Stadtbergen

Typ: 
kreisangehörig
Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Stadtbergen
Bundesland: 
Bayern
Einreichende Dienststelle: 
Ordnungsamt
Name des Ansprechpartners: 
Frau Barbara Tietböhl / Frau Birgit Weikhart
Funktion des Ansprechpartners: 
Ordnungsamtsleiterin / Mitarbeiterin Ordnungsamt
Straße/Postfach: 
Oberer Stadtweg 2
Postleitzahl: 
86391
Ort: 
Stadtbergen
Telefon des Ansprechpartners: 
+49 821 2438133 / 139
Telefax des Ansprechpartners: 
+49 821 2438107
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

Unsere Stadt steht für eine verantwortungsvolle, korrekte und praxisnahe Umsetzung des Kinder- u. Jugendschutzes auf Feiern etc.

Kurzfassung des Wettbewerbsbeitrags

Im Jahre 2007 rief die Stadt Stadtbergen den städtischen Ordnungsdienst ins Leben. Die sog. "mobile Streife", bestehend aus jeweils zwei jungen Männern, bestreift überwiegend am Wochenende in den Abend- und Nachstunden das Stadtgebiet Stadtbergen.

Die Idee war insbesondere, übermäßigen Alkoholgenuss von Minderjähren
bzw. jungen Erwachsenen und die oft damit verbundenen Ordnungswidrigkeiten wie Abfallentsorgung, öffentliches Urinieren, aber auch Vandalismus einzugrenzen. Gerade das in Jugendkreisen beliebte "Vorglühen", bei welchem schon auf dem Weg zu Veranstaltungen, wie dem alljährlichen Stadtfest, aber auch vor der heimischen Diskothek selbst mitgebrachter Alkohol getrunken wird, konnte unserer Einschätzung nach entscheidend reduziert werden.

Um ein weiteres Zeichen zum Jugendschutz zu setzen, bekannte sich die Politik im September 2012 zu einer freiwilligen Selbstverpflichtung und schloss sich als erstes Mitglied der vom Landratsamt Augsburg neu gegründeten "Aktionsgemeinschaft Jugendschutz" an.

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Anlass und Ausgangssituation

Stadtbergen ist eine junge Kleinstadt mit derzeit ca. 15.000 Einwohnern; sie besteht aus dem Hauptort Stadtbergen sowie drei weiteren Stadtteilen Leitershofen, Deuringen und Virchow-Gebiet und grenzt direkt an das Stadtgebiet Augsburg an.
Wir möchten nachfolgend zwei Projekte vorstellen, die im Stadtgebiet Stadtbergen zur Alkoholprävention im öffentlichen Raum beitragen:

Mobile Streife

Im Jahre 2005 wurde erstmals ein städtischer Ordnungsdienst, bestehend aus zwei ehrenamtlichen Mitarbeitern, eingeführt. Die Aufgabe der Beschäftigten bestand damals in erster Linie darin, die Kontrolle des städtischen Ortsrechts zu übernehmen. Zwei Jahre später, im Jahr 2007, wurde der Ordnungsdienst neu gegründet. Zehn junge Männer, heranwachsende Aktive der Ortsteilfeuerwehren, gehörten von nun an dem städtischen Ordnungsdienst an.

Sie kontrollieren nach wie vor die Einhaltung der städtischen Satzungen und Verordnungen, leisten aber überwiegend an den Wochenenden in den Abend- und Nachtstunden ihren ehrenamtlichen Dienst, die sog. "Mobile Streife". Anlass war damals ein immer wieder zu verzeichnender Vandalismusschaden auf dem Gelände der Parkschule Stadtbergen. Darüber hinaus erhielt die Stadt Stadtbergen immer wieder Beschwerden aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums in öffentlichen Grünanlagen. Mit dem Erlass einer Grünanlagensatzung und dem damit verbundenen Alkoholverbot in öffentlichen Grünanlagen im Jahre 2007 eröffnete sich erstmals die Möglichkeit der Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeiten. Im Rahmen der Bestreifung des Stadtgebiets erfolgen damit regelmäßige Kontrollen, um den Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit zu unterbinden.

In der Vergangenheit musste das sog. "Vorglühen" in der Öffentlichkeit immer wieder beklagt werden. So "pilgerten" regelmäßig Scharen von jungen Leuten durch Stadtbergen auf dem Weg zum Stadtfest. Mitgebrachte Alkoholika wurde vor dem Festgelände in Grünanlagen, PKW' s etc. versteckt; die Veranstaltung wurde immer wieder verlassen, um heimlich Alkohol zu trinken. Beim Stadtfest sind grundsätzlich alle Ordnungsdienstmitarbeiter – teilweise in Zivil - im Dienst. Junge Leute, die Alkohol mitführen, werden bereits per Handy "angekündigt" – Flaschen und Dosen mit alkoholischem Inhalt werden – je nach Alter und Alkoholika – konsequent beschlagnahmt. Die Vorgehensweise des städtischen Ordnungsdienstes ist zwischenzeitlich in der Bevölkerung bekannt und wird größtenteils akzeptiert. In den seltensten Fällen wird zwischenzeitlich Alkohol zum Stadtfest mitgebracht - allenfalls von auswärtigen Gästen, die die Veranstaltung zum ersten Mal besuchen.

Das Aufgabengebiet des städtischen Ordnungsdienstes hat sich dahingehend verlagert, dass nun schwerpunktmäßig beim Nachtdienst an Wochenenden bzw. vor Feiertagen Alkoholgenuss von Minderjähren bzw. jungen Erwachsenen und damit verbundene Ordnungswidrigkeiten wie Abfallentsorgung, öffentliches Urinieren festgestellt werden. Hierzu ist der Ordnungsdienst befugt, Personen anzuhalten und Personalien festzustellen. Mittels Berichterstattung erfolgt zeitnah eine Weiterbearbeitung durch das städtische Ordnungsamt bzw. zuständige Weiterleitung an die städtische Jugendpflegerin oder das Landratsamt Augsburg.

Aktionsgemeinschaft Jugendschutz

Desweitern trat die Stadt Stadtbergen im September 2012 als erstes Mitglied der "Aktionsgemeinschaft Jugendschutz" bei, welche im selben Jahr durch das Landratsamt Augsburg ins Leben gerufen wurde. Die "Aktionsgemeinschaft Jugendschutz" ist ein weiterer Baustein im Alkoholpräventionskonzept des Landkreises. Ein im Jahr 2009 ins Leben gerufener Arbeitskreis "Jugend und Alkohol" erarbeitet seither verschiedene Module (Halt-Projekt, Testkäufe, Schulung von Auszubildenden im Einzelhandel, Runde Tische, etc.) um den massiven missbräuchlichen Alkoholkonsum von jungen Menschen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen entgegenzuwirken. Im AK arbeiten in enger Kooperation Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Landkreises, das Amt für Jugend und Familie, die Polizei sowie Vertreter der offenen Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit an Schulen zusammen.
Die "Aktionsgemeinschaft Jugendschutz" ist dabei das erste Angebot an Kommunen, Veranstalter, Gaststätten und Vereine, sich freiwillig, über den gesetzlichen Rahmen hinaus, im Bereich der Alkoholprävention zu engagieren.

Konzept und Ziele sowie Zielgruppen

Mobile Streife

Anlehnend an den Ansatz der sog. "Peer Education", werden junge Erwachsene speziell geschult und ausgebildet, um vor allem junge Menschen bezügl. Alkoholmissbrauch zu informieren.
Die Mitglieder des städtischen Ordnungsdienstes erhalten durch einen Ausbilder der Bereitschaftspolizei regelmäßige Schulungen bezüglich ihrer Rechte und Pflichten, zudem findet auch ein Training zur Selbstverteidigung statt. Dieses ist leider notwendig, da im Zuge der Deeskalation hin und wieder ein Eingreifen in aktive Streitigkeiten unerlässlich ist. Die Mitarbeiter sind einheitlich in schwarzer Hose, grünem Hemd und ggf. schwarzer Jacke gekleidet und führen einen Dienstausweis mit.
Ziel der regelmäßigen Bestreifung des Stadtgebietes ist es, Jugendliche und junge Erwachsene für die Risiken von übermäßigem Alkoholkonsum zu sensibilisieren.

Aktionsgemeinschaft Jugendschutz

Die "Aktionsgemeinschaft Jugendschutz" als solche fungiert als Leuchtturm im Bereich der Alkoholprävention bei öffentlichen Feiern, Partys und Veranstaltungen. Die Mitgliedschaft bedarf im Vorfeld einer Zertifizierung durch das Amt für Jugend und Familie. Die Verleihung des Gütesiegels "Wir feiern mit Verantwortung" wird öffentlichkeitswirksam publiziert und darf fortan bei der Bewerbung eigener Veranstaltungen offensiv verwendet werden.
Angesprochen werden sollen alle Altersgruppen, vor allem aber Eltern und deren jugendliche Kinder.

Vorgehen und Umsetzung

Mobile Streife

Der inzwischen langjährige Leiter des städtischen Ordnungsdienstes (Dienstbeginn 2007) erstellt am Jahresanfang einen Dienstplan. Die mobile Streife besteht grundsätzlich aus mind. zwei Personen, der Einsatz beginnt – je nach Jahreszeit – um 19.00 Uhr bzw. 20.00 Uhr und endet in der Regel gegen 2.00 Uhr. Jeweils am Freitag- und Samstagabend – aber auch an besonderen Tagen wie "Freinacht", Silvester, Halloween bzw. beim Public-Viewing von Fußballgroßereignissen sind die Mitarbeiter mit einem städtischen PKW im Stadtgebiet unterwegs. Vor Dienstbeginn und nach Dienstende melden sie sich bei der zuständigen Polizeidienststelle Augsburg-Pfersee an bzw. ab; sie sind während des Dienstes über Funk und Handy erreichbar und erhalten durch die Polizei auch gelegentlich Aufträge bezüglich Ruhestörungen und Bürgerbeschwerden durch meist alkoholisierte Jugendliche und Heranwachsende.

Je nach Jahreszeit bestreifen die Mitarbeiter gezielt Plätze, Wege und Grünanlagen. In den Sommermonaten werden beispielsweise Grillplätze und Grünanlagen und Parks vermehrt aufgesucht. Die sog. "Endhaltestelle" der Straßenbahn in Stadtbergen ist immer wieder ein beliebter Treff, wie auch zentral gelegene Supermärkte, die oft kurz vor Ende der Öffnungszeit von Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen aufgesucht werden, um Alkoholika zu kaufen. Die im Gewerbegebiet angesiedelte Diskothek sowie das beinahe angrenzende Fastfood-Restaurant werden in den Abend- und Nachstunden stark frequentiert. Dort ist zu späterer Stunde ein reges Kommen und Gehen von und zur Diskothek/zum Fastfood-Restaurant und zur Straßenbahnhaltestelle zu beobachten. Dementsprechend viele Einsätze sind dort zu verzeichnen.

Die Ordnungsamtsleiterin erh ält jeweils am Wochenanfang per Mail die Erkenntnismitteilung des letzten Wochenenddienstes, bei Einsätzen an Feiertagen jeweils am nächsten bzw. übernächsten Arbeitstag. Hierin werden die besonderen Vorkommnisse dokumentiert, im Ordnungsamt werden diese zuständigkeitshalber "abgearbeitet" oder an das Landratsamt Augsburg bzw. der städtischen Jugendpflegerin weitergeleitet. Vom städtischen Ordnungsamt ergehen damit beispielsweise Verwarnungsgeldangebote bzw. je nach Vergehen auch direkt Bußgeldbescheide. Unserer Erfahrung nach hat sich eine zeitnahe, konsequente Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten bewährt, um den betroffenen die Grenzen ihres Handelns aufzuzeigen. In den seltensten Fällen kommt es zu Wiederholungsdelikten. Ein Großteil der Betroffenen nimmt das Verwarnungsgeldangebot direkt an, um einen drohenden Bußgeldbescheid zu vermeiden. Die Mitarbeiter des städtischen Ordnungsdienstes führen einen geeichten Alkoholpromilletester mit, Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird auch immer wieder ein freiwilliger Selbsttest mit teils sehr überraschendem Ergebnis für die Betroffenen angeboten. Immer wieder wird festgestellt, dass die Wirkung des Alkoholkonsums nach wie vor unterschätzt wird. Trifft die mobile Streife auf stark angetrunkene Personen, so werden die Eltern bzw. die Polizeidienststelle – im schlimmsten Falle die Rettungsleitstelle verständigt.

Vor Großveranstaltungen wie beispielsweise dem alljährlichen Stadtfest bzw. bei sog. Public-Viewing's bei Fußballübertragungen finden regelmäßig sog. "Runde Tische" statt. Die beteiligten Stellen wie Ordnungsamt, Kulturamt, städt. Ordnungsdienst, zuständige Polizeidienststelle und das Jugendamt des Landratsamtes Augsburg besprechen hierbei alle sicherheitsrechtlichen Aspekte, insbesondere das Thema "Alkohol im öffentlichen Raum". In Bezug auf Alkoholausschank an Jugendliche/junge Erwachsene ergehen in der vorübergehenden Gaststättenerlaubnis grundsätzlich besondere Auflagen.

Aktionsgemeinschaft Jugendschutz

Als Stadt haben wir uns beim Amt für Jugend und Familie des Landkreises Augsburg beworben, in die Aktionsgemeinschaft Jugendschutz aufgenommen zu werden. Dies war ein ausdrücklicher Wusch des Bürgermeisters und des Stadtrates. Im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung setzten wir verbindliche Standards des Jugendschutzes bei öffentlichen Veranstaltungen fest. Im Rahmen des Gestattungsantrags werden seither diese Standards als Auflage der Gestattung nach § 12 GastG an die Veranstalter weitergegeben, die diese verbindlich umsetzen müssen.

Durch eigene Kontrollen und durch Jugendschutzkontrollen des Amtes für Jugend und Familie in Zusammenarbeit mit der zuständigen Polizeidienststelle wird deren Einhaltung überwacht.

Ergebnisse und Erreichtes

Die Stadt Stadtbergen ist sich durchaus der Tatsache bewusst, dass Alkohol in der Gesellschaft nach wie vor einen hohen Stellenwert hat. Leider werden die Folgen dieser Alltagsdroge noch immer verharmlost. Unser Ziel ist daher insbesondere Vereinsvertreter und andere Veranstalter zu diesem Thema zu sensibilisieren.

Mobile Streife

Sicherlich ist der Dienst unserer mobilen Streife nur ein kleiner Beitrag, um den übermäßigen Alkoholkonsum gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu verringern. Dennoch sind wir der Auffassung, dass es oft auch augenscheinlich kleine Schritte sind, die im Ergebnis zum Ziel führen. So sind die Rückmeldungen der Öffentlichkeit hier durchwegs positiv, weil auch den Bürgern auffällt, dass sich weniger Jugendliche betrunken in öffentlichen städtischen Anlagen aufhalten. Auch haben wir schon Lob von Eltern erhalten, die es sehr positiv empfinden, dass die Stadt bei dem Thema Alkohol und Jugendliche nicht wegschaut, sondern hier entsprechende Maßnahmen ergreift.

Aktionsgemeinschaft Jugendschutz

Eine Berichterstattung an dieser Stelle, nicht ganz drei Monate nach der Zertifizierung, ist schlichtweg noch nicht möglich.
Allerdings ist festzustellen, dass der Verleihservice mit Materialien zum Jugendschutz (wie z.B. Stempel zur Alterskennzeichnung) von unseren Vereinen sehr gut angenommen wird. Auch haben wir nach der Berichterstattung über den Beitritt zur Aktionsgemeinschaft Jugendschutz durchwegs positive Rückmeldungen erhalten.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 1 Fragen zur gesamtkommunalen Einbindung des Wettbewerbsbeitrags

C 10 Gibt es zu den Alkoholprävention in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption? (wenn ja, bitte als Anlage beifügen): 
ja
nein
C 11 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 12 Hat sich der (Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein

C 2 Fragen zur Konzeption und Ausrichtung des Wettbewerbsbeitrags

C 20 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept? (wenn ja, bitte als Anlage beifügen): 
ja
nein
C 21 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 22 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 23 An welche Zielgruppe richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Kinder
Jugendliche
Junge Erwachsene
Erwachsene
Senioren
Eltern/Erziehungsberechtigte
Familien
Obdachlose
Multiplikatoren
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Weitere
C 24 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 25 Welche Maßnahmen zur Alkoholprävention im öffentlichen Raum stehen in ihrem Wettbewerbsbeitrag im Mittelpunkt?: 
Strategische Konzepte mit dem Ziel eines verantwortungsvollen Umgangs mit Alkohol
Maßnahmen zur Verhinderung des Rausch-Trinkens (Koma-Saufen, Binge Drinking)
Multiplikatoren-Fortbildung
Peer-Education
Streetwork und aufsuchende Hilfen
Beratung
Verzicht auf Alkoholwerbung auf kommunalen Werbeflächen
Alkoholbeschränkungen/-verbote im öffentlichen Raum
Alkoholbeschränkungen/-verbote im öffentlichen Personennahverkehr
Abgabebeschränkungen bei Sport- und anderen Großveranstaltungen
Abgabebeschränkungen bei Karnevalsfeiern, Kirmes-, Schützen- und Volksfesten
Förderung von Punktnüchternheit und reduziertem Alkoholkonsum im Straßenverkehr
Dialog- und Mediationsverfahren, Konfliktmanagement
Erarbeitung von Leitfäden, Arbeitshilfen, Info-Material
Weitere
C 26 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 27 Welche öffentlichen Orte stehen im Fokus Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Quartier/Stadtteil
Besondere Straßen/Plätze
Spielplätze
Öffentliche Park- und Grünanlagen
Öffentlicher Personennahverkehr
Öffentliche Veranstaltungen
Öffentliche Feste
Weitere
C 28 An welche Settings und Einrichtungen knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Grundschule/Primarbereich
Hauptschule
Realschule
Sekundarschule
Gymnasium/Fachoberschule
Gesamtschule
Berufsschule
Ausbildungsstätte
Jugendeinrichtung
Senioreneinrichtung
Obdachloseneinrichtung
Sportverein
Weitere
Welche? (bitte benennen): 

Vereine

C3 Fragen zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags

C 30 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und -verwaltung beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
Bürgermeister bzw. Landrat
Suchtpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Ordnungsamt
Polizei
Weitere
C 31 Welche verwaltungsexternen Akteure beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Suchtberatungsstellen
Krankenkassen
Krankenhäuser
Niedergelassene Ärzte
Apotheken
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Sportvereine
Ausbildungsstätten
Kirchen
Wohlfahrtsverbände
Quartiermanagement
Einrichtungen der Seniorenarbeit
Obdachlosenhilfe
Migrantenorganisationen
Selbsthilfeeinrichtungen
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
C 32 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
C 33 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 34 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
C 35 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C 36 Werden bei der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags von anderen entwickelte Projekte/Maßnahmen übernommen und eingesetzt?: 
ja
nein
C 37 Sind im Rahmen Ihres Wettbewerbsbeitrags entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein

Einzelprojekte

Anlagen

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Foto Landrat und Bürgermeister
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Gruppenbild
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Beitrittserklärung zur Aktionsgemeinschaft Jugendschutz des Landkreises Augsburg
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Aktionsgemeinschaft Jugendschutz des Landkreises Augsburg
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Logo "Stadtbergen feiert mit Verantwortung"
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