Ostalbkreis

Typ: 
Landkreis
Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Ostalbkreis
Bundesland: 
Baden-Württemberg
Einreichende Dienststelle: 
Landratsamt - Beratung, Planung, Prävention
Name des Ansprechpartners: 
Berthold Weiß
Funktion des Ansprechpartners: 
Suchtbeauftragter
Straße/Postfach: 
Stuttgarter Str. 41
Postleitzahl: 
73430
Ort: 
Aalen
Telefon des Ansprechpartners: 
+49 7361 5031293
Telefax des Ansprechpartners: 
+49 7361 503581293
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

"Jugendschutz geht alle an - die Ostalbkinder sind’s uns wert"

Kurzfassung des Wettbewerbsbeitrags

Alkoholprävention im öffentlichen Raum stellt für jeden Landkreis eine besondere Herausforderung dar, hat er doch im Gegensatz zu Städten und Gemeinden keinen unmittelbaren, hoheitlichen Einfluss. Es bleibt ihm allerdings unbenommen, klar formulierte Ziele in der Prävention z.B. durch Überzeugungsarbeit, die Einbeziehung breiter gesellschaftlicher Gruppierungen oder öffentlichen Druck über die Medien auch auf die Ebene der Kommune zu transportieren und damit Bereitschaft für die Auseinandersetzung mit dem Thema zu finden. Der Ostalbkreis ist diesen Weg gegangen.

Mit einem breiten Bündel an verhaltensbezogenen Maßnahmen in unterschiedlichen Settings wird direkt auf Jugendliche, aber auch auf Eltern und Multiplikatoren eingewirkt. Durch strukturelle Maßnahmen auf möglichst allen Ebenen wird deren Wirksamkeit unterstützt: Informationen an Alkohol abgebende Stellen wie Discounter oder Tankstellen gehören ebenso dazu wie organisatorische Vorschläge für Veranstalter von Festen, die Vereinbarung von Verzicht auf den Ausschank von Branntwein mit unterschiedlichen Verbänden auf Kreisebene (Sportkreis, Blasmusiker, Fastnacht treibende Zünfte u.a.) oder auch die Ausarbeitung von einheitlichen Gestattungsmustern für die Städte und Gemeinde im Kreis.

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

I. Ausgangssituation

Der Ostalbkreis ist ein Flächenlandkreis im Nordosten Baden-Württembergs mit ca. 310.000 Einwohner/-innen in 42 Städten und Gemeinden. Er war einer der ersten ländlich strukturierten Kreise, die in den Jahren 1991/1992 im Rahmen des "Gesamtkonzepts Suchtprophylaxe Baden-Württemberg" die Stelle eines hauptamtlichen Beauftragten für Suchtprophylaxe eingerichtet hatten.

Aufgabe dieser Stellen war und ist es, Strukturen in allen pädagogischen Bereichen aufzubauen, die eine Implementierung und langfristige Auseinandersetzung mit dem Thema Suchtprävention gewährleisten. Hierbei gilt es, sich an den jeweils neuesten Erkenntnissen der Suchtpräventionsforschung1 zu orientieren.

Insbesondere war es erforderlich, informationsbzw. aufklärungslastige Aktionen durch ursachenorientierte Lebenskompetenzmodelle zu ersetzen. Angestrebt ist die Kooperation mit allen Partnern im Landkreis, die sich mit diesem Aufgabengebiet beschäftigen. Insbesondere zu nennen sind hier die Suchtberatungsstellen, die Selbsthilfegruppen, Krankenkassen und die Polizei.

II. Strategien

Ziel der Suchtvorbeugung im Ostalbkreis ist die umfassende Auseinandersetzung mit der Gesamtproblematik. Ausgehend von den Erkenntnissen der Suchtpräventionsforschung hat der Ostalbkreis vor über 20 Jahren einen Weg beschritten, der wegführt von einmaligen, Stoff orientierten "Abschreckungsveranstaltungen" hin zu einer ursachenorientierten, die Lebenskompetenz fördernden Primärprävention, die nach dem Motto "Kinder stark machen" eine Auseinandersetzung mit der Thematik im Alltag aller pädagogischen Handlungsfelder - von der Familie über Kindergärten und Grundschulen hin zu weiterführenden Schulen und den Einrichtungen der offenen, verbandlichen und stationären Jugendarbeit - sicherstellen soll.

Ergänzt werden diese verhaltensbezogenen Programme durch eine strukturierte frühe Intervention, die insbesondere im Vorfeld süchtigen Verhaltens eine Einstellungs- und Verhaltensänderung erzielen will, und als weiterem Standbein strukturellen Maßnahmen zur dauerhaften und nachhaltigen Unterstützung dieser Ansätze. Einen ganz besonderen Wert legt die Landkreisverwaltung mit ihrem Beauftragten für Suchtprophylaxe darauf, Maßnahmen nicht "Top down" durchzusetzen, sondern gemeinsam mit allen relevanten Organisationen und Institutionen "Bottom up" zu entwickeln. Nach allen Erfahrungen kann durch diese Vorgehensweise eine deutlich höhere Akzeptanz bei allen Beteiligten erzielt werden als durch einseitiges "Verordnen" einer von der Verwaltung für gut befundenen Strategie. Das Landratsamt hat zu diesem Zweck für die unterschiedlichen Bereiche Fachgruppen eingerichtet, in welchen Sucht(präventions)fachkräfte gemeinsam mit den unterschiedlichen Professionen passegenaue und auf das System abgestimmte Lösungen entwerfen. Die Maßnahmen folgen der Erkenntnis, nach welcher ein Mix aus strukturellen und kommunikativen policy-Aspekten die besten Ergebnisse zeitigt. Grundsätze hierzu sind in einer schriftlichen Konzeption dargestellt2.

1. Kommunikativer Ansatz

Der kommunikative Ansatz zielt darauf ab, die Handlungskompetenzen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu stärken. "Kinder stark machen" ist hier genauso Motto wie "Starke Kinder brauchen starke Eltern" bzw. "Stark machen – für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen". Umschrieben wird mit diesen Begriffen das Bestreben, die jeweiligen Zielgruppen zu befähigen, Probleme des Alltags aus eigener Kraft anzugehen und zu lösen, ohne hierbei in missbräuchliche Konsum- oder Verhaltensmuster zu verfallen. Hinter dem Begriff "kommunikative Maßnahme" verbergen sich demnach alle Fortbildungs-, Informationsveranstaltungen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, welche sich an die genannten Zielgruppen wenden. Mit eingeschlossen sind selbstverständlich Einheiten mit vorwiegend informativem Charakter: Trotz aller - vielerorts sogar beklagter - Informationsflut ist in fast allen Bereichen eine zum Teil erschreckende Unwissenheit über den Legalitätsstatus einzelner Drogen wie z.B. Alkohol oder auch mögliche Gefährdungen für Körper und/oder Seele zu konstatieren. Nach Möglichkeit werden alle Projekte geschlechtsdifferenziert ausgerichtet.

2. Strukturelle Maßnahmen

Setzt man die Gültigkeit des Suchtdreiecks voraus, ist für eine erfolgreiche Suchtprävention die Durchführung struktureller Maßnahmen zwingend erforderlich. Für eine nachhaltige Wirkung auch der kommunikativen Maßnahmen stellt dies eine absolute Notwendigkeit dar. Im Rahmen der Möglichkeiten einer Landkreisverwaltung, die nur begrenzten Einfluss auf die Entscheidungen der 42 kreisangehörigen Städte und Gemeinden hat, wird deshalb versucht, eine langfristige Veränderung bestehender Verhältnisse zu bewirken. Die "Alkoholprävention im öffentlichen Raum" der frühen Jahre appellierte deshalb nicht nur mit einer kreisweiten Verzichtskampagne "6 Wochen ohne" an das Verhalten der Bevölkerung, sondern versuchte mit einem Projekt "Alkoholfrei billiger" auf die Angebotsstruktur in Gaststätten Einfluss zu nehmen und damit die Konsumentscheidung pro Alkoholfrei zu erleichtern.

Kernstück des "Gesamtkonzepts Suchtprophylaxe" im Ostalbkreis sind Maßnahmen, die sich in ihrer Wirkung an Kinder und Jugendliche richten. Diesen Projekten ist grundsätzlich eigen, dass sie

  • mit einer Vielzahl von Kooperationspartnern entwickelt werden,
  • flächendeckend im gesamten Landkreis durchgeführt werden,
  • nicht zwingend von Präventionsfachkräften, sondern in der ganz großen Masse von pädagogischen Fachkräften aus den jeweiligen Arbeitsfeldern (Multiplikatoren) umgesetzt werden,
  • geschlechtsdifferenziert ausgerichtet sind und
  • alle sowohl strukturelle als auch kommunikative Elemente enthalten.

Wichtig ist den Verantwortlichen im Ostalbkreis die Feststellung, dass diese Projekte überwiegend an den Ursachen ansetzen und nur in wenigen Fällen suchtmittelspezifisch oder an bestimmten Verhaltensweisen orientiert sind. Die Ansätze der ursachenorientierten Suchtprävention werden gemeinsam mit denen der Gewaltprävention bzw. der Prävention des sexuellen Missbrauchs umgesetzt.

III. Alkoholprävention im öffentlichen Raum

Näher vorgestellt werden im Folgenden die Projekte, die der Ostalbkreis in diesem Spektrum umgesetzt hat.

1. Ausgangslage

Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen ist in allen westlichen Gesellschaften ein großes Thema. So gehört es aus entwicklungspsychologischer Sicht zum Älterwerden, dass von Erwachsenen gesetzte Grenzen - wie die Jugendschutzbestimmungen im Bereich Alkohol - überschritten bzw. bewusst verletzt werden. Ebenso gehört es zur gesellschaftlichen Normalität, dass Jugendliche von Erwachsenen in einem geschützten Rahmen an den Konsum legalisierter Drogen herangeführt werden. Letztlich ist gegen Beides nichts einzuwenden. Seit den 1990 Jahren kann allerdings festgestellt werden, dass Kinder und Jugendliche zunehmend von der Alkoholindustrie "entdeckt" wurden. Waren es zu Beginn überwiegend Veranstalter, welche Kinder und Jugendliche als wichtigen Absatzfaktor definiert haben, hat in den 2000er Jahren die Spirituosenindustrie diese Zielgruppe ins Visier genommen: Mit der Entwicklung der Alkoholpops gerade für die Zielgruppe der jungen Konsumenten/-innen und einem entsprechenden Marketing hat die Problematik eine neue Dimension erreicht. Verstärkt wurde dies zum einen durch eine deutliche Liberalisierung der Vorschriften (in Baden- Württemberg wurde aus einem "Ladenschlussgesetz" ein "Gesetz über die Ladenöffnungszeiten", wodurch die meisten Verkaufsstellen bis 22:00 Uhr geöffnet hatten) und zum andern durch eine deutlich zurückgehende Bereitschaft in der Bevölkerung, Bestimmungen zum Schutz der Jugend als sinnhafte und aufrecht zur erhaltende Normierungen zu verteidigen.

In der Folge konnte bei Jugendschutzkontrollen der Polizei ein deutlicher Anstieg von Verstößen festgestellt werden. Die Sucht-, aber auch Erziehungsberatungsstellen wurden zunehmend mit Anfragen konfrontiert, wie dem Alkoholkonsum von Kinder oder Jugendlichen begegnet werden kann - und aus den Krankenhäusern kamen ständig neue und höhere Fallzahlen von Kindern und Jugendlichen, welche aufgrund einer Alkoholintoxikation stationär behandelt werden mussten.

Aus diesem Grund hat die Landkreisverwaltung zu Beginn der 2000er Jahre gemeinsam mit anderen Organisationen eine Strategie entwickelt, welche seit nunmehr 11 Jahren unter der Überschrift "Die Ostalkinder sind's uns wert - Jugendschutz geht alle an" zusammengefasst ist. Dieses Projekt wurde unter der Federführung des Landkreises gemeinsam mit der Polizeidirektion und dem Kreisjugendring entwickelt und fortgeschrieben. Es bezieht in der Umsetzung alle gesellschaftlich relevanten Akteure wie die kreisweit tätigen Verbände oder auch die Städte und Gemeinden mit ein. Der Start des Projektes in 2003 wurde sowohl vom Landrat des Ostalbkreises als auch dem Direktor der Polizeidirektion Aalen öffentlich vorgestellt. Beide haben sich in der Zwischenzeit regelmäßig für die Fortsetzung und Weiterentwicklung des Projektes eingesetzt bzw. ausgesprochen. Über den aktuellen Umsetzungsstand gab es mehrere Präsentationen in kommunalen Gremien, in welchen es eine massive und uneingeschränkte Unterstützung erfuhr.

Neben originären kreisbezogenen Entwicklungen hat das Projekt auch Maßnahmen integriert, welche in anderen Regionen bereits erfolgreich entwickelt und umgesetzt waren. Zu nennen sind hier in erster Linie "MOVE", eine Methode zur frühen Intervention, die von Ginko in Nordrhein-Westfalen entwickelt wurde und der Risikocheck des Bundesmodells "HALT", welcher in modifizierter Form für den Ostalbkreis übernommen wurde.

2. Verhaltensprävention

2.1 Multiplikatorenschulung

Von großer Bedeutung ist das Verhalten von Multiplikatoren auf unterschiedlichen Ebenen. Für diese wurden Schulungen organisiert und im gesamten Landkreis umgesetzt. Dies erfolgte über die Träger der Erwachsenenbildung (Volkshochschulen, kirchliche Bildungsträger) oder über Elternveranstaltungen, welche im Rahmen von schulischen Veranstaltungen durchgeführt wurden. Zielgruppe dieser Veranstaltungen waren in erster Linie Eltern, welche in den Seminaren sowohl Informationen über die "neuen" alkoholischen Getränke und ihre Auswirkungen erhielten als auch pädagogische Hinweise zur Alkoholprävention in der Familie bzw. Hilfestellungen zu einer frühen Intervention bei missbräuchlichem Konsum.

Eine weitere Zielgruppe der Multiplikatorenschulungen waren die Durchführenden öffentlicher Veranstaltungen. Schwerpunkt dieser Schulungen waren weniger pädagogischer Natur. Sie enthielten vielmehr

  • die Information über Auswirkungen des Alkoholmissbrauchs bei Kindern und Jugendlichen
  • die rechtlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit
  • praktische Hinweise zur Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, um die Belange des Jugendschutzes möglichst umfassend berücksichtigen zu können und
  • das Angebot, sich vor jeder Veranstaltung mit dem Projektverantwortlichen zu diesem Zweck auszutauschen.

Als besonders hilfreich erwies sich in diesem Zusammenhang die Kooperation mit dem Kreisjungendring. Durch diesen wurde ein leichter Zugang zur Organisation der Sport treibenden Vereine, den Sportkreis Ostalb, ermöglicht, welcher die Organisation der Schulungen für seine Vereine direkt übernahm. Die Sportvereine spielen im ländlich strukturierten Kreis bei der Durchführung von "öffentlichen Tanzveranstaltungen" eine überragende Rolle.

Für interessierte pädagogische Fachkräfte aus Schule und Jugendarbeit wurden mehrfach dreitägige MOVE-Schulungen (Motivierende Kurzintervention) für eine Intervention bei einem problematischen Alkoholmissbrauch durch Kinder und Jugendliche durchgeführt. Die Pädagog/-innen erhielten hierdurch die Qualifikation, sich in ihren Alltagssituationen mit einer evaluierten Methode mit dem Konsumverhalten ihrer Klientel zielgerichtet auseinander zu setzen. Zur Sicherung der Nachhaltigkeit dieser Methode wurden erfahrene pädagogische Fachkräfte als MOVE-Trainer/-innen geschult; diese haben in der Zwischenzeit zusätzliche Schulungen überwiegend für Lehrer/-innen aus dem Landkreis durchgeführt.

2.2 Cool und Clean

Dieses Projekt der Württembergischen Sportjugend (wsj) versucht der Ostalbkreis in einer engen Kooperation mit dem Sportkreis Ostalb umzusetzen. Ziel des Projektes ist es, dass Übungsleiter/-innen der Vereine mit ihren Gruppen gemeinsam vereinbaren, auf den Konsum von Alkohol und Nikotin genauso wie auf leistungssteigernde Mittel zu verzichten und sich dem Gebot der Fairness zu verpflichten. Der Übungsleiter als wichtiges Vorbild verpflichtet sich zu einem Alkoholverzicht im Beisein seiner Jugendlichen.

Dieses Projekt wurde in allen Vereinen in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt. Trotz der großen Unterstützung durch den Sportkreis ist es im Ostalbkreis allerdings bislang nicht gelungen, genügend Übungsleiter/-innen zur Umsetzung von Schulungen zu gewinnen. "Suchtvorbeugung im Sportverein" ist seither allerdings zu einem festen Bestandteil der öffentlichen Diskussion geworden.

2.3 Mädchen Sucht Junge

Dieses Projekt der Kommunalen Beauftragten für Suchtprophylaxe in Baden- Württemberg wird im Ostalbkreis seit mehreren Jahren in den Settings Schule und Jugendhaus umgesetzt. Besonders qualifizierte Fachkräfte setzen dieses Projekt in einer mindestens 2-stündigen Veranstaltung mit einer Gruppe von Jungen oder Mädchen um. Einen großen Schwerpunkt nimmt hierbei die Auseinandersetzung mit dem Alkoholkonsum ein. In geschlechtsdifferenziert ausgearbeiteten Modulen erhalten die Jugendlichen nicht nur Informationen über Alkohol und die Wirkungen. Es wird vielmehr ein großer Wert auf die Erarbeitung der Hintergründe eines missbräuchlichen Konsum gelegt und versucht, alternative Handlungsmodelle zu entwickeln bzw. Strategien kennen zu lernen, wie gefährdeten Gleichaltrigen geholfen werden kann.

2.4 Indizierte Prävention

Eine wesentliche Erkenntnis der Präventionsforschung aus den letzten Jahren war, dass Kinder und Jugendliche in einem frühen Stadium des Konsums mit einem professionellen und interaktiven Programm wesentlich häufiger zu einer Einstellungs- und auch Verhaltensänderung motiviert werden können als bei einem verfestigten Konsumverhalten. Eindrucksvoll demonstriert hat dies das Bundesmodellprojekt "HALT", welches im Ostalbkreis weiterentwickelt und auf die bestehende Angebotsstruktur angepasst wurde.

Unter dem Kürzel "BAST-A" (steht für: Beratungsangebot Sucht - Alkohol) wurde ein Programm zur frühen Intervention bei erstauffälligen Konsument/-innen entwickelt. Das Gruppenangebot findet an insgesamt 10 Zeitstunden an zwei Tagen statt. Das Gesamtprojekt umfasst allerdings auch ein Vor- sowie ein Abschlussgespräch, an welchem auch die Eltern teilnehmen. Dieses kostenfreie Angebot richtet sich nicht nur an Kinder und Jugendliche, welche in den Krankenhäusern aufgrund einer Alkoholintoxikation stationär behandelt wurden. Es steht vielmehr allen Kindern und Jugendlichen offen, welche durch Alkoholmissbrauch in anderen Kontexten auffällig geworden sind. So kann es von Jugendlichen genutzt werden, die aufgrund des Alkoholmissbrauchs mit dem Gesetzt in Konflikt geraten sind und die Maßnahme im Rahmen eines Diversionsverfahrens durchlaufen müssen. Es wird von Jugendlichen besucht, welche im schulischen Kontext durch Alkoholmissbrauch aufgefallen sind.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass Einrichtungen der Jugendhilfe oder auch Familien, welche einen riskanten Alkoholkonsum bei ihren Kindern oder Jugendlichen festgestellt haben, diese zu einer Teilnahme an den Kursen verpflichten. Je nach Nachfrage finden jährlich zwischen drei und fünf dieser Kurse statt. Das Angebot wird vom Landkreis und den freien Trägern der Suchtkrankenhilfe finanziert3.

Dieses Projekt erfuhr eine besondere Aufwertung durch die Baden-Württemberg Stiftung. Im Rahmen des Förderprojektes "Prävention alkoholbedingter Jugendgewalt" hat der Ostalbkreis als einer von wenigen Landkreisen den Zuschlag für eine modifizierte Umsetzung erhalten, welches speziell auf die Bedürfnisse riskant Alkohol konsumierender Jugendlicher ausgerichtet ist, die unter Alkoholeinfluss straffällig geworden sind.

3. Verhältnisprävention

Die Umsetzung der o. g. verhaltensbezogenen Projekte erfordert einen erheblichen Aufwand an personellen und finanziellen Ressourcen. Eine Änderung der Strukturen oder auch die Überführung dieser Maßnahmen in das "Regelgeschäft" sollen diesen Aufwand deutlich reduzieren.

3.1 Information von Verkaufsstellen

Aufgrund der grundsätzlichen Gewerbefreiheit auch im Hinblick auf den Verkauf von branntweinhaltigen Getränken gibt es im Ostalbkreis mehr als 1.000 Verkaufsstellen für alkoholische Getränke wie Einzelhandel, Discounter oder Tankstellen. Zu Beginn des Projektes "Die Ostalbkinder sind's uns wert" war es deshalb allen Beteiligten ein Anliegen, die geltenden Bestimmungen zum Schutz der Jugend an die Verantwortlichen an den Verkaufsstellen zu vermitteln. Ein speziell entwickeltes Infomaterial sowie ein persönliches Anschreiben des Landrats und des Polizeidirektors wurden im Lauf einer mehrwöchigen Aktion im Frühjahr 2004 allen Verkaufsstellen mit einem vertiefenden Gespräch ausgeteilt.

Die Notwendigkeit dieser Maßnahme war durch eine Reihe von Testkäufen deutlich geworden. In 40 ausgewählten Verkaufsstellen konnte die unter 18-Jährige Testperson mit einer "Erfolgsquote" von 52% aufwarten: In jeder zweiten Verkaufsstelle war es ihnen ohne weiteres möglich, an branntweinhaltige Getränke zu kommen. Bei denselben Verkaufsstellen wurde vier Wochen nach Abschluss der Informationskampagne eine Nacherhebung durchgeführt, welche eine Verkaufsqoute von nur noch 7,5% zum Ergebnis hatte.

Die Notwendigkeit einer regelmäßigen Information ergibt sich auch durch Testkäufe in den Folgejahren bei anderen Einrichtungen, weil gerade in Discountern mit einer hohen Fluktuation der Beschäftigen und einer teilweise sehr oberflächlich durchgeführten Schulung durch die Verkaufsleitungen auszugehen ist. Mehrfach durchgeführte Erhebungen der Hochschule Aalen zeigen sehr deutlich, dass Verkaufsstellen eine Schlüsselrolle beim Konsum spielen: Nach wie vor wird es Jugendlichen zu leicht gemacht, an (harte) Alkoholika zu gelangen4.

3.2 Vereinsfeste

Die Projektpartner haben gemeinsam mit erfahrenen Jugendsachbearbeitern von der Polizei und Verantwortlichen der Vereine die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes im Hinblick auf die Anwesenheit bei Veranstaltungen, die Abgabe und den Konsum alkoholischer Getränke durch Kinder und Jugendliche operationalisiert. Entstanden ist ein "Rundbrief extra" des Kreisjugendrings, welcher in großer Auflage hergestellt und regelmäßig aktualisiert sowie den neuen Entwicklungen angepasst wird. In diesem Rundbrief werden sehr detaillierte Vorschläge erarbeitet, wie eine Veranstaltung zu organisieren ist, wie sie durchzuführen ist und welche Unterstützung durch öffentliche Stellen erwartet werden kann. Der Transfer zu den Vereinen erfolgte über die oben beschriebenen Schulungsveranstaltungen für Multiplikator/-innen.

Der Erfolg dieser Maßnahme ist überwältigend. Es berichten Kinder und Jugendliche, dass es für sie zwar nicht unmöglich, aber deutlich erschwert ist, bei Vereinsveranstaltungen an für sie nicht zugelassene Getränke zu kommen. Jugendschutzkontrollen der Polizei, welche regelmäßig im gesamten Kreisgebiet durchgeführt werden, führen nur in den seltensten Fällen zum Aufdecken von Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz. Vor allem aber ist die Anzahl der Jugendlichen, die aufgrund eines Alkoholmissbrauchs bei Vereinsfesten in den Kliniken behandelt worden mussten, auf "Null" zurückgegangen. Nach Berichten der Kreiskliniken hatten sich die Bereitschaftsdienste zu Beginn der 2000er Jahre durch die jeweiligen Veranstaltungskalender der Vereine auf "lange Nächte" vorbereitet. Auch eine im Jahr 2012 erstmals durchgeführte flächendeckende Erhebung in den Kreiskliniken bestätigte die Alltagserfahrung der Krankenhaus- Mitarbeiter: Im vergangenen Jahr gab es auch im Ostalbkreis Jugendliche, die aufgrund einer Alkoholintoxikation behandelt wurden. Aber bei keinem ist dies auf Alkoholmissbrauch bei einer Vereinsveranstaltung zurückzuführen.

3.3. Alkohol und Fastnachtsveranstaltungen

Karneval oder Fasching heißt auf der Ostalb Fastnacht - und war in vielen Fällen auch im Hinblick auf den Alkoholkonsum äußerst problematisch. Lange Reihen von Motivwägen bei Fastnachtsveranstaltungen waren besetzt von angetrunkenen Personen, aus den Umzügen heraus wurden branntweinhaltige Alkoholika an die Mengen verteilt, auch bei Fastnachtsveranstaltungen galt das Motto "alles ist erlaubt" - also auch der Ausschank von und Konsum von branntweinhaltigen Getränken durch Kinder und/oder Jugendlicher. Den Projektverantwortlichen von "Die Ostalbkinder sind's und wert" ist es gelungen, die Präsidenten der Fastnacht treibenden Zünfte davon zu überzeugen, dass sich Spaß an Fastnacht und Alkoholmissbrauch auf Dauer ausschließen. Gemeinsam mit den Zünften wurde ein Konzept erarbeitet, welches vorsieht, dass

  • auf allen Fastnachtsveranstaltungen die Jugendschutzbestimmungen Gültigkeit haben
  • ein erkennbarer Alkoholkonsum auf Fastnachtswägen nicht toleriert wird und
  • an den Umzügen auf den Ausschank und die Abgabe branntweinhaltiger Getränke vollständig verzichtet wird5.

Bezeichnend ist, dass durch die Einbeziehung der Zünfte bei allen Mitwirkenden in den 42 Städten und Gemeinden des Kreises eine hohe Akzeptanz erreicht werden konnte. Gab es in der Fastnachts-Saison 2007/08 noch einen etwas holprigen Start, konnten die Vereinbarungen der Projektpartner mit den Fastnachtszünften in den folgenden Jahren fast uneingeschränkt umgesetzt werden.

3.4. Public-Viewing

Seit der Fußballweltmeisterschaft 2006 ist "Public-Viewing" aus dem öffentlichen Leben in den Städten nicht mehr wegzudenken. Für das "Ostalbkinder"-Projekt war es eine besondere Herausforderung, auch bei diesen Veranstaltungen die Jugendschutz-Auflagen umzusetzen. Auch hier konnte die Kooperation zwischen dem Sportkreis, den Fußballvereinen und den Projektpartnern dazu führen, dass "Public-Viewing" zu einem "berauschenden" Sportfest im Herzen der Städte wird - allerdings ohne den sonst üblichen Alkoholmissbrauch.

3.5. Kooperationsvereinbarung "Gestattungspraxis"

Problematisch ist es für die Suchtprävention in einem Landkreis, wenn Jugendschutz in der einen Gemeinde ernst genommen wird, in der anderen Gemeinde aber keine oder eine sehr untergeordnete Rolle spielt. Diese Ungleichbehandlung in unterschiedlichen Kommunen führt zu einer großen Unzufriedenheit bei Veranstaltern, welche ganz überwiegend aus den gemeindeansässigen Vereinen bestehen. Aus dem Kreis der Bürgermeister wurde deshalb das Anliegen an die Projektpartner herangetragen, einheitliche Verhältnisse auch bei der Gestattung von öffentlichen Veranstaltungen und Festen herzustellen. Vergrößert wurde die Herausforderung noch dadurch, dass neben dieser Angleichung der Gestattungspraxis auch die großen Stadtfeste mit mehreren 10.000&Besucher/-innen in den Innenstädten in diese Aufgabe eingebunden werden sollten. Für die Projektpartner war dies auch aufgrund der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand eine zwingende Voraussetzung.

Zur Ausarbeitung der Grundstruktur wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, welche aus den Projektpartnern sowie Vertretern der Bürgermeister und Ordnungsämter bestand. Ziel war es, eine Lösung zu finden, welche die Ziele des "Ostalbkinder"- Projekts umsetzt, ohne die Attraktivität der Veranstaltungen für Besucher und Veranstalter gleichermaßen zu beeinträchtigen. Daraus entstand die "Kooperationsvereinbarung Gestattungspraxis" aller Städte und Gemeinden im Ostalbkreis, welche im März 2011 auf der Bürgermeister-Dienstversammlung verabschiedet wurde. Diese Kooperationsvereinbarung regelt seither die Grundstruktur jeder Veranstaltung, die im Freien oder einer Halle im Landkreis durchgeführt wird. Es wurden Regelungen getroffen im Hinblick auf den Ausschank von Alkohol, die Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen, Sicherheitsaspekte wie Einsatz von Ordnern oder Fluchtwege und die allgemeine Organisation solcher Veranstaltungen. Die Projektpartner bringen sich in diese Vereinbarung zusätzlich ein, dass die Aufklärungs- und Präventionsarbeit wie Schulungen von Verantwortlichen und Personal, das kostenfreie Verteilen von Informationsmaterialien und Checklisten sowie die Vermittlung von Referentinnen und Referenten für Vorträge zur Suchtprävention, Gewaltprävention oder anderen Themenbereichen auch weiterhin erfolgen6.

 

1 siehe "Expertise zur Prävention des Substanzmissbrauchs", BZgA, Köln 2006

2 "Suchtprophylaxe im Ostalbkreis. Gesamtkonzeption", 1999 (s. Anlage)

3 Konzept "BAST-A" (Anlage)

4 Prävention Alkohol, Hochschule Aalen 2010 (Anlage)

5 s. Anschreiben der Landkreisverwaltung vom 08.01.2008 (Anlage)

6 Kooperationsvereinbarung Gestattungspraxis (Anlage)

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 1 Fragen zur gesamtkommunalen Einbindung des Wettbewerbsbeitrags

C 10 Gibt es zu den Alkoholprävention in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption? (wenn ja, bitte als Anlage beifügen): 
ja
nein
C 11 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 12 Hat sich der (Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein

C 2 Fragen zur Konzeption und Ausrichtung des Wettbewerbsbeitrags

C 20 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept? (wenn ja, bitte als Anlage beifügen): 
ja
nein
C 21 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 22 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 23 An welche Zielgruppe richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Kinder
Jugendliche
Junge Erwachsene
Erwachsene
Senioren
Eltern/Erziehungsberechtigte
Familien
Obdachlose
Multiplikatoren
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Weitere
C 24 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
Welche? (bitte benennen) : 
Gemeinden und Städte
C 25 Welche Maßnahmen zur Alkoholprävention im öffentlichen Raum stehen in ihrem Wettbewerbsbeitrag im Mittelpunkt?: 
Strategische Konzepte mit dem Ziel eines verantwortungsvollen Umgangs mit Alkohol
Maßnahmen zur Verhinderung des Rausch-Trinkens (Koma-Saufen, Binge Drinking)
Multiplikatoren-Fortbildung
Peer-Education
Streetwork und aufsuchende Hilfen
Beratung
Verzicht auf Alkoholwerbung auf kommunalen Werbeflächen
Alkoholbeschränkungen/-verbote im öffentlichen Raum
Alkoholbeschränkungen/-verbote im öffentlichen Personennahverkehr
Abgabebeschränkungen bei Sport- und anderen Großveranstaltungen
Abgabebeschränkungen bei Karnevalsfeiern, Kirmes-, Schützen- und Volksfesten
Förderung von Punktnüchternheit und reduziertem Alkoholkonsum im Straßenverkehr
Dialog- und Mediationsverfahren, Konfliktmanagement
Erarbeitung von Leitfäden, Arbeitshilfen, Info-Material
Weitere
C 26 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 27 Welche öffentlichen Orte stehen im Fokus Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Quartier/Stadtteil
Besondere Straßen/Plätze
Spielplätze
Öffentliche Park- und Grünanlagen
Öffentlicher Personennahverkehr
Öffentliche Veranstaltungen
Öffentliche Feste
Weitere
C 28 An welche Settings und Einrichtungen knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Grundschule/Primarbereich
Hauptschule
Realschule
Sekundarschule
Gymnasium/Fachoberschule
Gesamtschule
Berufsschule
Ausbildungsstätte
Jugendeinrichtung
Senioreneinrichtung
Obdachloseneinrichtung
Sportverein
Weitere
Welche? (bitte benennen): 

Kommune

C3 Fragen zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags

C 30 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und -verwaltung beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
Bürgermeister bzw. Landrat
Suchtpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Ordnungsamt
Polizei
Weitere
C 31 Welche verwaltungsexternen Akteure beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Suchtberatungsstellen
Krankenkassen
Krankenhäuser
Niedergelassene Ärzte
Apotheken
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Sportvereine
Ausbildungsstätten
Kirchen
Wohlfahrtsverbände
Quartiermanagement
Einrichtungen der Seniorenarbeit
Obdachlosenhilfe
Migrantenorganisationen
Selbsthilfeeinrichtungen
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
C 32 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

Vereinbarungen mit Kommunen und Fastnachtszünften

C 33 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 34 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
C 35 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C 36 Werden bei der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags von anderen entwickelte Projekte/Maßnahmen übernommen und eingesetzt?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

Modellprojekt Halt

C 37 Sind im Rahmen Ihres Wettbewerbsbeitrags entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

Vereinbarungen mit Veranstaltern und Gemeinden, Ablaufschema, etc.

Einzelprojekte

Anlagen

14_1561_1678_3389.pdf

Gesamtkonzept Suchtprophylaxe im Ostalbkreis
PDF icon 14_1561_1678_3389.pdf

14_1561_1678_3392.pdf

Untersuchung der Hochschule Aalen zum Konsumverhalten Jugendlicher
PDF icon 14_1561_1678_3392.pdf

14_1561_1678_3393.pdf

Anschreiben des Landratsamtes an Bürgermeisterämter
PDF icon 14_1561_1678_3393.pdf

14_1561_1678_3394.pdf

Kooperationsvereinbarung Gestattungspraxis
PDF icon 14_1561_1678_3394.pdf