Cloppenburg (Landkreis)

Typ: 
Landkreis
Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Cloppenburg (Landkreis)
Bundesland: 
Niedersachsen
Einreichende Dienststelle: 
Landkreis Cloppenburg
Name des Ansprechpartners: 
Alexandra Pille
Funktion des Ansprechpartners: 
Kreisjugendpflegerin
Straße/Postfach: 
Eschstraße 29
Postleitzahl: 
49661
Ort: 
Cloppenburg
Telefon des Ansprechpartners: 
+49 4471 15218
Telefax des Ansprechpartners: 
+49 4471 15337
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

Keine Kurzen für die Kurzen – Ein Projekt zur Suchtprävention und zur Umsetzung des Jugendschutzes im Landkreis Cloppenburg

Kurzfassung des Wettbewerbsbeitrags

Das Projekt "Keine Kurzen für die Kurzen" wurde im 2003 in Kooperation mit der Polizeiinspektion Cloppenburg/ Vechta , der Fachstelle für Sucht und Suchtprävention Stiftung Edith Stein Cloppenburg und dem Karnevalverein Lastrup ins Leben gerufen.

Kooperationspartner in diesem Projekt sind:

  • Landkreis Cloppenburg
    Kreisjugendpflegerin Alexandra Pille
    Eschstr. 29
    49661 Cloppenburg
  • Fachstelle Sucht und Suchtprävention Stiftung Edith-Stein Cloppenburg
    Präventionsfachkraft Katharina Thesing
    Am Capitol 4
    49661 Cloppenburg
  • Polizeiinspektion Cloppenburg/ Vechta
    Beauftragter für Jugendsache
    Kriminalhauptkommissar Harald Nienaber
    Bahnhofstr. 62
    49661 Cloppenburg

Ziel ist die strukturelle und realistische Umsetzung des Jugendschutzes.

Weiterhin möchte das Projekt Kinder und Jugendliche zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol befähigen und so eine mögliche Suchtentwicklung im Vorfeld verhindern. Hilfestellung sollen sie dazu von Eltern, Lehrern, Erziehern, Geschäftsleuten und Veranstaltern von Zeltfeten, Großveranstaltungen und Tanzveranstaltungen bekommen. Das erfordert einen Bewusstseinswandel bei den Erwachsenen. Diese müssen sich ihrer Verantwortung, die aus der Vorbildfunktion erwächst, stellen und eine klare Haltung beziehen.

Die Schirmherrschaft hat Landrat Hans Eveslage übernommen.

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Ausgangs- und Situationsanalyse

Der Landkreis Cloppenburg ist eine ländlich geprägte Region. Der Konsum von Alkohol als legale Droge bei Jugendlichen wird hier von den Erwachsenen weitgehend toleriert. Auch im Landkreis Cloppenburg verringert sich das Einstiegsalter vom Erstkonsum bei Kindern und Jugendlichen. Das sogenannte "Vorglühen" gehört zur Abendgestaltung im privaten Kreis dazu, bevor es auf die eigentlichen Veranstaltungen geht.

Da der Gebrauch von legalen Suchtmitteln in unserer Gesellschaft oftmals akzeptiert wird, ist es für Jugendlichen nicht nachzuvollziehen, welche Gefahren sie ausgesetzt sind.

Einerseits tolerieren die Erwachsenen/Elterngenerationen den Alkoholkonsum Jugendlicher, andererseits zeigen sie sich aber auch hilflos und besogt über das Trink- und Ausgehverhalten Jugendlicher.

Alkohol wird zum Teil aus den Elternhäusern mitgenommen, aber auch in Kiosken und Supermärkten erworben. Gerade dort wurde festgestellt, dass die Verkäufer kaum oder nur sehr schlecht über den Jugendschutz aufgeklärt wurden. Überdies könnte Profitinteresse eine weitere große Rolle bei den Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz spielen.

Bei landkreisweiten Jugendschutzkontrollen von Polizei, Ordnungsamt und Jugendamt konnte erkannt werden, dass oftmals die gesetzlichen Bestimmungen und das tatsächliche Ausgeh- und Trinkverhalten von Jugendlichen nicht überein kamen. Gerade im Hinblick auf Großveranstaltungen konnten immer wieder Verstöße nicht nur in Bezug auf die Ausgehzeiten festgestellt werden, sondern vor allem die Abgabe von alkoholischen Getränken und deren Verzehr von Minderjährigen war auffällig.

Projektbeschreibung

Hinsichtlich dem scheinbar akzeptierten Alkoholkonsum Jugendlicher im Landkreis Cloppenburg und dem oft mangelnden Verantwortungsbewusstsein Erwachsener wurde auf Initiative des Karneval Verein Lastrup von 1969 e.V. das Projekt "Keine Kurzen für die Kurzen" ins Leben gerufen.
In den Jahren zuvor musste der Verein miterleben, dass Jugendliche und junge Erwachsene immer unkontrollierter Alkohol zu sich nahmen. Eigenständige Bemühungen, den Alkoholausschank einzudämmen, schlugen fehl.
Daraufhin wurde das Projekt in Anlehnung an das in Köln laufende Projekt "Keine Kurze für Kurze" im Landkreis Cloppenburg entwickelt und umgesetzt.
Folgende Initiatoren sind an dem Projekt beteiligt:

  • Lastruper Karneval Verein von 1969 e.V.
  • Fachstelle für Suchtprävention, Stiftung Edith
  • Polizeiinspektion Cloppenburg/ Vechta
  • Landkreis Cloppenburg, Kreisjugendpflege

Projektziel

Zielsetzung des Projektes ist die Einhaltung und die strukturelle und realistische Umsetzung des Jugendschutzes bei Festen und Großveranstaltungen im Landkreis Cloppenburg. Des weiteren sollen Kinder und Jugendliche starke Persönlichkeiten entwickeln. Die Öffentlichkeit soll verstärkt auf das Thema Jugendschutz und Alkoholkonsum bei Jugendlichen hingewiesen werden. Erwachsenen und Jugendlichen muss in gleichen Teilen ein verantwortungsvolle Umgang mit Alkohol beigebracht werden. Die Erwachsenen nehmen hier eine Vorbildfunktion ein. In der Kriminalstatistik gibt es zahlreiche Delikte, die unter Alkoholeinfluss passiert sind. Dies ist ein weiteres Ziel des Projektes, dass diese Auffälligkeiten zurück gehen. Als die kann nur geschehen, wenn es im Landkreis ein gut zusammen arbeitendes Netzwerk gibt.

Weiterhin ist die Einbeziehung von Schule ein besonderes Ziel, um über die jeweilige Veranstaltung vor Ort hinaus suchtpräventive und gesundheitsfördernde Aspekte mit Lehrern, Schülern und Eltern zu thematisieren.

Zielgruppen:

  • Eltern
  • Vereinsverantwortliche (Vorstände)
  • Thekenpersonal
  • Geschäftsleute
  • Lehrer
  • Bürger
  • Kommunen
  • Schüler
  • Trainer
  • Vereinsmitglieder
  • Gruppenleiter

Darüber hinaus spielen Absprachen mit Veranstaltern im Vorfeld von Veranstaltungen eine wichtige Rolle. Dabei sind Gast- und Festwirte in die Aktivitäten einzubeziehen. Dieses Aufgabenfeld greift in Kooperation mit dem Ordnungsamt und der Polizei und bildet die Schnittstelle zum eingreifenden Jugendschutz.

Maßnahmen und Umsetzungsmöglichkeiten

Zu jeder Veranstaltung, die im Rahmen des Projektes läuft, gibt es mit dem Veranstalter im Vorfeld eine ausgiebige Vorbesprechung. Es wird für jede Veranstaltung individuell überlegt, ob und welche Maßnahmen zu welchem Zeitpunkt ein- bzw.- umgesetzt werden soll. Ein Schritt kann eine spezielle Informationsveranstaltung für das Thekenpersonal sein. Das Aushängen von Jugendschutztabellen und das Auslegen von Informationsmaterial ist eine weitere Möglichkeit. Um das Alter der Jugendlichen besser kontrollieren zu können, kann der Veranstalter verschiedenfarbige Tanzbänder verteilen, Ausweiskontrollen veranlassen oder die Abgabe des Personalausweises verlangen.

Seitens des Projektes und der Kooperationspartner werden verschieden präventive und repressive Maßnahmen angeboten.

Präventive Maßnahmen:

  • Absprachen mit den Organisatoren
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Einzelberatungen
  • Allgem. Informationsveranstaltungen
  • Projektarbeit
  • Elternabende
  • Elternbriefe
  • Abgabe der erstellten Projektmaterialien
  • Einbeziehung der Busunternehmer

Repressive Maßnahmen:

  • Jugendschutzkontrollen
  • Einsammeln von mitgebrachten Alkoholika an den Einlassstellen zu Veranstaltungen
  • Anordnung von Bußgeldern bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz
  • Elternbriefe bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz
  • Rückführung Jugendlicher zum Elternhaus

Ergebnisse und Erreichtes

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das Jugendschutzgesetz in der Theorie vorhanden ist, aber in der Praxis oftmals nur schwer umzusetzen ist. Kontinuität und langfristige Maßnahmen sind für dieses Projekt unumgänglich, um eine Veränderung im Verhalten mit dem Umgang von Alkohol zu bewirken.

In der 10-jährigen Laufzeit des Projektes ist dieses im gesamten Landkreis Cloppenburg bei der Bevölkerung bekannt. Somit konnten in der Vergangenheit schon viele Veranstaltungen im Namen des Projektes "Keine Kurzen für die Kurzen" durchgeführt und positiv begleitet  werden.

Das Projekt hat sich in den Jahren seiner Laufzeit immer wieder den Wünschen und Bedürfnissen von Vereinen, Veranstaltern, Schulen und des Einzelhandels angepasst und so das Angebot ausgeweitet. Dieses strebt das Projekt auch in Zukunft an. Dabei werden aber nicht die eigentlichen Zielsetzungen des Projekts aus den Augen gelassen.

In der Langzeitbetrachtung ist sehr positiv festzustellen, dass Vergleichsdaten aus der polizeilichen Kriminalstatistik betreffend der Delinquenz junger Menschen im Kontext Alkohol sehr deutlich rückläufig sind.

Auch die Fallzahlen im Rahmen dieses Projekts durchgeführter Alkoholtestkäufe sind von anfänglich 73% positiver Testkäufe auf aktuell 45% sehr deutlich gefallen.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 1 Fragen zur gesamtkommunalen Einbindung des Wettbewerbsbeitrags

C 10 Gibt es zu den Alkoholprävention in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption? (wenn ja, bitte als Anlage beifügen): 
ja
nein
C 11 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 12 Hat sich der (Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein

C 2 Fragen zur Konzeption und Ausrichtung des Wettbewerbsbeitrags

C 20 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept? (wenn ja, bitte als Anlage beifügen): 
ja
nein
C 21 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 22 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 23 An welche Zielgruppe richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Kinder
Jugendliche
Junge Erwachsene
Erwachsene
Senioren
Eltern/Erziehungsberechtigte
Familien
Obdachlose
Multiplikatoren
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Weitere
C 24 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 25 Welche Maßnahmen zur Alkoholprävention im öffentlichen Raum stehen in ihrem Wettbewerbsbeitrag im Mittelpunkt?: 
Strategische Konzepte mit dem Ziel eines verantwortungsvollen Umgangs mit Alkohol
Maßnahmen zur Verhinderung des Rausch-Trinkens (Koma-Saufen, Binge Drinking)
Multiplikatoren-Fortbildung
Peer-Education
Streetwork und aufsuchende Hilfen
Beratung
Verzicht auf Alkoholwerbung auf kommunalen Werbeflächen
Alkoholbeschränkungen/-verbote im öffentlichen Raum
Alkoholbeschränkungen/-verbote im öffentlichen Personennahverkehr
Abgabebeschränkungen bei Sport- und anderen Großveranstaltungen
Abgabebeschränkungen bei Karnevalsfeiern, Kirmes-, Schützen- und Volksfesten
Förderung von Punktnüchternheit und reduziertem Alkoholkonsum im Straßenverkehr
Dialog- und Mediationsverfahren, Konfliktmanagement
Erarbeitung von Leitfäden, Arbeitshilfen, Info-Material
Weitere
C 26 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 27 Welche öffentlichen Orte stehen im Fokus Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Quartier/Stadtteil
Besondere Straßen/Plätze
Spielplätze
Öffentliche Park- und Grünanlagen
Öffentlicher Personennahverkehr
Öffentliche Veranstaltungen
Öffentliche Feste
Weitere
C 28 An welche Settings und Einrichtungen knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Grundschule/Primarbereich
Hauptschule
Realschule
Sekundarschule
Gymnasium/Fachoberschule
Gesamtschule
Berufsschule
Ausbildungsstätte
Jugendeinrichtung
Senioreneinrichtung
Obdachloseneinrichtung
Sportverein
Weitere

C3 Fragen zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags

C 30 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und -verwaltung beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
Bürgermeister bzw. Landrat
Suchtpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Ordnungsamt
Polizei
Weitere
C 31 Welche verwaltungsexternen Akteure beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Suchtberatungsstellen
Krankenkassen
Krankenhäuser
Niedergelassene Ärzte
Apotheken
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Sportvereine
Ausbildungsstätten
Kirchen
Wohlfahrtsverbände
Quartiermanagement
Einrichtungen der Seniorenarbeit
Obdachlosenhilfe
Migrantenorganisationen
Selbsthilfeeinrichtungen
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
C 32 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
C 33 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 34 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
C 35 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C 36 Werden bei der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags von anderen entwickelte Projekte/Maßnahmen übernommen und eingesetzt?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

Anteilig für die Schulung im Einzelhandel am Halt-Projekt orientiert

C 37 Sind im Rahmen Ihres Wettbewerbsbeitrags entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

Jugendschutzmaßnahmen bei Großveranstaltungen im Nachbarlandkreis Vechta

Einzelprojekte

Anlagen

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Schulung der Auszubildenden bei Lidl 2012 (1)
Schulung der Auszubildenden bei Lidl 2012 (1)

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Schulung der Auszubildenden bei Lidl 2012 (2)
Schulung der Auszubildenden bei Lidl 2012 (2)

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Deutscher Präventionstag Oldenburg 2011 (1)
Deutscher Präventionstag Oldenburg 2011 (1)

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Deutscher Präventionstag Oldenburg 2011 (2)
Deutscher Präventionstag Oldenburg 2011 (2)

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Flyer "Keine Kurzen für die Kurzen"
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Flyer "Keine Kurzen für die Kurzen". Tipps für Veranstalter
PDF icon 14_1557_1674_3373.pdf