Stadt Regensburg

Typ: 
kreisfreie Stadt
Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Stadt Regensburg
Bundesland: 
Bayern
Einreichende Dienststelle: 
Personalamt, Betriebliche Suchthilfe Stadt Regensburg
Name des Ansprechpartners: 
Gudrun Wilke
Funktion des Ansprechpartners: 
Betriebliche Suchthelferin
Straße/Postfach: 
Roter Herzfleck 2
Postleitzahl: 
93047
Ort: 
Regensburg
Telefon des Ansprechpartners: 
0941-5071131
E-Mail des Ansprechpartners: 
E-Mail der Kommune: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Betriebliche Suchthilfe der Stadt Regensburg

Allgemeines

  • Die "Betriebliche Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe der Stadtverwaltung Regensburg" – kurz "Betriebliche Suchthilfe der Stadt Regensburg" genannt – wurde 1997 auf der Grundlage einer Dienstvereinbarung zwischen dem Oberbürgermeister und dem Gesamtpersonalrat der Stadt Regensburg eingerichtet und als Dienststelle der Personalverwaltung mit einer zunächst nebenamtlichen, ab dem 1. Januar 2000 hauptamtlichen Suchthelferin etabliert.
  • Der unmittelbare Wirkungskreis umfasst alle Beschäftigten der Stadt Regensburg (im Jahresdurchschnitt etwa 3100 Personen) und seit August 2003 die ca. 350 Beschäftigten des Theaters Regensburg. Seit März 2004 betreut die Betriebliche Suchthelferin der Stadt zusätzlich und im Rahmen einer eigenen Betriebsvereinbarung die ca. 800 Angestellten der Sparkasse Regensburg, deren Gewährträger die Stadt Regensburg ist.
  • Die mittelbare Wirkung erstreckt sich vor allem auf die Angehörigen der o.g. Beschäftigten so-wie auf Personenkreise, die in besonderen Veranstaltungen von der Betrieblichen Suchtberaterin über die Suchtgefahren informiert werden.
  • Arbeitsschwerpunkt der Betrieblichen Suchthilfe ist – nach Klientenzahl im Jahresdurchschnitt gerechnet – zu ca. 70% Alkoholmissbrauch und -abhängigkeit.

Konzept der Betriebliche Suchthilfe

  • Die Betriebliche Suchthilfe arbeitet nach dem Motto "Helfen statt Kündigen". Die Dienstvereinbarung zur Suchthilfe sieht vor, dass jede(r) von Suchtmittelmissbrauch betroffene und durch Fehlverhalten im Dienst auffällig gewordene Beschäftigte die Hilfsangebote der Suchthilfestelle in Anspruch nehmen kann und dies auch erwartet wird, um ggfs. eine rechtlich mögliche verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu vermeiden.
  • Die Kernaufgabe der Betrieblichen Suchthilfe besteht darin, konkrete Unterstützung zu leisten bei der Wiederherstellung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit und der Wiedereingliederung des/der Betroffenen in die geregelte Erwerbstätigkeit. Mittel zum Zweck ist dabei der "konstruktive Leidensdruck" des drohenden Arbeitsplatzverlustes, der den Betroffenen dazu bewegen kann, seine Situation als Missbraucher/Abhängige(r) zu erkennen, freiwillig Therapieangebote wahrzunehmen und sich auf ein Leben ohne Suchtmittelmissbrauch umzustellen.
  • Die Betriebliche Suchthilfe wirkt durch Motivation zur Therapie und durch Organisation des Therapieprozesses verhaltenspräventiv auf die einzelnen Klienten: Um wieder vollwertig in das Arbeitsverhältnis eingegliedert werden zu können, müssen die Klienten erfolgreich an einer Therapiemaßnahme teilnehmen bzw. ihren missbräuchlichen Alkoholkonsum nachweisbar beenden.
  • Die allgemein als sinnvoll und wichtig anerkannte Tätigkeit der Betrieblichen Suchthilfe verbessert in der Belegschaft das Problembewußtsein hinsichtlich des Alkoholkonsums. Dadurch wirkt sie verhaltenspräventiv auch auf diejenigen Beschäftigten, die einen riskanten Alkoholkonsum pflegen, ohne bisher "auffällig" geworden zu sein.
  • Die kontinuierliche Aufklärung des Personals auf allen Ebenen über die Suchtgefahren allgemein und den Alkoholmissbrauch im besonderen ist fester Bestandteil des Suchthilfekonzepts.
  • Unterstützt wird die verhaltenspräventive Wirkung der Betrieblichen Suchthilfe durch einige verhältnispräventive Maßnahmen:
    • Alkoholkonsum während der Dienstzeit ist generell untersagt,
    • kein Ausschank von alkoholischen Getränken in der Betriebskantine,
    • Getränkeautomaten in den Gebäuden der Stadtverwaltung enthalten keine alkoholischen Getränke,
    • Aufstellung von Behältern mit kostenlosem Trinkwasser,
    • auf städtischen Veranstaltungen werden immer auch nichtalkoholische Getränke angeboten,
    • bei der Auswahl von Präsenten wird die mögliche Gefährdung der Beschenkten berücksichtigt

Organisation der Betrieblichen Suchthilfe

  • Die Betriebliche Suchthilfe ist fester Bestandteil der internen Verwaltung mit eigenem Budget und wird von einer ausgebildeten Suchthelferin im Vollzeit-Angestelltenverhältnis durchgeführt, die als ehemalige, therapierte Alkoholabhängige über sehr gute Kenntnis der Suchtgrundlagen, der Hilfsmöglichkeiten und der Motivationspsychologie verfügt.
  • Organisatorisch ist die Betriebliche Suchthelferin der Personalverwaltung zugeordnet. Sie ist in ihrer Fachlichkeit weisungsfrei.
  • Die Suchthelferin unterliegt, was die Beratungsarbeit mit Klienten betrifft, der Schweigepflicht, von der sie nur vom Klienten selbst entbunden werden kann.
  • Für ihre Arbeit steht der Suchthelferin ein eigener, für die Klienten leicht erreichbarer Besuchs- und Beratungsraum mit separatem Außeneingang zur Verfügung. Die Räumlichkeit ist nicht nur mit der notwendigen Büroausstattung (PC, Fax- und Telefonanlage) ausgestattet, sondern auch in optisch angenehmer, besucherfreundlicher Weise gestaltet.
  • Die Betriebliche Suchthelferin ist werktags zu den Bürozeiten nach Anmeldung persönlich erreichbar, für Akutfälle ist abends und am Wochenende die telefonische Erreichbarkeit sichergestellt.
  • Unterstützt wird die Suchthelferin durch einen verwaltungsinternen Arbeitskreis, dem interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus verschiedenen Tätigkeitsbereichen angehören.
  • Das Angebot der Betrieblichen Suchthilfe wird über regelmäßige Beiträge in der Hauszeitung "Intern", in einem Faltblatt, in turnusmäßigen Informationsveranstaltungen sowie in einer eigenen im Intranet verfügbaren Homepage kommuniziert.
  • Die Arbeit der Betrieblichen Suchthilfe wird einmal jährlich in einem ausführlichen, schriftlichen Tätigkeitsbericht dargestellt.

Aufgaben der Betrieblichen Suchthelferin

  • Organisation des gesamten Hilfsprozesses
  • Informations- und Beratungsgespräche mit Betroffenen und Angehörigen, Führungskräften, Personalräten, Mitarbeitern
  • Motivationsgespräche mit Betroffenen
  • Vermittlung von außerbetrieblichen Hilfsangeboten und Therapiemöglichkeiten
  • Betreuung der Betroffenen und Angehörigen während der Therapiezeit
  • Nachsorge-Begleitung und Hilfe bei der beruflichen Wiedereingliederung der Betroffenen
  • Rückfallgespräche mit Betroffenen und Angehörigen
  • Kooperatives Handeln und Zusammenarbeiten mit allen Abteilungen und Personen, die in den jeweiligen Prozess involviert sind
  • Mitwirkung an suchtpräventiven Maßnahmen, z.B. Teilnahme an Arbeitskreisen, Referate und Publikationen in internen und externen Medien
  • Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

Unmittelbares suchttherapeutisches Arbeiten gehört nicht zu den Aufgaben der Betrieblichen Suchthilfe, sondern ist ausschließlich externen suchtmedizinisch und -psychologisch ausgebildeten Fachkräften vorbehalten, damit keinerlei Zweifel des Suchtpatienten an der absoluten Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht und am vollständigen Schutz seiner Krankheitsdaten entstehen kann.

Erfolg der Betrieblichen Suchthilfe

Diagramm: Betreuungsfrequenz der Betrieblichen Suchthilfe 1997-2005
Betreuungsfrequenz der Betrieblichen Suchthilfe 1997-2005

Von Beginn der Betrieblichen Suchthilfe im Jahr 1997 bis zum Dezember 2005 wurden ca. 400 Beschäftigte der Stadt und des Theaters Regensburg (= ca. 11% der Beschäftigten insgesamt) von der Suchthelferin betreut, die Mehrzahl davon (ca. 280 Beschäftigte) wegen riskanten Alkoholkonsums und daraus folgender mangelhafter Arbeitsleistung oder Fehlverhalten im Dienst. Bei 263 von diesen 280 Klienten konnte durch die Betriebliche Suchthilfe wieder die volle berufliche Leistungsfähigkeit hergestellt werden. Nur 13 Klienten konnten in diesen fast 7 Jahren nicht mehr in den Arbeitsprozess eingegliedert werden. Dies entspricht einer Erfolgsquote von 94%.
Der rein rechnerische Nutzen der Betrieblichen Suchthilfe für die Stadt als Arbeitgeber beläuft sich – die Standardformel (siehe Tätigkeitsbericht 1998-2000) zugrunde gelegt – auf ca. 1.800 000 Euro.

Wichtiger als der rechnerische Nutzen ist freilich die Tatsache, dass die Betriebliche Suchthilfe der Stadt Regensburg 263 Menschen in einer tiefgreifenden persönlichen Krise nachhaltig geholfen hat – nicht nur durch den Erhalt des Arbeitsplatzes, sondern auch durch die Motivierung zu einer normalen Lebensführung ohne riskanten Alkoholkonsum.

Zusammenfassung der wichtigsten Erfolgsfaktoren der Betrieblichen Suchthilfe

  • Großes Problemlösungsinteresse in Verwaltungsleitung und Personalvertretung
  • Fachlich fundierte und praktikable Dienstvereinbarung
  • Die gesamten Lebensumstände der Klienten umfassendes Hilfsangebot
  • Nachsorge für therapierte Klienten
  • Niederschwelliger Therapieeinstieg ("Kontrolliertes Trinken", "Punktnüchternheit", Telefonberatung)
  • Hohe Professionalität der Suchthelferin
  • Adäquate, praxisorientierte Ausstattung der Suchthilfestelle
  • Verschwiegenheitspflicht der Suchthelferin (Voraussetzung für die hohe Akzeptanz in der Belegschaft)
  • Funktionierendes Netzwerk von Institutionen und Personen im Bereich der sozialen und medizinischen Betreuung
  • Detaillierte, qualitätssichernde Berichterstattung

Die Betriebliche Suchthilfe der Stadt Regensburg ist bayernweit (noch) die einzige hauptamtlich eingerichtete Stelle für öffentlich Bedienstete. Ihr nachhaltiger Erfolg hat dazu geführt, dass im Rahmen der Amtshilfe Kommunen, Behörden und Schulen in der Region die konzeptionelle Unterstützung der Betrieblichen Suchthelferin erbeten und erhalten haben, um nach dem Vorbild der Stadt Regensburg eigene Suchthilfestellen einzurichten.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

In welchen Bereichen der Suchtprävention ist die Kommune tätig?: 
Stoffunspezifische Prävention
Stoffspezifische Prävention
Alkohol
Tabak
Illegale Drogen
Medikamente
Gibt es zu den Präventionsaktivitäten in Ihrer Kommune eine Gesamtkonzeption?: 
ja
nein
Ist die Konzeption schriftlich festgelegt worden?: 
ja
nein
Aus welchem Jahr stammt die Konzeption?: 
vor 2000
2000 bis unter 2002
nach 2002
Gibt es in Ihrer Kommune eine eigene Konzeption zum Bereich Alkohol?: 
ja
Teil der Gesamtkonzeption
nein
Ist die Konzeption schriftlich festgelegt worden?: 
ja
nein
Von wem wurde die Konzeption beschlossen?: 

Stadtverwaltung (Oberbürgermeister) und Gesamtpersonalrat

Aus welchem Jahr stammt die Konzeption?: 
vor 2000
2000 bis unter 2002
nach 2002
Welche Strategie der Alkoholprävention wird in Ihrer Kommune verfolgt?: 
Überwiegend Verhaltensprävention
Überwiegend Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
An welche Altersgruppe richtet sich die Prävention vor allem?: 
Kinder
Jugendliche
Erwachsene
Welche Maßnahmen werden im Bereich der Verhältnisprävention eingesetzt?: 
Kontrolle der Abgabebeschränkungen nach dem Jugendschutzgesetz
Kontrolle von Heranwachsenden bei Großveranstaltungen
Alkoholkontrollen im Straßenverkehr
Kontrolle der Einhaltung des "Apfelsaftgesetzes"
Kontrolle der Einhaltung der Verhaltensregeln des Deutschen Werberates
Keine Alkoholwerbung auf kommunalen Werbeflächen
Abgabebeschränkungen bei Sportveranstaltungen
Regelungen in Sportvereinen
Betriebsvereinbarungen in Kommunalverwaltungen und kommunalen Unternehmen
Betriebsvereinbarungen in privaten Unternehmen
Regelungen in (kommunalen) Jugendeinrichtungen
Werden alkoholfreie Jugendevents organisiert?
Welche Maßnahmen aus der Verhaltensprävention werden eingesetzt?: 
Gruppendiskussionen für Eltern, Kinder und Jugendliche
Unterricht/Schulung
Einzelberatung, motivierende Kurzberatung
Peer-Education
Multiplikatoren-Fortbildung
Arbeithilfen, Leitfäden
Bereitstellung von Info-Material
Kulturpädagogische Angebote
Weitere Maßnahmen? (Bitte benennen): 

Betriebliche Suchthilfe

Welche Ziele gelten für die Zielgruppe Erwachsene?: 
Alkohol wird risikoarm und verantwortungsvoll konsumiert
Punktnüchernheit (z.B. Verkehr, Schwangerschaft, Arbeit)
Positives Vorbildverhalten gegenüber Kindern und Jugendlichen
Konsequentes erzieherisches Verhalten gegenüber dem Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen
Bei Alkoholproblemen finden Früherkennung und Frühintervention statt
Welche Ziele gelten für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche?: 
Probierkonsum wird zeitlich hinausgezögert bzw. Erhöhung des Einstiegsalters
Handlungsrelevantes Wissen zum Thema Alkohol ist vorhanden
Altersgrenzen des Jugendschutzgesetzes werden von Kindern und Jugendlichen akzeptiert
Kritisches Reflektieren der eigenen Konsummuster
Abnahme des Rauschtrinkens
Gibt es niedrigschwellige Beratungsangebote für Menschen mit Alkoholproblemen und deren Angehörige?: 
ja
nein
Welche Akteure aus der Kommunalverwaltung beteiligen sich wesentlich an der Alkoholprävention?: 
Politische Vertretungskörperschaft
Gesundheitsamt
Jugendamt
Personalamt
Suchtpräventionsstelle
Schulverwaltungsamt
Sportamt
Personalrat
Ordnungsamt
Präventionsbeauftragte(r)
Kommunale Betriebe
Sozialamt
Weitere? (bitte benennen): 

Sachgebiet Arbeitssicherheit, Betriebliche Gesundheitsförderung, Rechtsamt

Gibt es ein federführendes Amt?: 
ja
nein
Wenn ja, dann bitte benennen: 

Betriebliche Suchthilfe

Hat sich Ihr (Ober-) Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihre Arbeit an der Alkoholprävention eingesetzt?: 
ja
nein
Gibt es ein Konzept für die Alkoholprävention bei Verwaltungsmitarbeitern?: 
ja
nein
Welches sind bei Ihnen wichtige örtliche Akteure der Alkoholprävention außerhalb der Kommunalverwaltung?: 
niedergelassene Ärzte
Suchtberatungsstellen
Krankenkassen
Apotheken
Schulen
Kirchen
Einzelhandel
Gaststätten
Krankenhäuser
Sportvereine
Fachstellen für Suchtprävention
Einrichtungen der offenen Jugendarbeit
Erziehungs-, Ehe- und Familienberatung
Polizei
Überbetriebliche Ausbildungsstätten
Gewerbeaufsicht
Selbsthilfeeinrichtungen
Lokale Medien
Fahrschulen
Weitere Akteure: 

Betriebsärztlicher Dienst, Fachkliniken, Suchtarbeitskreis Regensburg, Psycho-soziale Beratungsstellen, Integrationsamt der Regierung

Gibt es eine Einrichtung zur Vernetzung der Akteure?: 

Suchtarbeitskreis Regensburg

Arbeitet die Einrichtung regelmäßig?: 
ja
nein
Hat die Einrichtung eine eigene Geschäftsstelle?: 
ja
nein
Hat die Geschäftsstelle ein eigenes Budget?: 
ja
nein
Mit welchen überörtlichen Einrichtungen der Alkoholprävention wird kooperiert?: 

Arbeitskreis Betriebliche Suchtprävention Landescaritasverband München

Gibt es geschlechtsspezifische Akzente bei der Alkoholprävention?: 
ja
nein
Welche Maßnahmen (Projekte, Produkte, Aktionen) der Alkoholprävention gibt es bei Ihnen?: 
  1. Betriebliche Suchthilfe (siehe Anlage)
  2. Gesundheitstag der Stadt Regensburg
Wird für sozial benachteiligte Zielgruppen gearbeitet?: 
ja
nein
Gibt es eigene Projekte der Alkoholprävention für Arbeitslose?: 
ja
nein
Wenn ja, bitte benennen: 

Betriebliche Suchthilfe zur Verhinderung des Arbeitsplatzverlustes

Gibt es Angebote für Kinder und Jugendliche aus alkoholbelasteten Familien?: 
ja
nein

Anlagen