Grafschaft Bentheim

Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Grafschaft Bentheim
Typ: 
Landkreis
Bundesland: 
Niedersachsen
Einreichende Dienststelle: 
Abt. Familie, Jugend, Sport und Integration
Name Ansprechpartner*in: 
Frau Andrea Herzog
Funktion Ansprechpartner*in: 
Jugendschutzbeauftragte
Straße/Postfach: 
Van-Delden-Str. 1-7
Postleitzahl: 
48529
Ort: 
Nordhorn
Telefon: 
+49 5921 961732

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

Rauschfreie Schule – Ein Präventionskonzept gegen das Komatrinken bei Schülerinnen und Schülern

Kurzfassung des Wettbewerbsbeitrags

Der thematische Schwerpunkt

Die Zielsetzung des vorliegenden Konzeptes ist es, exzessivem Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen auf unterschiedlichen Ebenen früh und präventiv zu begegnen und diese Thematik deshalb auch im Schulalltag zu integrieren.
Die „Rauschfreie Schule“ bietet Schulen ein Präventionskonzept passend zu dieser Thematik, aber auch in Bezug auf weitere Suchtmittel. Das Angebot ist in Module aufgeteilt. Jede Schule kann diese Module nach Absprache einzeln und individuell buchen.
Eine Evaluation auf Effektivität und Erfolg ist Bestandteil des Konzeptes und erfolgt begleitend zu den durchgeführten Modulen.

Bisherige Durchführung und Effekte

Seit Sommer 2013 nimmt eine kontinuierlich steigende Zahl von Schulen im Landkreis das Programm an, 2019 waren es 13 von 17 weiterführenden Schulen, 2020 werden es bereits 15 sein. Mit allen besteht mittlerweile eine kontinuierliche, jährliche Kooperation.
Neben Klassenworkshops werden dabei zunehmend Elternabende sowie Teamfortbildungen gebucht.
2018 ist die „Rauschfreie Schule“ durch die Hochschule Hannover evaluiert worden, wobei dem Programm positive sowie nachhaltige suchtpräventive Effekte bescheinigt wurden.

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Anlass und Ausgangssituation

2010 führte der Landkreis Grafschaft Bentheim eine Schülerbefragung in den Klassen sieben bis zehn der weiterführenden allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen durch (s. Anlage 1). In dieser Jugendstudie gaben 1.418 (26,4% der an der Umfrage teilnehmenden) Schüler*innen an, mindestens einmal innerhalb der letzten 30 Tage Rauschtrinken praktiziert zu haben (Binge Drinking = fünf oder mehr alkoholische Getränke bei einer Trinkge-egenheit; Konsum in sehr kurzer Zeit).
Dabei übten Jungen (28,8%) in der Altersgruppe der zwölf bis 17jährigen das Rauschtrinken häufiger aus als Mädchen (24,7%). Im Bundesdurchschnitt beliefen sich die Zahlen laut der Drogenaffinitäts-Studie aus dem Jahr 2011 der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) auf 20,4% für Jungen und 12,8 % für Mädchen. Dies bedeutet, dass die Zahlen im Landkreis Grafschaft Bentheim höher als im Bundesdurchschnitt lagen. Daher war ein eigenes speziell auf diese Zielgruppe ausgerichtetes Konzept notwendig. Es wurde von der Ökumenischen Fachambulanz Sucht im Landkreis Grafschaft Bentheim in enger Kooperation mit dem Kreisjugendamt entwickelt. Die Ökumenische Fachambulanz Sucht ist ein Kooperationsverbund aus Diakonie und Caritas. Ihr gehören das evangelisch-reformierte Diakonische Werk Grafschaft Bentheim und das Diakonische Werk des evangelisch-lutherischen Kirchenkreises Emsland-Bentheim sowie der Caritasverband Grafschaft Bentheim an.
Das in diesem Kooperationsverbund entwickelte Projekt wurde 2012 nach Umstrukturierung der Fördermodalitäten des Landkreises neu darin implementiert und im Sommer 2013 erstmalig durchgeführt.

Konzeption, Ziele und Zielgruppen

Konzeption

Die „Rauschfreie Schule“ ist ein modulares Angebot, das der individuellen Situation vor Ort und der Eigenverantwortlichkeit der Schulen Rechnung trägt.
Zielgruppen:

  • Schüler*innen an weiterführenden Schulen im Landkreis Grafschaft Bentheim
  • Lehrkräfte, Erzieher*innen, Schulsozialarbeiter*innen, etc.
  • Eltern, Erziehungsberechtigte

Ziele

  • Dem Trend des exzessiven Alkoholkonsums entgegenwirken (bei Bedarf können auch Informationen über andere Suchtmittel gegeben werden)
  • Schüler*innen unterschiedlicher Altersstufen über die Problematik des riskanten Konsums (Rauschtrinken) informieren und sensibilisieren
  • Lehrer*innen/Erzieher*innen/Schulsozialarbeiter*innen, etc. und Eltern in ihrer Verantwortung stärken und in ihrer Erziehungskompetenz unterstützen
  • Durch Alkohol auffällig gewordene Schüler*innen sowie deren Eltern und Peergroup zeitnah Gesprächsmöglichkeiten anbieten
  • Ziel für die Peerschulung ist es, Klassen- und Schülersprecher*innen den Anreiz zu geben, ihr Wissen zu erweitern und ihr eigenes Verhalten zu hinterfragen, aber auch betroffenen Schüler*innen Hilfestellung zu geben. Hier wird die Funktion als Vorbild und Ansprechpartner genutzt.
  • Mit Schüler*innen und den an deren Erziehung beteiligten Personen über das Thema „Grenzerfahrungen“ sprechen

Vorgehen und Umsetzung

Es handelt sich bei der „Rauschfreien Schule“ um ein modulares Angebot, das der individuellen Situation vor Ort und der Eigenkompetenz der Schulen Rechnung trägt. Allen Schulen im Landkreis werden fünf verschiedene Module angeboten, die einzeln oder als Gesamtpaket gebucht werden können:
1. Schüler*innen-Workshops / 90 Minuten pro Schulklasse
2. Peergroup-Schulung / 6 x 45 Minuten
3. Elterninformationsabend / 90 Minuten
4. Elternschulung / 120 Minuten
5. Lehrer*innenfortbildung / 120 Minuten

Zur Auswahl der einzelnen Module wurde für die Schulen ein Modulbuchungsformular erstellt, das die einzelnen Module detaillierter erläutert. Alle Module werden von den Sozialarbeiter*innen der Ökumenischen Fachambulanz Sucht im Landkreis (ÖFAS) durchgeführt, die auch das Konzept der „Rauschfreien Schule“ entwickelt haben. Sie stehen den Schulen auch bei der Auswahl und Ausrichtung der Module beratend zur Verfügung. Detaillierte Information können dem Konzept entnommen werden.
Innerhalb der Module selbst haben die Schüler*innen die Möglichkeit durch eigene Impulse oder vorliegende Fälle Einfluss auf die Ausrichtung und Inhalte zu nehmen. Dies ist auch möglich durch den Einsatz von Sozialarbeiter*innen, die sowohl in der präventiven als auch der Einzelfallarbeit erfahren sind. Auch die übrigen Module können auf aktuelle Fragen eingehen und interaktiv gestaltet werden.
Jeder Schule wird dieses Programm zu folgenden Konditionen angeboten:
Bei Buchung eines einzelnen Moduls übernimmt der Landkreis Grafschaft Bentheim 80% der entstehenden Honorar- und Materialkosten, die verbleibenden 20% die Schule selbst. Werden mindestens zwei Module (für zwei verschiedene Zielgruppen) gebucht, übernimmt der Landkreis 100% der entstehenden Kosten. Diese abgestufte Förderung trägt dem Ansatz Rechnung, in der Suchtprävention möglichst viele Akteure auf unterschiedlichen Ebenen miteinzubeziehen. Mittlerweile macht der Großteil der Schulen von dieser Möglichkeit Gebrauch, sodass neben Klassenworkshops zunehmend Module für die Zielgruppen der Eltern und des Kollegiums stattfinden (s. hierzu Förderrichtlinien und Flyer für Maßnahmen zur Alkoholprävention im Anhang).

Ergebnisse und Erreichtes/Wirkungen

Das Präventionskonzept wurde 2018 von der Hochschule Hannover wissenschaftlich evaluiert.

Wesentliche Aussagen aus der Evaluation sind:

  • Das Präventionsprojekt erzielt positive Effekte durch die hohe Akzeptanz durch die Zielgruppen. Es ist wissenschaftlich fundiert und ressourcenorientiert. Das Projekt erreicht mit geringen Mitteln relativ viel, es besteht dennoch ein hoher Bedarf an Präventionsmaßnahmen.
  • Es muss eine weitere Sensibilisierung von Erwachsenen erfolgen, insbesondere der Erziehungsberechtigten, da diese als „Vorbild für den Suchtmittelkonsum“ genommen werden.
  • Die teilnehmenden Jugendlichen haben nach Abschluss des Projektes weniger konsumiert. Es setzt in der Altersstufe an, in der der Alkoholkonsum thematisiert wird und in der Jugendliche Orientierung benötigen.
  • Es bedarf neuer Konzepte bzw. der Erweiterung bestehender Formate, da Themen wie z.B. Onlinesucht noch nicht mitabgedeckt werden.
  • Durch Rückmeldungen in den Schülerveranstaltungen sowie Ergebnisse aus den Konsumprofilen ist während der Laufzeit des Projektes bereits ein neuer Baustein für den neunten Jahrgang entstanden. Der Schwerpunkt liegt hier auf dem Konsum von Tabak, THC, Amphetaminen und Legal Highs.

Zusätzlich werden fortlaufend am Ende jeder Schülerveranstaltung Fragebögen durch die Teilnehmenden bzgl. des eigenen Konsumverhaltens sowie zur Zufriedenheit des Projektes ausgefüllt. Somit ist eine zeitgerechte Reaktion auf Veränderungswünsche- und bedarfe gewährleistet.
2019 führte der Landkreis Grafschaft Bentheim zum zweiten Mal eine flächendeckende Schülerbefragung in den Klassen sieben bis zehn durch, in der wiederum auch der Alkoholkonsum abgefragt wurde. Im Vergleich zu 2010 verzeichnete die Studie einen Rückgang des Alkoholkonsums unter den Jugendlichen. Dieser ist besonders deutlich hinsichtlich des Anteils von Jugendlichen, die regelmäßig Alkohol konsumieren und aus Sozialräumen stammen, in denen 2010 ein überproportional hoher regelmäßiger Alkoholkonsum verzeichnet wurde.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 1 Fragen zur gesamtkommunalen Einbindung des Wettbewerbsbeitrags

C 10 Gibt es zur Suchtprävention in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption?: 
ja (bitte als Anlage beifügen)
nein
C 11 Ist der Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 12 Hat sich der/die (Ober-)Bürgermeister*in bzw. Landrat/-rätin öffentlich für den Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein

C 2 Fragen zur Konzeption und Ausrichtung des Wettbewerbsbeitrags

C 20 Gibt es zum Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept?: 
ja (bitte als Anlage beifügen)
nein
C 21 Sind die Präventionsziele des Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja (bitte als Anlage beifügen)
nein
C 22 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja (bitte als Anlage beifügen)
nein
C 23 An welche Zielgruppe richtet sich der Wettbewerbsbeitrag?: 
Kinder
Jugendliche
junge Erwachsene
Erwachsene
Senior*innen
Eltern/Erziehungsberechtigte
Familien
Personen mit Migrationshintergrund
sozial benachteiligte Personenkreise
suchtbelastete Familien
Multiplikator*innen
Veranstalter*innen von Festen u.ä.
Gastronomiebetreiber*innen
Betreiber*innen von Clubs/Diskotheken
Einzelhandel-/Tankstellenbetreiber*innen
Weitere (bitte nachfolgend benennen)
Welche?: 
Lehrer*innen, Schulsozialarbeiter*innen
C 24 Ist der Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 25 Ist die Zielgruppe an der Konzeption und Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags beteiligt?: 
ja
nein
C 26 Auf welche Suchtstoffe und Suchtformen ist der Wettbewerbsbeitrag ausgerichtet?: 
Alkohol
Tabak
Medikamente
Cannabis
Kokain
Amphetamine (u.a. Crystal Meth)
psychoaktive Substanzen („Legal Highs“)
pathologisches Glücksspiel
exzessive Computerspiel- und Internetnutzung
Weitere (bitte nachfolgend benennen)
C 27 Welche Ansätze wirkungsvoller Suchtprävention stehen im Wettbewerbsbeitrag im Mittelpunkt? Der Wettbewerbsbeitrag…: 
… trägt zur Reduzierung von Substanzkonsum und Verhaltenssüchten sowie ihrer Folgen bei.
… hat bereits in der Konzeptphase festgelegt, welche konkreten Wirkungen/Veränderungen erreicht und an Hand welcher Indikatoren diese überprüft werden sollen.
… umfasst ein Qualitätsmanagement.
… wird auf seine Wirksamkeit überprüft und z.B. durch eine interne oder externe Evaluierung begleitet.
… ist mittel- bis langfristig angelegt; es wurden nachhaltige Strukturen aufgebaut.
… verknüpft suchtspezifische Themen mit der Stärkung von Selbstwirksamkeit und der Förderung von Lebenskompetenzen.
… nutzt adäquate Zugangswege zur Zielgruppe.
… leistet einen Transfer in andere Kommunen.
Weitere (bitte nachfolgend benennen)
C 28 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt der Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 29 An welche Lebenswelten (Settings, Einrichtungen) knüpft der Wettbewerbsbeitrag an?: 
Kindergarten/Kita
Grundschule/Primarbereich
weiterführende Schule
Berufsschule
Betrieb/Ausbildungsstätte
Hochschule
Einrichtung der Jugendarbeit
Sportverein
Volkshochschulen/Bildungsstätten
Senioreneinrichtung
Gaststätten/Restaurants
Clubs/Diskotheken
Feste/Veranstaltungen
Straße/öffentlicher Raum
Stadtteil/Quartier
Weitere (bitte nachfolgend benennen)

C 3 Fragen zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags

C 30 Welche Akteure aus Kommunalpolitik/-verwaltung beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
Bürgermeister*in bzw. Landrat/-rätin
Suchtpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Ordnungsamt
Weitere (bitte nachfolgend benennen)
C 31 Welche Akteure außerhalb von Kommunalpolitik/-verwaltung beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung des Wettbewerbeitrags?: 
Suchtberatungsstellen/Fachstellen für Suchtprävention
Krankenkassen
Krankenhäuser
Arztpraxen
Apotheken
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Sportvereine
Betriebe/Ausbildungsstätten
Kirchen
Wohlfahrtsverbände
Migrantenorganisationen
Einrichtungen der Seniorenarbeit
Selbsthilfeeinrichtungen
Quartiermanagement
Polizei
Veranstalter*innen von Festen u.ä.
Gastronomiebetreiber*innen
Betreiber*innen von Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellenbetreiber*innen
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsor*innen
Stiftungen
Weitere (bitte nachfolgend benennen)
C 32 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
C 33 Welche Laufzeit hat der Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 34 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
C 35 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C 36 Sind im Rahmen des Wettbewerbsbeitrags entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein

Einzelprojekte

Einzelprojekt Nr. 1

D 11 Welche Laufzeit hat das Projekt?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
D 12 Wie lange ist die Finanzierung des Projektes gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
D 13 Wird das Projekt in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein

Einzelprojekt Nr. 2

D 21 Welche Laufzeit hat das Projekt?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
D 22 Wie lange ist die Finanzierung des Projektes gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft

Anlagen