Im Jahre 2007 rief die Stadt Stadtbergen den städtischen Ordnungsdienst ins Leben. Die sog. "mobile Streife", bestehend aus jeweils zwei jungen Männern, bestreift überwiegend am Wochenende in den Abend- und Nachstunden das Stadtgebiet Stadtbergen.
Je nach Jahreszeit bestreifen die Mitarbeiter gezielt Plätze, Wege und Grünanlagen. In den Sommermonaten werden beispielsweise Grillplätze und Grünanlagen und Parks vermehrt aufgesucht. Die sog. "Endhaltestelle" der Straßenbahn in Stadtbergen ist immer wieder ein beliebter Treff, wie auch zentral gelegene Supermärkte, die oft kurz vor Ende der Öffnungszeit von Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen aufgesucht werden, um Alkoholika zu kaufen. Die im Gewerbegebiet angesiedelte Diskothek sowie das beinahe angrenzende Fastfood-Restaurant werden in den Abend- Nachstunden stark frequentiert. Dort ist zu späterer Stunde ein reges Kommen und Gehen von und zur Diskothek/zum Fastfood-Restaurant und zur Straßenbahnhaltestelle zu beobachten. Dementsprechend viele Einsätze sind dort zu verzeichnen.
Die Ordnungsamtsleiterin erhält jeweils am Wochenanfang per Mail die Erkenntnismitteilung des letzten Wochenenddienstes, bei Einsätzen an Feiertagen jeweils am nächsten bzw. übernächsten Arbeitstag. Hierin werden die besonderen Vorkommnisse dokumentiert, im Ordnungsamt werden diese zuständigkeitshalber "abgearbeitet" oder an das Landratsamt Augsburg bzw. der städtischen Jugendpflegerin weitergeleitet. Vom städtischen Ordnungsamt ergehen damit beispielsweise Verwarnungsgeldangebote bzw. je nach Vergehen auch direkt Bußgeldbescheide.
Unserer Erfahrung nach hat sich eine zeitnahe, konsequente Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten bewährt, um den betroffenen die Grenzen ihres Handelns aufzuzeigen. In den seltensten Fällen kommt es zu Wiederholungsdelikten. Ein Großteil der Betroffenen nimmt das Verwarnungsgeldangebot direkt an, um einen drohenden Bußgeldbescheid zu vermeiden. Die Mitarbeiter des städtischen Ordnungsdienstes führen einen geeichten Alkoholpromilletester mit, Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird auch immer wieder ein freiwilliger Selbsttest mit teils sehr überraschendem Ergebnis für die Betroffenen angeboten. Immer wieder wird festgestellt, dass die Wirkung des Alkoholkonsums nach wie vor unterschätzt wird. Trifft die mobile Streife auf stark angetrunkene Personen, so werden die Eltern bzw. die Polizeidienststelle – im schlimmsten Falle die Rettungsleitstelle verständigt.
Vor Großveranstaltungen wie beispielsweise dem alljährlichen Stadtfest bzw. bei sog. Public-Viewing's bei Fußballübertragungen finden regelmäßig sog. "Runde Tische" statt. Die beteiligten Stellen wie Ordnungsamt, Kulturamt, städt. Ordnungsdienst, zuständige Polizeidienststelle und das Jugendamt des Landratsamtes Augsburg besprechen hierbei alle sicherheitsrechtlichen Aspekte, insbesondere das Thema "Alkohol im öffentlichen Raum". In Bezug auf Alkoholausschank an Jugendliche/junge Erwachsene ergehen in der vorübergehenden Gaststättenerlaubnis grundsätzlich besondere Auflagen.
Unser Ziel ist es, übermäßigen Alkoholgenuss von Minderjähren bzw. jungen Erwachsenen und die oft damit verbundenen Ordnungswidrigkeiten einzugrenzen. Gerade das in Jugendkreisen beliebte "Vorglühen", wo also schon auf dem Weg zu Veranstaltungen wie dem alljährlichen Stadtfest, aber auch vor der heimischen Diskothek schon selbst mitgebrachter Alkohol getrunken wurde, konnte unserer Einschätzung nach schon sehr reduziert werden.