Berlin, Bezirk Steglitz-Zehlendorf

Typ: 
kreisfrei
Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Berlin, Bezirk Steglitz-Zehlendorf
Bundesland: 
Berlin
Einreichende Dienststelle: 
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, Qualitätsentwicklung, Planung und Koordinierung des öffentlichen Gesundheitswesens-Gesundheit 21
Name des Ansprechpartners: 
Hermann Henke
Funktion des Ansprechpartners: 
Leiter der Dienststelle Gesundheit 21
Straße/Postfach: 
Kirchstraße 1/3
Postleitzahl: 
14163
Ort: 
Berlin
Telefon des Ansprechpartners: 
+49 30 902994703
Telefax des Ansprechpartners: 
+49 30 902991220
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

Alkoholprävention in Steglitz-Zehlendorf 2007- 2011: Umsetzung des 11 Punkte- Maßnahmenkatalogs zur Alkoholprävention

Kurzfassung des Wettbewerbsbeitrags

Konkreter Anlass für die Entwicklung eines Alkoholpräventionskonzepts in Steglitz-Zehlendorf (Einwohner 298.483), welches über einzelne Aktionen hinausgeht und eine ganze Legislaturperiode (2007-2011) umfasst, war der tragische Tod des Schülers Lukas. Er war Schüler eines Zehlendorfer Gymnasiums und nach wochenlangem Koma an den Folgen einer schweren Alkoholintoxikation am 30. März 2007 gestorben.

Die verantwortlichen Politikerinnen des Bezirks (die neue Legislaturperiode hatte gerade begonnen), waren so betroffen, dass sie ein deutliches Zeichen setzen wollten. Über Parteigrenzen und parteiinterne Querelen hinweg, haben alle im Bezirksparlament vertretenen Parteien gemeinsam ein langfristiges und umfassendes Präventionskonzept für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf initiiert. Sie beauftragten den zuständigen Suchthilfekoordinator und Leiter der Dienststelle Gesundheit 21 gemeinsam mit engagierten Kolleginnen und Kollegen ein entsprechendes Konzept auszuarbeiten.

Das Konzept sollte ein breites Spektrum von Maßnahmen umfassen, wichtige Zielgruppen und Settings erfassen, sowie Maßnahmen der Verhaltens-und Verhältnisprävention beinhalten. Im Ergebnis wurde ein 11 Punkte umfassender Maßnahmenkatalog erarbeitet, der über die gesamte Legislaturperiode 2007-2011 umgesetzt werden sollte.

Darüber hinaus sollte die Gesamtstrategie von vornherein so angelegt sein, dass eine Nachhaltigkeit in der Weise gegeben ist, als auch in der nächsten Legislaturperiode 2012-2016 eine Fortsetzung des Projekts "Alkoholprävention in Steglitz-Zehlendorf" gewährleistet ist.

Dieses wichtige Ziel ist 2012 erreicht worden, denn die neuen zuständigen Stadträte haben die Verantwortung für einen neuen Aktionsplan Alkoholprävention in Steglitz-Zehlendorf für die Legislaturperiode 2012-2016 übernommen.

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Konzept Alkoholprävention in Steglitz-Zehlendorf 2007-201

Umsetzung des 11 Punkte Maßnahmenkatalogs zur Alkoholprävention

Ausgangssituation

Der tragische Tod eines Jungen Menschen aus dem Bezirk Steglitz-Zehlendorf, der Anfang 2007 an den Folgen einer Alkohointoxikation zu Tode gekommen ist, hat dazu geführt, den Alkoholkonsum im Allgemeinen und bei Kindern und Jugendlichen im Besonderen im Bezirk  zu problematisieren. Das bedeutet, die Hintergründe und Ursachen dieses gesellschaftlichen Problems genauer zu analysieren und kritisch zu hinterfragen, ob die bisher eingesetzten Methoden und Vorhaben ausreichend waren.

Es galt ein neues, umfassendes Konzept zur Alkoholprävention zu erstellen, welches einen 11 Punkte-Maßnahmenkatalog umfasst, sich über über einen längeren Zeitraum erstreckt und auf Nachhaltigkeit ausgelegt ist.

Im Folgenden wird zunächst die Problemlage dargestellt, auf Ziele und Zielgruppen eingegangen, um schließlich Handlungsfelder und Maßnahmen zu beschreiben.

1. Problemlage

Die Dimension der aktuellen Problemlage lässt sich an Hand allgemeiner epidemiologischer Daten zur Alkoholproblematik in Deutschland und der konkreten Situation in Berlin und im Bezirk Steglitz-Zehlendorf darstellen. Eine Umfrage des Robert-Koch-Instituts zum Drogenkonsum von Jugendlichen in Berlin und aktuelle Zahlen der Senatsverwaltung für Gesundheit von Berlin zur Alkoholintoxikation in Berlin bilden die Grundlage.  

Alkoholkonsum in Deutschland

  • der Alkoholkonsum steht  in der Rangfolge der folgenreichsten Risikofaktoren in den entwickelten westlichen Industriestaaten mit 42.000 Toten in Deutschland an 2. Stelle hinter Tabakkonsum mit 120.000 Toten und vor Übergewicht und Adipositas.
  • Im Eu-Vergleich liegen wir mit 10 l Alkohol pro Kopf an 4. Stelle, d.h. nur in Irland, Ungarn und Tschechien wird mehr getrunken. Die "klassischen" Weinländer wie Frankreich und Italien konnten ihren Konsum in den letzten Jahren um mehr als 50% senken.
  • In der Bundesrepublik konsumieren 10 Mio. Menschen Alkohol in riskanter Weise was heißt, dass sie soviel trinken, dass sie ihrer Gesundheit schaden können.
  • Gefährlicher Konsum liegt bei 1,7 Mio. Menschen vor, d. h. ihre Trinkmenge ist so groß, dass in jedem Fall gesundheitliche Schäden festzustellen sind und bei weiteren 1,7 Mio. Menschen liegt eine  Alkoholkrankheit bzw. Alkoholabhängigkeit vor.
  • Der Alkoholmissbrauch ist ein geschlechtsspezifisches Problem, d.h. es trinken deutlich mehr Männer als Frauen (2/3 zu 1/3).
  • In 9% aller aufgeklärten Delikte standen die Tatverdächtigen unter Alkoholeinfluss.
  • 30% aller Gewalttaten fanden unter Alkoholeinfluss statt.
  • 33% aller Schwerverletzten und Verkehrstoten gehen auf das Konto von alkoholisierten Fahrern.
  • Der volkswirtschaftliche Schaden des Alkoholmissbrauchs wird auf insgesamt ca. 25 Mrd. Euro geschätzt.

Alkohol bei Kindern und Jugendlichen

Das Trinken von Alkohol ist bei uns in Deutschland obligatorischer Teil sozialer Ereignisse im Familienkreis und in der Öffentlichkeit.
100.000  Kinder und Jugendliche bis 25 sind bereits alkoholkrank. 3-4 Mio. Kinder wachsen in Familien mit alkoholabhängigen Eltern auf.

Studie des Robert-Koch-Instituts:
Eine im Jahr 2002 durchgeführte berlinweite Studie des Robert-Koch-Institutes bestätigt bezirkliche Daten, insbesondere den Alkoholkonsum von Jugendlichen. Es wurden 9.704 Schüler/innen der 5., 7. und 9. Klasse über ihr Gesundheitsverhalten befragt. So können folgende repräsentative Angaben zum Drogenkonsum Jugendlicher in Berlin gemacht werden:

Alkohol:

  • Das Durchschnittsalter für den Erstkonsum liegt in Berlin bei 11,6 Jahren.
  • Die erste Rauscherfahrung wird mit 13 Jahren gemacht. Ein Drittel aller befragten Schüler/innen war schon einmal betrunken. Besorgniserregend ist die Tatsache, dass das Durchschnittsalter stetig sinkt und keine Trendwende bisher erkennbar ist.
    Geschlechtsunterschied: 12% der Jungen und 7,7 % der Mädchen waren mehr als 3 x betrunken.
  • 76% der Kinder haben erste Erfahrungen mit Alkohol im Familienkreis.
  • 2,4% der 11-15 jährigen Jungen und 0,6% der 11-15 jährigen Mädchen trinken regelmäßig
  • Der abrupte Wandel ist zwischen 11-13 Jahren auszumachen: 11,3% der Jungen und 8,5% der Mädchen konsumieren regelmäßig Alkohol.
  • Bei den 15 Jährigen trinken regelmäßig: 37% der Jungen und 25% der Mädchen.
  • Allgemein kann man feststellen, dass Jungen ein vielfaches mehr trinken als Mädchen.

Sozialgradient:

Jugendliche aus dem oberen Wohlstandsniveau sind stärker gefährdet, regelmäßig bzw viel Alkohol zu trinken, als diejenigen aus weniger wohlhabenden Schichten.

Diese Erkenntnis wird auch durch die aktuellen Zahlen für Steglitz-Zehlendorf 2007 bestätigt:

  • Steglitz - Zehlendorf liegt im bezirklichen Vergleich mit 37 Alkoholvergiftungen an 2. Stelle (hinter Tempelhof -Schöneberg mit 38). Die Zahlen bestätigen auch, dass Steglitz-Zehlendorf als reichster Bezirk Berlins, ein Problembezirk in Bezug auf Alkoholintoxikation in der Altersgruppe der 10 bis unter 20 Jährigen darstellt. Die Zahlen in den zurückliegenden Jahren bis 2000 sehen den Bezirk immer an 1.-3. Stelle im Bezirksvergleich.
  • Dass die Zahl der Alkoholvergiftungen ein wenn auch allgemeiner, so doch besorgniserregender Indikator für das problematische Konsumverhalten darstellt, lässt sich an dem stetigen Anstieg, d.h. an der ungebrochen ansteigen Tendenz erkennen.
    So hat sich die  Zahl der Jugendlichen mit Alkoholvergiftungen in der Altersgruppe der 10-20- Jährigen in Berlin im Zeitraum  von 2000 bis 2007 mehr als verdoppelt (von 154 auf 335 Fälle).

Die Zahlen auf Bundesebene bestätigen diesen Trend auch für Deutschland. So hat sich auch hier die Zahl der Alkoholvergiftungen in der gleichen Altersgruppe von 2000 bis 2007 mehr als verdoppelt (von 9.514 auf 23.165).

Alkohol ist das am häufigsten konsumierte Rauschmittel im Jugendalter weil es elementare Empfindungen und Wunschvorstellungen hervorruft, die  in diesem Alter stark ausgeprägt sind.
Je früher sie ihren ersten Alkoholrausch erleben, desto so größer ist das Risiko, im späteren Lebensverlauf Alkoholprobleme zu entwickeln.

Während der Entwicklung von Kind zum Erwachsenen übernimmt der Alkohol im Rahmen der Entwicklungsaufgaben wie z.B. bei der Identitätsbildung, der Ablösung von den Eltern und der Entwicklung eines eigenen Wertesystems unterschiedliche Funktionen .

 Je nachdem wie das Individuum konstituiert ist und wie es diese Entwicklungsaufgaben erledigt, kann es zu einer Anfälligkeit für Drogen kommen. Dabei spielen der Aufbau von Freundschaften und Liebesbeziehungen  in der Peergroup (Freundeskreis) eine große Rolle und dies geschieht vor allem an Orten, an denen der Alkoholkonsum nahegelegt wird. Das sind in erster Linie  Diskotheken, Gaststätten und die Straße.

Von den 15 Jährigen, die sich regelmäßig in Diskotheken aufhalten, trinken 68% regelmäßig Alkohol, der damit die Partydroge Nr.1 ist.
Auf der Straße - hier kommt vor allem der "Risikofaktor Langeweile" zum Tragen- und in Sportstätten, wird am zweithäufigsten getrunken.

2. Ziele

Das gesamte Programm des 11 Punkte-Maßnahmenkatalogs ordnet sich ein in das Rahmenkonzept "Europäisches Ziel 12" des WHO-Programms "Gesundheit 21": "Verringerung der durch Alkohol, Drogen und Tabak verursachten Schäden".

Danach sollen bis zum Jahr 2015 in allen Mitgliedstaaten die auf den Konsum von suchterzeugenden Substanzen wie Tabak, Alkohol und psychotropen Substanzen zurückzuführenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen signifikant reduziert werden.

(Vom WHO-Regionalkomitee für Europa auf seiner 48. Tagung in Kopenhagen im September 1998 verabschiedet).

Der 11 Punkte Maßnahmenkatalog basiert auf der fachlichen Grundlage der sieben Leitsätze zur Suchtprävention des Bezirks Steglitz-Zehlendorf (siehe Anlage).

3. Was wirkt, was kann man tun?

Um alkoholbedingte Schäden möglichst wirksam zu verhindern oder zu reduzieren, gibt es Strategien der Verhältnisprävention und Verhaltensprävention. Dazu haben Thomas Barbor et al. eine Studie vorgelegt, welche die Wirksamkeit der verschiedenen Strategien untersucht hat.

Auf der Seite der verhältnispräventiven Maßnahmen hatten eine hohe Wirksamkeit: 

  • Angebote der Zugangsbeschränkung d.h. Erhöhung des gesetzlichen Mindestalters,
  • Staatliches Monopol für den Einzelhandel (d.h. Verbot von Alkoholverkauf  z.B. an Tankstellen und Verkauf nur an vom Staat erlaubten Verkaufsstellen),
  • Niedrigere BAK-Grenzen (Blutalkoholkonzentration) allgemein und im Besonderen für Fahranfänger (0%)
  • Steuererhöhungen.

Auf der Seite der verhaltenspräventiven Strategien stehen:

  • An erster  Stelle als mit weitem Abstand wirksamste Strategie die Früherkennung und Kurzintervention bei Hochkonsum (siehe HaLT-Projekt).
  • Interaktive schulbasierte Programme
  • Umfassende familiäre Ansätze
  • Die Wirksamkeit einer Alkoholpräventionsstrategie wird durch eine Kombination verhältnis- und verhaltenspräventiver Maßnahmen erheblich gesteigert.
  • Eine erfolgreiche  und wirksame Suchtprävention muss vor Ort stattfinden und gemeinschaftlich durchgeführt werden, d.h. ressortübergreifend und mit anderen Akteuren im Sozialraum wie z.B. mit freien Trägern der Jugendhilfe, Vereinen,
    "RundeTische", Schulen, Jugendfreizeitheimen und Stadtteilzentren.
  • Politik und Fachleute sollten sich auf realisierbare Ziele, wirksame Strategien der Verhältnis- und Verhaltensprävention und auf die zur Erreichung der Ziele erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen verständigen.

I. Die Maßnahmen verfolgen insbesondere bei der Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen folgende Ziele:

  •  Probierkonsum wird zeitlich hinausgezögert bzw. Erhöhung des Einstiegsalters generell auf 18 Jahre
  • Alkoholkonsum wird deutlich reduziert
  • Abnahme des Rauschtrinkens
  • Kritisches Nachdenken über den eigenen Alkoholkonsum
  • Umfassendes Wissen zum Thema Alkohol herstellen
  • Die Altersgrenzen des Jugendschutzes werden von Kindern und Jugendlichen akzeptiert

II. Für die Zielgruppe der Erwachsenen gelten folgende Ziele:

  • Positives Vorbildverhalten gegenüber Kindern und Jugendlichen
  • Konsequentes erzieherisches Verhalten im Hinblick auf Alkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen
  • Alkohol wird risikoarm und verantwortungsvoll konsumiert
  • Bei Alkoholproblemen finden Früherkennung und Frühintervention statt.
  • Bei Alkoholintoxikationen wird das Hilfeangebot "HALT" in Anspruch genommen
  • Gewerbetreibende halten Jugendschutz- und Gaststättengesetz ein
  • Im Rahmen der Maßnahmen findet eine koordinierte und eng abgestimmte Zusammenarbeit aller an dem Programm Beteiligten statt.

4. Setting (Handlungsfelder)

  • Schulen
  • Jugendeinrichtungen
  • Kindertagesstätten
  • Sportvereine

5. Organisationsstrukturen

Für die Gesamtkoordination ist die Stadträtin, Frau Loth (Gesundheit,Ordnungsamt), in Kooperation mit den Stadträtinnen Frau Otto (Jugend und Schule) und der Stadträtin Frau Richter-Kotowski (Kultur, Präventionsbeirat) verantwortlich. Im Auftrag des Bezirksamtes nimmt Herr Henke, als Leiter von Gesundheit 21- Planungs- und Koordinierungsstelle Gesundheit, die Umsetzung des Maßnahmenkatalogs wahr. Diese Personen bilden die Lenkungsgruppe.

Zur Umsetzung des Maßnahmenkatalogs wird eine Projektgruppe etabliert, die sich aus Vertretern der Bereiche Schule, Jugend, Gesundheit, Kultur, Polizei, Ordnungsamt, Soziales, Gesundheit 21, Sportvereine, Freie Träger der Jugendhilfe, Runde Tische (Präventionsbeirat), Selbsthilfe zusammensetzt.

6. Maßnahmenkatalog

  1. Kontrollen der Gewerbetreibenden im Hinblick auf die Einhaltung des Jugendschutz- und Gaststättengesetzes durch das Bezirksamt in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Polizeibehörden
    • Kontrolle der Einhaltung des Verbots von Flat-rate-Parties nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 des Gaststättengesetzes
    • Kontrolle der Einhaltung des § 6 des Gaststättengesetzes (Apfelsaftgesetz) durch Jugendliche und Behörden
    • Kontrolle der Einhaltung der Abgabebeschränkung nach § 9 des Jugendschutzgesetzes
    • Verteilung von Flyern der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zum Jugendschutzgesetz an Gewerbetreibende
    • Erteilung eines Gütesiegels an kooperative Gewerbetreibende
  2. Der Punkt "Einhaltung des Jugendschutzgesetzes unter Berücksichtigung  des Themas Alkohol" wird regelmäßiger Tagesordnungspunkt auf den Sitzungen der "Runden Tische" in den Stadtteilen, und es erfolgen regelmäßige Berichte über diesen Punkt im Präventionsbeirat.
  3. Fortbildung von Multiplikatoren zum Thema "Alkoholprävention" für Erzieher und Sozialarbeiter Lehrer und Ausbilder Jugendwarte (Sport), Mediziner
  4. Kulturpädagogische Angebote mit interaktivem Charakter
    Medienwettbewerbe:
    • Plakat
    • Musik-Video
    • Suchtpräventions - Theater
    • Schreibwettbewerbe an Schulen und JFE (Jugendfreizeiteinrichtungen) zum Thema Alkohol
    • Interaktive Dauerausstellung zum Thema "Suchtprävention/Alkoholprävention für Steglitz-Zehlendorf "
  5. Elternbriefe und Elternschulungen zum Thema "Alkohol und Jugend"
  6. Betroffene berichten in Zusammenarbeit mit der Anonymen Alkoholkranken hilfe Berlin (AKB) aus Steglitz-Zehlendorf in Schulen und JFE
  7. Einmal im Jahr führen JFE, Schulen und Schulstationen in ihrer Region gemeinsam eine Aktionwoche zum Thema "Alkohol und Jugend" durch
  8. Entwicklung eines Konzeptes der Frühintervention für Schulen und Umsetzung an ausgewählten Schulen
    • Peer – Education – Projekte
    • Eltern – Infoabende
    • Schutz des Ungeborenen Kindes vor Alkoholkonsum der Mutter (FASD Prävention)
  9. Keine Alkoholwerbung auf kommunalen Werbeflächen
    Kontrolle der Einhaltung der Verhaltensregeln des Deutschen Werberates bei  Alkoholwerbung
    Bannmeile für Alkoholwerbung um Schulen, Kitas und Jugendfreizeiteinrichtungen
    Plakatwerbung - Projekte mit Kindern und Jugendlichen
  10. Installierung des Bundesmodellprojektes "HALT – Hart am Limit" im Bezirk, das zurzeit das wirksamste Konzept gegen den riskanten Alkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen darstellt.
  11. Fortführung der Kampagne "Nüchtern betrachtet", die im Rahmen eines Wettbewerbs von den Teilnehmern erwartet, dass sie entweder für eine bestimmte Zeit keinen Alkohol zu sich nehmen oder vorbildliche alkohol präventive Projekte entwickeln und damit ein positives Vorbild abgeben. 

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass vor dem Hintergrund eines eklatanten Anstiegs der Alkoholvergiftungen insbesondere unter den Jugendlichen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf Maßnahmen ergriffen werden müssen, die zum Ziel haben den Alkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen signifikant und nachhaltig zu reduzieren.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 1 Fragen zur gesamtkommunalen Einbindung des Wettbewerbsbeitrags

C 10 Gibt es zu den Alkoholprävention in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption? (wenn ja, bitte als Anlage beifügen): 
ja
nein
C 11 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 12 Hat sich der (Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein

C 2 Fragen zur Konzeption und Ausrichtung des Wettbewerbsbeitrags

C 20 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept? (wenn ja, bitte als Anlage beifügen): 
ja
nein
C 21 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 22 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 23 An welche Zielgruppe richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Kinder
Jugendliche
Junge Erwachsene
Erwachsene
Senioren
Eltern/Erziehungsberechtigte
Familien
Obdachlose
Multiplikatoren
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Weitere
C 24 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 25 Welche Maßnahmen zur Alkoholprävention im öffentlichen Raum stehen in ihrem Wettbewerbsbeitrag im Mittelpunkt?: 
Strategische Konzepte mit dem Ziel eines verantwortungsvollen Umgangs mit Alkohol
Maßnahmen zur Verhinderung des Rausch-Trinkens (Koma-Saufen, Binge Drinking)
Multiplikatoren-Fortbildung
Peer-Education
Streetwork und aufsuchende Hilfen
Beratung
Verzicht auf Alkoholwerbung auf kommunalen Werbeflächen
Alkoholbeschränkungen/-verbote im öffentlichen Raum
Alkoholbeschränkungen/-verbote im öffentlichen Personennahverkehr
Abgabebeschränkungen bei Sport- und anderen Großveranstaltungen
Abgabebeschränkungen bei Karnevalsfeiern, Kirmes-, Schützen- und Volksfesten
Förderung von Punktnüchternheit und reduziertem Alkoholkonsum im Straßenverkehr
Dialog- und Mediationsverfahren, Konfliktmanagement
Erarbeitung von Leitfäden, Arbeitshilfen, Info-Material
Weitere
C 26 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 27 Welche öffentlichen Orte stehen im Fokus Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Quartier/Stadtteil
Besondere Straßen/Plätze
Spielplätze
Öffentliche Park- und Grünanlagen
Öffentlicher Personennahverkehr
Öffentliche Veranstaltungen
Öffentliche Feste
Weitere
C 28 An welche Settings und Einrichtungen knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Grundschule/Primarbereich
Hauptschule
Realschule
Sekundarschule
Gymnasium/Fachoberschule
Gesamtschule
Berufsschule
Ausbildungsstätte
Jugendeinrichtung
Senioreneinrichtung
Obdachloseneinrichtung
Sportverein
Weitere

C3 Fragen zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags

C 30 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und -verwaltung beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
Bürgermeister bzw. Landrat
Suchtpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Ordnungsamt
Polizei
Weitere
Welche? (bitte benennen): 

Schulamt,Kulturamt

C 31 Welche verwaltungsexternen Akteure beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Suchtberatungsstellen
Krankenkassen
Krankenhäuser
Niedergelassene Ärzte
Apotheken
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Sportvereine
Ausbildungsstätten
Kirchen
Wohlfahrtsverbände
Quartiermanagement
Einrichtungen der Seniorenarbeit
Obdachlosenhilfe
Migrantenorganisationen
Selbsthilfeeinrichtungen
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
C 32 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
C 33 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 34 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
C 35 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C 36 Werden bei der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags von anderen entwickelte Projekte/Maßnahmen übernommen und eingesetzt?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

HalT Projekt

C 37 Sind im Rahmen Ihres Wettbewerbsbeitrags entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

Fit für die Straße (bisher drei weitere Bezirke)

Einzelprojekte

Anlagen

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Pressemitteilung Alkohlpräventionsprogramm 17.06.2008
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14_1563_1680_2712.pdf

Dokumentation Umsetzung Maßnahmenkatalog 2007-2011
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Leitlinien zur Suchtprävention
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Dokumentation FASD Gesundheitskonferenz
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14_1563_1680_2715.pdf

Leitlinien zur Prävention von Fetalen Alkoholspektrum-Störungen (FASD)
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Flyer "Fit für die Straße"
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Fragebogen Local - Monitoring
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FASD Plakatausstellung/Shirley Engel, Berthold-Otto-Schule
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FASD Plakatausstellung/Berthold-Otto-Schule, Dennis Sonnenburg/Kalle Rebske
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FASD Plakatausstellung/Linda Nagy und Kathleen Kordus, Berthold-Otto-Schule
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FASD Plakatausstellung/Cheo-Mbonifor Jesse, Biesalsky-Schule
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FASD Plakatausstellung/Juliet Adelt, Biesalsky-Schule
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FASD Plakatausstellung/Marie-Sophie Trobitzsch, Biesalsky-Schule
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FASD Plakatausstellung/Fiona Zühlke und Leo Elser, Droste-Hülshoff-OG
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FASD Plakatausstellung/Magnus Lorenz, Droste-Hülshoff-OG
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FASD Plakatausstellung/Anna Opaska, Droste-Hülshoff-OG
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FASD Plakatausstellung/Jaqueline Gaffrey, Droste-Hülshoff-OG
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FASD Plakatausstellung/Lena Korostylyova und Stella Hildebrand, Droste-Hülshoff-OG
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FASD Plakatausstellung/Mara Haenler, Droste-Hülshoff-OG
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FASD Plakatausstellung/Ruslan und Jacky, Johann-Thienemann-Schule
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FASD Plakatausstellung/Michelle Randow, Max von Laue OS
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FASD Plakatausstellung/Miriam Ewell und Ann-Kathrin Nobert, Max von Laue OS
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FASD Plakatausstellung/Saskia Blödorn, Max von Laue OS
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FASD Plakatausstellung/Judith Arndt, OSZ Büro Wirtschaft und Verwaltung
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FASD Plakatausstellung/Dominic Appel und Jessica Hägemann, OSZ Büro Wirtschaft und Verwaltung
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FASD Plakatausstellung/Katjana Berndt, Sebastian Unat, Marian Dawidczak, Ron Durst, Schadow-Gymnasium
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No Sprits for Kids Poster
No Sprits for Kids Poster

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Fit für die Straße
Fit für die Straße

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Keine Alkoholwerbung
Keine Alkoholwerbung

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No Sprits for Kids
No Sprits for Kids