebenen bereits Wirkung:
Restriktive Maßnahmen wie z.B. Bußgelderhöhung und verstärkte Jugendschutzkontrollen führen zu einer gewissen (teilweise erzwungenen) Einsichtsfähigkeit von Anbietern, Gewerbetreibenden und Veranstaltern bezogen auf ihre Alkoholverkaufspolitik. Dies zeigt sich insbesondere bei Veranstaltern und Wirten von Kirchweihen, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen sowie bei Pächtern oder Besitzern von Tankstellen. Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (Kinder- und Jugendhäuser, Jugendtreffs) arbeiten intensiv mit den Kindern und Jugendlichen (auch und gerade mit suchtmittelkonsumierenden Kindern und Jugendlichen) an dieser Thematik. Informationsmaterialien zum Thema Alkoholkonsum von Jugendlichen werden verstärkt nachgefragt von Eltern, Fachkräften aus Jugendhilfe und Schule und Kooperationspartnern.

Das Problem Alkoholkonsum wird nach Einschätzung des Jugendamtes Nürnberg in der Öffentlichkeit verstärkt wahrgenommen und ernsthafter diskutiert.

Die institutionelle Zusammenarbeit mit Polizei, Ordnungsamt sowie Institutionen und Einrichtungen der Jugend- und Suchthilfe verläuft weiterhin sehr konstruktiv.

Das Nürnberger Forum der Kinder- und Jugendarbeit (bundesweite Fachtagung) beschäftigt sich mit der Thematik "Alkoholprävention". Termin: 23.-25.09.2009.

Alkoholprävention ist auf der Ebene der örtlichen Jugendhilfeplanung und auf der Praxis- bzw. Umsetzungsebene in den Bereichen Präventive Kinder- und Jugendhilfe sowie (Offene) Kinder- und Jugendarbeit auch für die Folgejahre inhaltlich konzeptionell fest verankert, finanziell langfristig gesichert und auf Nachhaltigkeit angelegt.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 11 Gibt es zu den Suchtpräventionsaktivitäten in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption?: 
ja
nein
C 12 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 13 Hat sich der (Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein
C 21 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept?: 
ja
nein
C 22 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 23 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 24 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 25 Auf welche Suchtstoffe und Suchtformen ist Ihr Wettbewerbsbeitrag ausgerichtet?: 
Tabak
Alkohol
Cannabis
Medikamente
Heroin und andere Drogen
(Glücks-)Spielsucht
Weitere
C 26 An welche Zielgruppe(n) richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
3-6jährige
7-10jährige
11-14jährige
15-18jährige
Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien
Sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche
Eltern
Familie
Multiplikatoren
Weitere
Welche?: 
Gewerbetreibende/Veranstalter/Öffentlichkeit
C 27 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 28 An welche Settings und Einrichtungen knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Kindergarten/Kita
Grundschule
Hauptschule
Realschule
Gymnasium/Fachoberschule
Gesamtschule
Berufsschule
Jugendeinrichtung
Sportverein
Ausbildungsstätte
Diskotheken
Gaststätten/Restaurants
Fahrschulen
Einzelhandel
Strasse/Öffentlicher Raum
Spielplatz
Quartier/Stadtteil
Weitere
C 31 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung beteiligen sich?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
(Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat
Suchpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Schulverwaltungsamt
Sportamt
Ordnungsamt
Polizei
Weitere
C 32 Welche verwaltungsexternen Akteure beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Krankenkassen
Krankenhäuser
Niedergelassene Ärzte
Apotheken
Kindergärten/Kitas
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Ausbildungsstätten
Sportvereine
Wohlfahrtsverbände
Kirchen
Stadtteileinrichtungen/Quartiersmanagement
Selbsthilfeeinrichtungen
Ehrenamtliche Helfer
Einzelhandel
Tankstellen
Gaststätten
Diskotheken
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
C 33 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 
z. B. Vereinbarung gegen den Alkoholmissbrauch (Stadt Nürnberg, Polizeipräsidium Mittelfranken, Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband, Betreiber der Nürnberger Diskotheken) (s. Anlage 14)
C 34 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu 2 Jahre
mehr als 2 Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 35 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu 2 Jahre
dauerhaft
C 36 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C37 Werden bei der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags von anderen entwickelte Projekte und Maßnahmen übernommen und eingesetzt?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 
HaLT (Hart am Limit)
C 38 Sind umgekehrt in Ihrem Wettbewerbsbeitrag entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 
z. B. Vereinbarung gegen Alkoholmissbrauch, Kampagne Öffentlichkeitsarbeit (Infoscreen), Flyer "Jugendliche und Alkohol"

Einzelprojekte

Anlagen