Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags
Titel des Wettbewerbsbeitrags
Kurzfassung des Wettbewerbsbeitrags
Schwerpunkte des Wettbewerbsbeitrags sind die Zielgruppe der sehr jungen Kinder und ihre Familien in besonderen Lebenslagen sowie die Kinder und Jugendlichen aus suchtbelasteten Familien. In den beiden Einzelprojekten stehen die Stärkung von Lebenskompetenzen, der Aufbau einer sicheren Bindung, die Stärkung der Eltern- Kind-Beziehung, die Förderung von Resilienz und familiären Schutzfaktoren mit dem Ziel der Suchtvorbeugung im Fokus der Förderung und Unterstützung. Über all dem steht die "Soziale Klammer" im Landkreis Marburg-Biedenkopf mit dem Ziel der gesellschaftlichen Integration aller im Landkreis lebenden Menschen. Beide Einzelprojekte sind in diese "Soziale Klammer" eingebettet und haben zahlreiche Kooperationspartner mit einer guten Vernetzung.
Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags
Hand in Hand - für den Kinder- und Jugendschutz:
zielgruppenorientierte Suchtprävention zur Stärkung von Familien, Kindern und Jugendlichen
Hand in Hand – für den Kinderschutz
Die Fachbereiche und Stabsstellen des Landkreises Marburg-Biedenkopf mit sozialen Aufgabenstellungen haben sich in einem konstruktiven Zielfindungsprozess auf eine die Arbeit verbindende "Soziale Klammer" verständigt, die das Handeln der unterschiedlichen Bereiche leiten soll. Zusammengefasst wurde dies unter der Überschrift "Gesellschaftliche Teilhabe verwirklichen" in folgendem Leitziel: "Selbstverantwortliche Lebensgestaltung und gesellschaftliche Teilhabe werden durch Prävention, frühe Förderung und nachhaltige Angebote erreicht, die die Wünsche und Fähigkeiten der/des Einzelnen beachten."
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf ist als Jugendhilfeträger insbesondere daran interessiert, dass junge Menschen in besonderen Lebenslagen mit Schwierigkeiten bei der sozialen und gesellschaftlichen Integration darin unterstützt werden, dass ihnen ein gelingendes Aufwachsen mit dem Ziel von Selbstverantwortung und Selbstbestimmung ermöglicht wird.
Dies steht in Einklang mit § 1 Abs 3 SGB VIII. Darin wird die Jugendhilfe explizit dazu aufgefordert, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden und abzubauen, sie vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen sowie für positive Lebensbedingungen der Familien und ihrer Kinder beizutragen.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, sind wesentliche Prinzipien der sozialen Arbeit im Landkreis Marburg-Biedenkopf die Ressourcen-, Lebenswelt- und Zielgruppenorientierung. So gibt es ein Konzept zur Alkoholprävention und ein Konzept zum Kinderschutz, in das die unten genannten Einzelprojekte als Bausteine eingebunden sind und als besondere Beispiele bereits mit den Hilfen vor der Geburt beginnen und bis in die frühe Kindheit und Jugend hinein wirken.
Damit Hilfen ihre Wirkungen entfalten können und auch passgenau sind, wird der Zielgruppenorientierung eine hohe Priorität beigemessen. Dabei müssen kreative Lösungen nach Zugangswegen und die Beachtung einer Methodenvielfalt berücksichtigt werden sowie die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen erfolgen, damit junge Menschen in besonderen Lebenslagen von einer zielgruppenorientierten Suchtprävention erreicht werden. Zielgruppenorientierung bedeutet u.a. auch die Berücksichtigung von Milieu, Herkunft, Geschlecht, damit präventive Maßnahmen ihre Wirkungen entfalten können.
"Hand in Hand" beinhaltet mit den Projekten Menschenskind und Drachenherz genau diese Vorgaben.
Bei einem Teil der in Menschenskind betreuten Familien liegen Suchtprobleme vor, häufig beim Vater, die Mütter verhalten sich co-abhängig. Auch im Elternhaus der Familien spielte Sucht häufig eine Rolle. Aufgrund des jungen Alters der Kinder wird in Menschenskind an einer Stabilisierung der gesamten Familiensituation gearbeitet bei gleichzeitiger möglichst frühzeitiger Vermittlung der Kinder in Mutter-Kind-Treffen und/oder Betreuungseinrichtungen. In Drachenherz werden Kinder und Jugendliche ab fünf Jahren direkt durch Einzel- und Gruppensettings betreut. Die Familien werden parallel beraten. Insofern gehen "Menschenskind" und "Drachenherz" Hand in Hand ineinander über. Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt.
"Menschenskind"
Frühe Prävention für 0 bis 3 Jährige und ihre Familien im Landkreis Marburg-Biedenkopf und der Universitätsstadt Marburg
In der Arbeitsgruppe "Gewaltprävention für Frauen und Kinder", die dem runden Tisch "Keine Gewalt gegen Frauen und Kinder im Landkreis Marburg-Biedenkopf zugeordnet ist, wurde festgestellt, dass es bislang vor Ort kein niedrigschwelliges Präventionsangebot für 0-3 Jährige aus Familien in besonderen Lebenslagen gibt. So wurde unter der Federführung des Fachbereichs Gesundheit in Zusammenarbeit mit dem Kinderschutzbund, Frühförderstelle, Jugendämtern, Baby- und Kleinkindambulanz ein Konzept der frühen Intervention bei drohender Vernachlässigung oder Misshandlung der Kinder in entsprechenden Familien entwickelt.
Trägerschaft
"Menschenskind" ist für den Landkreis Marburg-Biedenkopf und die Universitätsstadt
Marburg beim Fachbereich Gesundheit (Prävention und Beratung) in enger Kooperation mit dem Fachbereich Familie, Jugend, Soziales beim Landkreis und dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Universitätsstadt Marburg angesiedelt.
Beschreibung und Zielgruppe
Das Projekt versteht sich als ein Hilfs- und Förderungsangebot im Bereich früher Hilfen und will Familien in besonders belasteten Lebenssituationen mit Kindern von 0–3 Jahren erreichen. Es setzt also frühestens in der Schwangerschaft an und endet spätestens mit dem 3. Lebensjahr des Kindes. Das Projekt ist präventiv ausgerichtet und fördert die frühe Beziehungsarbeit für Kinder und deren Bindungs- und Entwicklungschancen. Es greift nicht erst bei feststellbaren Vernachlässigungszeichen ein.
Ziele
Ziel des Projekts ist es, für Familien in besonders belasteten Lebenssituationen ein Hilfsangebot bereitzuhalten, das dem Risiko von Misshandlung oder Vernachlässigung der Kinder entgegenwirkt. Familien, in denen die persönliche Situation der Eltern bereits stark belastet ist, bergen das Risiko negativer Auswirkungen auf die Eltern-Kind-Beziehung und können einer gesunden emotionalen, kognitiven, physischen und sozialen Entwicklung im Wege stehen.
Projektablauf und Zuständigkeiten
1. Aufnahme
Betroffene Familien werden durch Hebammen, Ärzte, Klinikpersonal, Beratungsstellen etc. über das Projekt informiert und können sich selbst an den Fachbereich Gesundheit wenden oder werden vermittelt. Nach einem ersten Hausbesuch durch die sozialpädagogische Fachkraft (und ggf. Hebamme) wird gemeinsam mit der Clearingstelle (Ärztin des Fachbereichs Gesundheit) über die Aufnahme in das Projekt entschieden. Im Gespräch mit der Familie wird geklärt, welche Hebamme die Betreuung übernehmen wird. In manchen Fällen haben die Familien bereits Kontakt zu einer Hebamme oder eine Vorstellung davon, welche Hebamme sie gerne hätten. Sofern noch nicht bekannt, wird die entsprechende Hebamme über das Projekt in Kenntnis gesetzt und ihre Mitarbeit angefragt.
Sowohl bei der Aufnahme, der Projektarbeit als auch der Beendigung ist immer die freiwillige Mitarbeit der Eltern entscheidend.
2. Projektarbeit
Zu Beginn wird mit den Familien der genaue Hilfebedarf abgeklärt und die Hausbesuche vereinbart. Die Familien werden im Tandem von einer Hebamme und einer sozialpädagogischen Fachkraft betreut. Die Hausbesuche finden je nach Bedarf im Wechsel Hebamme/sozialpädagogische Fachkraft oder gemeinsam statt. Gemeinsam mit den betreuten Familien werden Aufgaben und Ziele festgelegt, die spätestens nach Ablauf von 6 Monaten überprüft und neu definiert werden.
Inhalte der Arbeit sind Fragen zur Säuglingspflege und –Ernährung, Beratung der Familie zu finanziellen, organisatorischen und vielen anderen Problemen, Begleitung zu Ärzten oder Behörden. Weiterhin werden zusätzliche Unterstützungsangebote abgeklärt, eigene Ressourcen in der Familie aktiviert und die Anbindung an lokale Angebote vor Ort gefördert. Es erfolgt eine regelmäßige (monatliche) Dokumentation, die die Entwicklung der Familie beinhaltet.
3. Beendigung
Die Projektarbeit wird dann beendet, wenn die familiäre Situation stabilisiert ist, ausreichend eigene Ressourcen vorhanden sind oder die Anbindung an örtliche Angebote erfolgt ist.
Ein Ausschlusskriterium zur Aufnahme oder weiteren Mitarbeit im Projekt ist die Kindeswohlgefährdung. Wenn diese bejaht wird, muss der öffentliche Jugendhilfeträger eingeschaltet bzw. tätig werden.
Akzeptanz
Sowohl bei den betroffenen Familien als auch in der lokalen Fachöffentlichkeit trifft das Projekt auf eine hohe Akzeptanz. Bislang, so auch im Jahr 2009, waren die Kapazitäten stets voll ausgeschöpft. In 2009 konnten 26, in 2010 bislang 18 dokumentierte Anfragen nicht bedient werden, da das Projekt ausgelastet war. Es ist davon auszugehen, dass der tatsächliche Bedarf noch höher liegt. Die hohe Akzeptanz, insbesondere auch bei den hilfesuchenden Familien, ist u.a. darauf zurückzuführen, dass das Projekt niedrigschwellig ansetzt, auf Freiwilligkeit basiert und sich die Aufnahme unbürokratisch gestaltet. Dies sind optimale Einstiegsvoraussetzungen für den Aufbau einer Vertrauensbeziehung, die weitergehende Hilfen und Unterstützung ermöglicht.
Personelle Ausstattung
Für den Landkreis Marburg-Biedenkopf sind 3 Diplompädagoginnen (Teilzeit) für die Universitätsstadt Marburg 1 Diplomsozialpädagogin (Teilzeit) tätig. Hinzu kommen für Universitätsstadt und Landkreis die im Projekt tätigen Hebammen, deren Vergütung durch den Fachbereich Familie, Jugend und Soziales (Landkreis) und den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (Universitätsstadt) erfolgt.
Zahlen, Daten, Fakten
In 2009 wurden von Landkreis und Universitätsstadt 40 Familien (25 Landkreis, 15 Stadt) durch das Projekt betreut. Insgesamt 13 Familien (7 Landkreis, 6 Stadt) wurden aus Menschenskind entlassen und 15 (9 Landkreis, 6 Stadt) neu aufgenommen.
Derzeit (Stand Oktober 2010) befinden sich 32 Familien (20 Landkreis, 12 Stadt) im Projekt. Von den dokumentierten Anfragen in 2009 konnten 26 Familien (Landkreis) aus Kapazitätsgründen nicht aufgenommen werden, in 2010 konnten bislang 18 Anfragen nicht aufgenommen werden.
Anzahl der Familien im Sozialleistungsbezug:
Von den 40 betreuten Familien erhalten 38 Leistungen nach SGB II, eine Familie
nach SGB XII, eine Familie ist nicht im Sozialleistungsbezug.
Ausblick
Das Projekt Menschenskind hat sich als fester Bestandteil der frühen Hilfen im Bereich des Kinderschutzes etabliert. Die hohe Anzahl der Nachfragen belegt die Notwendigkeit dieses Angebots. Es wird dem Anspruch gerecht, Hilfen möglichst frühzeitig und präventiv zur Verfügung zu stellen. Derzeit gibt es keine Anzeichen dafür, dass sich der Bedarf der Unterstützung von Familien in besonders belasteten Lebenssituationen in absehbarer Zeit verringern wird. Diese Form der Prävention ist gesamtgesellschaftlich eine sinnvolle Investition in die Zukunft und stärkt die Familien.
"Drachenherz" - Einzel-, Gruppen- und Familienberatung für Kindern und Jugendlichen aus suchtbelasteten Familien
Ein Projekt der Suchtberatungsstelle des Blauen Kreuzes i. D. e.V.
Träger und Bedarfslage
Das Blaue Kreuz in Deutschland e.V. (BKD) arbeitet seit über 120 Jahren mit suchtkranken Familien und ihren Angehörigen.
Die Suchtberatungsstelle des Blauen Kreuzes i. D. e.V. unterhält neben 6 Suchtberatungsgruppen seit 30 Jahren eine Suchtberatungsstelle für erwachsene Suchtmittelabhängige und ihre erwachsenen Angehörigen. Seit 25 Jahren besteht für 14 suchtmittelabhängig gewordene Frauen und Männer das Angebot des Betreuten Wohnens in Wohngemeinschaften oder auch als Betreutes Einzelwohnen.
"In Deutschland gibt es nach offiziellen Schätzungen etwa 1,8 Millionen alkoholabhängige Menschen und weitere 10 Millionen Menschen mit schädlichem Alkoholgebrauch. Etwa 70% der alkoholabhängigen Personen sind Männer ab 20 Jahre aufwärts. Schätzungen gehen davon aus, dass damit auch mindestens 2,7 Millionen Kinder direkt von den Auswirkungen der Abhängigkeit betroffen sind" (KLEIN & ZOBEL, 2001). Weiterhin gibt es etwa 300.000 Kinder von Eltern mit illegalem Suchtmittelkonsum. Die Mitarbeiter/innen der Suchtberatungsstelle das Blauen Kreuzes Marburg wurden durch betroffene Eltern und Kooperationspartner immer wieder auf ein Angebot für Kinder/Jugendliche aus suchtbelasteten Familien angefragt. Auch hält keine andere Beratungsstelle in Marburg oder im Landkreis Marburg-Biedenkopf ein spezifisches Angebot für Kinder aus suchtbelasteten Familien vor. Seit 2007 gehört Drachenherz zum Angebotsspektrum.
Klientel
Zielgruppe für die Einzelberatung
- Kinder/Jugendliche aus suchtbelasteten Familien ab ca. 4 bis 18 Jahren und ihre Bezugspersonen/Familien
- Das Hauptaugenmerk liegt hierbei auf Kindern und Jugendlichen aus Familien mit legalem/illegalem Suchtmittelkonsum. Unerheblich für eine Teilnahme ist, in welcher Phase der Suchtentwicklung der oder die betroffene/n Elternteil/e ist/sind (vor/nach einer Behandlung, Abstinenz, Rückfälligkeit).
Zielgruppe für die "Begleitgruppe"
- Kinder ab ca. 4 Jahren.
- Es werden diejenigen Kinder in die Begleitgruppe eingeladen, die sich derzeit in Einzelberatung befinden, befanden oder auf der Warteliste zur Einzelberatung stehen.
Zielgruppe für eine "Gesprächszelle"
- Jugendliche ab ca. 12 Jahren.
Es werden diejenigen Jugendlichen in eine Gesprächszelle eingeladen, die entweder eine Einzelberatung absolviert haben und sich anschließend eine Gruppenberatung wünschen/vorstellen können.
In Einzelfällen kann als Ergebnis des Erstgesprächs eine sofortige Gruppenteilnahme als sinnvoll erachtet werden.
Zielgruppe für die Elterngespräche
- Für alle Eltern, deren Kinder teilnehmen.
Zielgruppe Familienspieltherapie
- Nicht selten stellen Eltern nach ihrer Genesung fest, dass sie den Zugang zu ihrem Kind verloren haben und das Schuld-, Scham- und Versagensgefühle die Wiederbelebung der Beziehung erschweren. Hierbei bieten wir Unterstützung an.
Abgrenzung zu einer Kinderpsychotherapie
Unser Angebot ist keine Psychotherapie im Sinne einer Heilbehandlung nach deutschem Psychotherapiegesetz. Denn für uns gilt: Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien leiden nicht per se an einer psychischen Erkrankung. Wir verstehen unsere Angebote als Entwicklungsbegleitung und -förderung für Kinder und Jugendliche, die aufgrund der suchtspezifischen innerfamiliären Bedingungen wichtige elterliche Zuwendung nicht in vollem Umfang erfahren konnten und aufgrund dessen durch unsere Angebote "nachreifen” können.
Vorgehen und Umsetzung
Im vorliegenden Konzept wird für die Gruppen-, Einzelberatung, die Bezugspersonenarbeit, als auch für die Familienspieltherapie der Person zentrierte Ansatz gewählt. Wir gehen davon aus, dass die Basisvariablen Empathie, unbedingte Wertschätzung des Klienten und Beraterkongruenz per se geeignet sind, um Kindern und Jugendlichen aus suchtbelasteten Familien hilfreiche und veränderungswirksame Beziehungen anzubieten. Im Person zentrierten Ansatz ist das Beziehungsangebot das zentrale Element von Beratung (vgl. ROGERS; WEINBERGER; BIERMANN-RTJEN) um Veränderung zu bewirken.
…für Kinder
In der Arbeit mit Kindern "steht die ganzheitliche Entwicklung der kindlichen Persönlichkeit und nicht der Abbau von Symptomen [im Mittelpunkt]. Es wird dem Kind so viel Raum und Zeit gegeben, wie es für diesen vielschichtigen Prozess des Wachsens und Sich-Entdeckens braucht. Entscheidend ist dabei die durch die Person zentrierte Grundhaltung [Empathie, Wertschätzung, Kongruenz] geprägte spezifische Beziehung zwischen Therapeut und Kind, die die Aktualisierungstendenz im Kind stimuliert, sodass […] Prozesse in Gang kommen können, die tiefgreifende Veränderungen im Selbstkonzept des Kindes nach sich ziehen. Die Kinder lernen, verschiedene Aspekte ihrer Persönlichkeit in ihr Selbstbild zu integrieren. Handlungsebene ist in erster Linie das freie Spiel: Es ist das Medium, in dem das Kind sich vorwiegend ausdrückt und seine innere Wirklichkeit inszeniert. Die Beziehungsmuster und Beziehungen zu sich selbst haben dabei eine herausragende Bedeutung. Dabei sucht sich das Kind immer den für seine Erlebnisverarbeitung optimalen Spannungszustand. Im Spiel werden die mit der jeweiligen Situation einhergehenden Gefühle wieder erlebt und so einer Bearbeitung zugänglich gemacht; Konflikte und traumatische Erlebnisse werden auf der Spielebene dargestellt, wiederholt und verändert, bis das Kind sie in sein Selbstbild integrieren kann" (a.a.O. 38). Indem der Berater "die Gefühle des Kindes – sowohl die verbalen wie die nonverbalen – empathisch aufgreift, hilft [er] dem Kind, sich mit so unterschiedlichen Gefühlen wie Wut, Schmerz, Traurigkeit und Scham wahrzunehmen, sich zu verstehen und sich damit annehmen zu können. Im Probehandeln werden eigene Lösungen und Antworten gesucht, so wird Vergangenheit bewältigt und Zukunft vorweggenommen.
…für Jugendliche
Auf der Handlungsebene in der Beratung mit Jugendlichen steht ein Gesprächsangebot. Flankierend können vielfältige Medien hinzugezogen werden (z.B. Modellieren, Malen, Verfassen von Texten, Imaginationsübungen usw.). "Das zentrale Anliegen für Jugendliche […] besteht darin, auf dem Boden einer korrigierenden emotionalen Beziehungserfahrung die Anregung von Selbstexploration, die Förderung inneren Wachstums, die Wiederherstellung des Zugangs zu den Selbstheilungskräften zu erlangen. […] [Klienten sollen] ihre persönlichen Konstrukte und Selbstkonzepte in den verschiedenen Bereichen zunehmend differenzieren und flexibler mit den jeweiligen Erfahrungen […] überprüfen. Weiterhin können sie diese mit dem Idealkonzept als Ausdruck von Wertvorstellungen, Lebenszielen, gesellschaftlichen und familiär geprägten Wunschvorstellungen vergleichen und für sich kongruent formulieren. Dabei sollen Inkongruenzen bei der Symbolisierung von Erfahrungen in Selbstkonzepte verringert, der Zugang zum organismischen Erleben und eigenen Gefühlen gefördert werden" (MONDEN-ENGELHARDT 2002, 32).
… für Eltern & Bezugspersonen
Begleitend zur Beratung der Kinder finden turnusmäßig Elterngespräche (ggf. Bezugspersonengespräche) statt. Diese dienen dazu, Entwicklungen und mögliche Problembereiche des Kindes zu thematisieren und die Eltern über Unterstützungsmöglichkeiten zu beraten.
… Familienspieltherapie
Da Familienberatung mit Kindern nicht auf Reden reduziert werden kann, bietet das Spiel gute Möglichkeiten. Weg vom defizitorientierten Miteinander, machen Eltern und Kinder wieder positive Erfahrungen. Spielen macht Spaß, schafft eine positive Stimmung, löst Spannungen und Eltern werden in ein Zusammenspiel mit ihren Kindern gebracht, sind nicht länger Gegner. So werden starre und rigide Muster aufgebrochen und Kreativität freigesetzt, die die Familie zur Veränderung benötigt.
Evaluation
Die Beratungsangebote werden durch die Philipps-Universität Marburg,
Fachbereich Erziehungswissenschaften wissenschaftlich evaluiert. Die Ergebnisse der Evaluation werden ggf. in Form von Master- und Diplomarbeit veröffentlicht.
Resümee – Erfüllung der Bewertungskriterien
Für "Hand in Hand" wurde bei beiden Einzelprojekten die Ausgangslage und vorhandenen Angebote analysiert und die Projekte dann passgenau mit den jeweiligen Zielen festgelegt. Als Instrumente der Qualitätssicherung werden bei "Menschenskind" fortlaufende Dokumentationen und Fortbildungen und bei "Drachenherz" eine externe Evaluation durchgeführt, Supervision ist selbstverständlicher Teil des Projekts. Innovative Elemente sind in beiden Einzelprojekten vorhanden und werden durch die Verknüpfung noch betont. Da verschiedene Altersgruppen, unterschiedliche soziale Lagen und Settings berücksichtigt werden ist auch der ganzheitliche Aspekt enthalten. Eltern und Familien werden mit einbezogen und die Kinder und Jugendlichen sind partizipativ in der Umsetzung beteiligt. Vernetzung und Kooperation mit einer Vielzahl von verschiedenen Akteuren ist Grundprinzip des Projekts. Eine flächendeckende Verbreitung im Landkreis ist bereits jetzt erreicht. Als Baustein von Gesamtkonzepten ist das Projekt auf kommunalpolitischer Ebene verankert und langfristig und nachhaltig angelegt.
Fragen zum Wettbewerbsbeitrag
C 1 Fragen zur gesamtkommunalen Einbindung des Wettbewerbsbeitrags
C 2 Fragen zur Konzeption und Ausrichtung des Wettbewerbsbeitrags
Beratungsstellen (Sucht, Schulden…)
Suchtberatungsstelle
C 3 Fragen zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags
Hebammen
Kooperationsvereinbarung mit Hebammen