Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags
Titel des Wettbewerbsbeitrags
Kurzfassung des Wettbewerbsbeitrags
Suchtprävention kann nur über das Zusammenspiel von verhältnispräventiven und verhaltenspräventiven Maßnahmen wirkungsvoll auftreten. Hamburg hat sich mit seinen Konzepten zur „Drogenfreien Kindheit und Jugend“ und „Kinder und Jugendliche besser vor Suchtmitteln schützen“ behördenübergreifende Ziele und Aufgaben in beiden Präventionsbereichen gesetzt. Diese gilt es für alle beteiligten Institutionen verbindlich umzusetzen. Mit der seit 2004 regelmäßig durchgeführten Schülerbefragung zum Suchtmittelkonsum SCHULBUS, der Auswertung der Basis Daten aus dem Suchthilfesystem (BADO) und anderer relevanter Daten besteht ein umfangreiches Monitoring. Dieses Monitoring ist handlungsleitend für die Entwicklung und Schwerpunktesetzung der vielfältigen Projekte zur Suchtprävention in Hamburg.
Mit dem vorgelegten Wettbewerbsbeitrag sollen exemplarisch zwei Projektbeispiele der universellen und indizierten Suchtprävention und die verbundenen Wirkungserwartungen und Indikatoren zur Bemessung der Wirkung dargestellt werden.
Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags
Für den universellen Bereich wird die Wirkungserwartung anhand unserer Glückspielekampagne darstellen. Kampagnenziel ist die Hinführung der Zielgruppe Glückspieler auf den Internetauftritt www.automatisch-verloren.de. Präventionsziel ist es auf die Gefahren des Glückspiels hinzuweisen und den Hamburger*innen das Angebot der Suchtberatung näherzubringen. Methode: Öffentlichkeitsarbeit mittels Poster, Postkarten, Flyer und Internetwerbung.
Im Bereich der indizierte Prävention werden wir anhand der "Wirkungsorientierten Steuerung der Jugendsuchtberatung" darlegen, wie im Kontakt mit den jungen Menschen eine Wirkung im Vorfelde definiert und im Verlauf überprüft werden kann. Die Wirkungsmessung am Klienten erfolgt über zwei Messpunkte t1 und t2. Ein manualisiertes Fragebogenverfahren ermittelt den Beratungs- und Handlungsbedarf.
Die Projekte werden jeweils als Einzelprojekte im Beitrag beschrieben.
Fragen zum Wettbewerbsbeitrag
C 1 Fragen zur gesamtkommunalen Einbindung des Wettbewerbsbeitrags
C 2 Fragen zur Konzeption und Ausrichtung des Wettbewerbsbeitrags
C 3 Fragen zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags
Einzelprojekte
Einzelprojekt Nr. 1
Die von der Fachbehörde für Gesundheit und Verbraucherschutz zuwendungsfinanzierte Fachstelle für Suchtfragen, SUCHT.HAMBURG, setzt mit "Automatisch verloren!" seit 2006 die Präventions- und Informationskampagne zur Glücksspielsucht um.
Im Rahmen von "Automatisch Verloren!" werden der interessierten Öffentlichkeit, Betroffenen und deren Angehörigen sowie Fachkräften umfassende Informationen zur Glücksspielsucht und spezifischen Hilfeangeboten in Hamburg zur Verfügung gestellt.
Die Informationen werden mit Hilfe schriftlicher Medien und dem überaus erfolgreichen Internetangebot www.automatisch-verloren.de kommuniziert. Dazu gehören stets aktuelle Informationen zur Entstehung von Spielsucht, Risiken, die u.a. von Sportwetten und Online-Glücksspielen ausgehen, ein Überblick über Beratungs- und Hilfeangebote in Hamburg sowie Informations- und Arbeitsmaterialien für Fachkräfte.
Spezifischer Substanzbezug: Glücksspiel
Präventionsart: universell
Setting/Arbeitsfeld: Gesamtbevölkerung
Zielgruppe/n: Junge Erwachsene, Erwachsene, Betroffene, Angehörige, Fachkräfte
Evaluation: Webmonitoring
Link/Materialien: http://www.automatisch-verloren.de
Ausgangslage
- etwa 1% der Bevölkerung in Deutschland ist von pathologischem oder problematischen Glücksspiel betroffen
- Risiken, die von Glücksspielen ausgehen, sind in der Bevölkerung wenig bekannt
- Hilfeangebote in Hamburg sind wenig bekannt
- vom Auftritt einer Störung bis zum Aufsuchen einer Beratungsstelle vergeht häufig zu viel Zeit
Ziele
- Sensibilisierung für die Risiken/Suchtgefahr, die von Glücksspielen ausgehen
- Erhöhung der Bekanntheit der Hilfemöglichkeiten in Bezug auf Probleme mit Glücksspielen
- Erhöhung der Bekanntheit der Fachberatungsstellen Glücksspielsucht in Hamburg
- Erhöhung der Bekanntheit der Hamburger Helpline gegen Glücksspielsucht
- Erhöhung der Bekanntheit von Hilfeangeboten auch für Angehörige
Eingesetzte Methoden und Instrumente
- Umfassendes Internetangebot in Deutsch und zum Teil in Türkisch mit Online-Selbsttest
- schriftliches Informationsmaterial in verschiedenen Sprachen
- Vorhalten einer telefonischen Helpline gegen Glücksspielsucht
Erfolgsindikatoren
- Anzahl der Webseitenbesuche
- Anrufe bei der Helpline
- Abruf der Materialien
- Klicks der Online-Anzeigen
- Nutzung des Online-Selbsttests
- Bewerbung des Informationsangebots unter dem Claim "Automatisch Verloren" mittels Out-of-Home-Medien, Werbeanzeigen im Internet, Newsletter
Ergebnisse
- Erhöhung der Webseitenbesuche von 800 monatlich im Jahr 2011 auf über 8.000 monatlich im Jahr 2019
- Helpline GS schwankende Nachfrage zwischen 180 und 330 Anrufen pro Jahr, die durch verstärkte Online-Werbung versucht wird zu beeinflussen; sehr viele Menschen informieren sich über das Internet.
- Selbsttest vom 1.1.19 bis 31.12.19 über 1.200 mal ausgefüllt.
Qualitätssicherung
- Fortlaufendes Monitoring der Webseitenzugriffe und Newsletterstatistiken
- Aus- und Bewertung des Abrufes der schriftlichen Materialien
- Ableitung von Weiterentwicklungsbereichen auf Basis der oben genannten Indikatoren und Ergebnisse
Einzelprojekt Nr. 2
Indizierte Suchtprävention richtet sich an einzelne Individuen mit erkanntem Risiko. Sie spricht daher Menschen an, die in riskanter Weise Suchtmittel konsumieren, jedoch keine Abhängigkeitssymptomatik aufweisen.
Mit dem Angebot der mobilen JugendSuchtBeratung soll in Kooperation mit Schule und Jugendhilfe diese Zielgruppe direkt in ihren Lebenswelten erreicht werden und zu einer Reflexion ihres Konsums und damit auch Reduktion angeregt werden. Das Angebot weicht im Gegensatz zu den klassischen Suchtberatungsangeboten von der herkömmlichen "Kommstruktur" ab. Die mobile Suchtberatung soll junge Menschen in ihren Lebenswelten erreichen. Die mobile Suchtberatung wird von drei Suchthilfeträgern in Hamburg konzeptionell vorgehalten und steht in sechs von sieben Hamburger Bezirken in gemeinsam definierten Regionen zur Verfügung. Sie gehen auf Wunsch oder in Absprache direkt in Jugendzentren, Schulen und Communities, die einen Bedarf, z.B. aufgrund von Vorfällen aufweisen. Alle Mitarbeiter*innen sind in Methoden der Suchtprävention und Motivational Interviewing geschult.
Mit der Implementierung von regionalen mobilen Suchtberatungsangeboten für Jugendliche und Jungerwachsene wurde von Beginn an die Entwicklung von Wirkungsorientierter Steuerung und Vereinbarungen verknüpft.
In einem gemeinsamen Prozess zwischen der Fachabteilung Drogen und Sucht, den Trägern der Suchtberatungsangebote für Jugendliche und den beteiligten Kooperationspartnern wurden im Jahr 2005, Zielgruppen, Wirkungserwartungen und entsprechende Kennzahlen definiert und erarbeitet. Der gesamte Prozess wurde extern begleitet und im Juli 2007 mit der Unterzeichnung der Wirkungsorientierten Vereinbarungen in zunächst fünf und später sechs Bezirken abgeschlossen. Der weitere Verlauf wurde vom DZSKJ evaluiert(siehe Anlage 1 Evaluationsbericht DZSKJ).
In der weiteren Projektbegleitung stellte sich heraus, dass das die ursprünglich in den Prozess integrierte Bemessung der Wirkungserwartung, mittels Fragebögen bei den externen Partnern, wie z.B. den Jugendämtern, sehr von individuellen Befindlichkeiten abhängige war. Je nachdem wer die Fragebögen in den jeweiligen Stellen bearbeitete gab es differenzierte aber auch wenig aussagefähige Rückmeldungen. Eine Auswertung erwies sich vor diesem Hintergrund als wenig valide und für die Steuerung relevant. Daher wurden die Messkriterien für die Wirksamkeit der Maßnahme 2015 in einem gemeinsamen Prozess nochmals überarbeitet und reduziert. Wirkung wird seit dem nur in den von der Fachabteilung beeinflussbaren Steuerungsbereich und über verschieden Messpunkte direkt an der Zielgruppe gemessen.
Alle sechs in Hamburg vorgehaltenen Angebote unterliegen hinsichtlich einer Vergleichbarkeit folgenden Grundsätzen:
Die Zielgruppe der regionalen Suchtberatungsangebote sind weibliche und männliche 14-21 jährige Jugendliche und junge Erwachsene mit gefährdendem Suchtmittelkonsum, sowie Angehörige von suchtgefährdeten Jugendlichen und jungen Erwachsenen. In Einzelfällen können auch junge Menschen über 21 aber nicht älter als 27 beraten und betreut werden.
Die Zusammenarbeit mit Kooperationspartner aus Jugendhilfe und Schule stehen folgende Aufgabenstellungen und Ziele im Vordergrund
- Stoffungebundene Süchte können mit bis zu 10% Gegenstand der Beratung bei den Zielgruppen sein. Die Schwerpunktsetzung soll sich aber auf Cannabis und Alkohol beziehen.
- Bei der Zielgruppe der 14 bis 21 jährigen sollen p.a. mind. 75 Personen pro volle Stelle in einen Beratungsprozess eingebunden werden.
- Bei dieser Zielgruppe sollen 80% ihren Konsum reflektieren, 50% an Ihrer Veränderungsmotivation arbeiten und 40% ihren Konsum reduzieren
- Bei der Zielgruppe der Angehörigen und Peers ist das geplante Soll pro volle Stelle 25 Personen.
- Folgende Wirkungsziele gilt es bei dieser Zielgruppe zu erreichen: 70% setzen sich mit dem Suchtmittelkonsum ihre Angehörigen auseinander.
- Wenn Zielzahlen erheblich überschritten oder nicht erreicht werden können, ist dies zu begründen, in dem die Ursachen beschrieben werden und nachvollziehbar dargelegt werden, bzw. bei Unterschreitung, welche Leistungen statt dessen erbracht wurden. .
- Die Regionen und regionalen Kooperationen sind jeweils zu benennen und zu beschreiben.
Die aufgeführten Ziel und Wirkungserwartungen werden jährlich in den Jahresberichten zu den sechs Angeboten abgebildet und in den Berichtsbesprechungen analysiert und erläutert.