Ordnungsrechtlicher Kinder- und Jugendschutz

Ein wichtiger Baustein der Alkoholprävention der Stadt Nürnberg ist der ordnungsrechtliche Kinder- und Jugendschutz. Neben den präventiven Maßnahmen - wie oben beschrieben - wurden auch viele restriktive Maßnahmen ergriffen. Es folgt eine Kurzauswahl von Maßnahmen des ordnungsrechtlichen (gesetzlichen) Kinder- und Jugendschutzes. Detaillierte Darstellungen sind den beigefügten Jugendhilfeausschuss-Vorlagen vom 03.05.2007 und 03.07.2008 zu entnehmen.

Beispiele

Zusammenarbeit mit Polizei/Rechtsamt und Ordnungsamt

Bei mehrmaligen Verstößen in Bezug auf Verkauf von Alkohol bzw. bei erhöhten Verdachtsmomenten werden die Gewerbetreibenden durch die Polizei und den Jugendschutzbeauftragten vor Ort angesprochen und auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hingewiesen. Engmaschige Kontrollen wurden und werden in Absprache mit der Polizei durchgeführt. Ab dem 4. Verstoß liegt eine Straftat wegen beharrlicher Wiederholung (evtl. aus Gewinnsucht) vor und wird von der Staatsanwaltschaft verfolgt. Bei mehrmaligen Verstößen überprüft dann das Ordnungsamt auch die Zuverlässigkeit des Betreibers und entzieht unter Umständen die Konzession. In den letzten beiden Jahren wurde dies mehrfach praktiziert. Auch bei unerlaubten Alkoholveranstaltungen (z. B. Saufen aus 5l-Eimern) schreitet das Ordnungsamt in Zusammenspiel mit dem Jugendamt gezielt ein und verbietet solche Events nach dem Gaststättengesetz. In einem Fall wurde eine Diskothek geschlossen, weil aufgrund von Saufpartys die Strafdelikte im Umfeld der Diskothek enorm gestiegen sind. Die Schließung wurde zwischenzeitlich auch vom Obersten Bayerischen Verwaltungsgericht in zweiter Instanz als rechtmäßig bestätigt. Diese Zusammenarbeit zwischen Rechtsamt, Ordnungsamt, Jugendamt und Polizei ist eine Grundvoraussetzung für erfolgreiches Handeln im restriktiven Bereich und verläuft seit Jahren in Nürnberg äußerst positiv.

Erhöhung des Ordnungswidrigkeiten - Bußgeldes

Eine Ordnungswidrigkeit begehen nicht die konsumierenden Kinder und Jugendlichen, sondern immer die Erwachsenen/Verkäufer. Der Strafrahmen bei Verstößen gegen die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes wurde nahezu verdreifacht. Viele Veranstalter missachteten das Verbot der Alkoholabgabe an Minderjährige. Insbesondere bei den Saufpartys wurden die Besucher animiert, Alkoholika zu konsumieren. Offensichtlich war das ursprünglich geringe Bußgeld in Höhe von 100 Euro (Regelsatz pro Jugendlichen und Verstoß) kein Hinderungsgrund. Das Jugendamt und das Rechtsamt haben deshalb vereinbart die Bußgeldsätze zu erhöhen, sie orientieren sich an den Empfehlungen des Bayerischen Landesjugendamtes und bewegen sich z.B. bei verbotenem Alkoholverkauf an Minderjährige zwischen 500 Euro und 4000 Euro (je nach Alter des Konsumenten, Art und Menge des Getränkes usw.).

Aktion gegen "Saufpartys" - freiwillige Selbstverpflichtung der Nürnberger Diskotheken

Ein großes Problem stellten die Sauf- und Billigpartys dar. Von der "50-Cent-Party" bis hin zum "Doppeldecker" war in Nürnberger Diskotheken alles vertreten. Angelockt durch billige Alkoholika trafen sich bei den Billigpartys auch Minderjährige. Die Folgen des unkontrollierten Alkoholkonsums äußerten sich vor allem nach den Veranstaltungen mit einer steten Zunahme von Körperverletzungen bis hin zu Massenschlägereien.

Die zuständige Polizeiinspektion der Innenstadt war im Dauereinsatz, ohne die Ausschreitungen effektiv verhindern zu können. Etwa 30% der Körperverletzungsdelikte wurden dem sog. Kohlenhofareal (3 Diskotheken) zugerechnet und geschahen hauptsächlich in den Nächten von Samstag auf Sonntag. Die Körperverletzungsdelikte im Umfeld der Diskotheken hatten sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Die Veranstalter berichteten unisono, dass sie bei Billigpartys weniger verdienen, aber aus Konkurrenzgründen mitziehen müssten. Behördliche Anordnungen zum Verbot solcher Veranstaltungen sind nur in Ausnahmefällen möglich, z.B. bei aggressiver Werbung mit Alkohol (z.B. "Absturzgarantie-Party") oder entsprechenden Darstellungen im Internet.

Aufgrund dringenden Handlungsbedarfes wurde unter Federführung des Rechtsamtes zusammen mit dem Ordnungsamt, der Polizei Nürnberg des Jugendamtes eine freiwillige Selbstverpflichtung für alle Diskotheken erarbeitet. Fast alle Nürnberger Diskotheken haben diese unterschrieben und verzichteten freiwillig auf solche Veranstaltungen. Es bleibt festzuhalten, dass viele Kommunen Nürnberg als Vorbild sahen und die Nürnberger Vereinbarungen als Grundlage für eigene Abmachungen mit Discos abfragten. Seitdem sind auch die Straftaten im Umfeld des Kohlenhofareals massiv zurückgegangen und bestätigen die Vorgehensweise der Ordnungsbehörden.

Aufklärungskampagne für alle Nürnberger Tankstellen

Zusammen mit dem Ordnungsamt hat das Jugendamt alle Nürnberger Tankstellen über das Jugendschutzgesetz und das Ladenschlussgesetz informiert. Die Gewerbetreibenden wurden zum wiederholten Male nachdrücklich auf die einschlägigen Gesetze in Bezug auf Alkoholverkauf hingewiesen. Außerdem wurde daran erinnert, dass nach dem Ladenschlussgesetz ab 20.00 Uhr nur noch Reisebedarf an Reisende verkauft werden darf. Scharfe Alkoholika oder eine Kiste Bier fallen sicherlich nicht darunter.
Ebenso kann es nicht sein, dass Jugendliche nach 20.00 Uhr massenweise Schnapsflaschen aus Tankstellen heraus tragen können. Diese Jugendlichen sind keine "Reisenden" im Sinne des Gesetzes, vor allem wenn klar ist, dass sie Besucher einer nahen Jugendeinrichtung sind oder ihren informellen Treffpunkt in der Nähe der Tankstelle haben.

Die Regelungen des Ladenschlussgesetzes werden von den Polizeidienststellen intensiv überwacht. Es wurden mehrfach Anzeigen notwendig.
Nach den Erkenntnissen von Polizei und Jugendschutz zeigen die Kontrollmaßnahmen und die Maßnahmen der Verwaltungsbehörden (Bußgelderhöhung) Wirkung. Immer mehr Tankstellenpächter halten sich an die gesetzlichen Vorschriften. Inzwischen kam es allerdings mehrfach zu Nebenwirkungen in Form von polizeilichen Einsätzen wegen ungehaltener bzw. randalierender Kunden, denen der Verkauf von Alkoholika verweigert wurde.
Somit ist eine Bezugsquelle zumindest in den Nachtstunden versiegt. Allerdings bleibt die Weitergabe von Alkoholika durch volljährige Freunde an Minderjährige ein großes Problem, dem in Zukunft weiter entgegen zu wirken ist.

Eindämmung des Alkoholkonsums Minderjähriger auf Kirchweihen

Die Probleme mit alkoholisierten Minderjährigen sind auch bei Kirchweihen und ähnlichen Veranstaltungen und bei fast allen "Events" (z.B. Faschingsveranstaltungen von Schulen) im Stadtgebiet in diversen Variationen existent. Meist ist bei diesen Veranstaltungen der Alkoholkonsum von Minderjährigen und Erwachsenen "gesellschaftlich" akzeptiert. Wir haben deshalb verstärkt auf die Veranstalter eingewirkt, um Alkoholexzesse einzuschränken. So ziehen z.B. die Bürgerämter bei Vorbereitungstreffen der Kirchweihausrichter einen Vertreter des Kinder- und Jugendschutzes zu Rate. Ausgiebiges Infomaterial kann zur Verfügung gestellt werden. Extra für Kirchweihen/Freiluftveranstaltungen wurde eine "Musterhausordnung" z.B. für Bierzelte entwickelt, die die Jugendschutzvorschriften und eventuell weitere Maßnahmen beinhaltet.

In Bezug auf die Kirchweihen 2009 wird die Stadt Nürnberg - auch auf Betreiben der Polizei, des Jugendamtes und des Süddeutschen Schaustellerverbandes - ein allgemeines "Mitbringverbot von Alkoholika" aussprechen. Die Überwachung übernimmt die örtliche Polizei. Auch hier zeigt sich wie wichtig die Verzahnung aller Beteiligten ist. Nur wenn alle Behörden und Veranstalter zusammenarbeiten, kann dem übermäßigen Alkoholmissbrauch entgegen gewirkt werden.

Jugendliche und Führerschein

Im Schnittstellenbereich zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ist im Dezember 08 eine neue Broschüre "Jugendliche und Führerschein" erschienen. Der Flyer informiert über die gesetzlichen Grundlagen und möglichen Folgen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis nach Alkohol- und/oder sonstigem Drogenkonsum. Hier herrscht bei vielen Jugendlichen ein großes Informationsdefizit. Nachdem die Polizei "alkoholauffällige" Minderjährige der Führerscheinstelle meldet, ist diese Infobroschüre ein wichtiger Baustein der präventiven Arbeit. Die Nürnberger Fahrschulen werden zukünftig in diese Aktivitäten eingebunden.

Die aktualisierte Broschüre "Jugendliche und Alkohol" musste nachgedruckt werden und wird vor allem bei präventiven Maßnahmen in Schulen und Jugendeinrichtungen verwendet.

Folgende Maßnahmen befinden sich zurzeit in der Umsetzung:

Information der Eltern

Werden Minderjährige nach Mitternacht und/oder alkoholisiert von der Polizei aufgegriffen und die Veranstalter/Verkäufer mit einer Ordnungswidrigkeiten-Anzeige belegt, so werden zukünftig im Anschluss daran die Eltern vom Jugendamt über das Aufgreifen/den Missbrauch informiert werden. Es ist geplant, dass in diesem Elternschreiben und direkt über den Allgemeinen Sozialdienst des Jugendamtes auch auf (externe) Hilfsangebote wie Erziehungsberatungsstellen hingewiesen wird.

Gastwirtausbildung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK)

Das Jugendamt wird die IHK bei den Ausbildungsseminaren der Gastwirte mit Hilfe von Vorträgen, eines neuen Merkblattes und diversen Unterlagen (z.B. Unterrichtseinheiten zum Jugendschutz) unterstützen. Eine frühzeitige Aufklärung und Verdeutlichung der Vorschriften des JuSchG in der Gastwirtausbildung erscheint notwendig.

Aktionen des Jugendamtes zur Alkoholprävention beim Musikfestival "Rock im Park 2009" (60.000 Besucher)

Der Einsatz des "Mobilen Jugendtreffs Doppelstockbus" des Jugendamtes und der "Mobilen alkoholfreien Cocktailbar" von Freitagmittag bis Sonntagabend ist bereits mit dem Veranstalter fest vereinbart. Hier haben die jugendlichen Besucher des Festivals die Möglichkeit, die Einrichtungen des Doppelstockbusses wie Internet (per Funk) und Playstation zu nutzen. Ebenso wird die mobile alkoholfreie Bar Cocktails ohne Alkohol zu jugendgerechten Preisen anbieten. Abgerundet werden beide Angebote von einer abgegrenzten Freifläche mit Liegestühlen und gezielten Aktionen zur Alkoholprävention. Die Angebote bilden den Rahmen, um auch Gespräche im Kontext der Alkohol- und Drogenprävention zu führen. Dabei steht diverses Material zur Alkoholprävention zur Verfügung. Die StreetworkerInnen stehen natürlich auch darüber hinaus als AnsprechpartnerInnen zur Verfügung.

Welche Laufzeit hat das Projekt?: 
bis zu 2 Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
Wie lange ist die Finanzierung des Projektes gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
Wird das Projekt in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
Anlagen: 

12_1357_1260_1479.pdf

Vereinbarung gegen den Alkoholmissbrauch in Nürnberger Diskotheken (pdf) "
PDF icon 12_1357_1260_1479.pdf

12_1357_1260_1480.pdf

Brief an Tankstellen (pdf)
PDF icon 12_1357_1260_1480.pdf

12_1357_1260_1481.pdf

Brief an die Nürnberger Faschings- und Karnevalsgesellschaften mit Broschüre Fasching und Jugendschutz (pdf) "
PDF icon 12_1357_1260_1481.pdf

12_1357_1260_1482.pdf

Muster-Hausordnung bei öffentlichen Veranstaltungen (pdf)
PDF icon 12_1357_1260_1482.pdf